Captain HUK auf der einsamen Suche nach einer rechtskonformen Versicherung !

Rechtskonforme Versicherung? Gibt es so etwas überhaupt noch?

Nachdem viele Geschädigte inzwischen „im Bilde“ sind, wo man besser nicht versichert sein sollte, wurde häufig die Frage an uns herangetragen, welche Versicherung man denn überhaupt empfehlen könne.

Hier die aktuelle Anfrage eines Lesers:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse lese ich immer wieder die Berichte auf Ihrer Homepage.
Derzeit gibt es ja wieder die Möglichkeit, bis zum 30.11.2008 die Kfz.-Versicherung zu wechseln. In einem Beitrag habe ich heute folgende Formulierung gefunden:

„Drum prüfe wer sich ewig bindet. ….. Es gibt ja auch noch Versicherungen, die eine ordentliche und gesetzeskonforme Schadensabwicklung vornehmen.“

Gibt es ein Blogg oder eine Homepage, auf dem gerade diese Versicherungen genannt oder aufgelistet werden?

Oder welche Versicherungen sind aus Ihren Erfahrungen zu diesem Keis zu zählen? Wäre eine VHV dabei?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße
Gerhard H.

Fragen wie diese mussten wir bisher leider unbeantwortet lassen.

Um dies zu ändern, werden wir ein Experiment starten:

Wie die meisten wissen, vertritt die Plattform Captain HUK keine wirtschaftlichen Interessen. Somit gibt es keine Werbung bei Captain HUK. Es existieren lediglich einige Links zu Partnerplattformen, deren Ziel gleichermassen die Bekämpfung des rechtswidrigen Schadensmanagements vieler Versicherer darstellt.

Wir werden bei der Werbung eine Ausnahme machen und uns mit Hilfe der Leserschaft auf die Suche nach der einzig wahren Versicherung begeben.

Als Anreiz erhält eine Versicherung bei Captain HUK einen exclusiven und kostenlosen Werbeplatz, die nachweislich Unfallschäden im Kasko- als auch im Haftpflichtbereich ausschließlich rechtskonform reguliert. Also auch die überwiegende Rechtsprechung gemäß den hier vorliegenden Urteilslisten respektiert.
Die Werbung erfolgt durch ein Werbebanner (vorerst befristet auf ein Jahr) sowie durch Hinweise auf dieser Plattform. Des weiteren werden wir hierzu einen Pressebericht verfassen und an die jeweilige Fachpresse weiterleiten. Bei mehreren Bewerbern überlassen wir die Entscheidung den Lesen von Captain HUK.

Dies eröffnet einer vollumfänglich korrekt arbeitenden Versicherung, die möglicherweise im Wettbewerb mit den „Jüngern des Schadensmangements“ Nachteile aufgrund der soliden Tarifstruktur hinnehmen muss, die Chance der zusätzlichen Kundenakquise.

In Anbetracht der großen Leserschaft bei Captain HUK bestimmt ein interessanter Anreiz. So nebenbei ist diese Aktion ein Beleg dafür, dass Captain-HUK nicht die Versicherer als solche bekämpft, sondern ausschließlich das rechtswidrige Schadensmanagement vieler Versicherer.

Billigheimer sind, wenn es um die Absicherung von erheblichen Risiken und die ordnungsgemässe Regulierung von Schadensfällen geht, auf alle Fälle nicht chic. Geiz ist in diesem Geschäftsfeld also nicht geil, sondern erwiesenermaßen uncool.
Werbeslogans im Stile von Elektronikmärkten offenbaren recht schnell das Niveau, mit dem die jeweilige Versicherung in der Regel (auf allen Ebenen) operiert.

Nominierungen und Bewerbungen bitte durch Kommentierung oder per E-Mail an die Redaktion von Captain HUK:

id-redaktion[at]captain-huk.de

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57 Antworten zu Captain HUK auf der einsamen Suche nach einer rechtskonformen Versicherung !

  1. Franz511 sagt:

    Hallo liebe Leser,

    ich fürchte, dass wir kein Werbebanner hier auf CH sehen werden.
    Ich kann mir aufgrund meiner gemachten Erfahrungen nicht vorstellen, dass eine bei uns vertretene Versicherung umfänglich nach diesen geforderten Kriterien arbeitet.

    Ich lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen.

    Gruss Franz511

  2. downunder sagt:

    hi
    vielleicht die oberösterreichische versicherung oder die salzburger landesbrandversicherung oder eine versicherung,die in der beschwerdestatistik der bafin NICHT vorkommt.
    man weiss ja aber auch nicht,wer mit wem kooperiert.
    soeben lese ich,dass die allianz,die victoria und die r+v gemeinsam die betiebshaftpflicht von steuerberatern versichern und dass das nicht kartellrechtswidrig ist,weil die marktbeherrschung weniger als 20% beträgt.
    schon doll,was es alles gibt,oder?
    sydney´s finest

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo liebe Redaktion,
    ich glaube nicht, dass sich eine Versicherung meldet. Den Worten meines Vorkommentators Franz 511 kann ich mich nur anschliessen.
    Grüsse
    Willi Wacker

  4. Eulenspiegel sagt:

    Hallo Franz511,

    bitte keine schlafenden Hunde wecken.

    Außerdem dürfte die Resozialisierung von Versicherungssachbearbeitern, die jahrelang mit rechtswidrigen Arbeitsanweisungen gefoltert wurden, viel Zeit brauchen.

  5. Hunter sagt:

    Zitat:

    „….Oder welche Versicherungen sind aus Ihren Erfahrungen zu diesem Kreis zu zählen? Wäre eine VHV dabei?…“

    Entscheiden Sie selbst.

    http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung

  6. Andreas sagt:

    Ich kenne leider keine Versicherung, die tatsächlich immer rechtskonform reguliert, so traurig das auch ist.

    Ich kann mich also an Vorschlägen leider nicht beteiligen. 🙁

    Grüße

    Andreas

  7. virus sagt:

    Eine bzw. DIE rechtskonforme Versicherungsgesellschaft zu finden ist unwahrscheinlicher als ein 6 im Lotto zu tippen. Wie konkurrenzfähig ist der Versicherer, der 100 % vertragsgetreu bzw. gesetzeskonform reguliert.

    Im folgenden Artikel wird diese Frage beantwortet:

    „Ruinöser Wettbewerb

    Unter dem Druck des Wettbewerbs überträgt der zur Rheinland-Gruppe gehörende Direktversicherer Ontos seinen Bestand, wirtschaftlich rückwirkend zum ersten Januar 2008, auf Direct Line. Direct Line, Tochter der Royal Bank of Scotland, bezeichnet sich als drittgrößten Auto-Direktversicherer. Mit den 90.000 von Ontos übernommenen rechnet man für Ende 2008 mit 400.000 versicherten Fahrzeugen. Nach Anlaufverlusten von 76 Millionen Euro wurde, Kapitalerträge eingerechnet, 2007 die schwarze Null erreicht.

    Ontos hat sich im Interesse der Erträge aus massiven Preiskämpfen herausgehalten und nicht viel Geld für Werbung ausgegeben. Das hat nichts genützt. 2007 gab es versicherungstechnisch zwar nur leichte Verluste, zum Jahreswechsel 2007 / 08 schrumpfte die Zahl der Kfz-Haftpflichtverträge jedoch von 106.000 auf 93.000. Bernd Schmitz, Bereichsleiter Kfz, sagt, man sehe kein Ende des ruinösen Konkurrenzkampfes und habe die Konsequenz gezogen. Ontos verkaufe einen ordentlichen Bestand, für den sich auch andere Gesellschaften interessiert hätten.“

    Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1218382131889.shtml

    In heutiger Zeit ist das Anliegen der Versicherten nach wie vor, mit einer Versicherung ein Risiko abdecken zu wollen. Nur – die Versicherer sind dazu übergangen, Kunden einzig des Euro-Einsammelns wegen zu akquirieren, um … die Finanzkrise läßt grüßen.
    Erst wenn die Versicherer ihren Gewinn wieder anteilig am Schadenaufkommen bemessen müssen, liebe Redaktion, brauchst du dir Gedanken um die Gestaltung des ausgeschriebenen Werbebanners zu machen.

    Gruß Virus

  8. Bin auch SV sagt:

    Die letzten haben Ende 2007 aufgehört korrekt zu Regulieren.

    Bis dahin konnte man noch LVM, BVK und Fahrlehrerversicherung lobend erwähnen.

    Von allen drei liegen mir nun Kürzungsprotokolle der CE vor.

    Traurig aber war.

  9. Hunter sagt:

    @Virus

    Ontos wäre ein möglicher Kandidat gewesen – schade.

    Gibt es Schadensmanagement-Botschaften zur Direct Line?

  10. Franz511 sagt:

    Zitat:

    „Erst wenn die Versicherer ihren Gewinn wieder anteilig am Schadenaufkommen bemessen müssen, liebe Redaktion, brauchst du dir Gedanken um die Gestaltung des ausgeschriebenen Werbebanners zu machen.“

    Hallo Virus,

    damit hast Du wohl den Pfeil ins Schwarze getroffen.

    Solange Gesellschaften einen ungedeckeltn Gewinn erzielen dürfen, wird es wohl keine positiven Veränderungen zum „Guten“ hin mehr geben.

    Gruss Franz511

  11. Schepers sagt:

    Hört sich wie die Suche nach dem Yeti an.

    Es taucht immer mal wieder jemand auf, er hätte ihn gesehen. Aber an sicheren Beweisen für die Existenz fehlt es

  12. Andreas sagt:

    Direct Line betreibt die „normalen“ Kürzungen seit mindestens zwei Jahren. Da habe ich den ersten erhalten, allerdings hat die Versicherung in unserer Region keine größere Bedeutung.

    Außerdem Fehlberatung am Telefon à la „Sie dürfen keine SV beauftragen, auch im Haftpflichtschadenfall nicht.“

    Grüße

    Andreas

  13. Femi Nine sagt:

    Zitat: Bernd Schmitz, Bereichsleiter Kfz, sagt, man sehe kein Ende des ruinösen Konkurrenzkampfes und habe die Konsequenz gezogen.

    Zitat Hunter: Ontos wäre ein möglicher Kandidat gewesen – schade.

    Wirklich schade, dass die Redaktion von CH nicht eher auf die Idee mit dem Werbebanner gekommen ist. Doch geben Sie die Hoffnung noch nicht ganz auf! Vielleicht gibt es sie ja noch, die Versicherung, welche aufgrund ihres Blogs zur Kraftfahrzeugversicherung von halb Deutschland werde könnte. Dann kann der erste Beklager, jedoch tatsächliche Hauptinitiator der ungedeckten Prämien, bzw. sein Nachfolger, die Werbemillionen allesamt gleich den Angehörigen seiner pflegebedürftigen Krankenversicherten bzw. der Bagaluga Stiftung von P. Maffay überweisen.

    Das Bundesverdienstkreuz – verliehen an die Redaktion von CH – überreicht von Peter Sodan?

    Ein schöner Gedanke!

  14. Frank1 sagt:

    Hi FemiNine,

    Das Bundesverdienstkreuz – verliehen an die Redaktion von CH – überreicht von Peter Sodan?

    Richtig wäre, …. das zu Unrecht? erhaltene Bundesverdienstkreuz von H. Hoenen wurde im Rahmen eines Festaktes an CH übergeben!

    H braucht das doch nicht mehr.

  15. Freie Werkstatt sagt:

    Hallo Redaktion, wollte mal nachfragen,ob sich schon ein Versicherer gemeldet hat, weil er der Meinung ist, er reguliere immer rechtskonform? Sollte dies nicht der Fall sein und auch in den nächsten Tagen nicht passieren, dann kann wohl der Schluß gezogen werden – diese eine (oder zwei oder drei) Versicherungen gibt es tatsächlich nicht mehr. Was dann äußerst bedenklich stimmt, haben alle Versicherer „Leichen“ im Keller und sind sich dem auch noch bewusst?
    Da könntet ihr doch glatt auf die Idee kommen – Captain HUK – nicht der billigste aber beste Versicherer am Markt.

    Es grüßt Freie Werkstatt

  16. virus sagt:

    Ohne Kommentar

    Quelle autohaus online
    Wechsel in der Audatex-Geschäftsführung
    Werner von Hebel (li.), Geschäftsführer der Dekra Automobil GmbH, wird die Geschäftsführung sowie die Funktion des Area Managers GAS (Germany, Austria, Switzerland) bei Audatex Deutschland übernehmen. Er folge damit auf Wolfgang Ahrens, der zum Chief Information Officer ernannt worden sei, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Dekra und Audatex verhandeln nach eigenen Angaben noch über den genauen Zeitpunkt des Wechsels. Bis dahin stehe Ahrens weiterhin in der Verantwortung, hieß es.

  17. borsti sagt:

    @Virus: Wechsel in der Audatex-Geschäftsführung@
    HUK, DEKRA, audatex. Aber aber… ein Schelm wer sich was denkt….
    Denen fehlt noch was!! CE + HP und Eucon und…

  18. Fred sagt:

    Jetzt fehlt nur noch, dass jemand mit einem Karnevalsorden in den GDV wechselt.

    Entschuldigung, es geht hier ja gar nicht um Narren. Habe da wohl was verwechselt.

  19. Mathias Klostermayr sagt:

    Ich überlege mir ernsthaft, ob ich nicht auf DAT umstelle.

  20. Hunter sagt:

    Spass beiseite; diese Nachricht ist bitterernst!

    Audatex wurde ursprünglich durch innovative Kfz-Sachverständige aufgebaut.
    Danach kam irgendwann ein Schlaumeier der Kaufmannsfraktion bei Audatex auf die glorreiche Idee, mit den Versicherern Geschäfte zu machen. Getreu dem Motto: Umsatz verpflichtet. Heutzutage wird das System von vielen Versicherern (selbstverständlich zu Sonderkonditionen) genutzt.
    Alleine dieser Umstand war eigentlich schon Grund genug, Audatex den Rücken zu kehren.

    Zum Ausgleich hierfür hat man dann vor kurzem den Kfz-Sachverständigen das Nutzungsentgeld erhöht. Übrigens für ein System, das nach dem vorliegenden Kenntnisstand bis zum heutigen Tag als 16 Bit-Version läuft und ursprünglich für Windows 3.11 geschrieben wurde?!

    Wenn nun aber in Zukunft der ehemalige DEKRA-Geschäftsführer die Geschicke der Fa. Audatex leitet oder besser formuliert „betreut“, dann ist es allerhöchste Zeit für viele, viele Kündigungsschreiben der letzten verbliebenen aufrechten Sachverständigen.

    Welches Interesse hat wohl ein DEKRA-Chef daran, bei der Fa. Audatex am Rad zu drehen?

    Na, geschnallt?

    Unter anderem das Auftragvolumen und den Kundenstamm der freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen sowie sonstiger Konkurrenten der DEKRA zu „erkunden“. Was sonst?

    Da hilft nur eines: Nichts wie weg. DAT wird diese Entwicklung bestimmt erfreut zur Kenntnis nehmen.

    „Che, it´s time for another revolution…..“

  21. WESOR sagt:

    Wir fahren gut mit DAT und nehmen Audatex nur mehr für Exoten. Die Kürzungen der AW bei TE werden immer mehr. Hier hat auch das AZT Ismaning einen Einfluß.

  22. F.Hiltscher sagt:

    Unser Büroteam hat seit Jahren kein Audatex(m. E.Versicherungsprogramm) Programm mehr.
    DAT hat zwar auch seine Fehler, ist aber deutlich besser und vom Preis u. Service top.
    MfG

  23. borsti sagt:

    Der HUK gehört die DEKRA, – der wiederum gehört autoonline, CE und audatex teilweise oder ganz oder wie ???
    Das nennt sich „Kanibalisierungseffekt“….und am Ende frißt sich die HUK selbst auf??

    Na ja, — man kann ja mal träumen – oder??

  24. Friedhelm S. sagt:

    Hallo Mr. Hunter,
    über dieses Thema sollte man zur besseren Information aller einen Bericht schreiben. Ein Kommentar wird schnell überlesen.
    MfG
    Friedhelm S.

  25. Willi Wacker sagt:

    Wenn sich bis jetzt keine Versicherung gemeldet hat, wird sich auch keine mehr melden. Das Ergebnis zeigt, es gibt keine Versicherung mehr, die rechtskonform reguliert.
    Armes Deutschland!
    Willi Wacker

  26. Joachim Otting sagt:

    …bei aller Geduld, die olle Kamelle kann ich nicht unkommentiert lassen. Die DEKRA gehört dem DEKRA e.V., und der hat überwiegend Transportunternehmer als Mitglieder. Das ist genau so historisch bedingt wie die Dampfkesselvereine bei den TÜVen.

    Keine einzige Versicherung hat Gesellschaftsanteile. Das ist nur ein oft kolportiertes, aber dadurch nicht richtigeres Gerücht.

    Mit sachlichen Grüßen

    Joachim Otting

  27. insider sagt:

    Zu Herrn Otting: es ist richtig, dass die Versicherungen nicht an Dekra beteiligt sind. Sie wissen aus Ihrer Zeit bei Dekra aber sicher auch, welches Entgegenkommen Dekra gegenüber den Versicherungen zeigt.

    Oder halten Sie es für akzeptable Sachverständigentätigkeit, wenn die in anderen Gutachten ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze durch Dekra-„Gutachten“ auf die Stundensätze von Partnerwerkstätten gekürzt werden? Im „Gutachten“ steht dann sogar drin, dass die Sätze auf den Vorgaben der Versicherungen (insbesondere HUK und DEVK) beruhen.

    In diesen „Gutachten“ der Dekra wird der Instandsetzungsweg so gut wie nie beanstandet. Dekra spielt hier also das Spiel der Versicherung mit, die mit dem Namen Dekra ihren rechtswidrigen Kürzungen ein offizielles Gesicht geben will. Die Kürzungen könnten die Sachbearbeiter auch selbst vornehmen. Zumindest die, die den Dreisatz beherrschen.

    Die nach eigenem Selbstverständnis beste, neutralste, kundenfreundlichste, schnellste usw. Sachverständigenorganisation Dekra hat sogar den Vorstandsvositzenden der Allianz (Herrn Pleines) und den allseits geschätzten Herrn Hoenen von der HUK im Ausichtsrat. Die werden im Rahmen ihres Mandats sicher ganz besonders darauf achten, dass unabhängige, rechtskonforme Gutachten erstellt werden.

    Und ein solcher Laden hat in einigen Regionen quasi das Monopol im Bereich der Gerichtsgutachten. Ich fasse es nicht!

  28. Buschtrommler sagt:

    13.05.2003 | 15:42 Uhr
    Wechsel im obersten Aufsichtsgremium: DEKRA e. V. mit neuem Präsidialrat Stuttgart (ots) – Die Mitglieder des DEKRA e. V. haben einen neuen Präsidialrat gewählt. Die Mitglieder des höchsten Aufsichtsgremiums des DEKRA Konzerns trafen sich gestern in Stuttgart zu ihrer ersten Sitzung nach der Wahl. Als neuer Präsident wurde der bisherige Vizepräsident, Prof. Dr. Gerhard Häussler, früherer Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald, bestimmt. Neu in das Gremium gewählt wurden Günther Fleig, Personalvorstand der DaimlerChrysler AG, Ulrich Graf, Vorstandsvorsitzender der KABA Holding, Rolf-Peter Hoenen, Sprecher der Vorstände der HUK Coburg Versicherungsgruppe, sowie Peter Wagner, Vorstandsvorsitzender der Debitel AG. Unverändert gehören Prof. Dr. Gerhard Fels, Präsident des Instituts der deutschen Wirtschaft, und Prof. Dr. Franz Kasper, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Kasper, Knacke, Wintterlin & Partner, dem Präsidialrat an.

    Gesellschaftsanteile ist das eine,gesellschaftliche Kungelei das andere…

  29. Joachim Otting sagt:

    @ insider:

    Dass Auftraggeber Einfluss auf Auftragnehmer haben, ist unbestritten. Das dürfte überall so sein. Völlige Unabhängigkeit ist kaum zu finden, auch nicht bei Haus- und Hofgutachtern von Werkstätten. Falsche Fakten zu Beteiligungsverhältnissen zu verbreiten, ist dennoch fadenscheinig. Und nur zu Letzterem habe ich Stellung genommen. Wer das hier abschreibt und – wie oft habe ich es gelesen! – in Schriftsätzen an das Gericht so weitergibt, ist doch am Ende blamiert bis auf die Knochen.

    Mit sachlichen Grüßen
    Joachim Otting

  30. Der Hukflüsterer sagt:

    @ Joachim Otting,
    Mittwoch, 29.10.2008 um 11:05

    Hallo Leute,hallo Herr Otting,

    ein wahrer aber bezeichnender Bericht über Auftraggebereinflüsse!!
    Da wird ein SV trotzdem er bei der DEKRA angestellt ist, öffentlich bestellt und beeidigt, weil er ja angeblich für sein Aufgabengebiet freigestellt u.weisungsfrei sein GA erstellen kann.
    Derselbe SV hat u. a. ein sauberes analytisches GA erstellt was einem Versicherungsvorstand missfällt und deshalb wird nach dem Einwirken dieses Angestellten Vorstandes einer bestimmten Versicherung auf die DEKRA Geschäftsleitung, nun dieser SV von der DEKRA Geschäftsleitung aufgefordert dieses, sein richtiges GA zurückzuziehen.
    Da der, hier sage ich mit Hochachtung, Kollege der DEKRA dies nicht getan hat mußte er seinen Hut nehmen.
    Dass dies kein Einzelfall ist, ist nach der Aussage dieses SV Kollegen als Fakt zu sehen.

    Da wird also ein angestellter, weisungsgebundener SV der DEKRA wider allen dagegensprechenden Argumenten öffentlich best. u. beeidigt und wird später schamlos von der Geschäftsleitung genötigt sein richtiges GA zurückzuziehen, nur weil es einem Versicherungsvorstand nicht in das Konzept passte.
    Dieser Fall wird seine Kreise ziehen.
    Auch müssen sich die Kammern eine gute Argumentation einfallen lassen warum sie trotz Widerstand und Bedenken der freien SV, weisungsgebundene SV öffentlich bestellen u. vereidigen.
    Das beste Beispiel was zwingend dagegenspricht DEKRA SV öffentlich zu bestellen wird hier aufgedeckt werden.
    So Herr Otting, eine Frage, darf ein Auftraggebereinfluss so weit gehen?
    Ich sage nur Pfui Teufel zu dieser verabscheuungswürdigen Bande.
    Diesesmal werden das aber sicherlich alle wichtigen Fernsehstation nebst der DPA erfahren und da bin ich mir sicher, einer bringt das auch richtig in die Öffentlichkeit..
    Wie sagte Herr v. Hebel von der Geschäftsleitung der DEKRA öfters, aber nachweislich unwahr, „die unabhängige DEKRA“.

    Vielleicht zieht er sich jetzt rechtzeitig u. vorbeugend aus dem Schussfeld zürück u. wirkt beratend falls es mal dringend nötig wird, auf die Mitarbeiter der neuen Arbeitsumgebung, nämlich auf die „neutrale“ AUDATEX ein.

    DerHukflüsterer

  31. insider sagt:

    @ Herrn Otting

    Was den Haus- und Hofgutachter (übrigens sehr oft ein Dekra-Ingenieur) angeht, dürfte jedem vom Fach klar sein, dass da eine Einflussnahme seitens des Auftraggebers wahrscheinlich ist.

    Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass Sie (aus meiner Sicht zu Recht) zwar einerseits die klare Formulierung wählen, man blamiere sich mit den definitiv falschen Angaben bzgl. einer nicht gegebenen Beteiligung irgendwelcher Versicherungen an Dekra, auf der anderen Seite aber die einer seriösen Sachverständigenorganisation unwürdige Vorgehensweise mit einem „das dürfte überall so sein“ abtun.

    Aus meiner Sicht ist das für einen hochkompetenten und informierten Anwalt genauso blamabel wie das dumme Nachplappern bzw. Abschreiben irgendwelcher Gerüchte durch uninformierte Rechtsanwälte.

    Aber vielleicht dürfen Sie als ehemaliges hohes Tier bei Dekra keine Meinung haben oder sie zumindest nicht veröffentlichen….

    Haben Sie eine der zahlreichen Auffälligkeiten im Verhalten der ach so tollen Dekra überhaupt schon einmal kritisiert? Mir ist zumindest kein Beitrag bewusst, wo Sie eine sicher gerechtfertigte, vergleichbar eindeutige Bewertung vorgenommen haben wie in diesem Beitrag.

    Aus meiner unmaßgeblichen Sicht hat solch einseitige Kritik mit Sachlichkeit (oder besser: mit Neutralität) nicht so schrecklich viel zu tun.

  32. Willi Wacker sagt:

    Lieber Herr Otting,
    wenn die DEKRA in ihre Gutachten schreibt, dass diese nach den Vorgaben der Versicherer HUK oder DEVK erstellt worden sind, kann die DEKRA nicht mehr als neutrale Gutachterorganisation bei Gericht auftreten. Mit der behaupteten Neutralität kann dann ein Gerichtsauftrag nicht mehr akzeptiert werden.
    Mit freundl. Grüssen
    Willi Wacker

  33. insider sagt:

    @ Willi Wacker

    So blöde, dass Sie Ihre „Nach Vorgaben der Versicherung“-Gutachten auch bei Gerichtsaufträgen durchziehen, sind die Dekra-Gutachter nun doch nicht. Zumindest an den im Bereich Gerichtsgutachten starken Niederlassungen und bei solch eindeutigen Sachverhalten nicht.

    Der gleiche Sachverständige, der diese Masche für die DEVK oder HUK fährt, verhält sich bei Gerichtsgutachten natürlich korrekt und bestätigt die Stundensätze der Fachwerkstatt. Man ist da schon sehr flexibel…

    Ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass man sich als kompetenter Sachverständiger (das sind die Dekra-Leute i.d.R.)so missbrauchen lässt. Ich würde solche Gutachten für eine Versicherung nicht erstellen, auch wenn es bei einer Weigerung massiven Ärger mit der Geschäftsführung gibt und das Erstellen von solchen Gutachten wider besseres Wissen folgenlos bleibt.

    Folgenlos insofern, als dass die Reputation von Dekra offensichtlich nicht darunter leidet. Dekra wird nun einmal als die große, unabhängige Instanz angesehen.

  34. insider sagt:

    @ der Hukflüsterer

    da Sie den Text jetzt schon zum zweiten Mal schreiben oder irgendwo hier abkopiert haben, mal ein paar Infos:

    als öbuv-Sachverständiger bei Dekra ist man nicht nur angeblich, sondern tatsächlich weisungsfrei. Dies muss als Voraussetzung für die Vereidigung seitens des Arbeitgebers schriftlich bestätigt werden. Ohne eine solche Bestätigung kann man als Angestellter nicht bestellt werden.

    Eine solche Bestätigung gibt die Geschäftsführung nicht gerne, aber wenn man will, bekommt man sie.

    Eine Freistellung gibt es nicht und man benötigt sie auch nicht. Ob man seine alltägliche Arbeit als SV oder öbuv-SV erledigt, macht keinen Unterschied. Es ist mir daher rätselhaft, woher Sie Ihre Kenntnisse von einer Freistellung haben.

    Aus meiner Sicht gibt es im Übrigen nicht ein einziges Argument, das gegen die öbuV eines Dekra-SV spricht. Im Gegenteil, man hat die zweifellos hohe Kompetenz von Dekra hinter sich und hat zudem die Bestätigung, weisungsfrei arbeiten zu können.

    Dass die freien SV damit nicht einverstanden sind, ist klar…da gibt es einen Konkurrenten mehr. Zumal die Dekra-SV, gerade die, die auf eigene Kosten die umfangreichen öbuv-Prüfungen neben dem täglichen Umsatzdruck durchlaufen, in vielen Fällen nicht unbedingt die allerschlechtesten sind.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass bei Intervention der Versicherungswichtigtuer und gar der Drohung mit Auftragsentzug massiv auf Sachverständige eingewirkt wird. Dass es die Geschäftsleitung aber schafft, einen öbuv-Sachverständigen allein wegen Ablehnung eines Gefälligkeitsgutachtens rauszuschmeißen, halte ich für absolut unglaubwürdig.

    Wenn man zu einem solchen Thema nicht konkret wird, ist das aus meiner Sicht auf dem gleichen unterirdischen Niveau, als wenn man das definitiv falsche Dekra-gehört-den-Versicherungen-Gerücht verbreitet.

  35. F.Hiltscher sagt:

    @Insider
    „So blöde, dass Sie Ihre “Nach Vorgaben der Versicherung”-Gutachten auch bei Gerichtsaufträgen durchziehen, sind die Dekra-Gutachter nun doch nicht. Zumindest an den im Bereich Gerichtsgutachten starken Niederlassungen und bei solch eindeutigen Sachverhalten nicht.
    Der gleiche Sachverständige, der diese Masche für die DEVK oder HUK fährt, verhält sich bei Gerichtsgutachten natürlich korrekt und bestätigt die Stundensätze der Fachwerkstatt. Man ist da schon sehr flexibel…“

    Hallo Insider,

    Ja, Ja die einen nennen es flexibel und die anderen, wie auch meine Person, sehen in diesem Verhalten solcher „Sachverständigen“ eine große Charackterschwäche was die von SV zwingend verlangte persönliche Eignung vermissen lässt.
    Die meiste Zeit ein unsauber arbeitender DEKRA-Saulus und bei Gericht dann Paulus? Gehts noch?
    Ist ein Betrüger kein Betrüger mehr wenn er zwischendurch ehrlich ist? Oder werden solche Gauner nur noch als flexibel bezeichnet?
    Eine Moral macht sich in unserem Land breit, dass man sich als SV bald schämen muß zu dieser Berufssparte zu gehören.
    MfG
    F.Hiltscher

  36. insider sagt:

    @F. Hiltscher

    Bevor Sie zitieren, sollten Sie zuende lesen. dann wüssten Sie nämlich, was ich von solcher Flexibilität halte.

    Wenn Sie meine Formulierung „man ist da schon flexibel“ trotzdem missverstehen wollen, hätte ich einen Tipp für Sie: schlagen Sie im Lexikon einfach mal unter Ironie nach…

    Das muss ich einfach richtigstellen. Nicht dass außer Ihnen noch jemand ernsthaft denkt, ich würde solches Verhalten wirklich als flexibel ansehen.

    Bei aller gerechtfertigter Kritik an Dekra: ich habe schon ganz andere Kloppper gesehen, teilweise im strafrechtlich relevanten Bereich und ausnahmslos von freien Sachverständigen. Soll ich mich jetzt hinstellen, und in Bausch und Bogen alle freien SV in die Betrügerecke stellen?

    Natürlich nicht! Also sollte man auch hinsichtlich Dekra die Kirche im Dorf lassen. Sachlich bleiben und das kritisieren, was zu kritisieren ist und beim Steinewerfen gelegentlich auch daran denken, dass man nicht immer das offene Fenster des eigenen Glashauses treffen wird.

    Ich schreibe hier schließlich nicht, um gegen eine bestimmte Person oder Organisation zu agitieren, sondern weil ich mir erhoffe, dass bestimmte Fehlentwicklungen wieder rückgängig gemacht werden können.

    Das geht sicher nicht, wenn man hier blind draufhaut und Halbwahrheiten oder gar unsinnige Gerüchte verbreitet.

  37. DerHukflüsterer sagt:

    @Insider
    „Eine Freistellung gibt es nicht und man benötigt sie auch nicht. Ob man seine alltägliche Arbeit als SV oder öbuv-SV erledigt, macht keinen Unterschied. Es ist mir daher rätselhaft, woher Sie Ihre Kenntnisse von einer Freistellung haben.“

    Lieber Herr Insider,
    wie Sie vielleicht wissen gibt es sogenannte Sachverständigenordnungen der aufsichtsführenden Kammern.
    Anhand dieser Ordnungen geht nun mal hervor, dass ö.b.u.v. SV bei ihrer SV-Tätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen dürfen u. die Gutachten persönlich erstellen , selbst unterschreiben und mit dem verliehenen Rundstempel versehen müssen!
    Das geht nicht mit DEKRA-Brief Papier, wenn eine eigenverantwortliche Arbeit gefordert wird.
    Das geht nicht ohne die erforderliche eigeneSteuernummer.
    Wie verfahren Sie mit der von Ihnen veranschlagten Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf DEKRA Papier?

    Oder betreiben Sie neben dem Angestelltenverhältnis noch ein privates SV-Büro auf eigene Rechnung?
    Oder warum muss dann der ö.b.u.v DEKRA-SV 50% seiner gerichtlichen Vergütung an seinen Arbeitgeber abgeben, wenn er weisungsfrei und eigenverantwortlich arbeiten muss?
    Ach ja,da lese ich noch in den Verordnungen unter 3.der Bestellungsvoraussetzungen für Angestellte,
    „ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die SV-Tätigkeit freistellt“.

    Sehen Sie lieber Herr Insider, jetzt habe ich für Sie ein Rätsel gelöst.
    Was aber den Rauschmiss Ihres Kollegen betrifft, der sicherlich kein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat, werden Sie u. viele andere SV u.RA hier bei C-H, wenn der Arbeitsgerichtsprozess zu Ende ist schnell erfahren.
    Dann werden Sie sicher auch erfahren was ein unterschriebenes Stück Papier vom Arbeitgeber für einen Stellenwert hat, wenn es um drohende Umsatzverluste geht.
    Im übrigen bewundere ich Ihre erfrischende Naivität.

    DerHukflüsterer

  38. Willi Wacker sagt:

    Hallo Insider,
    meines Erachtens kann die DEKRA kein neutraler Gutachter sein, wenn der überwiegende Teil ihrer Gutachtertätigkeit darin liegt, für Versicherungen nach deren Vorgaben Gutachten zu erstellen. Schon der Geruch der Parteilichkeit lässt an der Neutralität mehr als zweifeln.
    Sie kennen doch das Sprichwort „Wes Geld ich kassiere, des Lied ich spiele!“ Wer beauftragt ist, nach Vorgaben zu entscheiden, ist in seiner Entscheidung nicht mehr frei. Herr Franz Hiltscher hat mit seinem vorstehenden Kommentar durchaus recht.
    Nur weil die DEKRA eine grosse Organisation ist, ist sie nicht unbedingt neutral.
    Flexibilität zu nennen, heute so morgen so zu entscheiden, zeigt nur, in welcher Zwickmühle sich die DEKRA befindet. Einerseits will sie sich den Gerichten als neutraler Gutachter andienen, andererseits es mit ihren Auftraggebern (nach deren Vorgaben zu entscheiden) nicht zu verderben. Aus dieser Situation kommt sie so schnell nicht mehr heraus.
    Bei einem Gerichtsauftrag muss man nur die Frage stellen, ob der Gutachter auch schon für diese oder jene Versicherung tätig war. Und schon ist es mit der Neutralität dahin.
    Fazit: DEKRA ist nicht neutral.
    Einen schönen Abend noch
    Willi Wacker

  39. Roots sagt:

    insider Mittwoch, 29.10.2008 um 18:30

    „Aus meiner Sicht gibt es im Übrigen nicht ein einziges Argument, das gegen die öbuV eines Dekra-SV spricht. Im Gegenteil, man hat die zweifellos hohe Kompetenz von Dekra hinter sich und hat zudem die Bestätigung, weisungsfrei arbeiten zu können.“

    LOL LOL LOL LOL

    Falscher Ansatz!

    Es gibt kein einzig auch nur annähernd vernünftiges Argument die ö.b.u.v. durch abhängige und weisungsgebunde DEKRA Mitarbeiter noch weiter entwerten zu lassen.

    Eine, ja sagen wir es ruhig, „Organisation“ die sich außer den üblichen Gefälligkeitsgutachten noch mit Zahlungen und fragwürdigen Hilfestellungen wie Pachtverträgen und Ausstattungsbeihilfen bei vermeintlich potenten Kunden wie der A-Händlerschaft von VW,Audi,Skoda etc. einkaufen muss.

    Ihre weiteren Ausführungen zu Deutschlands geballten Sachverstand unter grünem Kittel (oder war es der grüne Tisch) amüsieren auch andere Leser, da bin ich mir sicher.

    LOL LOL LOL

  40. Joachim Otting sagt:

    Sehen Sie, lieber unbekannter Insider(und alle anderen vermummten Kämpfer),

    das hab ich nun wieder davon, dass ich mich nicht hinter einem Pseudonym verstecke. Da setzt es wieder(anonyme) Prügel. So what… Kein Grund, in Zukunft auch Verstecken zu spielen. So freue ich mich auch immer über Franz Hiltscher, der sich stets traut, mit seinem Namen zu seinen Meinungen zu stehen. Chapeau!

    Wenn das „hochkompetent und informiert“ mir galt, danke ich herzlich. Allerdings: Anwalt bin ich seit elf Jahren nicht mehr. Ich schule und schreibe nur noch. Und ich werde mir auch weiterhin differenziertes und von Lagerblindheit hoffentlich nicht all zu sehr geschlagenes Denken erlauben.

    Dass niemand frei von Einfluss seiner Auftraggeber ist, scheint mir trotz Ihrer Kritik wahr zu bleiben. Ich staune zum Beispiel immer, wie viele 129 % – Gutachten es gibt und wie wenige 131 % – Expertisen. Alles Zufall? Alles nur Charakter? Oder doch ein wenig Einfluß?

    Wenn ich in meinen Publikationen Mißstände aufzeige, tue ich das immer, ohne die betroffene Firma namentlich zu nennen, denn es geht mir stets um die Themen. Und dann nur die eine Firma zu nennen, wenn doch so viele SV – Büros auf beiden Hochzeiten tanzen (dafür gibt es ja sogar Strukturen), ist eben unredlich. Das bedient zwar das Feindbild, informiert aber nicht sachlich.

    Letztlich ist es auch eine Stilfrage, einer Firma, von der man sich nicht im Streit getrennt hat, nicht illoyal zu begegnen. Das täte ich noch nicht einmal mehr aus dem Versteck hinter einem Decknamen. Wenn ich was zu beanstanden habe, sage ich das dort wie überall offen.

    Mit nicht anonymen Grüßen,
    an Sie, lieber Insider, zu meinem Bedauern unbekannter Weise,
    Joachim Otting

  41. downunder sagt:

    hi leute
    bitte sachlich bleiben!
    ich kann den ärger auf die dekra gut verstehen.
    da gibt es viele,die die vorgaben der versicherer völlig bedenkenlos umsetzen,anstatt rechtskonforme gutachten zu erstellen.
    es gibt aber auch viele, die sich nicht verbiegen lassen und die verdienen eine pauschalverurteilung am allerwenigsten!
    ihnen sollte vielmehr auf allen ebenen so gut es geht geholfen werden!
    die versicherer handeln immer nach dem gleichen schema:
    in der ersten stufe werden abhängigkeiten geschaffen,um diese dann in der zweiten stufe zum eigenen vorteil auszunutzen.
    die schar derer,die das erkennen und dann diesem system den rücken kehren,wird nur wachsen,wenn wir bereit sind,in gewissem umfang auch verständnis für solche moralschwächen aufzubringen.
    alle die das lesen will ich deshalb gerne aufrufen,HIER anonym ihre erfahrungen mit solchen missständen offen und SACHLICH auszusprechen,etwa so:
    im handbuch für entgelte und gebühren der dekra ist geregelt,wie sich diese firma für rechtswidrige kürzungsgutachten zum vorteil von versicherern bezahlen lässt.
    dafür,dass in der schadenskalkulation nebenkosten wie upe-aufschläge,verbringungskosten etc.ausser ansatz gelassen werden,sind für die berechnung des guachterhonorars diese nebenkosten wieder(fiktiv)hinzuzurechnen!
    das unfallopfer bekommt also nur die um die nebenkosten gekürzte entschädigung;die dekra bekommt das gutachterhonorar erhöht aus dem um die nebenkosten fiktiv erhöhten schaden.
    bei dieser regelung,die mutmasslich auf einer vereinbarung mit der huk beruht, handelt es sich m.E. um eine gezielte,systematische und rechtswidrige übervorteilung von unfallopfern bei beabsichtigter faktischer umgehung der herrschenden rechtsprechung.
    didgeridoos,play loud

  42. insider sagt:

    @ Roots

    „Eine, ja sagen wir es ruhig, “Organisation” die sich außer den üblichen Gefälligkeitsgutachten noch mit Zahlungen und fragwürdigen Hilfestellungen wie Pachtverträgen und Ausstattungsbeihilfen bei vermeintlich potenten Kunden wie der A-Händlerschaft von VW,Audi,Skoda etc. einkaufen muss.“

    Sie scheinen sich ja auszukennen, was gewisse Vorgänge bei Dekra angeht. Wenn Sie aber glauben, dass nur Dekra solche Touren reitet, müssen Sie schon arg naiv sein. Durch diesen Sachverhalt wird die Vorgehensweise bei Dekra nicht akzeptabler, aber es ist schon arg tendenziös, gerade bei einem solchen Punkt mit dem Finger nur auf eine bestimmte Gruppe der SV zu zeigen.

