Grundgesetzänderungen wegen Infrastrukturgesellschaft GmbH – Landesregierungen verscherbeln ihre Bürger an Banken und Versicherer

….. und niemanden interessiert es!

Selbst, nachdem gestern öffentlich wurde, dass die PKW-Maut „laut einem internen Papier des deutschen Rechnungshofs“ an zurückgelegte Kilometer gekoppelt werden könnte, gefahren auf Autobahnen und auf Bundesstraßen.

Der Deal, die Versicherer füllen mit einem Teil der „Infrastrukturabgabe“ die Beamten-Pensionskassen auf, wobei die erhobenen Daten, je nach Bedarf, vom Staat und von den Versicherern ausgelesen bzw. ausgewertet werden? Dagegen wäre E-Call dann eine Comedy-Veranstaltung.

Nachtrag: Ganz zu schweigen von den abzuzweigenden Beträgen aus der „Maut“, die bei Banken und Versicherern sowie deren Aktionären als Gewinne verbleiben.  Siehe faz.net:

Die Allianz verdient jetzt an der italienischen Maut
Ungefähr eine halbe Milliarde Euro investiert der Versicherer Allianz nun in einen italienischen Autobahn-Betreiber. Der weiß auch schon, was er mit dem Geld machen will.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf  eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)

  1. Problem und Ziel

Die Regelungen zur Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Maßstäbegesetz vom 9. September 2001 sowie im Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 treten mit Ablauf des 31.Dezember 2019 außer Kraft. Daher ist für die Zeit ab 2020 eine Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen  erforderlich. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hat mit Beschluss vom 14.Oktober 2016 die Eckpunkte für die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 vereinbart. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Erledigung der staatlichen Aufgaben in der föderalen Ordnung geschaffen werden.

  1. Lösung

Zur Umsetzung der Ergebnisse der Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern gemäß Beschluss vom 14.Oktober 2016 werden von der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes mit den notwendigen Folgeregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene eingebracht.

  1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

Durch Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes (GG) wird das bestehende mehrstufige System des  bundesstaatlichen Finanzausgleichs umfassend reformiert. Die in Artikel 107 GG vorgesehene Möglichkeit eines Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge zum angemessenen Ausgleich der Unterschiede in der Finanzkraft.

Darüber hinaus werden Sondertatbestände für die Einbeziehung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe bei der Ermittlung der Finanzkraft sowie für die Gewährung von Zuweisungen des Bundes geregelt. Der Bund kann leistungsschwachen Ländern künftig auch Zuweisungen zum Ausgleich der Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene und zum Ausgleich unterdurchschnittlicher Teilhabe an Fördermitteln zur Forschungsförderung nach Artikel 91b GG gewähren.

In Artikel 109a GG wird dem Stabilitätsrat die Kompetenz übertragen, zu überwachen, dass Bund und Länder die Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 GG für die Kreditaufnahme durch Bund und Länder einhalten.

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Durch Änderung des Artikels 125c GG werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung von zwei auf Artikel 104a Absatz 4 GG in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung gestützten Finanzhilfen des Bundes geschaffen: Finanzhilfen für Seehafenlasten nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 GG an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen sowie Finanzhilfen für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes.

In Artikel 143d GG wird die Möglichkeit eröffnet, den Ländern Saarland und Bremen angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation Sanierungshilfen des Bundes zu gewähren, damit sie zukünftig in die Lage versetzt werden, die Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 GG zur Kreditaufnahme eigenständig einzuhalten. Um eine Sanierung ihrer Haushaltssituation zu erreichen, ergreifen die Länder Bremen und Saarland Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft.

  1. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

Durch die Ergänzung des Artikels 91c GG wird die Einrichtung eines verbindlichen, bundesweiten Portalverbunds ermöglicht, über den alle Nutzer einfach und sicher auf die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Grundlage ist die von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 beschlossene Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland.

Durch Änderung des Artikels 90 GG wird die Verwaltung der Bundesautobahnen in Bundesverwaltung überführt. Der Bund kann sich dazu einer Gesellschaft des privaten Rechts bedienen. In Artikel 143e GG werden dem Bund die erforderlichen Kompetenzen zur Gewährleistung des Übergangs von der Bundesauftragsverwaltung zur Bundesverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen eingeräumt.

