„Besonders der Marktführer HUK-Coburg falle negativ auf.“

Auch die Coburger Neue Presse berichtet.

Nach der im STERN veröffentlichten Forsa-Umfrage unter Befragung von Verkehrsanwälten ist das Ergebnis eindeutig. Die HUK Coburg, gefolgt von Allianz und VHV, führen die Liste der Versicherer an – Haftpflichtschäden nicht nach juristischen, sondern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen – zu regulieren.

Auftraggeber der Umfrage war der Deutsche Anwaltsverein.

Während Allianz und VHV zu den Vorwürfen schweigen, versuchte man sich bei der  HUK Coburg mal wieder herauszureden.

„… und wir führen seltener Prozesse mit Kunden oder Anspruchstellern“

Doch Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, widerspricht:

„Der Geschädigte kann nicht darauf vertrauen, dass ihm freiwillig das gezahlt wird, was ihm zusteht.“

Coburg

Schlechte Bewertung für die HUK

Laut Stern gibt es häufig Probleme bei der Regulierung von Haftpflichtschäden. Der Versicherer weist die Kritik zurück

Quelle: Neue Presse, alles lesen >>>>>>

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12 Antworten zu „Besonders der Marktführer HUK-Coburg falle negativ auf.“

  1. Jost L. sagt:

    „… und wir führen seltener Prozesse mit Kunden oder Anspruchstellern“

    Ha….,ha…! Jetzt weiß ich, warum alle für diese Situation im Vorstand der HUK-Coburg verantwortlichen Glückspieler so eine lange Nase haben. Sie sind längst in ein Milieu abgerutscht, das jedem rechtschaffenden Menschen zuwider ist und das zeigt schon der Sprachgebrauch. Sie reden von „Personal“ und nicht von (unfreiwillig kriminalisierten) Mitarbeiten. Fehlen nur noch der mittelalterliche Lederwams und die Peitsche, Herr Heitmann, gell?

    Jost L.

  2. Saujäger sagt:

    Rückblickend, im Verlauf meiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger, muss ich feststellen, dass sich verschiedene Versicherungsgesellschaften betreffend einer Schadensregulierung leider stark ins Negative entwickelt haben. Das betrifft nach meiner Erfahrung nicht nur die bezeichneten Gesellschaften. Für mich sind das extrem kriminelle und asoziale Praktiken, Geschädigte um zustehende Schadensersatzansprüche zu prellen und widerspenstige Gutachter zu nötigen, kurz eine „Schweinerei“. Hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt.

  3. Ludwig G. sagt:

    Man liest, dass Dr. Weiler von der HUK-Coburg den Staffelstab an Herrn Heitmann übergeben hat und nun in den Ruhestand zu treten gedenkt. Für seinen verdienstvollen Einsatz im Interesse der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe wurde ihm überschwenglich gedankt, jedoch wohl kaum für seinen Einsatz im Interesse der Unfallopfer und der Versichertengemeinschaft sowie der vom Vorstand rechtswidrig missbrauchten und täglich gequälten Schadenteams. Da wurde dann vor Ort salbungsvoll eine Laudatio gehalten, wie sicher auch beim GDV. Man könnte aber auch denken: Abgesahnt und komfortabel honoriert auf Kosten der Mitarbeiter und aller nur teilweise entschädigter Unfallopfer. Sowas muss mit Champagner gefeiert werden und dass vor Ort auch alles bei Friede, Freude und Eierkuchen bleibt, werden dann noch einige scheinbar großzügige Spenden ins rechte Scheinwerferlicht gerückt. „Absahnen und Abhauen“. Nach dieser Devise handeln sie fast alle, wenn das Konto gut gefüllt ist. Darüber wird jedoch die Fränkische bzw. Coburger Presse nicht berichten wollen, denn man hängt ja „collegialiter“ am Tropf. So wird dann auch die Empörung über die aktuelle Forsa Erhebung ohne Konsequenzen schnell wieder in Vergessenheit geraten, obwohl diese Studie nur als die Spitze eines Eisberges anzusehen ist und letztlich das wirkliche Ausmaß der Regulierungsbehinderung und der Regulierungsverzögerung in ganz anderen Dimensionen liegt, wenn man dabei ergänzend berücksichtigt, wie Geschädigte bei Telefonkontakten mit der gegnerischen Versicherung „verdeckt“ schon massiv bedrängt werden, auf ein versicherungsunabhängiges Gutachten und auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu verzichten, weil doch alles klar sei und….. obwohl die dadurch entstehenden Kosten auch zum Schadenersatz gehören. Und bei diesem „Spiel“ spielt beispielsweise die DEKRA auf Versicherungsseite fleißig mit durch Streichung oder Herunterrechnung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. 1000,00 € Merkantiler Minderwert???? Da hilft die DEKRA gern, mit ein paar Worthülsen Abhilfe zu schaffen. Der im Gutachten angegebene Minderwert ist übersetzt. Nach sachverständiger Auffassung ist ein Minderwert von 300,00 € ausreichend und markgerecht, wie durch die Marktrelevanz-/Faktorenmethode bestätigt. Auf solche Floskeln begrenzt sich die „Expertenbegründung“ und für einen solchen Schwachsinn bekommen die Herrschaften im grünen Kittel auch noch Geld.

