Ein weiterer Kostenbeschluss des AG Leipzig nach Rückzug der HUK Coburg beim Streit um das Sachverständigenhonorar

Mit Entscheidung vom 30.09.2009 (118 C 6681/09) wurden der HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Leipzig die Kosten eines Verfahrens bezüglich Sachverständigenhonorar auferlegt. Bei diesem Verfahren war bereits ein Verhandlungstermin festgesetzt, den die HUK, durch Anerkenntnis der Forderung, dann offensichtlich doch nicht wahrnehmen wollte.

Aus den Gründen:

In Sachen

– Klägerin –

gegen

HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG, vertr. durch den Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg

– Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht Leipzig am 30.9.2009 durch Richter am Amtsgericht … folgenden

BESCHLUSS

1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

2. Der Termin vom 04.11.2009 wird aufgehoben.

3. Der Streitwert wird auf bis 300,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreites zu entscheiden. Diese waren entsprechend der Übernahmeerklärung der Beklagten aufzuerlegen.

Richter am Amtsgericht

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Ein weiterer Kostenbeschluss des AG Leipzig nach Rückzug der HUK Coburg beim Streit um das Sachverständigenhonorar

  1. Konsequenz sagt:

    Hallo,

    welche Gebühren wurden im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht und auch festgesetzt?

    Einigungsgebühr?

    Bleibt konsequent !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert