Die HUK Coburg und der Partnervertrag

Dieser Tage fand wieder eine Mail den Weg in mein Postfach, dessen im Anhang beigefügter Inhalt es verdient hat, hier zur Diskussion gestellt zu werden.

Den Fokus richte  ich auf  die Vertragsgestaltung hinsichtlich der auf der Strecke bleibenden Dispositionsfreiheit des Haftpflichtgeschädigten in Verbindung mit der bereits diskutierten Problematik zum PflVG, zum UWG und dem Datenschutzgesetz.

Wie aus dem Link partnervertrag-huk ersichtlich, handelt es sich um die Vertragsbedingungen zwischen der  HUK Coburg Versicherung und deren Partnerwerkstätten, incl. der Vereinbarungen der unter Vertrag genommenen Teilehersteller.

Redaktionshinweis: Der o.a. Link ist bis auf weiteres deaktiviert.

Weitere Infos unter:  id-1913@captain-huk.de

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13 Antworten zu Die HUK Coburg und der Partnervertrag

  1. Andreas sagt:

    Da erübrigt sich ja eigentlich jeder Kommentar…

    Was verspricht die HUK: Rein gar nichts, außer dass Rechnungen innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Wieso nicht zwei Wochen? Das wäre eigentlich die richtige Frist!

    Was verspricht der Partnerbetrieb:

    Billiger arbeiten
    Zusatzkosten durch hohen Zeitaufwand vor der Reparatur
    Zusatzkosten durch Stellung eines Leihwagens

    Wer sich auf so etwas einlässt, hat es eigentlich nicht besser verdient…

    Grüße

    Andreas

  2. Buschtrommler sagt:

    Entweder ahnen manche Werkstätten noch immer nicht, was für „Partner“ sie damit ins Boot holen oder gnarzen schon betriebswirtschaftlich auf der letzten Rille….

  3. Gottlob Häberle sagt:

    Leider gehen immer mehr Reparaturbetriebe solche Vereinbarungen ein. Oftmals sind große Markenwerkstätten mit mehreren Filialen darunter.

    Stellt sich die Frage, in wie weit der Geschädigte der Besch…… dabei ist?

    Wenn ein Kunde, z. B. im Rahmen seiner Inspektions-/Wartungsaufträge oder sonstigen Reparaturen, hohe Stundenverrechnungssätze bezahlen soll, im Schadensfall das selbe Autohaus der gegnerischen Versicherung des eigenen Kunden (Geschädigter) vergünstigte Konditionen berechnet, dürfte dies wohl sehr rasch zur Verärgerung des Kunden führen.

    Oder wenn die durch Kooperationen vereinbarten Stundenverrechnungssätze einer anderen Versicherung bekannt werden, die die vollen Stundenverrechnungssätze zu bezahlen hat, dürfte das wohl erhebliches Konfliktpotenzial bieten.

    Mal sehen wie schnell der Bumerang fliegt.

    Was tut eigentlich das Bundeskartellamt bei solchen Preisabsprachen? Die Frage stellt sich übrigens auch bezüglich der BVSK-Honorarabsprache.
    Die BAFIN wird’s wohl nicht interessieren, oder?

    Beste Grüße aus dem wilden Süden
    Gottlob Häberle

  4. borsti sagt:

    Da bleibt einem ja die Spucke weg !! Es müsste ein Aufschrei durchs Land gehen! Für mich auch das klare Indiz einer gescheiterten Schmusepolitik der sogenannten Interessenverbände wie ZKF, BVSK etc.

    Wie blöd muß man eigentlich sein um so etwas zu akzeptieren!

    Da sollen die „Partner“ auf ihre Kosten auch noch Werbung für diese Coburger Vereinigung machen mit Schildchen und Fähnchen und so!!

  5. Schwarzkittel sagt:

    Die Fragen für mich sind:

    Wie alt ist der Vertrag ?
    (Schilderbestellung ab 01.07.06 direkt bei….)
    Wie hoch sind die Tarife für Mietwagen ?
    Wie doof müssen Werkstätten sein ?