    Ob da Beihilfe zum versuchten Betrug greifen könnte?

    Ludwig G.

  4. Andreas Oberländer sagt:

    @ Ludwig G. ich liebe diese Sätze wie „aus Sachverständigen Sicht“ oder „nach sachverständiger Auffassung“ wie Du schreibst. Oftmal erfolgen diese Aussagen ohne das der „Sachverständige“ das Fahrzeug überhaupt persönlich begutachtet hat und die Aussage steht diametrial zu dem was der Sachverständige vor Ort persönlich in Augenschein nahm. Nicht ohne Grund hat ein Gericht entschieden das eine persönliche Begutachtung für ein zur Schadensregulierung brauchbares Gutachten erforderlich ist und eigentlich sollte schon dies als Grund ausreichend sein im sämtlichen „Prüfberichten“ die Grundlage zu entziehen.
    Auch darf sich der Sachverständige nicht allein auf eine Formel zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung verlassen sondern kann diese nur als Orientierungshilfe mit in seine Entscheidung einfließen lassen um seine eigenen Rechercheergebnisse zu validieren. Auch hierzu ist die Rechtsprechung eindeutig, aber ich bin ja doof und 30 Jahre Erfahrung in der Fahrzeuginstandsetzung und einige Fortbildungsveranstaltungen wiegen selbstredend weniger als die Expertise von carExpert, ControlExert, Dekra oder wie sie noch alle heißen mögen…

  5. Fred Fröhlich sagt:

    @Andreas O. hier der letzte „Brüller“ von Car€xpert:
    „Im vorliegenden Schadenfall wurde die Lackstufe von S3 auf S2 reduziert. Die Lackstufen bestimmen nicht den Lackierumfang für das beschädigte Bauteil, sondern den Beschädigungsgrad und die daraus resultierende Instandsetzungsfläche vor Spachtelauftrag. Eine Instandsetzungsfläche von mehr als 50% der Gesamtfläche des Bauteils ist anhand der vorliegenden Fotos nicht feststellbar.“
    Solch einen Blödsinn muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Richtig wäre doch, der Beschädigungsgrad bestimmt die erforderliche Lackstufe und damit den Lackierumfang. Was das mit Instandsetzungsfläche vor (was für einem) Spachtelauftrag zu tun haben soll? Und das alles anhand vorliegender Fotos? Den „Prüfern“ scheint nicht klar zu sein, daß die Fotos den Unfall Ist-Zustand abbilden. Eine Instandsetzung des Bauteils muß erst noch stattfinden, bevor die dann erforderliche Lackierung in ihrem vollem Umfang sichtbar wird.
    Die €xpertenaussage ist also gleich doppelt falsch:
    1. Die Lackstufen beschreiben den erforderlichen Lackaufbau in der Tiefe, nicht in der Fläche: Stufe 1 – Oberfläche, Stufe 2 -Instandsetzung bis 50% Lackaufbau, Stufe 3 – Instandsetzung über 50% Lackaufbau, Stufe 4 – Neuteillackierung. Mit der körperlichen Fläche des Bauteils und hier mehr oder weniger als 50% hat das überhaupt nichts zu tun.
    2. Eine Instandsetzung eines Bauteils bedingt fast immer ein mechanisches Bearbeiten der betreffenden Oberfläche und damit eine Lackierung der Stufe 3.
    Aber so klingt der Satz ja erstmal nicht schlecht. Da hat sich einer Mühe gegeben und das Gehirn eingeschaltet. Ich möchte nicht wissen, wieviele darauf schon reingefallen sind. Für mich ist das nicht mehr Dummheit, sondern Vorsatz = Beihilfe zum Betrug. Aber in unserer BananenRepublikDeutschland findet sich hierfür kein Staatsanwalt….

