Heute kam dann der nächste Fall aus dieser Ecke auf meinen Tisch. Da der verantwortliche Mitarbeiter ass.jur. ist, darf man wohl juristische Kenntnis voraussetzen. Mit anderen Worten, Betrugsunterstellung findet nicht statt. Lieber wird schwammig formuliert.
…
in Vertrauen auf die Richtigkeit Ihrer Rechnung und eine ordnungsgemäße Reparaturdurchführung haben wir Ihnen 143,50 € am 09.02.2010 durch Überweisung bezahlt.
Eine Nachbesichtigung hat ergeben, daß von einer ordnungsgemäßen Reparatur überhaupt nicht die Rede sein kann. Eine Kopie des Berichts des Sachverständigen K… vom 01.06.2010 fügen wir zur Kenntnisnahme anbei.
Bitte zahlen Sie uns die für die Reparatur durch uns geleisteten 143,50 € zurück. Für die Nachbesichtigung hatten wir zudem Aufwendungen in Höhe von 147,27 €, die Sie uns ebenfalls bitte erstatten wollen.
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Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten für den Fall, daß wir bis zum 20.06.2010 einen Zahlungseingang nicht feststellen können.
Kein Wort von einer Anspruchsgrundlage auf der ich einen Betrugsvorwurf aufbauen könnte. Nur eine Bitte und eine Mitteilung, daß man sich rechtliche Schritte vorbehält.
Die Verantwortung für das Gesagte wird dem Sachverständigen zugeschoben. Und hier, seine sachverständige Meinung
Reparaturdatum 16.01.2010 Besichtigungsdatum 29.05.2010
Schadenschilderung/Rahmengeschehen
Mündlich Angaben von Herrn G. jr. Und dem Fahrer beim Besichtigungstermin:
Lt. Herrn G. jr. kommt ein Mitarbeiter der Fa. Gladel alle 2 Wochen Samstags vorbei und schaut sich alle Lkw an ob Schäden an den Scheiben vorhanden sind. Diese werden dann behoben. Lt. Fahrer soll ein Steinschlag in der Mitte unten bei dem Riss behoben worden sein.
Beschädigungsbild:
An der Frontscheibe befindet sich unten links außen ein instand gesetzter Steinschlagschaden. Daneben sind 4 weitere unreparierte Steinschläge vorhanden. In der Mitte unten befinden sich 2 Steinschläge und dazwischen ist die Scheibe auf einer Länge von ca. 20 cm gerissen. Rechts außen ist ein weiterer unreparierter Steinschlag.
Folgende Beschädigungen werden als aus dem Schadenereignis stammend angegeben:
Lt. Fahrer des Lkw soll der untere Steinschlag am Riss in der Mitte repariert worden sein. Hier sind keine Reparaturspuren ersichtlich. Es befand sich rechts neben dem Riss eine kleiner Klebestreifen, dieser konnte abgezogen werden.
Nach den Aussagen des Fahrers dieses Lkw soll ein Steinschlag der sich beim Riss in der Mitte befindet repariert worden sein. Hier sind keine Reparaturspuren vorhanden. Im Falle einer Reparatur, hätte die Scheibe an dieser Stelle nicht Reisen dürfen. Außerdem befinden sich auf der Scheibe, außerhalb des Sichtbereiches des Fahrers mehrere unrepariete Steinschlagschäden, so dass davon auszugehen ist, dass die Reparatur links außen bereits vor Eintritt dieser Schäden und vor Erstellung dieser Rechnung erfolgte. Danach hätte bei der Masse der Schäden und bei dem vorhanden Riss eine Reparatur keinen Sinn gemacht.
Eine Reparaturdurchführung, zum Zeitpunkt wie in der Rechnung ausführt, erschient fragwürdig.
Eine nette Anhäufung von Mutmaßungen, besonders wenn man bedenkt, dass die Begutachtung 3 1/2 Monate nach der Reparatur erfolgte. Auch hier kein konkreter Vorwurf.
Wichtig wäre für mich folgendes:
- Gibt es bei Nachbesichtigungsrecht der Versicherung, bei einem abgeschlossenen Fall? Niemand hat die KRAVAG gezwungen zu zahlen, bevor die Reparatur besichtigt worden ist. (Ein Kunde meinte, dass die Versicherung dieses Recht nicht hätte) Ist ja auch immer etwas schwierig, Ereignisse die Monate zurückliegen, noch zu beurteilen.
