Gesetz zum Führen von Musterklagen – die Angst der Politiker vor dem Rechtsanspruch der Bürger

Gekaufte Verbände, zugetan agierende Anwaltskanzleien und Partei geleitete Richter werden beeindruckend gute Arbeit leisten

Mehr oder weniger am Bürger vorbei geht die Verabschiedung eines Gesetzes zur Führung von Musterklagen. Das Kabinett soll den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums bereits am 9. Mai 2018 zustimmen.

Wer jetzt denkt, endlich kann der kleine Mann sich mit gleich Betroffenen zusammen tun und den Anwalt des Vertrauens mit der Durchsetzung des angestrebten Rechtsanspruchs beauftragen, wird sich getäuscht sehen. Denn nur ausgewählte Verbände sollen/werden nach dem Willen von Politikern nach dem zu verabschiedenden  Musterklageverfahrensgesetz berechtigt sein, Sammelklagen zu führen. Mithin „Unternehmen“, die vom Geld ihrer Mitglieder, zukünftig wohl sprunghaft zunehmend vom Geld wohlgesinnter Gönner leben. Der Bürger hingegen wird so sicher wie das Amen in der Kirche im Verfahren dem Geschehen rund um seinen Rechtsanspruch zusehen, wie dieser nebulös dahin schwindet.

Hamburger Justizsenator kritisiert Ausschluss der Umwelthilfe von neuen Klagerechten

von Dietmar Neuerer

01. Mai 2018 , aktualisiert 01. Mai 2018, 10:03 Uhr | Quelle: Handelsblatt Online

Die Umwelthilfe wird wohl nicht das neue Musterklage-Instrument für Klagen gegen VW nutzen können. Entsprechende Pläne der Koalition stoßen auf scharfe Kritik.

Ursprünglich sollten Musterklagen allen Einrichtungen offenstehen, die auch schon eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären demnach Institutionen, die bei Klageerhebung etwa mindestens 75 stimmberechtigte Mitglieder haben. Also auch die Umwelthilfe mit ihren knapp 280 Mitgliedern. Nun aber, so die Abmachung zwischen SPD und Union, sollen klagewillige Verbände statt 75 mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände vorweisen vorweisen.

Quelle: wiwo, alles lesen >>>>>>>>>

 

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