In Artikel 104b GG werden Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Finanzhilfen eröffnet und die Informationsrechte  zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel gestärkt.

Artikel 104c GG schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich der Bildungsinfrastruktur.

In Artikel 114 GG wird dem Bundesrechnungshof das Recht eingeräumt, im Rahmen   der Prüfung der Bundesverwaltung hinsichtlich der zweckgebundenen Vergabe von Bundesmitteln an die Länder bei Mischfinanzierungstatbeständen auch Erhebungen bei mittelbewirtschaftenden Stellen im Bereich der Länder vorzunehmen, um die zweckgerechte Verwendung der Mittel überprüfen zu können.

In Artikel 108 GG wird der Bundesgesetzgeber ermächtigt, Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Steuerverwaltung im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern länder- übergreifend zu übertragen und im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzugs der Steuergesetze Mehrheitsentscheidungen weitreichender als bisher zuzulassen.

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Artikel 143f GG regelt ein Verfahren, in dem der Bund oder mindestens drei Länder ab dem Jahr 2030 ein Außerkrafttreten des Artikels 143d GG sowie der einfachgesetzlichen  Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit dem Ziel einer Neuregelung herbeiführen können.

Artikel 143g GG enthält eine Übergangsregelung zu Artikel 107  GG für die Steuerertragsverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen bis zum 31. Dezember 2019.

  1. Alternativen

Keine.

  1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Änderungen des Grundgesetzes haben grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte. Die Auswirkung ist von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung und der Wahrnehmung der eingeräumten Kompetenzen abhängig. Eine Ausnahme bildet nur die Änderung von Artikel 125c GG. Die dort u. a. vorgesehene Fortführung der Finanzhilfen des Bundes für die Bundesprogramme nach dem § 6 Absatz 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes führt ohne weitere Umsetzung auf einfachgesetzlicher Ebene zu Mehrbelastungen des Bundes ab 2020 in Höhe von 333 Millionen Euro jährlich und zu Entlastungen der Länder in gleicher Höhe.

  1. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine Kosten. Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten eingeführt oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die Änderungen des Grundgesetzes haben keine unmittelbaren Auswirkungen für den  Erfüllungsaufwand der Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dieser ist von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung und der Wahrnehmung der eingeräumten Kompetenzen abhängig.

4

  1. Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

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14 Antworten zu Grundgesetzänderungen wegen Infrastrukturgesellschaft GmbH – Landesregierungen verscherbeln ihre Bürger an Banken und Versicherer

  1. virus sagt:

    … und wer meint, dann nehme ich eben den Flieger, den trifft das Fluggastdatengesetz:

    Deutscher Bundestag

    Fluggastdatengesetz vorgelegt

    Inneres/Gesetzentwurf – 16.03.2017 (hib 156/2017)

    „Die Richtlinie sieht den Angaben zufolge eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedsstaat der EU starten. Sie räumt den EU-Staaten laut Vorlage zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten sowie Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen einschließlich Flugbuchungen erbringen, einzubeziehen. Von dieser Möglichkeit solle in dem sogenannten Fluggastdatengesetz Gebrauch gemacht werden, um Sicherheitslücken zu schließen.“

  2. Juri sagt:

    Die Dobrindt’s – und wie sie alle heißen – sollte man aus dem Tempel prügeln. Wenn das so umgesetzt wird, ist das einer der größten Raubzüge der organisierten Kriminalität, Geschäftsbereich Parlament+Politik. Langsam werden die Motive einiger Leute Ende der 60ziger Jahre nachvollziehbar.

  3. Gottlob Häberle sagt:

    Dann bleib m’r halt dohoim (daheim – für Nichtschwaben)

  4. Zweite Chefin sagt:

    Gottlob Häberle, im Süden der Republik ist es eh schöner und lässt es sich besser leben als hier in NRW …

  5. virus sagt:

    @ G. H. Dann bleib m’r halt dohoim (daheim – für Nichtschwaben)

    …. gehen jeden Tag zur Arbeit, zahlen Steuern und finanzieren ganz nebenbei die Gerichte.

