VW Skandal – Landgericht Freiburg urteilt zugunsten eines Geschädigten
Das Landgericht Freiburg, 14 O 61/16 (nicht rechtskräftig) hat in einem Verfahren die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verurteilt, ein Verfahren gegenüber einem Autohändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu decken. Das Landgericht Freiburg sieht hinreichende Erfolgsaussichten. Außerdem wurde festgestellt, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die durch die unberechtigte Deckungsablehnung entstanden sind oder noch entstehen werden.
Ein Geschädigter hatte einen PKW des VW Konzerns erworben, der von den Manipulationen betroffen ist. Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung, weil der Geschädigte zunächst die Nachbesserung abwarten müsse. Die ÖRAG meint, der Mangel könne durch einen finanziellen Aufwand von EUR 60.- bis 200.- behoben werden. Daraufhin gab die von dem Geschädigten beauftragte Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein nach den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Gutachten (sog. Stichentscheid) ab, welches die ÖRAG Rechtsschutzversicherung bindet.
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Gestern Abend sehr spät. Wehe wenn das in der breiten Öffentlichkeit bekannt wird.
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-geheimakte-vw-100.html.
Wehpke Berlin