    Noch eins: wenn Sie tatsächlich tieferen Einblick in das Sachverständigenwesen im Bereich der Kraftfahrzeuge hätten, dann wüssten Sie, dass Dekra-Sachverständige im Durchschnitt mit Sicherheit mindestens genauso kompetent sind wie freie Sachverständige.

    @Willi Wacker

    einfach mal in der Zivilprozessordnung nachlesen: Auch wenn ein Dekra-Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird, wird er als Person bestellt. Also kann allenfalls er kein objektiver Gutachter sein. Das hat aber auch überhaupt nichts damit zu tun, wo er gerade angestellt ist.

    Wenn ich einen solchen Charakter habe, dass ich mein Fähnchen bei der Gutachtenerstellung nur nach dem Wind aus einer Richtung ausrichte, dann tue ich das unabhängig davon, wo und wie ich arbeite. Wenn ich aber ein Gutachter mit Charakter und Überzeugung bin, arbeite ich sauber, egal ob ich angestellt oder selbstständig bin.

    Eine solche Haltung mögen manche vielleicht für amüsant halten, für mich ist die aber selbstverständlich.

    @HukFlüsterer
    sehr schön, dass Sie mich darauf hinweisen, dass es eine Sachverständigenordnung gibt und sogar daraus zitieren.

    Im Gegensatz zu Ihnen sind die Kammern aber sehr wohl der Auffassung, dass man auch ohne eigene Steuernummer (wo steht denn geschrieben, dass man eine braucht) und mit IHK-Rundstempel auf Dekra-Papier unterschreiben kann. Ich kenne zumindest nicht nur einen, der das seit Jahren so beanstandungslos betreibt.

    Von Ihren Rätsellösungkünsten bin ich übrigens schwer beeindruckt. Nur gibt es eben für den Dekra-Ingenieur aus den von mir beschriebenen, von Ihnen offensichtlich aber nicht verstandenen Gründen gar kein Rätsel.

    Wenn ein Dekra-SV für ein bestimmtes Sachgebiet öbuv ist, arbeitet er ausschließlich oder zumindest vorragngig in diesem Gebiet und Dekra ist es wurscht, ob er seinen Umsatz mit Gerichts- oder Privataufträgen macht.

    Es gibt aber auch Fachgebiete, wo das nicht der Fall ist und die Sachverständigentätigkeit nur neben dem Tagesgeschäft erledigt wird (z.B. bei einem angestellten Klinikarzt). In solchen Fällen muss natürlich eine Freistellung gewährleistet sein.

    Sie scheinen das Dekra-Gehaltssytem ja ziemlich gut zu kenn, wenn sie meinen, man müsste 50% (wovon eigentlich?) abgeben. Aber selbst wenn das so ist, muss man sich als öbuv SV einfach nur fragen, was man für wirtschaftlich interessanter hält: eigenes Büro betreiben und Miete und Angestellte bezahlen, Vorsorge privat betreiben, Krankenversicherung voll bezahlen, für Weiterbildungen selbst bezahlen müssen, Schwierigkeiten während des Urlaubs haben usw. oder diese 50% abgeben und die Bequemlichkeit des Angestelltenlebens genießen.

    Ich persönlich habe nichts gegen angestellte öbuv SV und finde es wesentlich unangenehmer, dass die Gerichte meist lieber Dekra-Gutachter anstatt von öbuv SV heranziehen. Da ist die Gefahr einer tendenziösen Einflussnahme vermutlich wesentlich höher. Ich habe hier verschiedentlich von Fällen gelesen, die – wenn sie wahr sind – tatsächlich an der Objektivität einiger Dekra-SV zweifeln lassen.

    In diesem Zusammenhang ist es schon lusttig, dass hier auf der einen Seite so agitiert wird, ich aber in 15 Jahren nicht einen Fall erlebt habe, wo ein Anwalt tatsächlich einmal beantragt hat, dass das GA von einem freien öbuv Sv erstellt wird.

    Wenn man der wahrscheinlich zumindest in Einzelfällen gerechtfertigten Auffassung ist, Dekra könne kein objektives Gutachten erstellen, warum lehnt man den SV dann nicht einfach ab? Insbesondere, wenn man weiß, dass viele Gutachten offensichtlich nicht von dem beauftragten SV, sondern irgendwelchen Mitarbeitern erstellt werden.

  43. WESOR sagt:

    Im Gerichtsauftrag öbuv SV der DEKRA nimmt sein bei Gericht eingereichtes falsches Gutachten auf Grund unserer Beweisführung für die Klägerseite zurück. Daraufhin erklärt der Anwalt der hier bekannten Versicherung vor Gericht, er fordert erneut ein vom Gericht beauftragtes SV Gutachten von einem anderem öbuv DEKRA SV an.

    Unter dem in CH hier dargestellten Rausschmiß des DEKRA SV wird die Forderung des Anwaltes verständlicher. Wir werden den Ausgang des erneuten DEKRA Gutachtens erleben und in CH nach Urteilsverkündung darüber berichten.

    Was mir persönlich dabei mißfällt, der freie öbuv Parteigutachter wird vom Gericht nicht akzeptiert, dagegen der öbuv SV der für diese beanspruchte Versicherung Parteigutachten erstellt, wird vom Gericht beauftragt.

  44. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo WESOR,
    auch den neu bestellten SV wegen Befangenheit ablehnen. DEKRA ist nicht neutral. Siehe in den von Dir geschilderten Fall der 1. DEKRA-SV. Im übrigen verweise ich auf den Fernsehbericht des mdr über die DEKRA in Leipzig. Sie musste erhebliche Fehler einräumen. CH hat auch darüber berichtet.
    Dein Werkstatt-Freund

  45. Willi Wacker sagt:

    Hallo Insider,
    offenbar kennen Sie die DEKRA in und auswendig. Zumindest ist aus Ihren Kommentaren dies zu vermuten. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage der sog. „Flexibilität“ der DEKRA-Gutachter mag ich doch eine Frage stellen. Wie ist es mit der Flexibilität gestellt, wenn das Schadensgutachten durch einen GA der DEKRA erstellt wurde, in dem Verbringungkosten und Ersatzteilpreisaufschläge nicht angegeben waren, weil das Schadensgutachten nach Vorgaben der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung erstellt wurde, später diese Positionen im Prozess im Streite stehen und das Gericht einen Gutachter der DEKRA bestellt. Wird der vom Gericht bestellte GA seinen Kollegen in die Pfanne hauen? Er wird bei Gericht wahrheitsgemäß angeben müssen, dass das Schadensgutachten nach den Vorgaben der Versichereung, der Beklagten des Prozesses, erstellt worden ist und damit nicht neutral war. Der Werkstatt-Freund hat bereits mit seinem vorstehenden Kommentar auf die Machenschaften der DEKRA Leipzig und ihrer Gutachter hingewiesen. Als Insider sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass eine Organisation, die sich den Versicherungen anbiedert, nicht neutral sein kann und dementsprechend auch ihre Mitarbeiter nicht, da diese arbeitsrechtlich weisungsgebunden sind. Der Arbeitgeber bestimmt den Weg, nicht der Angestellte. Dies gilt auch für öffentlich bestellte und vereidigte SV der DEKRA. Da hilft auch keine Flexibilität.
    Daher Augen auf bei DEKRA-Gutachten. Am besten sofort durch einen qualifizierten Anwalt und freien SV überprüfen lassen.
    Bei der Flexibilität fällkt mir noch des Sprichwort mit den „zwei Herzen in einer Brust“ ein. Für wen werden die Herzen wohl schlagen?
    Der MDR-Bericht besagt alles!
    Willi Wacker

  46. insider sagt:

    @ Willi Wacker

    kennen Sie einen Richter, der – wenn es um die Prüfung eines Schadengutachtens von Dekra geht – einen Dekra-Sachverständigen beauftragt? Sorry, aber einen solchen Fall habe ich noch nie erlebt. So blöde kann man auch gar nicht sein….

