Mit Entscheidung vom 12.11.2015 (110 C 7863/15) wurde die DA Deutsche Allg. Versicherung AG durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der vorgerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) durch die DA gekürzten Sachverständigenkosten in Höhe von 111,96 € zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht. Offensichtlich hatten die Rechtsanwälte der DA die Aussichtslosigkeit der Lage doch noch erkannt und daraufhin die Forderung im gerichtlichen Verfahren anerkannt? Warum nicht gleich so? Wieder eine positive Entscheidung für die CH-Urteilsliste sowie völlig unnötige Kosten zu Lasten der Versichertengemeinschaft der Deutschen Allg. Versicherung AG.
Amtsgericht Leipzig
Zivilabteilung I
Aktenzeichen: 110 C 7863/15
Zur Geschäftsstelle gelangt
am:12.11.2015
IM NAMEN DES VOLKES
ANERKENNTNISURTEIL
In dem Rechtsstreit
…
– Klägerin –
gegen
DA Deutsche Allg. Versicherung AG, Oberstedter Straße 14, 61440 Oberursel, vertreten durch d. Vorstand
– Beklagte –
wegen Schadensersatz
hat das Amtsgericht Leipzig durch Richter am Amtsgericht T. ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 ZPO am 12.11.2015
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,96 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB hieraus seit 02.11.2015 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 111,96 € festgesetzt.