Debeka-Debakel: Innenministerium warnt Beamte vor Versicherern

Quelle: Handelsblatt vom 26.11.2013

Tausende Beamte verkauften während ihrer Dienstzeit Versicherungen und Bausparverträge an ihre Kollegen. Solche Fälle schreckt nun die Bundespolitik auf. Das Innenministerium schickt ein Warnschreiben raus. Die Berichterstattung über tausende von Beamten, die während ihrer Dienstzeit Versicherungen und Bausparverträge an ihre Kollegen vermitteln, hat die Bundespolitik aufgeschreckt. „Das Ministerium hat die aktuellen Medienberichte zum Anlass genommen, ein Informationsschreiben mit Erläuterungen zu den beamtenrechtlichen Regelungen des Nebentätigkeitsrechts an die Obersten Bundesbehörden zu versenden“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Philipp Spauschus, dem Handelsblatt.

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Siehe auch:

FAZ vom 13.11.2013

Frankfurter Neue Presse vom 13.11.2013

Focus.de vom 13.11.2013

SWR vom 13.11.2013

Handelsblatt vom 15.11.2013

Spiegel.de vom 15.11.2013

n-tv vom 22.11.2013

Stern.de vom 26.11.2013

Focus.de vom 29.11.2013

Kopp-Verlag vom 29.11.2013

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3 Antworten zu Debeka-Debakel: Innenministerium warnt Beamte vor Versicherern

  1. virus sagt:

    Mehr zum Thema kann hier nachgelesen werden.

    Auch andere Versicherer besorgen sich Daten in der Grauzone

    http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/illegaler-datenhandel-bei-versicherer-insider-packt-aus-dieses-system-beschraenkt-sich-nicht-auf-die-debeka_id_34378

    Interessant auch das im Artikel aufgezeigt Geschäftsgebaren der Allianz. Besonders vor dem Hintergrund, dass man sich bei der Allianz mittels Datenschutzhinweis weigert, die Anschrift des Versicherungsnehmers/Schadenverursachers mitzuteilen. Was eindeutig einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt:

    § 8a

    (1) Es wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Geschädigten, deren Versicherern, dem deutschen Büro des Systems der Grünen Internationalen Versicherungskarte und dem Entschädigungsfonds nach § 12 unter den Voraussetzungen des Satzes 2 auf Anforderung folgende Angaben übermittelt, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist:
    1. Namen und Anschrift des Versicherers des schädigenden Fahrzeugs sowie dessen in der Bundesrepublik Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten,

  2. Buschtrommler sagt:

    @Virus….die Quellen und Datenmengen/-inhalte, über die Versicherungen sich den „Input“ holen können und auch holen, würden dir und ganzen Heerscharen von Datenschützern graue Haare über Nacht verursachen….!
    Wer noch immer glaubt, daß der „gläserne Bürger“ nur Fiktion ist, der möge sich weiter im Traumland wohlfühlen.

  3. Glöckchen sagt:

    Und die HUK war wahrscheinlich der Vorreiter und Erfinder dieses Systems.

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