Gesetzesentwurf „Autonomes Autofahren“ – Das Ende vom Anfang?
Auf dem Weg nach Hause verkündet der Nachrichtensprecher, Frau Merkel auf der CeBIT, die Japaner sind auch da. Frau Merkel bemängelt die Langsamkeit von Deutschland, die Gesundheitskarte braucht viel zu lange. Dass diese bisher viel zu viel Krankenkassenbeitragsgelder verschlungen hat, wurde nicht thematisiert. Datensparsamkeit war gestern, Deutschlands technologische Zukunft steht auf dem Spiel. Und dann dies, das Gesetz zum autonomen Fahren soll im Sommer in Sack und Tüten sein. Selbstverständlich wird nach dem Willen der Hersteller, äh des Gesetzgebers, ausschließlich der Fahrer nach einem Unfall haften. Und die Versicherer warten, warten, warten …., währenddessen die Richterschaften sich zu IT-Spezialisten fortbilden, um in gewohnter Manier – besonders freigestellt – ihre Sicht der Dinge „Im Namen des Lobbyisten“ zu verkünden. Dies alles nur, weil vor lauter Bäumen der Wald nicht gesehen wird. Nämlich neben dem bereits möglichen autonomen Bahnfernreisen, zukunftsorientiert auch einen individuellen autonomen Nahverkehr auf Schienen (Induktionsspannungsschleifen in/unter der Fahrbahndecke) mittels Bereitstellung bedarfsgerecht an- und abzukoppelnder Fahrgastzellen auf den Weg zu bringen.
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: „Letzte Verantwortung bleibt beim Menschen“
25.01.2017 13:50 Uhr Stefan Krempl
Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem es mehr Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren schaffen will.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Einsatz teil- oder hochautomatisierter beziehungsweise autonomer Systeme in Fahrzeugen regeln soll. Prinzipiell dürfen demnach künftig auch Autos auf die Straßen, bei denen der Computer für eine gewisse Zeit und Umstände die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernimmt. Der Mensch soll dabei aber laut dem Bundeskabinett „grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten“.
Eindeutigere Halter-Pflichten
Das Kabinett bleibt so im Kern grundsätzlich auf der Linie, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgezeichnet hatte. Vor allem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte diese zunächst scharf kritisiert und eine Gegenposition skizziert. Der vzbv begrüßte nun aber, dass die Regierung die Pflichten der Halter beim automatisierten Fahren eindeutiger formuliere.
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