Mit Beschluss vom 14.10.2009 (106 C 7172/09) wurden der HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig aufgrund von Erledigung die Kosten des Verfahrens um das Sachverständigenhonorar auferlegt. Selbstverständlich nur zum Wohle der HUK´schen Versichertengemeinschaft?!
Aus den Gründen:
In Sachen
– Klägerin –
gegen
HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G.,
vertr. durch den Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg
– Beklagte –
wegen Forderung
erlässt das Amtsgericht Leipzig am 14.10.2009 durch Richter am Amtsgericht … folgenden
BESCHLUSS
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, § 91 a ZPO.
2. Der Streitwert beträgt 143,47 EUR.
Gründe:
Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Die Beklagte hat bereits vorab Kostenübernahme erklärt.
Richter am Amtsgericht