Quelle: Autohaus Online vom 02.07.2010
Im Juni hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf seiner Website eine aktuelle Restwertbörsen-Leitsatzentscheidung bekannt gegeben. In dem gegenständlichen Urteil, das der I. Zivilsenat des BGH bereits am 29. April 2010 gesprochen hatte (Az. I ZR 68/08), wurde dabei entschieden, dass die Bilder, welcher ein Sachverständiger im Rahmen eines Unfallschadens-Gutachtens erstellt hat, nicht ohne seine Einwilligung in eine Restwertbörse im Internet eingestellt werden dürfen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.
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Siehe auch CH-Beiträge vom 07.06.2010, 21.06.2010, 28.06.2010-1, 28.06.2010-2, 29.06.2010