  6. Gottlob Häberle sagt:

    @ Virus

    „…. gehen jeden Tag zur Arbeit, zahlen Steuern und finanzieren ganz nebenbei die Gerichte“.

    So ist es.

    Und nach dem ersten halben Jahr in Rente knüppeln wir ab – zum Wohle der BFA.
    Dan sind wir echte Musterbürger.
    LOL

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  7. virus sagt:

    Karat: „Uns hilft kein Gott unsere Welt zu erhalten!“

    Ich hatte überlegt, einen Beitrag zu schreiben, der aufzeigt, warum die Grundgesetzänderungen: Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g noch im Mai 2017 vom Bundestag – aus Sicht der Großen Koalition-Parteien – beschlossen werden müssen. Aufgrund der überwältigen Kommentare zum obigen Beitrag erspare ich mir das. Damit ihr Leser hier aber nicht sagen könnt, das haben wir nicht gewusst, verlinke ich euch:

    Parteispenden – Wer von wem wie viel Geld bekommt

    Von Stefan Beutelsbacher, Holger Zschäpitz, Marcel Pauly, Frederik Merz | Veröffentlicht am 01.04.2015 | Lesedauer: 4 Minuten

    Quelle: Welt.de

    Nur noch soviel. Weil nach der Wahl auch immer vor der Wahl ist, sind für mich die Herbst-Spenden 2017 an CDU, CSU und SPD von der Finanz-, Fahrzeughersteller- und Waffenindustrie, um nur einige zu nennen, längst vertraglich vereinbart. Somit können die sogenannten etablierten Parteien wieder mit leichter Hand in den bewährten ungleichen Wahlkampf ziehen, um als Gewinner auch zukünftig den Lobbyisten tatkräftig, das Unrecht pflegend, unter die Arme zu greifen.

    Abschließend, ein Beispiel, wie Wahlen ebenfalls nicht dem Zufall überlassen werden: Briefwahlaffäre Stendaler Ex-Stadtrat gesteht Wahlfälschung

    Karat: „Uns hilft kein Gott unsere Welt zu erhalten!“

  8. virus sagt:

    Tagesschau: Autobahn-Streit beigelegt

    „Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes Planung, Bau und Erhalt der Autobahnen verantworten. Bisher erledigen dies die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes.“

    Künftig. Künftig finanzieren wir Bürger mit der Maut den Erhalt der Autobahnen und Bundesstraßen und greifen so ganz nebenbei den Gesellschaftern unter die Arme. Banken- und Versicherer-Aktionäre frohlocken in Erwartung steigender Dividenden. Währenddessen der Bund die so „gesparten“ Steuergelder auf die Konten der Waffen- und Militärindustrie verschiebt.

    Auf die Richtersprüche dürfen wir auch gespannt sein, wenn alsbald die Infrastrukturgesellschaft GmbH bei Unfällen wegen maroder Straßen und Brücken haftet.

  9. virus sagt:

    Siehe auch DWN

    Linkspartei warnt vor Privatisierung der Autobahnen

    Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, und der Berliner Bürgermeister Klaus Lederer erklären zu dem Vorhaben:

    (……….)

    Wenn es keine wirksame Privatisierungsschranke im Grundgesetz gibt, drohen in Deutschland französische Verhältnisse. Dort werden von privaten Betreibern immense Renditen von über 20% eingestrichen – und zwar auf Kosten der Autobahnnutzer. Auch der Bundesrechnungshof warnt vor einer Privatisierung oder einer Beteiligung privater Kapitalgeber: Die Kosten solcher Autobahnprojekte sind für den Steuerzahler höher als wenn der Staat die Straßen alleine baut und betreibt.

  10. virus sagt:

    – Mit Tränen in meinen Augen –

    Vorletzter Akt des sich selbst entmachtenden Bundestages!

