„Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt“

Eine Pressemitteilung der R +V – an der es nichts zu meckern gibt!

Pressemappe – R+V-Infocenter

Quelle: presseportal.de

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4 Antworten zu „Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt“

  1. Willi Wacker sagt:

    Hält sich denn auch die R+V-Versicherungs-AG als eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer daran, wenn es um die „Überprüfung“ der im Schadensgutachten aufgeführten Restwerte geht? Die Strafbarkeit bei anderen anprangern ist einfach, aber sich mal selbst an die Nase fassen, schon schwieriger.

  2. Andreas sagt:

    Gut, dass die es wissen…

    Grüße

    Andreas

  3. Schwarzkittel sagt:

    Ausdrucken und im eigenen Haus, insbesondere in der KH-Schadensbearbeitung, verteilen, liebe R+V !

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  4. Willi Wacker sagt:

    @ Gut, dass die es wissen…
    Hallo Andreas,
    ob die anderen es auch wissen?
    Mit freundlichen Grüßen
    und man sieht sich
    Dein Willi

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