- Der Gutachter berechnet 1,5 Std. zu 66,47 €; ist das ein üblicher Preis? Unter der an die KRAVAG gerichteten Rechnung steht „Rechn. bitte nicht bezahlen! Rechnungsbetrag wid durch Sammelrechnung erhoben.“ Bin mir nicht sicher, ob die da nicht noch einen Rabatt bekommen, mit anderen Worten das Gutachten kostet die KRAVAG weniger als die ausgewiesenen 147,27 € welche diese von mir erstattet bekommen möchte.
Die Schilderung des Vorfalles dient zur Infomation. Lediglich die beiden Fragen hätte ich gerne beantwortet.
Nur damit es klar ist, ich werde nicht zahlen und beabsichtige eine Unterlassung zu verlangen, bzw. im konkreten Fall ist vermutlich der Riss trotz Reparatur weiter gelaufen und hat nun eine Länge die nicht mehr repariert werden kann. Klarer Garantiefall, sobald die Scheibe nachweislich getauscht ist, erstatte ich 143,50 € zurück, aber erst nach erfolgtem Scheibentausch.
Hallo Frau Gladel,
beim HAFTPFLICHTSCHADEN gibt es auf alle Fälle keinerlei „Besichtigungsrecht“ durch den Versicherer. Ich denke jedoch, dass gegen eine Nachbesichtigung der Reparatur bei einem KASKOSCHADEN keine Bedenken bestehen. Genaueres ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ob diese „Nachbesichtigung“, 4 1/2 Monate nach durchgeführter Reparatur, Sinn macht bzw. irgendeine Beweiskraft entwickelt, halte ich für mehr als fraglich. Auf alle Fälle sind parteiliche Mutmaßungen irgend eines „carexperten“ (ehemals outgesourcte Mitarbeiter der Fa. R+V bzw. KRAVAG) wohl kaum als Beweis geeignet.
Auch die Kosten für den „carexperten“ sind Privatvergnügen der Fa. KRAVAG. Wer bestellt – bezahlt.
Der Stundensatz dürfte wohl stimmen. Aber dafür gibt es bei der Fa. carexpert bestimmt eine Preisliste, der man entsprechendes entnehmen kann. Wenn nicht, dann marktübliche Berechnung.
Grenzwertige Reparaturen (insbesondere im Bereich von Rissen) würde ich grundsätzlich nur ohne Garantieanspruch oder gar nicht ausführen.
Sofern die Beanstandung tatsächlich die gegenständliche Reparatur betrifft, hierfür ein Garantieanspruch bestehen sollte, der KUNDE dies auch beanstandet hat und keine Nachbesserung möglich ist, dann würde ich den Rechnungsbetrag dem AUFTRAGGEBER zurück erstatten. Was der mit seiner Versicherung macht, ist eigentlich nicht Ihre Sache. Der Austausch der Scheibe ist keine Voraussetzung für den Garantieanspruch. Maßgebend ist nur der Nachweis der „mangelbehafteten Reparatur“. Die Kosten für den parteilichen Daumenpeiler der KRAVAG wird diese wohl auf dem Konto „Glaskugelprognose gegen ungeliebte Reparaturbetriebe“ verbuchen müssen, da ich davon ausgehe, dass Sie bestimmt auf simplen Zuruf Ihres Kunden – auch ohne „schweres Geschütz“ der KRAVAG – ohne weiteres den vereinbarten Garantieverpflichtungen nachgekommen wären. Und wer sollte die rechtlichen Zusammenhänge hierzu besser kennen als der ass.jur. der Fa. KRAVAG?
Deratige Schreiben von Versicherungen würde ich kurz und knapp, so oder so ähnlich, beantworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom….
Ansprüche aus dem Werkvertrag für die beanstandete Scheibenreparatur ergeben sich ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die Fa. KRAVAG ist keine Vertragspartei, wodurch sich keine Anspruchsgrundlage aus Ihrem Schreiben herleiten lässt.
MfG
Ich würde auf das Schreiben gar nicht antworten. Ich würde mit dem Kunden reden, und ihm die Hintergründe erklären.
