Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zum Freitagnachmittag stellen wir Euch noch eine leichte Lesekost zum Regulierungsverhalten der HUK-COBURG vor. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse vorgerichtlich berechtigte Schadensersatzforderungen des Geschädigten aufgrund eines von einem HUK-COBURG Versicherten verursachten Verkehrsunfalls nicht vollständig erfüllt. Nachdem der Geschädigte die rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten gerichtlich durchsetzen wollte, verweigerten die Verantwortlichen der HUK-COBURG einen Rechtsstreit. Sie machten flott einen Rückzieher. Frei nach dem Motto: Man kann es ja einmal versuchen. Vielleicht fällt ja der Geschädigte auf unsere dreiste Kürzung herein? Die rechtswidrige Kürzung kostet ja nur das Geld der HUK-COBURG-Versichertengemeinschaft. Man kann aber auch denken, dass die HUK-COBURG eine erneute Niederlage scheuen wollte, bei so vielen gegen sie bereits bis dahin ergangenen Urteilen. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure sachlichen Kommentae ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker
Coburg, 16.12.2015
Kfz-Haftpflichtschaden vom 15.06.2015
Rechtsstreit: … GmbH ./.HUK-COBURG
Ihr Az.: 3 C 1184/15
In Sachen
… GmbH
gegen
HUK-COBURG
Geschäftszeichen 3 C 1184/15
Die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.
Den Klagebelrag nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird. Für den Fall, dass die Hauptsache für erledigt erklart wird, stimmen wir schon jetzt ausdrücklich zu. Wir versichern, keinen Kostenantrag zu stellen und die festsetzbaren Rechtsanwaltsgebühren sowie die angefallenen Gerichtskosten zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung i. S. v. Nr. 1211 Ziff. 4 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 GKG).
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg
Da hatte aber die Huk die Hosen voll.
Hallo, Willi Wacker,
zu diesem Vorgang wäre der Inhalt der Klageschrift (anonymisiert) von großem Interesse. Vielleicht kann der freundliche Einsender das noch bewerkstelligen?
Ein schönes Wochenende wünschend
Benno
Zur Erinnerung: Das AG Amberg versteht keinen Spass, was solche Versuche einiger Versicherungen angeht, rechtswidrig – weil auch schadenersatzrechtlich nicht erheblich – entstandene Gutachterkosten für ein unabhängiges Schadengutachten zu kürzen. Man erinnere sich:
AG Amberg sieht Stellung des Sachverständigen korrekt und verurteilt Zurich Versicherung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 28.2.2013 –2 C 1205/12-.
Freitag, 08.03.2013 um 11:55 von Willi Wacker | · Gelesen: 18299 · heute: 3 | * 3 Kommentare
Es ist halt nützlich, hin und wieder die verfügbaren Urteilslisten zu durchforsten, um ggf. neuere Urteile/Vorgänge besser einordnen zu können.
H.U.
Schau, Willi,
vielleicht möchte sich das AG Amberg, als ein ehrwürdiges Bayrisches Gericht, auch deutlich von den Schrotturteilen des AG Coburg, dem Hausgericht der HUK-Coburg, abheben, was sehr positiv einzuordnen wäre. DA möchte sich auch eine HUK-Coburg dann verständlicherweise gerade keinen neuen Watschen holen. Ist doch strategisch klug, oder etwa nicht? Negativ bleibt nur die Rufschädigung bei den auch betroffenen Versicherungsnehmern. Da hilft dann auch kein Kundenbindungsinstrument durch den Verkauf von Gebrauchtwagen.
Bayrischer Löwe
@ Bayrischer Löwe
Wie wahr, wie wahr!!