HUK-Coburg erteilt Preiserhöhungen Absage

Quelle: Financial Times (Herbert Fromme) vom 19.05.2010

Der zweitgrößte deutsche Autoversicherer erwartet keine deutlichen Preiserhöhungen in der Kfz-Versicherung, hat damit aber kein Problem. Anders als die Konkurrenz verdient die HUK-Coburg trotz Preiskrieg gut und will ihren Marktanteil weiter ausbauen. Der Versicherungskonzern HUK-Coburg erwartet für 2010 marktweit nur geringfügige Beitragserhöhungen. „Der Markt bleibt weiter heiß umkämpft, Raum für größere Beitragsanpassungen können wir nicht erkennen“, sagte Vorstandschef Wolfgang Weiler vor Journalisten in München. Daran änderten auch die jüngsten Erhöhungen bei der HUK-Coburg und anderen Gesellschaften in den ersten Monaten 2010 nichts.

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12 Antworten zu HUK-Coburg erteilt Preiserhöhungen Absage

  1. Queenslander sagt:

    Dafür wird bei der Schadensregulierung gespart. Als australischer Mitleser habe ich allerdings die Befürchtung, dass am falschen Ende gespart wird und dieses geschädigtenfeindliche Verhalten wie ein Bumerang auf den Versicherer zurückfällt. Man sollte sich nicht zu früh freuen.
    Grüße aus downunder.

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Queenslander,
    war da nicht mal in Darwin /Northern Territory einer, der im Versicherungsbüro eine Explosion verursacht hat?
    Grüße ins outback.

  3. rgladel sagt:

    Wenn nur genügend Geschädigte sich das gefallen lassen, genügend Sachverständige einlenken, dann wird die HUK die billigste Versicherung weit und breit sein.

    Das Leistungsniveau der HUK-Coburg muss endlch so bekannt werden, dass es zu einer Abstimmung mit den Füßen kommt. Die Schlacht wird in der letzten Konsequenz nicht vor den Gerichten entschieden, sondern auf dem Markt.

  4. Andreas sagt:

    Vor allem sollte zunächst mal ein bestimmter Berufsverband aufhören Gesprächsergebnisse herauszubringen. Aber mit diesem Ansinnen sind wir schon vor Jahren gescheitert. Oder sollte ich besser sagen, abgeblockt worden…?

    Grüße

    Andreas

  5. Zivilist sagt:

    abgeblockt………?????

    in einer Diktatur kann nichts geblockt werden, da wird bestimmt. Als „IM“ ist das bestimmen leichter wenn eine große Versicherung dahinter steht?

    In der Politik würde man sagen “ wer gut schmiert, der gut fahrt“ oder war’s anders??

    Dieser Berufsverband gehörte sich verboten. Von wegen „freier oder unabhängiger Verband“ und dann auch noch BUNDESVERBAND. LACHHAFT so was.
    Aber Lachen genügt nicht. Änderungen müssten gemacht werden.

  6. rgladel sagt:

    Bei einigen Berufsverbänden habe ich den Eindruck, dass sie nicht die Interessen des Berufes vertreten, sondern verkaufen. Autoglaserverband ist Stolz darauf sich mit den Versicherungen auf Preise geeinigt zu haben und nach etwas mehr als einem Jahr, drücken die Versicherungen schon wieder die Preise, plötzlich sind nicht mehr 99 € genug, nun sind es 85 €. Bin mal gespannt, wann der Verband nachrückt und sich in langen Gesprächen auf 85 € einigt.

    Schade, es müßte mehr Solidarität geben und Verbände die sich nicht auf die falsche Seite schlagen.

  7. Mister L sagt:

    Bei diesem mit der HUK so gesprächigem Berufsverband entscheidet nicht die Gesamtheit der Mitglieder über diese Gespräche bzw. deren Ergebnisse, sondern der Vorstand, mit dem ausschließlich versicherungsseits verhandelt wird.

    Wer einige dieser „hohen Herren“ kennt, kennt auch sicherlich ihre persönliche und firmelle Verbundenheit zu den Versicherern.

    Vor diesem Hintergrund wird es sicherlich vorläufig bei diesen Gesprächsergebnissen bleiben.

    Genau so, wie dieser Verband seine Honorarbefragungsergebnisse nur noch in sog. Honorarkorridoren angibt.
    Niedrigst- und Höchstwerte werden nicht mehr aufgezeigt.
    Warum wohl?!

  8. Emilie sagt:

    Wie war das noch mit dem Schwein und dem Metzger ?

  9. J.Roberts sagt:

    Mister L Mittwoch, 16.06.2010 um 11:30

    Hallo, Mr. L.

    Sie meinen doch sicher den BVSK ? Warum nennen Sie nicht Ross und Reiter , denn es ist wohl nicht Herr Fuchs allein, der das Sagen hat ? Oder irre ich mit da ?

