Quelle: Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf – 24.10.2014
Die Finanzaufsicht über Versicherungen soll dem EU-Recht angepasst und modernisiert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956) beschlossen, mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll.
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„VN soll die Gewähr gegeben werden,dass die Versicherer bei Fälligkeit auch zahlen“…..
…ich schmeiss mich weg!!
Welcher Pfeifenheinz ist denn darauf gekommen,dass man so eine Selbstverständlichkeit überhaupt regeln sollte?
Hey Schäuble,das muss aber schleunigst gestrichen werden!
Andernfalls bliebe für unseren Oberderegulierungskommissar,den Edmund,ja noch soooviel Arbeit über,das dürfen Sie unmöglich zulassen, Herr Finanzminister!
EU-Abgeordnete verantwortlich für Versicherten-Enteignung- und Steuergeldverschwendung im Millionenhöhe?
Drucksache 18/2956
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der periodische Erfüllungsaufwand ohne Informationspflichten führt zu Kosten von 97,8 Mio. Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand ohne Informationspflichten liegt bei 28,8 Mio. Euro. Hinzu kommen Kosten aus periodischen Informationspflichten von 2,4 Mio. Euro und einmalige Informationspflichten von 0,8 Mio. Euro. Somit ergibt sich ein gesamter Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von 126,8 Mio. Euro.
E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht ein Erfüllungsaufwand von knapp 10,1 Mio. Euro (9,7 Mio Euro periodisch, 0,4 Mio. einmalig).