Danke, also der Kunde weiß anscheinend garnichts von dem Gutachten. Seine Aussage: „Da war einer da und hat geguckt“
Ich habe AGBs und da auch eine misslungene Reparatur durchaus von Nutzen sein kann, wird nur storniert, wenn die Scheibe getauscht wird. Siehe auch Carglass, wenn Scheibe defekt geht, wird der Betrag nicht fällig, nur wenn getauscht wird. Hintergrund ist, dass jede Reparatur genaugenommen der Versuch ist, die Scheibe zu retten. Welche Betrieb würde das versuchen, wenn der Kunde anschließend nur zu sagen braucht, mißlungen und er braucht nix zu bezahlen.
Mal ehrlich, wenn eine Reparatur mißlungen ist, die Scheibe also nicht mehr tragbar ist, ist ein Tausch der Scheibe doch ohnehin angesagt.
Gutachterkosten: Wichtig ist für mich nur, ob tatsächlich von der KRAVAG der angeforderte Betrag an den Gutachter gezahlt wird, oder ob man sich da an mir bereichern will (Betrugsversuch?)
Dass ich das Gutachten bezahle kommt nicht in Frage, bezüglich einer Reklamtion, die dann aber der Kunde bitte selber vortragen soll, verweise ich auf meine AGB.
Hallo Frau Gladel
fragen Sie doch den Ass.Jur.auf welcher Anspruchsgrundlage die Forderung auf Bezahlung der Gutachterkosten beruhen soll!
Wenn der sein 2.Staatsexamen nicht beim Neckermann-Preisausschreiben gewonnen hat,wird er ihnen juristisch korrekt antworten.
Die Antwort lautet:Anspruchsgrundlage für die Forderung auf Ersatz der Gutachterkosten ist in Ermangelung vertraglicher Beziehungen §823 II BGB i.V.m. §263 StGB,also Ersatz des Betrugsschadens!!!
Der hält Sie also für eine Betrügerin und spricht es-für jeden Juristen offensichtlich-auch noch offen aus!!
Nicht antworten,wie der Koll.Schepers rät,ist daher sicher falsch!!
Natürlich müssen Sie mit ihrem Kunden reden;aber Sie müssen auch diesem Ass.Jur. Arbeit und Niederlage bereiten!
Der gute Mann beschuldigt Sie des vollendeten Versicherungsbetruges,obwohl er als Jurist weiss,dass dieser Vorwurf unhaltbar ist.
Wenn Sie sich nun selbst anzeigen,dann muss der liebe Ass.Jur.Farbe bekennen.Wiederholt er die Verdächtigung auch in dem Ermittlungsverfahren,dann macht er sich selber wegen falscher Verdächtigung strafbar.
Zieht er aber zurück,dann ist er selber der Idiot und er wird sich bei Ihnen diese Blösse so schnell nicht nocheinmal geben.
Klingelingelingelts?
„Gutachterkosten: Wichtig ist für mich nur, ob tatsächlich von der KRAVAG der angeforderte Betrag an den Gutachter gezahlt wird, oder ob man sich da an mir bereichern will (Betrugsversuch?)“
Wenn man keine Gutachterkosten bezahlt, spielt es doch auch keine Rolle, wie die KRAVAG dies mit Carexpert intern regelt? Selbst wenn die KRAVAG Gutachten kostenlos von Carexpert erhält, ist es noch lange kein Betrugsversuch, wenn ein Dritter für entsprechende Leistungen bezahlen muss?
Bestenfalls ein Wettbewerbsverstoß?
Wie sollte der aber bitte bewiesen werden?
Welcher Außenstehende hat Zugang zu den internen Buchungsunterlagen der KRAVAG oder bei Carexpert?
Und warum sollte man sich mit dem (sinnlosen) Kram überhaupt verausgaben?
Die Variante mit der Selbstanzeige sowie negative Feststellungsklage und ggf. Unterlassung ist wesentlich effektiver und führt letztendlich zum gewünschten Erfolg.
In Anbetracht der Tatsache, wer das o.a. Schreiben bei der KRAVAG verfasst hat, ist die Formulierung keineswegs „schwammig“, sondern dem Inhalt nach deutlich auf eine strafrechtliche Relevanz gerichtet, um die Rückzahlung zu „beschleunigen“.
Glöckchen dürfte demzufolge richtig liegen.
Hallo zusammen,
1. Ich weiß schon in etwa wie ich vorgehen werde, habe aber nicht vor dies hier zu sagen. Soll eine Überraschung sein für die Versicherung und die möchte ich nicht verderben.