    Grüße aus der Suhel

    Schwarzkittel

  6. Lemmy sagt:

    borsti Mittwoch, 14.01.2009 um 15:03

    Da bleibt einem ja die Spucke weg !!
    ……………………………………
    „Wir strangulieren Dich, ohne dass es weh tut, denn wir haben ja einen Partnervertrag.“ Die fast naive Gutgläubigkeit hat es in der Geschichte schon des öfteren gegeben und dann ist es irgendwann den Manipulierten doch noch wie Schuppen von den Augen gefallen. Aber es war bereits zu spät, denn mit einer gewissen Arroganz wurden sie an die Vergangenheit erinnert und an die freiwillig eingegangene(?) Partnerschaft.
    Das war´s dann auch schon. Raffgier macht süchtig und die moderne Versklavung ist Mittel zum Zweck. Wo sind im Bereich der Kfz-Betriebe mitdenkende Unternehmer von Format,die den genossenschaftlichen Verbrüderungsversuchen Paroli bieten und ein eigenes Schadenmanagement erfolgreich aufbauen ? Aber dafür braucht man Visionen, um mit der Unabhängigkeit erfolgreich sein zu können und man muß permanent neugierig sein und sich noch begeistern können für eine Idee. Gibt es das noch in unserem Lande oder werden wir ein Volk von Trittbrettfahrern ?

    Euer Lemmy

  7. Frieda sagt:

    5.1 des Partnervertrages (Umsatzprognose) läßt der HUK jede nur denkbare Auslegungsmöglichkeit. Zum Beispiel:

    Wurde die Umsatzprognose (durch nicht vorgenommene Beauftragung durch die HUK) deutlich unterschritten, wird der festgelegte Stundenverrechnungsstz (Kartell?) für das nachfolgende Jahr korrigiert. Kann heißen: Die Partnerwerkstatt muß für noch weniger Stundensatz (und dann noch mehr) arbeiten, wenn sie die Umsatzprognose erreichen will.

    Vielleicht sollte man die Meisterprüfung im Kfz-Bereich schwerer machen, damit die Leute wenigstens die Grundrechenarten beherrschen.

  8. Hunter sagt:

    Es handelt sich hierbei nicht nur um „Bauernfängerei“, sondern um einen massiven Eingriff in den Wettbewerb. Man „verkauft“ hier die (angeblich) gleiche Leistung zu einem deutlich reduzierten Preis für eine besondere Gruppe von Marktteilnehmern (Haftpflichtgeschädigte bestimmter gegnerischer Versicherungen) und legt diese Preise nicht einmal offen.

    M.E. ein klarer Verstoss gegen UWG und die Auszeichnungspflicht!

    Da sind die Wettbewerbsanwälte von Werkstätten mit betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten gefragt, die sich nicht als „Partnerbetrieb“ haben einfangen lassen.

    Rigorose Abmahnung der „Versicherungs-Partnerwerkstätten“, die die unterschiedlichen Preise weder öffentlich und/oder ggf. nicht gut sichtbar bekanntgeben!

    Man darf gespannt sein, wie sich der Markt verhält, wenn Geschädigte durch mehr Transparenz erfahren, dass die gleiche Werkstatt für eine (angeblich) bessere Leistung (Hol- u. Bringservice, Fahrzeugreinigung, 3-Jahres-Garantie usw.) als sog. Parterbetrieb der Versicherung deutlich weniger in Rechnung stellt, als bei einem „normalen Kundenauftrag“, dem diese Zusatzleistungen bei gleichzeitig erheblich höherem Preis dann vorenthalten werden.

    Bei konsequenter Ahndung von potentiellen Wettbewerbsverstössen verschwinden die Partnerwerkstätten schneller vom Markt, als der Aufbau dieser Netze in Anspruch genommen hat. Es liegt wie immer nur an den Marktteilnehmern und deren Bereitschaft, sich zu wehren.

    Steh auf, wenn du ein „Guter“ bist, steh auf……..

  9. SV sagt:

    Zitat: „Die Vorteile für HUK-Coburg-Partnerwerkstätten

    – Bezug des gesamten Teilebedarfs über die HUK-Coburg-Einkaufsplattform (nicht auf HUK-Coburg-Schadenfälle beschränkt)“

    Hier sehe ich zwei Aspekte.

    1. Am „eigenen“ Kunden werden die Preisnachlässe gegenüber der HUK Coburg Versicherung refinanziert.

    2. Teilehersteller, die Bonuspakete für Versicherer gewähren, haben keinen Anspruch auf irgend eine Kapitalstützung durch den Steuerzahler. Gleiches gilt auch für Partnerwerkstätten mit angeschlossenen Autohäusern.

