Unter dem Titel
Hoffentlich nicht HUK versichert – Kasko schon gar nicht?
hatten wir am 19.03.2015 über den Umgang der HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG mit ihren Kunden bei der Abwicklung eines Kaskoschadens berichtet. Mit dem damaligen Schreiben wurde Druck auf den VN ausgeübt, damit er das Fahrzeug zur Reparatur in eine HUK-Partnerwerkstatt verbringt. Und das bei einem sog. Premium-Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung. Ein klares Signal darauf, was die HUK unter „Premium“ versteht. Premium-Prämie kassieren und im Schadensfall Kasko-Select (Werkstattbindung) liefern. Meiner Meinung nach kratzte dieses Schreiben haarscharf an der Nötigung. Aber abstruse Schreiben dieser Art gehören ja inzwischen zum Tagesgeschäft dieser Versicherung?
Inhaltlich findet das gleiche Schriftstück wohl konzernweit bei den Teilkaskoschäden Verwendung. Aktuell haben wir ein Schreiben an den Versicherten der HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG (im Auftrag der HUK 24 AG) erhalten, nachdem der einen Glasschaden gemeldet hatte (nach Angaben des Einsenders auch hier ein Vertrag ohne jegliche Werkstattbindung). Dieses Schriftstück enthält die selbe Einschüchterungs-Strategie wie im CH-Beitrag vom 19.03.2015 bereits dargestellt. Sofern man das Fahrzeug nicht in einer HUK-Werkstatt reparieren lässt, werden Einschränkungen bei den Leistungen in Aussicht gestellt, die im Versicherungsvertrag so nicht enthalten sind.
Auch hier stellt man den VN also wieder vor die Wahl zwischen „Zuckerbrot“ oder „Peitsche“.
Unabhängig von der „Nötigung“ gegenüber dem VN gibt es auch in diesem Schriftstück wieder ein interessantes Detail. Opel-Vertragshändler „genießen“ demnach offensichtlich einen Sonderstatus? 20% Ersatzteileaufschlag anstelle von 10% für den Rest der Markenwerkstätten. Die Opel-Händler werden dieses „Leckerlie“ der HUK bestimmt mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Die Mitbewerber wohl eher nicht? Einen Stundenverrechnungssatz von EUR 80,50 für die Markenwerkstatt bzw. EUR 69,50 für die freie Werkstatt werden wohl alle nicht als besonders „auskömmlich“ empfinden? Im letzten Schreiben waren es übrigens noch EUR 109,50 bzw EUR 95,00. Bei der HUK 24 AG muss es offensichtlich noch billiiger gehen? Die freien Werkstätten sind sowieso „gekniffen“. Die bekommen über den Billiglohn hinaus angeblich auch keine UPE-Aufschläge erstattet? So zumindest in der Vorstellungswelt der HUK.
Meiner Meinung handelt es sich hier wieder um einen Wettbewerbsverstoß gegenüber den betroffenen Marktteilnehmern (Missbrauch der Marktmacht eines Konzern, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb, Geschäftsschädigung, Kartellrecht, Verfassungsrecht usw. …).
In Anbetracht des laufenden „Wechselmonats“ sollte man sehr genau prüfen, ob sich die Einsparung von „drei Euro fünfzig“ pro Jahr bei der HUK unterm Strich wirklich lohnt? Wer billig kauft, kauft immer zweimal! Diese alte Weisheit trifft wohl auch bei Versicherungsverträgen den Nagel voll auf den Kopf. Nach alledem, was hier bei CH zu diesem „Unternehmen“ schon geschrieben und aufgedeckt wurde, ist die HUK – zumindest für mich – für den Rest des Lebens keine Option. Selbst beitragsfrei möchte ich bei diesem „Unternehmen“ nicht versichert sein. Denn bei der HUK kommt die Endabrechnung immer am Schluss. Da kann der Kunde der HUK im Haftpflichtschadensfall z.B. diejenigen Ansprüche gegenüber dem Geschädigten selbst ausgleichen, die von der HUK beharrlich (und meist rechtswidrig) verweigert werden. Entsprechende Beispiele gibt es ja zur Genüge bei CH.
HUK = Kostenrisiko des VN beim Haftpflichtschaden sowie ggf. Leistungskürzungen beim Kaskoschaden.
Unterm Strich also kein wirklich guter Deal !!!
