Sehr geehrte Captain-Huk-Leserschaft,
nach längerer – durch Krankheit bedingter – Pause melden wir uns wieder. Wie es die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit der durch sie vorzunehmenden Schadensregulierung halten, haben wir fast tagtäglich hier dargestellt. Jetzt hat sich auch die Plusminus-Redaktion dieses Themas angenommen. Wir weisen daher auf die heutige Sendung von Plusminus um 21.45 Uhr in der ARD hin. Gezeigt werden soll, wie Geschädigte von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung trotz voller Einstandspflicht hingehalten werden. Für manchen Leser dieses Blogs ist das zwar nichts Neues, aber den Beitrag heute abend sollte man sich doch ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Hallo Willi,
schön, dass ich wieder etwas von Dir hier lesen kann. werde mir die Sendung heute abend ansehen.
Ich wünsche weiterhin eine gute Besserung.
MfG
Siegfried Lüning
Toller Beitrag. Betrugsrelevant:Niedrigere Stundenlöhne sollen oft frei erfunden sein!
Da sollten die Geschädigten in Zukunft bei den regional üblicherweise in Betracht kommenden Verweisungsbetrieben Scheingeschäfte anbahnen,indem dort–vor der Gutachtenserstellung- Kostenvoranschläge eingeholt werden unter der Behauptung,man wolle fiktiv abrechnen.
Alternativ sollten die Verweisungsbetriebe aufgesucht und die Preisaushänge abgelichtet werden.
Findet sich dort kein Preisaushang,dann freut sich der Abmahnanwalt oder die WBZ!
Klingelingelingelts?
Frau RA Mielchen bringt es auf den Punkt – „Man könnte es auch Betrug nennen.“ Das betrügerische Schadenmanagement der Versicherer ist schon über Jahrzehnte kein Kavaliersdelikt mehr. Die Staatsanwaltschaften haben das endlich zur Kenntnis zu nehmen.
Was hier leider nicht thematisiert wurde, ist die grassierende Beeinflussung der Gerichte durch die Versicherer, angefangen bei den Amtsgerichten bis hin zum BGH.
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/2018-07-25_plusminus-schaden-100.html
Frau RA Mielchen bringt es auf den Punkt – „Man könnte es auch Betrug nennen.“ Das betrügerische Schadenmanagement der Versicherer ist schon über Jahrzehnte kein Kavaliersdelikt mehr. Die Staatsanwaltschaften haben das endlich zur Kenntnis zu nehmen.
Was hier leider nicht thematisiert wurde, ist die grassierende Beeinflussung der Gerichte durch die Versicherer, angefangen bei den Amtsgerichten bis hin zum BGH. Dann wäre nämlich Plusminus dieser Lapsus erspart geblieben: „Mietwagen: Während der Reparaturdauer hat der Geschädigte Anrecht auf einen Mietwagen. Allerdings sollte der Geschädigte hier Preise vergleichen und sollte nicht das teuerste Fahrzeug nehmen, den ein Geschädigter hat die Pflicht, den Schaden gering zu halten.“
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/2018-07-25_plusminus-schaden-100.html
Und wieder waren die üblichen bekannten Versicherer beteiligt, nämlich an erster Stelle: HUK-COBURG! dann folgten Allianz und VHV. Das kennt man ja schon.
Was aber erstmals öffentlich geäißert wurde, war der Verdacht des Betruges (man höre und staune!!) bei den Kfz-Haftpflichtversicherern im Rahmen der Unfallschadensregulierung. Prima, dass jemand öffentlich die Sache beim Namen nennt. Frau RAin. Mielchen aus Hamburg sei Dank. Aber sie hat auch Recht. Der Geschädigte wird um seine berechtigten Schadensersatzansprüche betrogen. Anders kann man es nicht sagen. Verbleibt der einstandspflichtige Versicherer auch im Prozess bei seinen unwahren Behauptungen, so kommt auch noch die Irreführung des Gerichts hinzu, was zu dem Verdacht des zusätzlichen Prozessbetruges (!!) führt.
Erfreulich war auch die Feststellung, dass mittlerweile auch die Coburger Justiz aufwacht und die Machenschaften der ortsansässigen HUK-COBURG erkannt hat.
Insgesamt ein gelungener Beitrag der Plusminus-Redaktion.
Meinen Dank auch an Willi Wacker für seinen Hinweis auf die Plusminus-Sendung.
Das stand drin zum Thema „Schadenregulierung“:
Schadenregulierung
Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer |
Video verfügbar bis 25.07.2019 ARD Plus Minus-Redaktion
Unschuldig in Unfälle verwickelte Fahrzeugbesitzer müssen immer häufiger um den Ersatz ihres Schadens kämpfen. – Die Kfz-Haftpflichtversicherungen lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Kosten zu sparen. – Sogar scheinbaren Service nutzen Versicherungen aus, um Unfallschäden nicht in voller Höhe zu erstatten. Auch wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat immer häufiger Ärger mit der Regulierung des Schadens. Ohne Rechtsanwalt hat man meist keine Chance.
Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, erklärt dazu: „Das sind gar keine Einzelfälle mehr, das ist wirklich die Masse der Fälle. Jeder Fall wird durchgeguckt, welche Position gekürzt werden kann und dann wird gekürzt.“
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/kfz-schadenregulierung-100.htm
imho ein sehr gelungener Beitrag auf den verwiesen werden kann und sollte.
Die betrugsrelevanten Machschaften der Helfershelfer bei den Schadenminimierungsversuchen müssen ins Rampenlicht gerückt werden. Beispiel: Höhe der Merkantilen Wertminderung ist der Versicherung lästig. Was macht die Versicherung? Sie beauftragt die DEKRA mit der bezahlten Lösung. Die hält mit einer BLA-bla-bla Argumentation den Minderwert lt. Gutachten für überhöht und nur einen Betrag von 50% für „angemessen“ und „ausreichend“. Natürlich setzt sie sich auch nicht mit den umfangreichen Ausführungen im Schadengutachten zur Minderwertfrage auseinander, weil sie dann ihre „Erkenntnisse“ in die Tonne hauen müsste als bezahlte Beihilfe zum organisierten Betrugsversuch am Geschädigten. Solche Gefälligkeitstestate müssen in der Folge richtig teuer werden, damit auch der gutgläubigste Geschädigte und Richter erkennt, wie es mit Gefälligkeiten bei dieser Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation bestellt ist. Eine beliebte Variante ist auch die Infragestellung zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Da wird mit nicht ansatzweise überzeugendem Geschwafel die „sachverständige Auffassung“ in den Vordergrund gestellt und dabei vergessen, dass die Teilnehmer am Gebrauchtwagenmarkt nicht aus DEKRA-Sachverständigen bestehen. Genau so vereinfachend wird bei vorgesehener Erneuerung der Reparaturweg als nicht erforderlich in Frage gestellt mit der „Begründung“ eine Instandsetzung sei problemlos sowie „fachgerecht“ möglich. So ging es in einem Fall um die berücksichtigte Stoßfängererneuerung, die angeblich deshalb mit knapp unter 1000,00 € nicht erforderlich war, weil eine Instandsetzung mit Reparaturlackierung als „sach-und fachgerecht“ behauptet wurde. Eine Eindrückung sei ebenfalls nicht zu erkennen gewesen. Also wurden weitere Fotos erstellt, die diese Eindrückung verdeutlichten, wie auch eine Bruchstelle und tiefe Riefen mit der Folge, dass nun ungekürzt die durch Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten bezahlt wurden, auf eine sonst übliche Kürzung der abgerechneten Gutachterkosten verzichtet wurde und obendrein großzügig auch noch 80,00 € auf die ergänzenden gutachtliche Stellungnahme bezahlt wurden, die sich allerdings auf über 500,00 € belief, die schließlich auch noch erledigt wurden. Diese Herausforderung ist inzwischen wohl auch dringend notwendig, um der Normalität wieder Vorrang zu geben, denn dass diese Versicherung den unnötigen Kostenaufwand aus der Portokassen bezahlt, kann wohl kaum bezweifelt werden.
RR
Eindeutige Fälle, die vor Gericht landen, eine skandalöse Praxis!
Da muss sich wohl das Bundesjustizministerium endlich mal was einfallen lassen, denn der Faktor „mit Willkür zum Erfolg“ steht inzwischen seit mehr als 20 Jahren nach wie vor auf der Prioritätenliste der Hardliner in der Unfallschadenregulierung und dazu gehört auch der GDV als Sammelbecken für kreative Versuche, das Deutsche Schadenersatzrecht und das Grundgesetz zu unterwandern, wie die neue Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH nach Ausscheiden von Frau Dr. Müller deutlich zeigt.
Peter K.
Ich fand die Äußerung des AG Coburg auch beachtlich „Das Gericht nimmt irritiert aus der Vielzahl…. zur Kenntnis, dass allgemeine Schadensersatzgrundsätze bei der HUK Coburg Versicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten des Geschädigten negiert werden“ (so aus Erinnerung zitiert). Das aktuelle OLG Bamberg hat ja in einer Häufungsklage, dies auch klar geäußert und ich habe im August 3 Häufungsklagen (hat das LG wegen der unterschiedlichen HUKs, trotz OLG Bamberg abgetrennt) am LG Coburg mit Streitwert je über 5000 Euro und ich, wie auch ein Entscheider der HUK wurden, zwecks Vergleich, zusätzlich zum Anwalt persönlich geladen.
@Iven Hanske
ist das nicht ein gute Gelegenheit, die ortsnahen Kollegen und die Presse freundlichst einzuladen, denn das am LG Coburg wieder Schweinereien ausbaldovert werden, dürfte so klar sein, wie das Amen in der Kirche. Vielleicht einfach auch mal fragen, wer von der Kammerbesetzung bei der HUK versichert ist ?
Mc. L.
Unabhängig davon welche Versicherungen speziell genannt wurden (auch wenn diese auffällig kreativ sind…), ist eine Rückkehr zur Normalität in der Schadenregulierung nicht zu erwarten.
Normalität heißt hierbei: Anstand und Moral
Selbst wenn es am Fimanzmarkt wieder steil bergauf gehen sollte und Kapitalmarkterträge wieder sprudeln sollten (obwohl man auch mit niedrigen Zinsen gut am Kapitalmarkt verdienen kann, das sollte nicht außer Acht gelassen werden), werden die Kürzungen beibehalten werden.
Warum soll man ein funktionierendes System auch aufgeben? Solange Kürzen billig ist im Verhältnis zur tatsächlichen Einsparung, solange wird auch gekürzt werden.
Erst dann wenn 50% der Kürzungsopfer sich gerichtlich wehren, wird es ein Minusgeschäft für die Versicherer und dann hört es auf, oder es wird noch schlimmer, aber dann erkennt auch der Blindeste, was Sinn und Zweck der „Gutachtenprüfung“ oder des „Prüfberichts“ ist.
Grüße aus NRW
Kai-Uwe
Klar und deutlich wurde wieder einmal das „Tagesgeschäft“ der Autoversicherer beschieben. Einbehalten von Schadensbestandteilen bis an die Grenze des Betruges und darüber hinaus.
Gefakte Stundenverrechungssätze, Gefällgikeits-Reswertgebote und zu jeder Rechnung tabellarische Kürzugen der einschlägigen Dienstleister. Den Bock schießt jedoch DEKRA ab. Im Vorpann wird geschrieben, daß Einzelpositionen auf Wunsch der Versicherungen herausgestrichen wurden.
@Zeckenzange
„Den Bock schießt jedoch DEKRA ab. Im Vorpann wird geschrieben, daß Einzelpositionen auf Wunsch der Versicherungen herausgestrichen wurden.“
Und eine solche Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation hat noch das Vertrauen des Gesetzgebers trotz der Deals mit der Versicherungswirtschaft, während der erwischte Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln wegen 5,60 € eine Straftat begangen hat?
Otto L.
# Mc. L
Am 17.08.2018 ab 10:30 Uhr am LG Coburg. Ca. je 40 Fälle mit jeweils ca. 5000 Streitwert gegen HUK Haft, HUK 24 und HUK Allgemeine. Ich denke auch, dass es am OLG Bamberg weiter geht, da die HUK nicht vergleicht (passt auch nicht zu ihrer Strategie) und ich nur ein Monte-Carlo Vergleich im Bezug auf die Schuld eingehen werde. Ich hatte vor 15 Jahren schon ein Vergleich und eine zukünftige Zahlungszusage von der HUK, die dann jedoch nicht eingehalten wurde. Ein Pakt mit dem Teufel ist sinnlos;-)
@ Iven Hanske „Ich fand die Äußerung des AG Coburg auch beachtlich „Das Gericht nimmt irritiert aus der Vielzahl…. zur Kenntnis, dass allgemeine Schadensersatzgrundsätze bei der HUK Coburg Versicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten des Geschädigten negiert werden“ (so aus Erinnerung zitiert).“
ARD Plusminis kontaktieren, welcher Richter diese Aussage getroffen hat und diesen als Zeugen benennen. Wobei ich vermute, dass es der Direktor des AG war. Dann noch den PM-Bericht ans Gericht schicken. Und zudem prüfen, ob nicht auch noch eine Unterlassung formuliert werden kann und Antrag stellen, dass der Richter jeweils aufgrund des Verdachts rechtswidriger Schadenersatzkürzungen Strafanträge, gerichtet an die jeweiligen Vorstände und den jeweiligen Aufsichtsrat, zu stellen hat. Und/oder selbst Strafanträge formulieren. Und nicht vergessen, PM zur Verhandlung einladen und den MDR. Kollegen aus der Umgebung sollten sich diesen Termin ebenfalls vormerken und entsprechend freihalten.
Gutes Gelingen!
Hallo, Iven,
allein die Anzahl der Vorgänge dürfte doch schon einen strafrechtlich relevanten Regulierungsboykott verdeutlichen, wie auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz mit eklatanter Behinderung in der Berufsausübung und weitere Straftatbestände bis zur versuchten Nötigung. Vielleicht hilft dann parallel eine Strafanzeige!
G.v.H.
@Iven Hanske
Am 17.08.2018 ab 10:30 Uhr am LG Coburg. Ca. je 40 Fälle mit jeweils ca. 5000 Streitwert gegen HUK Haft, HUK 24 und HUK Allgemeine.
Der genaue Ort der Veranstaltung am LG Coburg (Sitzungssaal/Etage)?
MfG
Mc. L.
„DEKRA wird geschrieben, daß Einzelpositionen auf Wunsch der Versicherungen herausgestrichen wurden.“
Also keine Beihilfe mehr sondern bezahlte Dienstleistung.
„Für die Geschädigten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelmäßig gegenläufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt. “
Also auch kein Betrug mehr (Frau Rechtsanwältin Mielchen) und das sogar vom bgh verbrieft.
Aber diese Kürzungen können ja auch kein großes Thema sein, denn sie kommen hier auf dieser Seite schließlich seit Jahren so gut wie nicht mehr vor !
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=41267&pos=0&anz=1
(IZR19/05-wurde hier aber auch nicht veröffentlicht)
… deshalb kann die DEKRA auch nicht mehr als neutrale Institution angesehen werden.
ich sende das von uns erstrittene, im Bericht zitierte Urteil (eines von etwa 20 alleine in 2017) mal an Willi Wacker. Dann kann man am Geschäftsverteilungsplan erkennen, welcher Richter es war 😉
# MC. L.
die mündliche Verhandlung zu den drei Häufungsklagen gegen die HUK Versicherungen findet 17. August 2018 ab 10:30 Uhr am Landgericht Coburg im Sitzungssaal D, Erdgeschoss in der Ketschendorfer Str. 1 am Landgericht Coburg statt.
Dieser Bericht war gut gemeint, zeigt jedoch inhaltlich nicht mehr als die Flosse eins Wals über dem Wasser. Die gewaltige Masse der Straftaten und die Handhabung durch die Gerichte blieb unter der Oberfläche unsichtbar, wie auch die Unterwanderung des Rechtsstaates mit maffiösen Methoden und der Allmacht des Geldes. Kann ein Richter überhaupt objektiv „Im Namen des Volkes“ ein Urteil absetzen, wenn er selbst bei einer beklagten Versichertung Kunde ist ? Also immer in einem Rechtsstreit um Aufklärung zu diesem Punkt bitten.
Und wenn diese nicht erfolgt, was ist dann erforderlich?
Benno H.
@ Ralph Burkard
Das Urteil des AG Coburg, auf das in der Plusminus-Sendung der ARD Bezug genommen wurde, liegt mir jetzt vor. Es wird auch hier im Captain-Huk-Blog veröffentlicht werden. Drängt mich aber bitte nicht. Vorab gebe ich das Aktenzeichen bekannt: AG Coburg Urt. v. 14.7.2017 – 15 C 696/17 -.
Es handelt sich daher um den Dezernenten der 15. Zivilabteilung des AG Coburg.
Willi Wacker
! Der Termin am 17.08.2018 am LG Coburg wurde heute aufgehoben.
Wie das denn?
Liest man hier mit?
Hat man Angst vor Fachpublikum?
Oder fürchtet man gar die Presse?
Will die HUK gar klein bei geben?
Schließlich ist bald wieder November, zudem droht demnächst die ADAC-Allianz-Verbindung. Es wird spannend zu sehen, ob sich Unfallopfer und Dienstleister hier wie da noch lange betrügen lassen.
Daher, immer schön Termine zu den Verfahren über Captain HUK bekanntgeben.
@Iven Hanske
„Der Termin am 17.08.2018 am LG Coburg wurde heute aufgehoben.“
Doch wohl nicht, um den möglichen Besucherandrang zu boykottieren?
Oder gibt es andere verständliche Gründe? Bitte halte uns aktuell informiert, was insbesondere eine neue Terminanberaumung angeht. Vielen Dank.
BORIS
Zu diesem Vorgang passt folgender Beitrag, der mir gerade vorgelegt wurde:
Auch klare Schuldfrage nach Verkehrsunfall ist noch keine Garantie für vollständigen Schadenersatz
Fahrzeughalter denken bei ihrer Autoversicherung um und suchen wieder verstärkt nach Qualität! Das ist insbesondere auch für die Fairness bei der Unfallschadenregulierung der Fall. Der billigste Preis scheint also nicht mehr das einzig glückselig machende Argument zu sein, wie es uns über Jahre hinweg „Geiz-ist-geil“-Werbekampagnen in qualvoller Penetranz eintrichtern wollten. Die Versuche, Unfallschadenreparaturen von der Vertrauenswerkstatt der Autofahrer wegzulenken zu lenken, um ca. 30 % Kostenersparnis beim Schadenersatz zu erreichen sind ebenso nicht im Interesse unfallgeschädigter Autofahrer, wie die darüber hinausgehenden Bemühungen, die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und versicherungsunabhängigen Kfz.-Sachverständigen zu verhindern, weil angeblich die Inanspruchnahme nicht erforderlich ist. Verschwiegen wird, dass die dadurch verursachten Kosten ebenfalls zum Schadenersatz gehören. Versicherungsratschläge zum eigenen Vorteil können deshalb zurückgewiesen werden.
Die rechtswidrige Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer war auch jüngst Gegenstand eines Beitrags in der ARD-Sendung „Plusminus“ vom 25. Juli 2018. Diese Sendung ist in der ARD-Mediathek kostenlos online abrufbar. In dieser Sendung wird unter anderem ein Urteil des AG Coburg vom 14. Juli 2018, AZ.: 15 C 696/17 zitiert, in welchem das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer mit unverblümten Worten wie folgt auf den Punkt gebracht wird:
„Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter, ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, das allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zulasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.“
Ich meine, dass die HUK-Coburg Versicherung am schlechtesten bei der Regulierung abgeschnitten hat.
@D.C.
„Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter, ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, das allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zulasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.“
Ich meine, dass die HUK-Coburg Versicherung am schlechtesten bei der Regulierung abgeschnitten hat.