  10. Buschtrommler sagt:

    @Hunter…
    Rein betriebswirtschaftlich dürfte solch eine Partnerschaft im Bereich“Nullnummer“ angesiedelt sein, denn jeder Handwerksmeister, der sich mit Betriebskennzahlen auskennt und fähig ist zum rechnen dürfte solch einem Vertrag negativ gegenüber stehen.
    Das ganze wäre einzig unter der Betrachtung „Füllen der Leerlaufzeiten“ zu sehen, was allerdings die grundsätzliche Frage aufwerfen sollte, ob der Betrieb oder die Abteilung überhaupt „überlebensfähig“ ist.
    Manche denken sich auch: wenn Kunde XY einmal da ist, kann man Folgegeschäfte tätigen. Die unzufriedenen werden sich aber finanziell eher deutlich negativ auf die Bilanz auswirken.
    Verdienen wird immer noch der ungebundene Händler, der sich nicht solch Partnern widmet. Er hat die Et-spanne, volle Lohn- und Nebenkosten, muß sich nicht in die Bücher schauen lassen und kann reguläre Stundensätze des Personals abrechnen.
    Vor allem aber kann er den Kunden unabhängig bedienen und wahrt so seinen Ruf als seriöser Händler.
    (Letztendlich muß auch er 4 Wochen auf den Scheck warten…)
    Das ganze steht und fällt aber auch mit der Menthalität der versicherten Kunden. Diese wollen ja einerseits sparen bei den Beiträgen, aber umgekehrt die volle Bandbreite an Leistung…wen wundert dann solch eine Entwicklung?
    Wettbewerb funktioniert nur bei offenen Karten und gewisser beiderseitiger Akzeptanz, Moral und Respekt. Wenn die HUK ihr Partnernetz auf ca. 1.000 Betriebe ausgebaut hat und anschliessend andere Versicherer dieses Netz „mitbenutzen“, kann der eigentliche betriebliche Nutzen/Auslastung wohl nicht so groß sein.

    Verträge bedeuten i.d.R. eine beiderseitige Zusammenkunft zum Nutzen/Wohle beider Parteien. Partnerschaft hat eher etwas anrüchiges: Partner schafft…

    Man darf gespannt sein, wann die ersten Prozesse auftauchen, bei denen (Partner-)Werkstätten in Regreß genommen werden, begründet mit unzureichender Leistung, gezielter Falschinformation, Preisabsprache und verdeckten Rabatten….ein (noch) offenes Schlachtfeld für Aufsichtsbehörden, Datenschützer, Verbände, Anwälte und aufgeklärte Bürger.

    Gruss Buschtrommler

  11. virus sagt:

    Hi Schwarzkittel, auf Ihre Frage, wie alt der Vertrag sei, läßt sich doch antworten, noch jung. Denn die Preisvereinbarungen sind doch höchstens die letzten 2? Jahre ein Thema.

    Gruß Virus

  12. Gandolf sagt:

    Laut Autohaus Schadensmanager vom 31.03.2006 und vom 28.04.2006, nahm das „Unheil“ am 01.04.2006 seinen Lauf:

    „HUK-Coburg: Kasko mit Werkstattbindung startet ab 1. April

    Kein Aprilscherz: Ab dem morgigen Samstag gilt bei der HUK-Coburg mit „Kasko Select“ ein neuer Kfz-Tarif, der zusätzlich zu den bisherigen Angeboten bei Teil- und Vollkasko angeboten wird. Konkret erhält der Versicherungskunde dabei einen 15-prozentigen Beitragsnachlass, wenn er sich verpflichtet, im Schadensfall die Reparatur in einem Betrieb des HUK-Coburg Werkstattnetzes durchführen zu lassen.

    Laut Pressesprecher Alois Schnitzer und Schadenchef Thomas Geck (Bild) kommen bei der Reparatur „ausschließlich Originalersatzteile“ zum Einsatz. Ferner gebe die HUK-Coburg „eine eigene Garantie von drei Jahren auf die Reparaturen in ihren Partnerbetrieben“. Bisher habe die fränkische Gesellschaft nach eigener Mitteilung bereits rund 300.000 Schadenfälle über ihr Werkstattnetz durchgeführt, das aus rund 1.200 Betrieben bundesweit besteht und sich sowohl aus freien wie auch markengebundenen Partnern zusammensetzt.

    Das jetzt auch hinter dem neuen Produkt „Kasko Select“ stehende Programm kennt die Branche seit April 2002 unter dem Namen „Schaden-Service Plus“ (SSP). Einsparungen, die mit diesem Konzept „durch optimierte und schnelle Abläufe sowie durch Großkundenkonditionen bei den Werkstätten erzielt“ werden, will die HUK-Coburg „direkt an die Kunden weiter“ geben. Dies sei mit dem Nachlass auf den Kaskobeitrag gegeben und bereits abgedeckt. (wkp)“

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    HUK-Coburg will eigene Preise und Standards durchsetzen

    Die HUK-Coburg verschärft seit Einführung der Kaskopolice mit Werkstattbindung am 1. April ihren Kurs spürbar. Der Redaktion von AUTOHAUS-SchadensManager liegen aktuell Unterlagen des zweitgrößten deutschen Autoversicherers vor, aus denen auf fünf Seiten Standards für die „neue Kategorie von Partnerbetrieben“ (siehe auch Folgemeldung) und auf ebenfalls fünf Seiten Rechte und Pflichten in Form eines Partnervertrages hervorgehen.

