Ich wünsche allen ein glückliches und gesundes Jahr 2020.
Im Interesse aller Unfallgeschädigten wünsche ich mir für das kommende Jahr mehr Engagement der unabhängigen Sachverständigen bezüglich der Mitgestaltung von Captain HUK.
Zitat KFZ SCHADEN MANAGER 08/12:
„Erst im November sagte Nicolas Witte, Geschäftsführer Control Expert, auf dem MCC-Kongress „Innovatives Schadenmanagement“, dass man den Sachverständigen abschaffen werde.“
Alles, was mit dem Namen ControlExpert zusammenhängt haben Insider noch nie als seriös feststellen können. Wenn nun Witte jun. prophezeit, dass die Kfz-Sachverständigen abgeschafft würden, so meint er damit wohl kaum Control“€xpert“ sowie die SSH-Sachverständigen, die DEKRA-Sachverständigen und die Sachverständigen von Car- Expert. Hängen die vorgenannten Institutionen nicht alle mit gewünschten Gefälligkeiten am Tropf der Autoversicherer, wie mich in den Tagen zwischen Weihnachten 2019 und Neujahr 2020 ein Geschädigter fragte? Da man ihn nach einem Verkehrsunfall telefonisch zur Inanspruchnahme des Schadenmanegements zu überreden versuchte, wurde er misstrauisch und suchte sich selbst einen versicherungsunabhängigen Sachverständigen und einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt. Er hat unbewusst damit das genau richtige getan, was ihm auch gesetzlich zusteht, während Witte und Anhang in erster Linie das eigenen Feld dauerhaft bestellen möchten.
„Man“ sind ControlExpert und DEKRA, die gerade in Zusammenarbeit mit bestimmten Kfz-Versicherern die Schlinge um Car-Expert legen?
Aber die Diskussion sollte doch eine andere sein:
Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte gewährleistet. Er gewährleistet mehrere berufsbezogene Freiheiten, in deren Mittelpunkt die Berufsfreiheit steht. Hiernach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und ihren Beruf frei auszuüben. Das Grundrecht schützt den Bürger vor hoheitlichen Eingriffen in diese Freiheitssphäre, womit es ein Freiheitsrecht darstellt. Zugleich verpflichtet Art. 12 GG den Staat, die notwendigen Voraussetzungen bereitzustellen, damit die Berufsfreiheit effektiv wahrgenommen werden kann.
Berufswahl und Berufsausübung
Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit umfasst mehrere Freiheiten, die im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit stehen.[35][36] Unter einem Beruf versteht die Rechtswissenschaft eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, durch die eine Lebensgrundlage geschaffen und erhalten wird.[37] Dies trifft insbesondere auf Berufe zu, die sich Berufsbildern zuordnen lassen. Allerdings beschränkt sich Art. 12 GG nicht auf bestehende Berufsbilder, sondern erfasst jede berufliche Betätigung, sodass er auch neu erfundene Berufe schützt.[38]
Nicht erforderlich ist nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft, dass es sich bei der Tätigkeit um eine erlaubte handelt.[39][40] Andernfalls könnte der Gesetzgeber Grundrechtsträgern durch das Verbot eines Berufs den Schutz der Berufsfreiheit entziehen.[41][42] Keinen Schutz genießen allerdings beruflich ausgeübte Tätigkeiten, die ihrem Wesen nach sozial- oder gemeinschädlich sind, etwa die Betätigung als Drogenhändler.[43][44] Die Berufsfreiheit schützt auch staatlich gebundene Berufe, beispielsweise den Notar[45] oder den öffentlich bestellten Sachverständigen.[46] Auch die Beschäftigung im Dienst eines Hoheitsträgers wird durch Art. 12 GG geschützt, wobei dieser Schutz durch den spezielleren Art. 33 GG überlagert wird.[42]
Der Wortlaut des Art. 12 Absatz 1 GG unterscheidet zwischen der Freiheit der Wahl eines Berufs und der Freiheit seiner Ausübung. Beide Gewährleistungen überschneiden sich aufgrund ihres engen Zusammenhangs: Die freie Berufswahl realisiert sich in der Berufsausübung. Regelungen zur Berufsausübung beeinflussen im Gegenzug oft die freie Berufswahl. Daher betrachtet die Rechtswissenschaft die Freiheiten zur Berufswahl und zur Berufsausübung seit dem grundlegenden Apotheken-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 als Ausprägungen eines einheitlichen Grundrechts der Berufsfreiheit.[47][48] Dieses schützt alle Handlungen, die einen Zusammenhang zu beruflicher Tätigkeit aufweisen, etwa das eigenverantwortliche Leiten eines Betriebs,[49] das Abschließen von Verträgen[50] und die Darstellung des eigenen Berufs nach außen hin.[51]
Grundsätzlich keinen Schutz durch Art. 12 GG erfahren Wettbewerbschancen und Erwerbsaussichten.[52] Die Berufsfreiheit erlaubt die Teilhabe am freien Wettbewerb, bezweckt jedoch nicht den Schutz von Positionen innerhalb des freien Markts.[53]
Quelle: wikipedia
Wohlgemerkt „freien Wettbewerb“, nicht kriminelles Agieren:
„Keinen Schutz genießen allerdings beruflich ausgeübte Tätigkeiten, die ihrem Wesen nach sozial- oder gemeinschädlich sind, etwa die Betätigung als Drogenhändler.“
Bzw. Kartelle, gebildet zum Zweck des Diebstahls/Enteignung an/von tausenden Unfallopfern in jährlicher Milliardenhöhe.
