Allianz Riester – Nur der dumme Kunde ist ein guter Kunde?

Das Landgericht Stuttgart erklärte die Klauseln des Allianz Versicherers in Riester-Renten Verträge für unzulässig (AZ: 11 O 231/12), weil diese nach Einschätzung der Richter „im hohen Maße intransparent“ seien. Der Konzern täusche seine Kunden zudem über wesentliche Vertragsmerkmale.

ALLIANZ – wer sich so verhält, braucht keine Feinde!

Riester-Prozess verloren

Der Ruf der Allianz steht auf dem Spiel

Die Allianz beteiligt Geringerverdiener unter den Riester-Sparern nicht an den Kostenüberschüssen. Entsprechende Klauseln hält das Landgericht Stuttgart für intransparent und unzulässig. Es geht um Millionen Euro – und um den guten Ruf des Marktführers.

Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, dass es seine Kunden über die zu erwartende Überschussbeteiligung täusche. Vor allem verschweige die Allianz, dass ein großer Teil der Versicherten nicht an den Kostenüberschüssen beteiligt wird. Dem Kunden sei es nahezu unmöglich, dies herauszufinden.

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Allianz-Riester-Rente: Ab 40.000 Euro fließen Kostenüberschüsse

Die Allianz prüft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das wird sie – davon sind Bluhm und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein überzeugt. Denn für den Konzern steht viel auf dem Spiel. So hat die Allianz bei einem durchschnittlich ausgestalteten Vertrag ihren Kunden womöglich bis zu 3500 Euro Kostenüberschüsse vorenthalten, hatte Kleinlein schon vor längerer Zeit errechnet.

Quelle: manager magazin online, alles lesen >>>>>>>>>>

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