Nachfolgend möchte ich auf einen interessanten Aufsatz von F. A. Hoischen aufmerksam machen. F. A. Hoischen ist Jurist (Studium an der Universität Bonn) und war bis 1997 als Anwalt in Düsseldorf tätig.
Gesetz und Recht – Dasselbe oder Gegensätze?
On 27. Dezember 2014, in Gesellschaft und Politik, Interessantes, by FreiwilligFrei
von Ferdinand A. Hoischen.
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Gesetz und Recht sind nicht dasselbe. Gesetz kommt zwar als Recht verkleidet daher, kann es aber in Wirklichkeit niemals sein, soll es seitens der gesetzgebenden Organe auch gar nicht sein und ist tatsächlich immer das genaue Gegenteil davon. (weiter lesen hier)
Aus der Zusammenfassung:
Die Grundlage von Recht ist Moral. Der Zweck des Rechts ist das friedliche Zusammenleben der Individuen. Die Grundlage von Gesetzen ist Gewalt. Der Zweck der Gesetze ist die Sicherung und Ausübung der Macht des Staates. Da Gewalt niemals moralisch ist (Ausnahme: Handeln in Notwehr, jedoch werden Gesetze nicht in Notwehr geschaffen), können Gesetz und Recht nicht dasselbe sein, sondern sind vielmehr diametrale Gegensätze. Gesetze sind unabhängig von ihrem Inhalt immer amoralisch, weil sie auf Gewalt und nur auf Gewalt beruhen.
Wir brauchen keine Gesetze, wir brauchen Recht!
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