    Nach meinen Informationen ist es seit Jahrzehnten so, dass der BVSK immer wieder Versuche unternommen hat, bei der Versicherungswirtschaft anzudocken und dafür auch bereit ist, gefällig zu sein? Majorisiert wurde die Verbandspolitik immer wieder von Sachverständigenbüros, die vorwiegend Geschäftsbeziehungen zu div. Versicherungen/Großauftraggebern unterhalten und das wird dann auch sorgfältigst gepflegt nach dem bekannten Motto:“Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Solche Seilschaften erklären letztlich auch die gesteuerten und aufbereiteten Honorarumfragen, die qualitativ nicht diskussionswürdig sind. Aber wie soll ein Gericht das wissen ? Eine Verbandsführung, die solche „Gesprächsergebnisse“ zum Credo erhebt und Versicherungen absprachegemäß erlaubt, darauf abzuheben, hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt und führt das Qualitätssiegel des unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen ad absurdum. Deshalb sind viele qualifizierte Kollegen auch gerade nicht Mitglied in diesem Berufsverband.
    Mich macht eine Mitgliedschaft in diesem Berufsverband generell zunächst einmal mißtrauisch, obwohl das eine Reihe von BVSK-Mitgliedern nicht verdient hat.

    Aber die Gerichte sollten nicht gleich alles als bare Münze nehmen, was von diesem Berufsverband in Honorarfragen so auf den Tisch kommt und überdies schadenersatzrechtlich auch nicht von Bedeutung ist. Eine sorgfältige Durchleuchtung und ein kritisches Hinterfragen ist veranlaßt, denn damit kommt Licht ins Dunkel und hoffentlich sind das nicht nur am Ende eines Tunnels die Lichter eines entgegen kommenden Zuges.

    Mit freundlichen Grüßen

    J.Roberts

  10. SV m. E. sagt:

    Sollen so Sachverständige auf Spur gebracht werden?

    03. September 2010 Rechtsthemen für den Kfz-Sachverständigen in Berlin

    04. September 2010 Rechtsthemen für den Kfz-Sachverständigen in Hamburg

    Referent:

    Herr RA Elmar Fuchs

    – Das Kfz-Sachverständigenhonorar

    – Vertragliche Gestaltungen zwischen Kfz-Betrieben und Versicherungen

    – Service-/Regulierungsgesellschaften unter Beteiligung von Kfz-SV vor dem
    Hintergrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    – Auswirkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die Unfallschadenabwicklung

    – Aktuelle Rechtsprechung KH

    – Aktuelle Rechtsprechung Kasko

    – Aktuelle Rechtsprechung Wettbewerbsrecht

    – Gutachtenrichtlinien

    – Neue Anforderungen von Großauftraggebern

    – Dienstleistungen zwischen Komplettgutachten und Prüfbericht.

  11. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Leute,
    überlegt doch mal, worüber ihr euch ereifert? Die BVSK-Honorarbefragung! Wie der Name es schon erklärt, handelt es sich um eine interne Befragung der Mitglieder dieses Verbandes. Diese interne Befragung hat jedoch, wie bereits einige Gerichte richtig bemerkt haben, keine Außenwirkung, so sehr es der Herr Geschäftsführer des Verbandes, Herr RA. Elmar Fuchs es sich auch wünscht und er in verschiedenen seiner Veröffentlichungen meint. Lediglich eine Schätzgrundlage kann das Ergebnis sein, wenn das Zustandekommen dieser Werte plausibel dargestellt wird. Dies ist jedoch, wie J. Roberts zutreffend in seinem Kommentar festgestellt hat, nicht der Fall.

    Spätestens mit dem VW-Urteil ist das Verweisen der Versicherer auf diese Honorarbefragung als Maßstab für erforderliche Sachverständigenkosten hinfällig. Wie har der VI. Zivilsenat noch entschieden: Die in Sondervereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer festgelegten Sonderpreise sind keine (marktüblichen) Preise, und daher für den Geschädigten unzumutbar. Damit hat schon der BGH die Bezugnahme auf Sonderkonditionen als nicht marktübliche Preise gekippt. Die hier mitlesenden Sachverständigen müssen ihre Prozessbevollmächtigten anweisen, in Zukunft die Preise der BVSK als nicht marktübliche Preise hinzustellen, auf die hinzuverweisen, für den Geschädigten unzumutbar ist.

    Weiterhin muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass auch bereits einige Gerichte nicht von der Allgemeinverbindlichkeit der besagten Honorarbefragung ausgehen. Wie kann auch eine interne Befragung plötzlich Außenwirkung entfalten? Ist nicht möglich. Wie mir BVSK-Mitglieder mitgeteilt haben, sind die vom BVSK erstellten Tabellen noch nicht einmal für ihre eigenen Mitglieder bindend. Wie sollen dann verbandsfremde Sachverständige daran gemessen werden, wenn sie noch nicht einmal an der Befragung teilgenommen haben.

    Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass auch der BGH das entscheidende Argument anführt. Sachverständigenkosten sind vom Schädiger in voller Höhe zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen, vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich sind. Ob und in welchem Umfang sie erforderlich sind, richtet dich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Er ist zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes nicht verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preiswerten Sachverständigen ausfindig zu machen. Er kann von der Erforderlichkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft.

    BVSK-Honorarvereinbarung mit Versicherungen, aber auch die eigene BVSK-Honorarbefragung sind unmaßgeblich. Sie haben keine Außenwirkung. Sie sind nicht allgemein verbindlich. Sie sind noch nicht einmal für die eigenen Mitglieder verbindlich. Eigentlich haben sie daher gar keinen Sinn.

    Mit freundlichen Grüßen
    F-W Wortmann

  12. Tante Käthe sagt:

    Hi Willi
    du bringst es durcheinander!
    Honorarbefragung ist keine Sondervereinbarung!
    BVSK-HUK-Gesprächsergebnis ist Sondervereinbarung und daher unbeachtlich!
    Also:immer schön trennen!

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