Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zum Wochenbeginn stellen wir Euch heute einmal kein Urteil gegen die HUK-COBURG vor. Ein solches hat offenbar die HUK-COBURG gescheut. Sie hat daher lieber einen Rechtsstreit nicht geführt, sondern nach Rechtshängigkeit die Klagesumme gezahlt. Also, es geht doch! Aber es stellt sich die Frage, warum erst jetzt nach Rechtshängigkeit? Vielleicht hat man in der Rechtsabteilung bereits gewußt, dass der Forderungsbetrag aus dem Schadensereignis zu Recht besteht; aber vielleicht will man ausprobieren, ob der Geschädigte sich doch tatsächlich erdreistet, gegen die ach so große HUK-COBURG zu klagen? Ein Risiko wird ja nicht eingegangen, da letztlich „nur“ die Gelder der Versicherten für derartige „Spielchen“ verwandt werden. Nachfolgend stellen wir Euch das Schreiben der HUK-COBURG vom 01.06.2016 an das zuständige Amtsgericht Amberg vor, mit dem die beklagte HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG den Rückzug aus einem Verfahren zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verkündet, das beim AG Amberg anhängig war. Stellt sich ewa ein Regulierungswandel bei der HUK-COBURG ein? Was denkt Ihr. Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und eine schöne Woche
Euer Willi Wacker
Coburg, 01.06.2016
Kfz-Haftpflichtschaden vom 10.10.2015
Rechtsstreit: … GmbH ./. HUK-COBURG-Allgemeine
Ihr Az.: 2 C 452/16
In Sachen
… GmbH
gegen
HUK-COBURG Allgemeine Versicherung
AG Geschäftszeichen 2 C 452/16
Die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.
Den Klagebetrag nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird. Für den Fall, dass die Hauptsache für erledigt erklärt wird, stimmen wir schon jetzt ausdrücklich zu. Wir versichern, keinen Kostenantrag zu stellen und die festsetzbaren Rechtsanwaltsgebühren sowie die angefallenen Gerichtskosten zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung i. S. v. Nr. 1211 Ziff. 4 des Kostenverzeichnisses zu § 3 Abs. 2 GKG).
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
„Stellt sich ewa ein Regulierungswandel bei der HUK-COBURG ein?“
Kölle alaaf !!!
Sorry, aber sachlicher ging´s leider nicht.
@ Karle
„Stellt sich ewa ein Regulierungswandel bei der HUK-COBURG ein?“ Das war bestimmt provokativ von Willi Wacker gefragt worden, um einige Kommentare dazu herauszukitzeln. Leider reagierte nur Karle.
Ich glaube auch nicht an einen Regulierungswandel bei der Huk-Coburg! Aber es ist W.W. zuzugestehen, einmal fragen zu dürfen, auch wenn die Antwort schon feststeht!
Mir hat ein gegnerischer HUK-Anwalt mal gesagt, die HUK würde sehr genau registrieren, an welchem Gericht und und mit welchem Richter sie „Erfolge“ hat. Der Umkehrschluß legt nahe, daß die Chancen der HUK am AG Amberg gering sind und deshalb der Rückzug erfolgte?
@Fred Fröhlich
Wenn dem so wäre, dann läuft diese Strategie z.B. in Leipzig völlig aus dem Ruder.
Den einzigen Plan, den ich bei der HUK erkennen kann, ist eine Würfelrunde in der Mittagspause.