„Orientalischer Basar“ bei der VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover

Hier ein Schreiben der VHV Versicherung vom 04.11.2015 an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den VN der VHV um Begleichung der restlichen – durch die VHV Vers. rechtswidrig gekürzten – Sachverständigenkosten gebeten hatte.

Guten Tag!

Bezüglich Ihrer Mahnung vom 13.10.2015 bitten wir um Mitteilung, ob hier eine außergerichtliche Einigung, mit einer weiteren Zahlung von 50% der noch offenen Kosten, getroffen werden kann. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.

Mit freundlichen Grüßen

VHV Allgemeine Versicherung AG

Allemalachen !!

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6 Antworten zu „Orientalischer Basar“ bei der VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover

  1. RA Schepers sagt:

    Wie süss 😊 Aber ich glaube, das wird wohl nichts…

  2. RA Schwier sagt:

    Sowas schreit förmlich nach einer Klage gegen den VN der VHV. Dies gehört eher in die Reihe der Best OFF 🙂

  3. Diridari sagt:

    Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
    Allerdings droht wohl Insolvenz, wenn solche üppigen Angebote sämtlichen Kürzungen nachgeschoben werden würden.

  4. RA J. Melchior sagt:

    Eben VHV – das sagt doch alles! Klage und feddich!

  5. Kai sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren von der VHV,

    ich bezahle 50% meiner Haftpflichtprämie. Bitte teilen Sie uns mit, ob hier eine Einigung getroffen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kai

  6. Karle sagt:

    @

    Ganz abwegig ist die Strategie der VHV nicht. Die Versicherer kennen eben ihre Pappenheimer. Nach meiner Prognose gehen mindestens 80% der betroffenen Sachverständigen auf unmoralische Angebote dieser Art ein.

    Begründung:

    Spatz in der Hand … – oder andere Schlappschwanz-Argumente.

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