Ein Junior, aufgewachsen mit dem Goldenen Löffel im Mund, verkündet das Ende des Unabhängigen Sachverstandes und ihr schweigt.
Hallo Virus,
braucht es da wirklich einen Herrn Witte um den Sachverständigen abzuschaffen? Wenn wir einen Blick auf die Mitbewerber aus dem Berufsstand werfen, so graben einige selbst viel kräftiger an der Existenz des Sachverständigen als Herr Witte es je in der Lage wäre zu tun.
Zugegebenermaßen lese ich auch abseits des hiesigen Portals und in Zeiten von Social Media kommt man ja auch nicht umhin so einige geistige Ergüsse vor die Augen zu bekommen. Da werden Listen rumgereicht welche Schadenspositionen mit Festbeträgen abgerechnet werden könnten. Da wird gefragt was denn ein KV kosten dürfte und einige der Antworten sind entblößend. Bei Vielen was ich lese stelle ich fest, der „Sachverständige“ schafft sich über kurz oder lang selbst ab… Traurig aber wahr!
Herr Witte sen., ein ehemaliger öbv SV, hatte sich darauf verlegt die „Produkte“ seiner Berufskollegen zu überprüfen – und das mit dem ihm eigenen Ehrgeiz und einigem Erfolg – was ja unstreitig auch nicht nur an Herrn Witte lag.
Wenn nun aber diese Schwachverständigen wegfallen, bricht auch bei Herrn Witte ein Teil seines Geschäftsmodels weg. Mithin eine bemerkenswerte Prognosestellung des Herrn Witte jun. Da müsste er ja den Gürtel dann etwas enger schnallen?
Vermutlich aber leiden diese Trittbrettfahrer der Assekuranzen zunehmend an Realitätsverlust und überschätzen ihren Einfluss deutlich. Alles ist in schnellem Wandel und die Chance, dass es einen Herrn Witte im Jahre 2030 so noch gibt, auch sehr gering.
Wehpke Berlin
Schon allein wegen der beweissichernden Funktion des Schadensgutachtens ist es für den Unfallgeschädigten von unersätzlichem Wert, denn das Schadensgutachten hat in zweierlei Richtungen, nämlich die Feststellung der Schadenshöhe und die Beweissicherung, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Wie man zur Kenntnis nehmen durfte, hat ja nun die ALLIANZ das Unternehmen von Herrn Witte endgültig übernommen.
Insofern hat sich die Prognose des SV Wehpke mindest teilweise bereits erfüllt.
Und nun kommt auch offiziell zusammen, was latent sowieso längstens der Fall war.
Herr Witte wird dann wohl auf die Bahamas umziehen – ein beliebter und bekannter Hotspot für Großkriminelle – und wir sind ihn endlich los?
… und min. die ERGO hat die Car-Experten vor die Tür gesetzt um Platz für die DEKRA zu haben? Womit sich einmal mehr die Fragen stellen, wie befangen sind DEKRA-Gutachter in gerichtlichen Verfahren? Ist den öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern, deren Arbeitgeber in vertraglicher Beziehung zur Versicherungswirtschaft stehen, die Zulassung zu entziehen?
Was wären die Versicherer für ein kleines Licht, wenn sich die Fachleute einig wären.
Was würde der Kunde denken über seine Versicherung oder der des Gegners, wenn man das mal so richtig öffentlich machen würde.
Und nicht zuletzt was wären wir für eine Macht mit Kompetenz gegenüber diesen Halsabschneidern, wenn sich alle gegen diese Willkür der Kürzungen wehren würden.
Einig Deutschland.