Mein „Was gibt es Neues-Filter“ hat mir gleich mehrfach Veröffentlichungen ins Postfach gespült, dass Versicherer gleich wie Banken, die wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Kunden abfragen.
So genannter Scoring-Modelle sollen sich die Assekuranzen bedienen. Scheinbar unverfängliche Fragen nach Postleitzahl, Straße, Familienstand und Beruf, Anzahl der Punkte in der Verkehrssünderkartei und Dauer des Führerscheinbesitzes seien für professionelle Bonitätsprüfer wichtige Informationen. Passt z.B. der Beruf und das daraus abgeleitete Einkommen sowie die Wohnadresse nicht zum versicherten Fahrzeug, kann es teurer werden oder gar ein Vertrag nicht zustande kommen. Dies obwohl die Versicherer eigentlich gar kein Ausfallrisiko hätten. Denn zahlt der Versicherte nicht, kann die Versicherung über die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen lassen. Doch hierzu bedarf es Arbeitskräfte und die kosten. Dem wollten immer mehr Versicherer aufgrund der geringen Margen vorbeugen.
Wen wundert es dann noch, dass selbst der Haftpflichtversicherer das Unfallopfer nach seiner Tätigkeit fragt. So wie dieser Tage die HDI. Will man hier Schlüsse auf die Wehrhaftigkeit des Geschädigten ziehen können? Oder will man nicht Gefahr laufen, mal dem Verkehrten das wahre Gesicht zu zeigen. Denn immer wieder hört man, bei einem geschädigten Doktortitel, Richter oder Politiker gehts recht flott mit der Schadenregulierung.
Dann gabs noch einen Anruf eines Werkstattinhabers. Wenn er das Fahrzeug seines langjährigen Kunden repariere, werde der Kasko-Versicherer 300,00 Euro auf die Rechnung nicht erstatten. Der Kunde hätte aber die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Vertrauenswerkstatt der HUK Coburg zu reparieren. Das Problem, die Teile waren schon bestellt. Die Erkenntnis – lieber 3,50 € mehr zahlen, aber dafür weiterhin die über Jahre bewerte Dienstleistung des eigenen Vertrauten in Anspruch nehmen – läßt sich ja noch bis zum Ende des Monats umsetzen.
Und dann noch, gleich zwei Anrufe von den Anwälten unserer Kunden. Der jeweilige Versicherer ist laut Urteil doch in der Haftung.
Zu guter Letzt noch, ein weiterer Versicherer zahlt nach Mahnbescheid das Honorar. Das Risiko, ein negatives Urteil zur Urheberrechtsproblematik zu kassieren, war hier wohl als sehr wahrscheinlich eingestuft worden.
Fazit: Jeder ist seines Glückes Schmied.
In diesem Sinne, allen ein schönes Wochenende!
Virus
Hi Virus,
die Fragen nach Familienstand, Zahl der Eintragungen im VZR, Zahl der Kinder, Höhe des monatl. Einkommens, etc. gehen die eintrittspflichtige Versicherung, hier die HDI, nichts an. Ich kann nur jedem raten, diese nicht mit der Schadensregulierung zusammenhängenden Fragen nicht zu beantworten. Der Versicherung steht dafür auch keine Anspruchsgrundlage zu.
Mit den erhobenen Daten wird ein Geschädigtenprofil erstellt, aus dem schnell nachvollziehbar ist, um wieviel gekürzt werden kann. Man braucht sich nur vorstellen, bei Beruf wird „arbeitslos“ angegeben. Diesem Geschädigten kann doch sein Schaden schön gekürzt werden, oder?
Denkt mal nach.
Willi Wacker