Trotzdem wird es auch in diesem Monat wieder jede Menge Schnäppchenjäger geben, die der HUK – den Lemmingen gleich – auf den Leim gehen. Das „Trump-Phänomen“ lässt grüßen. Viele schimpfen über den Kandidaten, haben ihn am Ende dann aber trotzdem gewählt. Und das trotz Verbreitung von erwiesenen Unwahrheiten und einer Menge von Versprechen, die er am Ende nicht halten kann. Warum ist das so? Nach „Expertenmeinung“ hatten die Amerikaner dort wohl nur die Wahl zwischen „Pest“ und „Cholera“. Bei der Vielzahl von Wettbewerbern im Versicherungsgeschäft besteht diese Problematik hingegen nicht. Da lässt sich bestimmt auch eine „leichte Erkältung“ finden. Wer sich hier – aufgrund billiger Werbeversprechen – für ein paar Euro „kaufen“ lässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er am Ende „verraten“ und „verkauft“ ist?
Hier nun das aktuelle Schreiben der HUK:
HUK-COBURG
Im Auftrag und in Vertretung der HUK24 AG
Bei Rückfragen bitte angeben: …
Ihr Schaden-Team
Teilkaskoschaden vom xx.10.2016
Sehr geehrter Herr …,
wir möchten den Schadenfall schnell abwickeln. Wir haben Sie telefonisch nicht erreicht und wären Ihnen wegen weiterer Angaben für einen Rückruf sehr verbunden.
Sie haben die Möglichkeit, den Glasschaden bei einem unserer Partnerbetriebe unbürokratisch und schnell beheben zu lassen.
Hier einige Vorteile für Sie
– Ihr Fahrzeug wird hochwertig in unseren zertifizierten Partnerwerkstätten repariert
– Wir verzichten auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe repariert und nicht ausgetauscht wird
– Unsere Partnerwerkstätten verwenden beim Scheibentausch Originalteile
Haben Sie Interesse?
Rufen Sie unsere Mitarbeiter vor Ort an, damit wir Ihnen eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe nennen können:
0800 2 485445 (Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen.)
Falls Sie die Reparatur anderweitig organisieren möchten, holen Sie bitte telefonisch zwei bis drei Angebote verschiedener Firmen ein und vergleichen Sie die Preise. Diese sind oftmals von Region zu Region sehr unterschiedlich. Wenn Sie einen Reparaturauftrag ohne vorherigen Preisvergleich erteilen, könnte es sein, dass wir unter Schadenminderungsgesichtspunkten die Kosten nicht voll erstatten.
Bis zu welcher Höhe wir Stundenverrechnungssätze und Teileaufschläge akzeptieren, teilen wir Ihnen hiermit gern schriftlich mit.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, zahlen wir einen Stundenverrechnungssatz um 80,50 € und akzeptieren einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung in Höhe von 10 Prozent. Hiervon ausgenommen sind Opel-Markenbetriebe. Hier gelten zwar die gleichen Stundenverrechnungssätze, der Teileaufschlag beträgt aber 20 Prozent.
In der freien Werkstatt beträgt der Stundenverrechnungssatz um 69,50 €. Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung werden hier jedoch nicht akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung Ag
Ihr Schaden-Team
Siehe auch: CH-Beitrag vom 19.03.2016 – HUK-Vollkasko-Schreiben
Bis zum 30.11. kann problemlos gewechselt werden. Man muss nicht bei der Huk-Coburg versichert sein. Es gibt genug gleichwertige Versicherungen, die einen als Kunden nicht nötigen.
Wer sich bei der HUK versichert, ist eh selbst Schuld. Bei einer Häufung von negativen Informationen in dieser Dimension muss man doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man sich in irgendeiner Form diesem Verein anvertraut? Als Bestandskunde würde ich die November-Gelegenheit ergreifen und mich schnellstens vom Acker machen.
„Meiner Meinung handelt es sich hier wieder um einen Wettbewerbsverstoß…“
Das sehe ich genauso. Und das beste dabei. Der Nachweis der Wiederholungstat wird durch diese 2 Beiträge bei Captain HUK frei Haus geliefert.
Feuer frei !
Bitte diese Information dem Bundeskartellamt zukommen lassen mit der Bitte um Überprüfung eines Kartellrechtsverstoßes. Angabe des Aktenzeichens sollte man sich geben lassen.
Klux
Selbst ist der Mann. Ran an den Speck.