2. Wenn ich von jemanden Kostenersatz verlange und behaupte die Kosten wären 100 € gewesen, aber verschweige, dass ich auf Gund eines Rabattes nur 85 € zahlen muss, dann ist das sehr wohl ein Betrugsversuch. Wie ist das mit der Erstattung der Selbstbeteiligung durch Werkstätten? Gilt als Versicherungsbetrug, weil die Versicherung über die tatsächliche Höhe der Kosten getäuscht wird. Da könnte man einen Spieß umdrehen.
3. Es gibt wohl nur eine wirklich falsche Reaktion, dass wäre den geforderten Betrag zu zahlen, alles andere von nicht reagieren bis Klage ist niemals falsch.
4. Bezüglich der Beweislage, wer mich da eines ev. Betruges beschuldigt habe ich starke bedenken, Sachverständige hat nur gesagt er sieht die Reparatur nicht und Herr ass. jur. hat nur das Gutachten falsch verstanden. Irrtum, kein Vorsatz und gibt es irrtümliche falsche Anschuldigung? Ne, gibt nur wissentlich falsche Anschuldigung
5. Ja es klingelt, weiß aber nicht ob es eine Alarmglocke ist oder die Türklingel die einen Freund ankündigt. Tue mich sehr schwer damit, wenn mich jemand zu einer Handlung treben möchte und ich keine Ahnung habe wer es ist.
Hallo Frau Gladel,
schwammig ist das nichts, sondern es wird offen gesagt, dass man der Meinung sei, Sie hätten betrogen!
Jetzt sind Sie an der Reihe, der Kravag richtig einzuschenken, aber erst nach der Aufklärung des Kunden, also ran ans Werk.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Leute,
lest mal hier: http://www.softproject.de/?p=en/ressources/press/2003-11-13
oder
hier: http://www.pr-inside.com/de/print1906236.htm
„SoftProject hat mit X4 die BPM-Standardlösung der Versicherungswirtschaft“
„X4 AutoCheck prüft anhand von fachspezifischen Regelwerken automatisch Kostenvoranschläge und Rechnungen im K-, Haftpflicht und Sachschaden. Der manuelle Prüfaufwand wird minimiert. Nicht gerechtfertigte Ansprüche, die vormals wegen zu hoher Auslastung nicht entdeckt werden konnten, werden aufgespürt und über standardisierte Prüfberichte verarbeitet. Eine Weiterleitung an spezialisierte Dienstleister, für die Betrugsabwehr, ist problemlos möglich.“
weiter:
„X4 wird zunehmend zum Standard bei der Umsetzung unternehmensübergreifender Geschäftsprozesse in der deutschen Versicherungswirtschaft. Namhafte Unternehmen wie z.B. carexpert, Condor, Dekra, EWC, FORMAXX, IGM, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Skandia, TÜV, WüBa und viele weitere setzen auf X4 und die Lösungskompetenz von SoftProject.“
….. noch Fragen?
Sorry Andreas, da muss sich wiedersprechen. Zwischen den Zeilen steht das, jeder Mensch wird es wohl so verstehen, aber tatsächlich steht da:
„Eine Nachbesichtigung hat ergeben, daß von einer ordnungsgemäßen Reparatur überhaupt nicht die Rede sein kann. Eine Kopie des Berichts des Sachverständigen K… vom 01.06.2010 fügen wir zur Kenntnisnahme anbei.“
Salopp ausgedrückt – schlecht repariert
und der Sachverständige sagt nur:
„Eine Reparaturdurchführung, zum Zeitpunkt wie in der Rechnung ausführt, erscheint fragwürdig.“
auch keine Unterstellung.
Ich habe eines gelernt, nie los galoppieren wenn man glaubt etwas zu haben, sondern wenn man ganz sicher etwas eindeutiges in der Hand hat. Hinzukommt, das Gerichte und Staatsanwälte im Strafrecht nur sehr ungern an Sachverhalte zivilrechtlicher Natur herangehen. Es erscheint mir äußerst fraglich, ob eine Strafanzeige der KRAVAG gegen mich verfolgt werden würde. Mangelndes öffenliches Interesse.
Wenn aber der Herr ass.jur. mit seiner so erworbenen Erkenntnis zu meinen Kunden geht und diese dort verbreitet, dann habe ich eindeutig einen Unterlassungsanspruch.
