Heute kam dann die Seite 2 des Gutachtens, Fotos fehlen immer noch.
Die Ausführungen des Gutachters S. …. sind interessant:
Die durch den VN gezeigte Reparatur lag im Fernsichtfeld und ist somit als nicht fachgerecht zu bezeichnen. Zudem war noch eine länger zurückliegende Reparatur, ebenfalls im Fernsichtfeld feststellbar.
Immer vorausgesetzt, die Schadstellen hätten tatsächlich im Fernsichtfeld gelegen, wäre dies ein Ausschlusskriterium für eine Reparatur. Korrekterweise hätte dann nicht repariert werden dürfen, die Scheibe hätten dann also 2 Schäden die nicht reparabel wären.
Dann kommt die abschließende Feststellung des Gutachters
Der Gesamtzustand der Scheibe ist, bis auf die o.a. Reparaturen als erhaltunsgwürdig zu bezeichnen.
Also ohne die Reparaturen, mit 2 Schäden im Fernsichtfeld ist die Scheibe erhaltungswürdig. Bisher dachte ich immer eine Scheibe mit Schaden im Fernsichtfeld getauscht werden muss, da eine Reparatur nicht möglich ist. Wie lange kann man wohl eine Scheibe mit Schaden im Fernsichtfeld erhalten? Wie lange soll man die erhalten?
Das ganze gehört nur noch in die Rubrik Humor.
Übrigens hat der Gutachter versehentlich 2 Schäden die am 19.05.2007 repariert worden sind begutachtet, den Schaden vom 13.03.2010 hatte er übersehen. Die beanstandeten Reparaturen sind 3-mal durch die Hauptuntersuchung, die durch die Dekra durchgeführt worden sind, ohne Beanstandung gegangen.
Legen Sie dem witzigen Kollegen doch mal die HU-Berichte vor. *g*
Viele Grüße
Andreas
Und die Erde ist doch eine Scheibe.
Und wenn sich der DEKRA SV im Kreis dreht ist es wohl
eine DEKRA-Drehscheibe. Grins.