  6. SV Mester sagt:

    @Fred Fröhlich
    zu dem Thema wurde mir seinerzeit von DAT folgendes mitgeteilt:

    Stufe 1 Oberfläche:
    vorhandenen Decklack reinigen und anrauen, neuen Decklack spritzen
    Stufe 2 Instandsetzung 50%:
    vollständiger Lackaufbau bei mehr als 50 % der gesamten zu lackierenden Fläche.
    Decklack und Untergrund auf dem ganzen Karosserieteil entfernen. Lackierung vollständig neu aufbauen und ganzes Teil mit Decklack spritzen.
    Stufe 4 Neuteil:
    Vollständiger Lackaufbau auch bei Abschnittsteilen und Teilstücken. Diese Stufe schließt das lackieren der Innenflächen ein.

    Hinweis:
    Innenteile werden grundsätzlich in Stufe 1 lackiert jedoch in der Kalkulation als Innenteile ausgewiesen. Neuteile werden in der Kalkulation durch die Bezeichnungen Neuteil-M für Montageteile und Neuteil-S für Schweißteile unterschieden.
    Nahtbereiche (Schweißverbindungen) die bei Erneuerung eines eingeschweißten Karosserieteiles über die Lackflächenabgrenzung hinausgehen (bis 10 cm), sind in der Vorgabezeit enthalten. Reicht das Beilackieren der bearbeiteten Stelle des Anschlussteiles nicht aus, so ist dieses in Stufe 1 (Oberfläche) zu lackieren sofern es nicht selbst instandgesetzt wurde.

    Kommentar: auf diesem Prinzip wurden die Formeln zur Berechnung erstellt.

    Wenn man also eine andere Philosophie zugrunde legt, dann sind die Formeln entsprechend nicht mehr gültig.

  7. Mister L sagt:

    @ SV Mester
    Ihre Angaben unter „Hinweis“, die Lackflächenabgrenzung betreffend, entsprechen den Vorgaben von DAT bzw. Eurolack.
    Nachfragen bei den Fahrzeugherstellern haben jedoch ergeben, dass diese 10 cm-Regelung dort gänzlich unbekannt ist. Es werden die angrenzenden Teile bei einer Schweißverbindung immer mit lackiert. Ausnahmen hierzu bilden lediglich Bauteile, bei denen laut Herstellerangabe eine Teilbereichslackierung möglich ist.

    @ Fred Fröhlich
    Das geht noch besser:
    Die „Herren Grünröcke“ haben die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Position Fehlerspeicher auslesen, ausdrucken und löschen mit folgender Begründung gekürzt:
    „Aus technischer Sicht sind 0,3 AW für einen Fachbetrieb ausreichend.“
    Oder auch:
    „Die Verbringungskosten wurde auftragsgemäß in Abzug gebracht, da der regulierende Versicherer diese erst nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises übernimmt.“

  8. Fred Fröhlich sagt:

    @SV Mester

    Stufe 1 Oberfläche = Klarlack
    Stufe 2 Inst. kleiner 50% Lackaufbau = Decklack anschleifen
    Stufe 3 Inst. größer 50% Lackaufbau = Schleifen bis zur Grundierung (auch Neuteil grundiert)
    Stufe 4 Neuteillackierung = vollständiger Lackaufbau (Grundierung, Lackschichten, Klarlack)
    Die zu lackierende Fläche wird bei DAT über die Auswahl von Lackierbereichen und das Kästchen mit den voreingestellten 100% der Größe nach eingestellt. So habe ich es zumindest mal gelernt?

  9. Buschtrommler sagt:

    Eine Veränderung im RF-Code 84 bei audatex bewirkt eine „interne“ Reduzierung beim kalkulieren der Lackierung.
    Taucht nur nirgends auf in der End-Kalkulation.

  10. Mister L sagt:

    @Buschtrommler
    RF 84: Unterdrückung/Minderung der AZT Lackvorbereitungszeit und Materialkonstante.
    Geht nur bei Vorgabe „Lackierung nach AZT“.
    Das Ganze wird aber erst gemindert, wenn der Anwender eine Prozentzahl eingibt.
    Quelle: EILNP von AUDATEX

  11. Buschtrommler sagt:

    @Mister L
    Es ging mir um die Veränderungsmöglichkeit einer Berechnungsgrundlage und dessen „Unsichtbarkeit“ beim Endprodukt Kalkulation, nicht um den Weg. Ob damit eine Kalkulation schon vorab „geschönt“ wurde lässt sich beim unwissenden Geschädigten nicht erkennen…….

  12. Mister L sagt:

    @ Buschtrommler
    So habe ich es auch verstanden.
    Ich wollte mit meiner Darlegung besonders das Augenmerk auf die Kalkulationen nach AZT mit Hilfe von AUDATEX richten, die diese unsichtbare Beeinflussung nur ermöglichen und bei dieser „Berechnungsmethode“ immer erhöhte Achtsamkeit angebracht ist. 😉

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