Wie bei Captain HUK bereits am 23.01.2008 berichtet, wurde die GKK Gutachtenzentrale Klaus Kleophas rückwirkend zum 01.01.2008 von der DEKRA komplett übernommen.
Möglicherweise wollte man sich mit diesem Geschäft einen größeren Kundenkreis erschließen, da das bisherige „versicherungsfreundliche Verhalten“ der DEKRA zwar primär das Auftragsvolumen erhöht, aber durchaus der eine oder andere (gute) Kunde der Geschädigtenseite inzwischen das Geschäftsverhältnis DEKRA/Versicherer durchschaut und somit „das Weite“ gesucht hat?
Mit der GKK Gutachtenzentrale wird dies nun leider auch nicht gelingen, da dort auch oder gerade unter neuer Führung ebenso eine Kürzungstruppe aktiv ist, die sich mit den Mitbewerbern ControlExpert, Eucon (check-it) usw. um die Marktanteile rangelt. Oder soll die Auftragsstreicherei zum eigenen Namensschutz vielleicht auf einen anderen Firmennamen ausgelagert werden? Wie dem auch sei. Bei Captain-HUK wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen und eine weitere Kategorie für das Dream-Team eingerichtet.
Die GKK-Streicher erstellen z.B. im Rahmen einer fiktiven Abrechnung für die Aachener und Münchener Versicherung sogenannte Prüfberichte (Kürzungsprotokolle) unter Bezugnahme rechtskonformer Gutachten der Geschädigtenseite, bei denen dann, wie bei allen Streichern üblich, entgegen geltender Gesetzeslage und eindeutiger BGH- bzw. überwiegender Rechtsprechung die Ersatzteilzuschläge sowie Verbringungskosten gestrichen und auch die Lohnkosten der markengebundenen Fachwerkstatt „auftragsgemäß“ auf Verrechnungssätze nicht markengebundener Firmen gekürzt werden. Selbst Datenschutz- und Urheberrechtsvermerke im Gutachten schert weder die eintrittspflichtige Versicherung, noch die Fa. GKK Gutachtenzentrale.
Hier ein kleiner Ausschnitt des Pamphlets bezüglich der Erläuterung zu den Ersatzteilzuschlägen und Lohnkosten:
Werkstattabhängige Nebenkosten und Aufschläge sind ohne Nachweis bzw. Vorlage einer Rechnung gem. Auftrag aus der Reparaturkalkulation zu kürzen.
Der Stundenverrechnungssatz liegt über dem örtlichen Niveau. Gemäß Auftrag wurde die Korrekturkalkulation auf Basis der Stundenverrechnungssätze der vorgegebenen Referenzwerkstätten durchgeführt.
Als Referenzwerkstätten werden dann irgendwelche „Partnerwerkstätten der Versicherer“ ohne Markenbindung genannt, so dass unter´m Strich der obligatorische Abschlag in Höhe von derzeit ca. 10-20% aus der berechtigten Forderungssumme vorgenommen wird, mit dem man sich auf Kosten der Geschädigten bereichern will. Der Geschädigte soll also „gemäß Arbeitsanweisung der Schädiger Versicherung“ zusätzlich zu seinem erlittenen Schaden durch willige Helfershelfer ein zweites mal geschädigt werden.
Die BGH Entscheidung VI ZR 398/02 vom 29.04.2003 wird also auch von dieser Streichertruppe schlichtweg ignoriert!
Interessanterweise glaubt man auch bei der GKK, der Hinweis gem. Auftrag sei ausreichend, sich rechtlich der Verantwortung zu entziehen. Dem wird wohl nicht so sein?!
Gemäß Auftrag einen Spaziergänger oder gar eine Bank auszurauben hat noch keinen Richter beeindruckt. Außer dass der Auftraggeber mit in´s Boot genommen wurde. Auch gut – soll dem Geschädigten nur recht sein.
Auf alle Fälle wird es interessant sein mitzuerleben, mit welchen Kräutern die „weitgereisten Gäste“ der GKK als auch der Aachener und Münchener Versicherung der nun zwangsläufig folgenden Gerichtsverhandlung die nötige Würze verleihen. Oder macht man kurz vor knapp doch wieder einen Rückzieher?