Der ganze Aufwand lohnt sich für die KRAVAG nur, wenn sie mit diesem so erworbene Wissen hausieren geht, sonst haben sie regelmäßig ca. 145 € einem Betrag von 143,50 € nachgeworfen ohne einen Erfolg zu erzielen und riskieren sogar noch, das der Kunde die „schlecht“ reparierte Scheibe tauscht.
Allein an den Beträgen sieht man schon, das es eigentlich lächerlich ist- Schaden an der Frontscheibe bei einem LKW – Tauschkosten ca. 1.000 € – 850 € die Versicherung zahlen muss – statt dessen Reparatur für 143,50 € – die man aber dann „zerschießen“ will. Man merkt das ein ass. jur. keine wirtschaftliche Ausbildung hat.
Würde mich trotzdem interessieren wie hoch ein normaler Stundensatz eine Sachverständigen ist-grummel.
Schönen Sonntag noch
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste?
Deshalb gibt es bestimmt auch in den nächsten Jahren wieder viele, viele schlimme Sachen von der Glasfront zu berichten.
Stell dir vor es ist Krieg, die schwächere Partei hängt das scharfe Schwert an den Nagel und kämpft dafür mit Glacéhandschuhen?
Da lobe ich mir doch lieber einige couragierte Sachverständige, die so manches, wie z.B. Urheberrechtsverstöße, bis zum BGH getragen haben. Da gab es vorab auch jede Menge kritische Stimmen und Zweifler einschl. Geschäftsführer des angeblich größten Berufverbandes. Alles nur leeres Gelaber, aus dem Versicherer Honig gezogen haben.
Warum sind die Versicherer beim Schadensmanagement so erfolgreich?
Weil sie es mit Zauderern und Spatzenschießern zu tun haben.
Was ist der normale Stundensatz eines Sachverständigen? Den gibt es nicht, mangels einheitlicher Gebührenordnung. Jedes Büro kalkuliert den Stundensatz nach der eigenen Betriebs-/Kostenstruktur. Aber so viel sei verraten. EUR 66,47 für eine Stunde dürfte wohl am unteren Ende der Messlatte für einen freiberuflichen Sachverständigen liegen. Auch Allianz und DEKRA kalkulieren hier deutlich höher. Für die gebotene Leistung des genannten Unternehmens sind aber auch EUR 66,47 viel zuviel.
Hallo Frau Gladel,
das mögliche Vorgehen gegen die KRAVAG haben andere bereits erläutert.
Warten würde ich aber nicht, denn es geht ja schließlich um Ihre Verdienstgrundlage. Das nächste Mal tritt die KRAVAG direkt an Ihren Kunden ran und dann? Kommt jeder? 1 x negativ ist schlimmer als 10 x positiv gut sind. Das Schreiben der KRAVAG einschl. des Besichtigungsberichtes sind eindeutig!
Aufklärung des Kunden ist immer wichtig, aber zu langes Zögern bei Versicherungen bedeutet wichtigen Zeitverlust. Wissen Sie denn wie oft Ihre Kunden belästigt werden, ohne dass es Ihnen weitergegeben wird?
Der HDI treibt dasselbe Spiel zur Zeit mit den Sachverständigen, die einen Urheberrechtshinweis in ihren Gutachten haben.
Anfangs sind die Kunden angeschrieben worden, danach habe ich gehandelt und jetzt werde wenigstens nur noch ich angeschrieben und es wird weitergehandelt bis der HDI merkt, dass er auf Granit beißt.
Grüße
Andreas
@Heinrich: Vielleicht verdient der Sachverständige K. sich ein zu Brot als Wahrsager oder bietet seine Gutachten auch als Comedyshow an.
@ Andreas: Keine Angst ich warte nicht und ich werde reagieren. Eindeutig sind die Schreiben schon, aber leider können sie sich mit Irrtum raus reden.
Bei aller Empörung muss ich auch Lachen, da mutmaßt ein Sachverständiger munter so vor sich hin, dass Schäden schon dagewesen sein könnten und Reparaturen ev. nicht stattgefunden hätten.
