Cosmos Direkt Versicherung AG erkennt Schadensersatzrestforderung aus abgetretenem Recht nach Rechtshängigkeit an, nachdem noch Verteidigungsabsicht erklärt wurde (AG Halle an der Saale Anerkenntnis vom 30.1.2017 – 104 C 3583/16 -)

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

bevor wir unsere Reihe mit BGH-Urteilen zur Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger heute noch fortsetzen, stellen wir Euch hier ein Anerkenntnis der Cosmos Direkt Versicherung zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht vor. Nachdem vorgerichtlich strikt eine vollständige Regulierung des Schadens (hier: der abgetretenen Sachverständigenkosten) abgelehnt wurde, wurde die Klageforderung rechtshängig gemacht. Auch jetzt wehrte sich die beklagte Cosmos Direkt Versicherung noch und zeigte gegenüber dem Gericht Verteidigungsabsicht an. Dies erfolgte mit Schriftsatz vom 27.1.2017. Dann am 30.1.2017, also nur drei Tage später, erfolgte die Zahlung des eingeklagten Betrages nebst Zinsen. Das Kürzungsschreiben nahm noch Bezug auf die falsche und später vom BGH aufgehobene Begrenzung der Nebenkosten durch die sog. Freymann-Kammer des LG Saarbrücken. Man sollte sich eben nicht auf derart fragwürdige Rechtsprechuntg des LG Saarbrücken verlassen. Gut ist, dass der Kläger auch in unverjährtem Zeitraum noch die Nachforderung rechtshängig machte. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Ansichten zum Verhalten dere Cosmos Direkt Versicherung bekannt.

Viele Grüße
Willi Wacker

Kürzungsschreiben der Cosmos an den Sachverständigen vom 28.01.2013:

Sehr geehrte Damen und Herren,

den oben genannten Schaden rechnen wir wie folgt ab:

Grundgebühr                                                                           299,95 EUR
Nebenkosten pauschal                                                            100,00 EUR
MWST                                                                                        75,99 EUR
Summe:                                                                                   475,94 EUR

Hieraus ergibt sich ein zu zahlender Betrag in Höhe von:       475,94 EUR

Diesen Betrag überweisen wir auf das angegebene Konto.

Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die Obergrenze für pauschale Nebenkosten 100 Euro netto. Wir verweisen z.B. auf die Entscheidung des LG Saarbrücken, Berufungskammer, vom 10.2.2012, Az.13 S 109/10.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner unter der angegebenen Telefon-Durchwahl direkt an.

Mit freundlichen Grüßen

Cosmos
Versicherung Aktiengesellschaft

Dann noch ein Schreiben zur „Nachregulierung“ vom 30.10.2013:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit haben wir am 21.10.2013 einen Betrag von EUR 50,47 an Sie angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Cosmos
Versicherung Aktiengesellschaft

Daraufhin erfolgte Klage am 13.12.2016.

Mit Schreiben vom 27.01.2017 an das Gericht erklärt die Cosmos dann Klagebereitschaft, zahlt dann jedoch am 30.01.2017 den Klagebetrag nebst Zinsen.

27.01.2017
Ihr Zeichen:    104 C 3583/16

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Klagesache zeigen wir an, dass eine Verteidigung gegen die am 18.01.2017 zugestellte Klage erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

C o s m o s
Versicherung Aktiengesellschaft

Abrechnungsschreiben des Rechtsanwalts:

Sehr geehrter Herr … ,

in vorbezeichneter Angelegenheit hat die Gegenseite die Klageforderung nebst Zinsen sowie die anteiligen Gerichtskosten und die Kosten für unsere Tätigkeit gezahlt.

Zahlungen:
– 30.01.2017 (ausgezahlt am 02.02.2017)                      61,67 €
– 07.02.2017                                                                 105,20 € Gesamtbetrag                                                              166,87 €

Forderungen:
– Klageforderung                                                             54,46 €
– Zinsen Klageforderung                                                   7,21 €
– anteilige Gerichtskosten                                               35,00 €
– Rechtsanwaltsgebühren                                               70,20 € Gesamtbetrag                                                              166,87 €

Die nicht verbrauchten Gerichtskosten in Höhe von 70,00 € wurden noch nicht erstattet. Sobald diese hier eingehen, werden wir den Betrag umgehend an Sie weiterleiten Die bereits erstatteten Gerichtskosten in Höhe von 35,00 € werden wir Ihnen in den nächsten Tagen überweisen.

Die verbleibenden 70,20 € sind eine Zahlung der Gegenseite auf unsere Rechtsanwaltskosten und der Betrag wird insoweit als Nettoeinnahme bei uns verbucht.

Da Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellen wir Ihnen die angefallene Umsätzsteuer wie folgt in Rechnung:

Rechtsanwalts-/Gebührenrechnung Nr. …
Steuer-Nr.: …
19% Ust. Nr. 7008 VV RVG (aus 70,20 €)                          13,34 €

Wir bitten Sie, diesen Betrag bis zum 28. Februar 2017 auf eines unserer unten näher bezeichneten Geschäftskonten zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten zu Cosmos Direkt Versicherung AG erkennt Schadensersatzrestforderung aus abgetretenem Recht nach Rechtshängigkeit an, nachdem noch Verteidigungsabsicht erklärt wurde (AG Halle an der Saale Anerkenntnis vom 30.1.2017 – 104 C 3583/16 -)

  1. Iven Hanske sagt:

    Hier der komplette Fall:
    AG Halle 104 C 3583/16, Klage (aus Abtretung erfüllungshalber) vom 08.12.2016 (http://www.sofort-vor-ort.de/1/1/ oder klick hier). – Cosmos Direkt Versicherung zahlt in 01.2017 die gekürzten Gutachterkosten aus 2013, nach Erhalt der Klage und nach der Verteidigungsanzeige, vollständig inkl. Mahnkosten, Zinsen, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten. Die schriftliche Zahlungszusage der Restgutachterkosten „wir haben heute überwiesen“ aus 2013 wurde unseriös nicht eingehalten.

  2. L T sagt:

    Geht es in Ihren Kommentaren auch nur einmal ohne Verweis auf Verlinkungen, welche ein Passwort erfordern?

  3. Iven Hanske sagt:

    # LT
    Wenn Sie den Fall in original benötigen, so erhalten Sie (wie schon viele andere) gern das Passwort Tel. 0345-5250030.

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