Strafrechtsverfahren natürlich nicht ausgeschlossen, wenn man berücksichtigt, dass der staatl. gepr. Techniker sich ausserdem noch mit einem ZAK-Zertifikat (Zertifiziert für Kfz-Schäden und -Bewertung nach DIN/EN 17024) schmückt?
Zertifizierte Sachverständige, die die einschlägige BGH-Rechtsprechung von 2003! nicht kennen (wollen, dürfen, müssen)?
Verstoss gegen den Datenschutz und Urheberrechte?
Klingt vielversprechend!
Auszug aus der DEKRA-Homepage:
„DEKRA ermittelt objektiv die Schadenhöhe
Fahrzeug-Gutachten bei Schäden und Unfällen
Unser Sachverstand für Ihr Recht – Schadengutachten sichert Ihre Interessen
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
DEKRA ermittelt präzise alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind. Alle Gutachten von DEKRA sind verkehrsfähig und prozesstauglich – zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche. Zu alternativen Produkten berät Sie unser Sachverständiger vor Ort.“
Diesen Text kann man so verstehen, dass ein Beweissicherungsgutachten für die Durchsetzung der Rechtsansprüche erforderlich ist. Und genau diese Gutachteninhalte werden mit Kürzungsprotokollen reduziert. Wer würde da an vorsätzliches rechtswidriges Verhalten denken?
Die DEKRA-Gutachten sollen alle „verkehrsfähig und prozesstauglich“ sein. Hat schon mal jemand so ein Gutachten gesehen? Hat schon mal jemand eine prozesstaugliche Fotoanlage gesehen? Ist es zutreffend, das DEKRA die Fotos nur als PDF-Datei archiviert und die Original-Fotodateien, und damit Beweismittel vernichtet?
Ich habe gedacht, dass für die AachenMünchener die Jungs von HP Claim Controlling (oder nur mit einem l?) kürzen. Naja, vielleicht haben die zu wenig gekürzt, dass das jetzt GKK macht.
Wer mit solchen Dingen anfangen muss, ist meistens dem endgültigen Ende näher als dem Neuanfang.
Grüße
Andreas
Vielleicht waren die auch nur 5 Euro billiger für einen Prüfbericht als das HP ClaimControl System? Oder man versucht mal beides, um zu sehen, was besser läuft?
Herr Dipl.-Ing. Klaus Kleophas ist/oder, – war es zumindest bis vor kurzem, — natürlich Mitglied im — BVSK.
Die (durchaus noch vorhandenen) ehrenhaften Mitglieder des BVSK sollten einmal darüber nachdenken wer in diesem Verband eigentlich die Strippen zieht. Die Kameraden von der SSH / GKK und ihre Freunde in Verbindung mit „autorecht akutuell“ und autoonline??
Bin mal gespannt wer heuer das Bier kaufen darf für den rustikalen Abendtrunk beim BVSK SV-Tag. Wieder autoonline oder bezahlt das jetzt die DEKRA direkt??
Grüße aus dem Sumpf. borsti
Hallo,
?? Gutachtenzentrale ??
Was sagt da das LG Ellwangen dazu 10 O 7/08 vom 24-1-2008
Ist doch ein UWG Fall!
Oder ist das jetzt DEKRA-Gutachtenzentrale??
DEVK schreibt08.08.08 : Ersatzpflichtig sind lediglich die zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sowie Restwertes notwendigen Kosten. Insoweit ist eine Grundgebühr von 76,69 € als ausreichende Vergütung anzusehen (AG Kassel vom 11.11.93 Faschingsanfang)
Für 76,69 kommen die an den Pranger. Klage läuft…gegen Wunsch-Grundgebühr der DEVK. Aus grünen Buschstaben kann nur noch Mist kommen..
Die Bezugnahme auf 15 Jahre alte Rechtsprechung und 15 Jahre altes Zahlenmaterial sieht mir stark nach Bereicherungs- und Schädigungsabsicht aus. Also gegen den Sachbearbeiter und den Vorstand ab an die Staatsanwaltschaft.