Macht ihr es mit euren Gutachten nicht zu schwer? Schreibt doch einfach bei der nächsten Begutachtung „Die Besichtigung hat ergeben, dass das Fahrzeug beschädigt sein könnte und es ev. auch Vorschäden gegeben haben könnte. Der Restwert wäre mit 1.000 € angemessen und ein Wiederbeschaffungswert von 1.500 € wäre ganz nett. Eine Reparatur kostet auf jeden Fall mehr. Dazu 5 absolut nichtssagende Fotos und eine Rechnung über 200 € – fertig.“ Bei 30 Gutachten im Monat macht das 6000 € ohne nennenswerten Zeitaufwand. Sicher es wird ein paar unzufriedene Fahrzeugbesitzer geben und ein paar Werkstätten werden nicht so glücklich sein. Aber denkt an die strahlenden Augen bei den Versicherungen-knirsch.
@virus: Danke die Links sind super. Nur gut das Carexpert unabhängig ist (möchte nicht sagen von was die unabhängig sind.)
Dumme Frage, muss ein Sachverständiger nicht deutlich als Car-Expert Mitglied zu erkennen sein. Die HP von Herrn K. trägt keinen Hinweis darauf. Stelle mir das echt lustig vor, wenn ich von einem R+V Kunden über den Haufen gefahren werde und meinen Schaden bei Herrn K. begutachten lasse ohne zu wissen, dass dieser…
Vielleicht ist Herr K. auch nur Partner der car-expert und ansonsten „frei und unabhängig“…
Sie können ja mal ganz irrtümlich die HP hier verlinken.
Grüße
Andreas
Hallo zusammen, also etwas schlauer bin ich heute geworden.
Wie wir alle wissen ist Kaskorecht etwas anderes als Haftpflicht, da Kasko ja im Vertragsrecht begründet ist. Hier gilt.
Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist jeder Versicherungsfall dann abgeschlossen, wenn eine Zahlung seitens der Versicherung ohne Vorbehalt erfolgt ist.
Sobald diese vorbehaltlose Zahlung erfolgt ist, gibt es keinerklei Verpflichtung des Kunden eine Nachkontrolle zuzulassen, die Versicherung kann nicht das Geld zurückverlangen, bloß weil der Kunde eine Besichtigung verweigert.
Lässt der Kunde aber aus Unkenntnis oder weil er psychisch unter Druck gesetzt wurde die Kontrolle zu, dann ist diese rechtens, denn der Kunde stimmt ja zu, dass der Fall nochmals überprüft wird. Wie heißt es so schön „Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können wir ja schauen“ oder einfach „Wir haben eine Nachkontrolle bestimmt“ Kunden hinterfragen selten und verweigern auch selten dem Sachverständigen zu Zutritt. So kommt es immer wieder vor, das Kunden durch ihre Blauäugigkeit der Versicherung ermöglichen selbst des Versicherungsbetruges beschuldigt zu werden.
Schreit nach Aufklärung der Kunden.
„Lt. Fahrer des Lkw soll der untere Steinschlag am Riss in der Mitte repariert worden sein. Hier sind keine Reparaturspuren ersichtlich“.
Bedeutet diese Sachverständigen-Feststellung nun dass Windschutzscheiben nicht ohne erkennbare Reparaturspuren instand zu setzen sind?
Wie wäre dann die Qualität solcher Reparaturen zu beurteilen?
Macht dann eine Reparatur überhaupt noch Sinn, oder sollte nicht generell die Scheibe gewechselt werden?
Wie hätten es denn die Versicherer nun gern?
Hallo Herr Häberle, die Regel ist einfach, wenn man nach der Reparatur etwas sieht, dann ist das nicht sach- und fachgerecht und die Reparatur wird als Mißlungen verworfen, wenn man nichts mehr sieht, dann war nie ein Schaden vorhanden gewesen und die Zahlung wird aus diesem Grund verweigert.
Im Fall der mißlungenen Reparatur darf aber die Scheibe nicht getauscht werden, den sie wurde ja repariert.
Oder kurz: Egal was Du machst, wir zahlen nicht, zumindest nicht, wenn wir wild entschlossen sind zu zeigen, dass Dein Betrieb nix taugt.
Das war eine kurze Zusammenfasusng der Argumente von einigen Versicherungen.
Diese Ruhe lässt mich hoffen, dass diese betrügerische Werkstatt nicht mehr existiert und die Versicherer den Kunden aus der Bedrängnis geholfen haben, dass sie eigentlich Beihilfe zum Missbrauch leisten (können).