„Die Besen die ich rief.“, so könnte die Überschrift aus Versicherer-Sicht auch lauten.
Eine Verbindung mafiöser Strukturen soll Kfz.-Versicherer um mehr als 700.000 Euro betrogen haben. Möglich sei dies gewesen, weil Gutachter ohne Fahrzeugbesichtigung – allein aufgrund vorgelegter Lichtbilder, die mittels Fotomanipulation erstellt wurden – tatsächlich jedoch nie geschehene Unfälle kalkulierten.
Die Grenzen der künstlichen Intelligenz oder gut bezahlte Blindheit?
Laut ntv waren die Gutachter nicht in der Lage, die Manipulationen der Lichtbilder mittels Fotobearbeitungsprogramm zu erkennen.
t-online berichtet dazu:
Prozess um Versicherungsbetrug
Verbrecherbande erfindet über einhundert Autounfälle
Am Mittwoch beginnt vor dem Bonner Landgericht das Verfahren gegen die fünf Haupttäter im Alter zwischen 34 und 62 Jahren. Die Anklage lautet auf schweren Bandendiebstahl in 102 Fällen, darunter 20 Versuche.
Sollte der kommende Mittwoch gemeint sein, bitte ich die Bonner Kollegen, sich Zeit für eine Prozessbeobachtung zu nehmen. Denn es ist mehr als interessant, zu erfahren, ob es sich bei den am Betrug beteiligten Akteuren um von den Versicherern selbst geschaffenen Strukturen handelt.
„Bandendiebstahl“? Gemeint war wohl „Bandenbetrug“?
Warum fällt mir bei „Gutachten“ ohne körperliche Inaugenscheinnahme des Objekts immer der Name Live-Expert ein?
Damit Kfz-Versicherer nicht für Schäden aufkommen, die von den Versicherungsnehmern nicht verursacht wurden, darum ist der unabhängige Sachverständige der Erfüllungsgehilfe des Schädigers/Haftpflicht-, bzw. m. M. nach auch des Kasko-Versicherers.
Im Haftpflicht- und im Kaskoschadenfall obliegt es dem Geschädigten, seinen Schaden gegenüber dem Schädiger bzw. dem Kasko-Versicherer nachzuweisen. Weil die Kfz-Versicherer aber nicht zahlen wollen, was den Anspruchstellern nach dem Gesetz tatsächlich an Schadensersatz zusteht, ist aus deren Sicht der unabhängige Sachverstand vom Markt zu eliminieren.
Solange aber die künstliche Intelligenz nicht insoweit einsatzbereit ist, müssen verunfallte Fahrzeuge immer noch besichtigt werden. Das hierzu von der Versicherungswirtschaft aufgebaute Netzwerk geniest selbstredend deren vollstes Vertrauen, sodass hier – unter deren Augen – gänzlich ohne Risiko Günstlingsmanagement mittels entsprechender offizieller oder inoffizieller Rückvergütungen betrieben werden kann. Die Versicherten werden mithin 2 Mal zur Kasse gebeten. Einmal fließen nicht unerhebliche Summen der Vertragsprämien an Gesetzes untreue Strukturen und zum anderen werden Unfallopfer bzw. Anspruchsteller um berechtigte Ansprüche, gern auch mit richterlicher Hilfe, übervorteilt. Gleich dem, wie es gerade die hier diskutierten Urteile AG Halle und OLG Dresden aufzeigen.
@Virus
„Die Grenzen der künstlichen Intelligenz oder gut bezahlte Blindheit?“
Versicherer können sich auf die künftige künstliche Schadenersatzabwicklung freuen und viel Geld für manipulierte nicht existente Schadenersatzleistungen bereitstellen.
Hatten es die „Autobumser“ in der Vergangenheit doch ungleich schwerer, da sie noch realistische Unfälle produzierten und nur durch „Schlechtreparaturen“ zu den Gewinnen kamen, können sie zukünftig nur mit digitaler Technik ungeahnte Möglichkeiten gewinnbringend umsetzen.
Das ist auch nur möglich, wenn man tatsächlich alle freien und unabhängigen Gutachter ( etwas begutachten geht daraus hervor) mit Hilfe der Gerichte eliminiert hat und reine Bildbetrachter mit kaufmännischer Ausbildung dafür ersetzt.
Ja die digitale Zukunft bringt es voll.
Im übrigen sehe ich persönlich keinen Unterschied zwischen den rechtswidrigen , computergesteuerten Kürzungsmaßnahmen der Versicherer und den „Ausgleichsmaßnahmen“ durch eine digitalen Bildbearbeitung, der sogenannten Gauner.
Die Sache hat sogar den Vorteil, dass keine Fahrzeuge mehr beschädigt werden und geneigte Käufer einen “ unfallfreien Unfallwagen “ erwerben können ohne Reststauchspuren.
Also wird angepackt und eingesackt.
Die digitalen Verbesserungen im Schadenfall eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten .