Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner seit 31.03.2019 im Ruhestand

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 37/2019

Richter am Bundesgerichtshof
Wolfgang Wellner im Ruhestand
 

Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner wird mit Ablauf des 31. März 2019 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Wellner wurde am 25. August 1953 in St. Ingbert geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juni 1982 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Während der Proberichterzeit war er beim Landgericht Saarbrücken und den Amtsgerichten Homburg, Völklingen, Neunkirchen und Ottweiler eingesetzt, bevor er am 2. Juli 1985 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit beim Landgericht Saarbrücken zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von dort war er von Oktober 1986 bis September 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht am 18. Februar 1991 war er beim Oberlandesgericht Saarbrücken als Mitglied in verschiedenen Zivilsenaten tätig.

Mit Wirkung zum 1. Dezember 1999 wurde Herr Wellner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen, das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenat an. Seit dem 14. August 2002 ist er darüber hinaus Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Senats für Notarsachen. Als stellvertretendes bzw. ordentliches Mitglied ist er jeweils für den VI. Zivilsenat seit dem 14. August 2002 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit dem 1. Dezember 2015 in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Während seiner annährend zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Wellner die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgeblich mit geprägt.

Karlsruhe, den 29. März 2019

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5 Antworten zu Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner seit 31.03.2019 im Ruhestand

  1. Boesewicht sagt:

    Applaus Applaus – mal sehen wer nun die Rechtsprechung prägen wird ^^

    Gruß
    Bösewicht

  2. SV-Mann sagt:

    Na endlich, es wurde auch Zeit. Den schadenersatzrechtlichen Scherbenhaufen (z.B. JVEG, 3 EURO pro Schreibseite zu hoch, etc.), den Herr Wellner hinterlässt, wird wohl keiner mehr wegräumen können. Auf seiner Entlassungsurkunde sollte stehen: „Mit viel Hingabe hat er in jahrelanger Tätigkeit, zu Gunsten der Versicherer und deren Anwälten, gerade kleineren Sachverständigenbüros, die Existenz genommen, bzw. erschwert“.

    Sehr geehrter Herr Wellner,
    nichts für ungut. Gehen Sie mit Gott, aber gehen Sie.

  3. BGH, VI. Senat - Wo Recht zu Unrecht wird! sagt:

    Zitat: „Während seiner annährend zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Wellner die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgeblich mit geprägt.“

    Richtig muss es heißen:

    „Während seiner annährend zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Wellner a u f t r a g s g e m ä ß die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgeblich g e b e u g t.“

  4. "wellnerbghrechtsprechung" sagt:

    Angesichts der im Raume stehenden Nebenverdienste bei der Versicherungswirtschaft bekommt der Begriff „verdienter Ruhestand“ hier eine ganz andere Bedeutung.
    Weiter so, den Rest dieses Rechtsbeugersenats auch in den Ruhestand !
    Aber laut neuer ZFS steht schon der nächste vom OLG Saarland in den Startlöchern.

  5. Juri sagt:

    Leider ist zu befürchten, dass die „Saat“ des Herrn Wellner weiter gedeiht und Früchte trägt. Da wird die GDV schon dafür sorgen – nötigenfalls auch mit Spitzenhonoraren für EX-BGH-Richter. Der darf ja jetzt unbeschränkt hinzu bekommen (verdient ist’s ja wahrlich nicht) . Und da bin ich mir sicher, dass es weiter geht.

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