Richtig registriert!-
Nein, hier sollte nichts Böses unterstellt werden, die Terminaufhebung erfolgte auf unseren Antrag, da wir zu allen Streitigkeiten am gleichen Tag verhandeln wollen und der HUK noch zu unserem letzten Schriftsatz Gelegenheit gegeben wird zur Stellungnahme.
So will das Gericht auch persönlich beide Parteien laden um, aus meiner Sicht, einen möglichen Vergleich zu bewirken.
Nur zur Erinnerung, ich habe persönlich am Amtsgericht Coburg geklagt und da das Amtsgericht Coburg innerhalb von ca. fünf Tagen Termin anberaumt hat und meinem Antrag auf Verschiebung des Termines nicht zugestimmt hat, so habe ich zum Termin die Klage entsprechend OLG Bamberg Entscheidung 1 U 63/16 a vom 23.02.2017 gegen HUK Haftpflicht, HUK Allgemeine und HUK 24 auf insgesamt über 5000 € Streitwert erhöht. Das Landgericht ist dann dem Verfahren wie vergleichbar am OLG Bamberg nicht gefolgt und hat in drei Verfahren getrennt. Entsprechend musste ich dann zu jeder HUK Versicherung den Streitwert auf 5000 erhöhen, da sich das Landgericht Coburg nach Trennung in zwei Verfahren nicht für zuständig erachtet hat. Entsprechend werden nun ca. 100 offene Rechnungen in drei Verfahren verhandelt. Zur HUK Haftpflicht wurde der Streitwert schon auf über 5000 € festgesetzt und zu den anderen beiden bedarf es noch einer Prüfung und einer Stellungnahme vom selben Rechtsanwalt aller drei HUK-Versicherungen. Die Stellungnahmen sehen auch immer gleich aus, also in allen Fällen hat die HUK reguliert (Fahrzeugschaden, ca. 70 % der Gutachten Rechnung usw.) und behauptet nun ins Blaue dass alle Geschädigte nicht aktivlegitimiert waren (keinen Anspruch auf Schadensersatz haben) und alle erkennen konnten das meine Rechnung zu hoch ist, obwohl sie sich im mittleren Rahmen der bekannten veröffentlichten Befragungen bewegen. So denke ich dass weder die versagte Terminsverlegung noch die Trennung förderlich war, Mal sehen wie das hier ausgeht. So habe ich übrigens auch am Landgericht Halle eine 5000 € Häufungsklage mit 30 Fällen gegen die HUK Allgemeine laufen und in Berlin eine Häufungsklage mit ca. 40 Fällen gegen die Allianz Versicherung laufen. Hierbei sei erwähnt, dass meine immer gleichen Rechnungen schon über dreihundert Mal als erforderlich und nicht überhöht richterlich bewertet wurden.
https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
@ sv-w – na da geht aber eiiniges drunter und drüber oder ist gar unzutreffend!
Zu HUK24 AG erging nun auch Beschluss mit festgesetzten Streitwert 5537,44 €.
@ Iven Hanske „…. und in Berlin eine Häufungsklage mit ca. 40 Fällen gegen die Allianz Versicherung laufen. Hierbei sei erwähnt, dass meine immer gleichen Rechnungen schon über dreihundert Mal als erforderlich und nicht überhöht richterlich bewertet wurden.“
Da bleibt dem Staatsanwalt – nach Pressemitteilung – nur, tätig zu werden. Und wenn die Presse nicht melden will, dann gibt es ja noch CH.
Noch eine Frage zur Rechtsanwaltskanzlei, ist das die? „Richter B(I)LD dir meine Meinung!
# virus
Bei meinem Ordner „BLD positive Urteile“ muss ich heftig scrollen, also da habe ich keine Bedenken, denn die haben bis heute (wie auch die HUK Betrü…) Ihre angebliche Studie zu marktüblichen Abrechnungen, welche die Kürzungen begründen sollen, nicht offen gelegt.
Hätten die so eine bestätigende Studie zum Marktüblichen, so wäre die sicher bis nach China bekannt 😉