beruflich genutzte PC mit DSL-Internetanschluss ausschließlich für die Arbeit und nicht für den Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereitgehalten werden.
Verwaltungsgericht Koblenz vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08). Beschwerde wurde zugelassen.
Gleiches dürfte ja dann für Sachverständige gelten.
Die vollständige Info findet ihr hier: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-PC-in-Anwaltskanzlei–/meldung/113507/from/atom10
Viel Spaß beim Sparen.
Chr. Zimper