    Die In dem Fernsehbeitrag aufgezeigten Vorfälle gibt es und das sind definitiv keine Einzelfälle. Diese Machenschaften sind obermies und es ist einfach nur peinlich, wenn man sich als Führungskraft, die diese Linie vorgegeben hat, nach dem Ertapptwerden hinstellt und dreist in die Kamera lügt, das seien bedauerliche Einzelfälle. Das sind nur insoweit Einzelfälle, als dass sie aufgefallen sind.

    Was hat das Ganze aber mit der Arbeit eines gewissenhaften Sachverständigen zu tun? Ganz einfach: nichts! Bei Dekra so wenig wie sonstwo auch. Ich kenne Dekra-SV, die ein solches Spiel nicht mitspielen. Und die arbeiten trotzdem seit vielen Jahren dort.

    Und die hier aufgebaute Front: da der böse Dekra-SV und hier der gute freie SV ist ein Witz. Es gibt halt überall solche und solche. Oder soll ich alle freien SV als Betrüger hinstellen, nur weil ich von mehreren Fällen weiß, wo solche freien Sachverständigen so frei waren, dass sie sich nachher Freiheitsstrafen eingehandelt haben?

    Natürlich sollte man Dekra-Gutachten wegen der Verstrickung mit den Versicherungen kritisch prüfen, auch wenn Herr Otting meint, „das dürfte überall so sein“. Aber das gilt für Gutachten vieler freier Sachverständigen auch, wo die Diskrepanz zwischen Gutachten für private Auftraggeber und Versicherungen genauso drastisch ist.

    Der Sachverhalt, dass der Arbeitgeber den Weg bestimmt, mag bei Anwälten generell so sein, aber nicht bei öbuv SV. Zumindest nicht bei denen, die ich kenne. Es bleibt dabei, wer sauber arbeiten will, kann das auch bei Dekra.

  47. Hunter sagt:

    Natürlich gibt es überall solche und solche.

    Der Unterschied eines (wirklich) freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu einem von der DEKRA ist schlicht und ergreifend der Arbeitsvertrag und damit die Weisungsgebundenheit an den Arbeitgeber. Ein angestellter Sachverständiger der DEKRA kann eben nicht machen was er will, sondern hat gemäß Arbeitsvertrag den Vorgaben seines Vorgesetzten zu folgen. Und der Vorgesetzte hat den Vorgaben seines Vorgesetzten zu folgen. Und auf irgend einer Ebene gibt es dann einen Vertrag mit der Versicherungswirtschaft, der besagt, dass die DEKRA den Vorgaben des Kunden aus der Versicherungswirtschaft zu folgen hat. Und genau diese Vorgaben werden nach unten getreten und dort zum Erhalt des Arbeitsplatzes gewissenhaft befolgt. Auch wenn diese Vorgaben sich auserhalb der geltenden Rechtsprechung bewegen. Ansonsten ist nämlich der lukrative Vertrag mit der Versicherungswirtschaft Geschichte.

    Alles andere ist Wolke 7 oder Schall und Rauch.

    I had a dream – der freie und unabhängige ö.b.u.v. Kfz-Sachverständige der DEKRA?! 😉

  48. WESOR sagt:

    Zum MDR Bericht DEKRA Leipzig. Die Anwältin beschreibt genau das widderrechtliche Vorgehen der DEKRA bei den Kürzungs-Protokollen. Die SV der DEKRA streichen aus berechtigten Schadensgutachten unzulässig im Auftrag der Versicherung, ganz klar von der Rechtsprechung anerkannte Schadenspositionen.

    Bedauerlicherweise werden diese durch die DEKRA verursachten, unberechtigten Kürzungen von Gutachten und auch Rechnungen von den Anspruchstellern hingenommen.
    Jeder davon Betroffene sollte sofort Klage bei Gericht einreichen. Damit könnte das Handeln der DEKRA so Gerichtsbekannt werden, wie die unberechtigten Honorarkürzungen der HUK-Versicherer.

    Die Kürzertruppen Eucon, ControllExpert, HP Claim usw.treten ja noch nicht als neutrale unabhängige Sachverständigen Oragnisation wie die DEKRA auf.

  49. Willi Wacker sagt:

    Hallo Insider,
    was die Machenschaften, die der Fernsehbericht aufgezeigt hat, mit dem Sachverständigen der DEKRA, der gewissenhaft arbeitet, zu tun hat, ist doch klar. Ein Sachverständiger, der, wie im Fernsehbericht gezeigt, nach den Vorgaben der Versicherung das Schadensgutachten erstellt, kann auf Grund der (rechtswidrigen ) Vorgaben nicht objektiv und neutral das Gutachten erstellen. Wer entgegen der BGH-Rspr. Stundenverrechnungssätze irgendwelcher nicht markengebundener Referenz- bzw. Partnerwerkstätten zugrunde legt und entgegen der Rechtsprechung der Instanzgerichte Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge bewußt wegläßt und auch noch behauptet, diese fallen nur bei tatsächlicher Reparatur an, ist nicht objektiv. Ihnen ist zuzugeben, dass der im Fernsehen gezeigte Fall kein Einzelfall ist. Es handelt sich nämlich um gezielte Schadenskürzungen der Versicherungen, wobei sich diese der DEKRA als Mittelsperson bedienen. Der Gipfel der Arroganz ist dann noch, diesen im Fernsehen dargestellten Fall als betrüblichen Einzelfall darzustellen. Es muss alles darangesetzt werden, dass auch weitere „Einzelfälle“ aufgedeckt werden.
    Normalerweise hätte nach dem Fernsehbericht die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Sachverständigen und die DEKRA ermitteln müssen.
    Grüsse
    Willi Wacker

  50. Frank sagt:

    Hallo Männers,

    ein Zitat aus einem Urteile bereits aus 1995 zu der Qualität der Dekra SV:

    Aus AG Hersbruck 4 C 1692/95 vom 21-11-1995

    Zitatauszug: aus 1.1……….Das Dekra Gutachten hat sich schlichtweg als falsch herausgestellt, wie es in letzter Zeit bei mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Hersbruck bedauerlicherweise ebenfalls bereits der Fall war. Zitatende.

    Noch Kommentare nötig?

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