    Wagenknecht im Bundestag: „Sumpf aus Korruption, billiger Trickserei und mutwilliger Täuschung“

    Offenbar sind Ihnen die Renditewünsche der Allianz und anderer Finanzkonzerne wichtiger als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger – einen anderen Schluss lässt das ja nicht zu. Der Hintergrund ist, dass solche Unternehmen in diesem Land sehr viel Macht haben. Und dass die Ihnen allen regelmäßig erkleckliche Summen an Spenden überweisen und seit längerem Druck machen, dass der Staat ihre Profite subventioniert.“

  11. virus sagt:

    Der Bundesrat hat den Vorhang geschlossen! Die Eigenständigkeit der Länder gehört der Vergangenheit an.

  12. Schlauberger sagt:

    Nur weil die Bundesländer Kompetenzen an den Bund abgegeben haben, haben sie noch nicht ihre Eigenständigkeit verloren.

  13. virus sagt:

    @ Schlauberger?

    Um es vorweg zu nehmen, es geht bei den, m. E. verfassungswidrig, verabschiedeten Grundgesetzänderungen nicht nur um Autobahnen und Schulgebäude, es geht auch um Lerninhalte an Schulen nach PISA und Lehrinhalte an Fach- und Hochschulen, mit (HUK Coburg) Bachelor- und Master Abschluß statt des Diploms. Auch wenn das so nicht öffentlich diskutiert wird. Gleichgeschaltete Bildung, standortunabhängig abrufbar, jederzeit austauschbar, erhält bzw. mehrt einzig das Kapital weltweit agierender Konzerne. Das dazu gehörige Spiel der Arbeitsplatzverlagerung können weder Gewerkschaften noch Staaten gewinnen.

    Siehe DWN: Autobahnen: Hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer
    Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 06.06.17 00:21 Uhr

    Die Beteiligung von privaten Investoren am Betrieb der deutschen Autobahnen birgt hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer.

    (…….)

    Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Bundesländer und Gemeinden sind überschuldet. Hätte es eine Alternative gegeben?

    Werner Rügemer: Natürlich. Wie gesagt, die Bundesregierung nimmt wie in der EU auch die Überschuldung von Bundesländern und Gemeinden nur als Anlass, um ein zentrales, bürokratisches Regime im Interesse privater Investoren durchzupeitschen. Auch die demagogisch-populistische „Schuldenbremse“ („schwarze Null“), die 2009 ebenfalls ins Grundgesetz bugsiert wurde, dient diesem Ziel.

    Die Staatsfinanzen genauso wie die Verkehrs- und Infrastrukturpolitik müssten neu geordnet werden. Trotz solcher Skandale wie Luxemburg-Leaks und Panama-Papers treiben die Investoren die Steuerflucht weiter voran – das muss gestoppt werden, die Steuern müssen eingetrieben werden, es geht jährlich um zweistellige Milliardenbeträge. Wir kennen alle die verfügbaren weiteren Steuerquellen: Erbschaftssteuer, Eintreiben der „normalen“ Gewinnsteuern, Schluss mit der systemwidrigen Mehrwertsteuerbefreiung für Aktienkäufe und -verkäufe und für Flugbenzin. Dann wären auch Milliarden für die Bundesländer und Gemeinden da. Dann müsste die Aufteilung der Steuern auf Bund, Bundesländer und Gemeinden neu geregelt werden. Stattdessen bekommt jetzt durch die Grundgesetzänderungen die Bundesregierung mehr Eingriffsrechte: Sie kann ihre Zuschüsse und „Ergänzungszuweisungen“ zur Erpressung, zur zentralistischen Kontrolle und zur Implementierung von PPP nutzen.

  14. virus sagt:

    SPD-Scholz muss liefern.

    Lobbyisten im Klassenzimmer

    „Scholz sagte, eine Lockerung des Kooperationsverbotes sei notwendig um überall in Deutschland erstklassige Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Bund, Länder und Gemeinden müssten zusammenhalten. Gerade bei der Bildung sei es wichtig, dass der Bund die Länder unterstützen könne.“

    Maut für alle – Verkehrswege in Versichererhand

    „Auch bei Verkehrswegen will Bund mehr Kompetenzen

    Eine dritte Grundgesetzänderung betrifft den Artikel 125c. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung der Mittel gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll drüber hinaus eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesstraßen ergänzt werden.“

    Siehe: MDR

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