    Aktuellen Informationen von Freitag war zu entnehmen, dass die HUK-Coburg auch eine regionale Einteilung vorsieht, nach denen sich für die Reparaturbetriebe ein jeweils gültiger Stundenverrechnungssatz ergibt. Die jeweils dafür verantwortlichen Schadenaußenstellen (SAS) der HUK sollen in laufenden Verhandlungen angeblich bereits versuchen, diesen zur Umsetzung zu bringen. Die Rede ist von einem deutschlandweiten Preisgefüge in der Größenordnung zwischen 43 und 58 Euro, was allerdings seitens des Schadenleiters dezentral, Thomas Geck, wegen Absenz bisher weder bestätigt, noch dementiert wurde.

    In dem vorliegenden Partnervertrags-Formular werden Rechte und Pflichten zwischen der HUK-Coburg als Auftraggeber und dem jeweiligen Partnerbetrieb als Auftragnehmer klar geregelt. In dem Papier, dessen Gültigkeit analog für alle Unternehmen der HUK-Coburg Versicherungsgruppe (z.B. Bruderhilfe Sachversicherung AG) erklärt wird, heißt es u.a., dass der Auftraggeber „in einer Leistungsvereinbarung mit dem Geschädigten“ festlegt, „ob Nebenleistungen wie ein Ersatzwagen oder ein Hol- und Bringdienst zu erbringen sind“. Innen- und Außenreinigung des Fahrzeuges seien in jedem Fall durchzuführen.

    Gläserner Reparaturbetrieb mit vielen Pflichten

    Neben einer Klärung über die Verwendung der HUK-CI, der Offenlegung von Umsätzen, Regelungen zum Totalschaden, über Konditionen, Lackierer-Stundensatz (beinhaltet auch Lackmaterial in Höhe von 30 Prozent) wird beispielsweise ein UPE-Aufschlag für Ersatzteile grundsätzlich ausgeschlossen. Der Selbstbehalt für den Ersatzwagen hat indes höchstens 335 Euro zu betragen. Der Hol- und Bringdienst umfasst einen Radius von 50 km, und neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Betrieb auf die gesamte Reparatur drei Jahre Garantie gewähren.

    Zur Qualitätssicherung wird jeder Partnerbetrieb „nach Vorgaben und Standards der HUK-Coburg durch eine Sachverständigen-Prüforganisation zertifiziert“ und alle zwei Jahre nachzertifiziert. Geregelt werden auch die Teilequalität, die Vorgehensweise bei Kundenreklamation oder Garantiefällen sowie die Informationspflicht. So hat der Betrieb auf Nachfrage auch Auskunft über die Zusammenarbeit mit anderen Versicherern oder Dienstleistern und seine Materialbezugsquellen für Lack und Teile zu geben.

    Vertraglich sind auch eine gemeinsam getroffene Umsatzprognose bzw. deren Überprüfung sowie die Zahlung des „fälligen Werklohnes“ geregelt, wofür ein längster Zeitraum von vier Wochen nach Rechnungserhalt vorgesehen ist. Die Bezahlung erfolge gemäß festgelegtem Stundenverrechnungssatz. (wkp)

    zum Inhaltsverzeichnis

    HUK nutzt Select-Partner jetzt als Versicherungs-„Leuchttürme“

    Analog zu ihrer neuen Kaskopolice mit Werkstattbindung nennt die HUK-Coburg nun auch ihre Vertrauensbetriebe „Select-Partner“. So zumindest wird dies in den fünfseitigen Standardvorgaben ausgewiesen, die Anlage zum Partnervertrag sind. Was das Erscheinungsbild der Betriebe betrifft, ist neben einem HUK-Schild am Eingangsbereich ein Pylon oder ein Werbeträger (z.B. Fahne) mit dem HUK-Logo im Zufahrtsbereich anzubringen. Werbemittel sind „selbst zu bezahlen“, ferner „muss Infomaterial über die HUK-Coburg ausliegen“.

    Neben diesem neuen „Assekuranz-Leuchtturm-Gedanken“ dürfte auch die Definition von „Kernprozessen der Auftragsabwicklung“ für Vertrauensbetriebe einer Versicherung neu sein. Erkennbar wird daran aber die Handschrift von Ulrich Bechmann, der vor gut eineinhalb Jahren aus dem Servicebereich eines Freiburger Markenhändlers in die Schadenabteilung der HUK-Coburg wechselte und dort Thomas Geck zur Seite steht. Neben EDV-gestützter Termindisposition und Werkstatt-Kapazitätsplanung geht es dabei auch um Kennzeichnung reservierter Teile, Vermeidung von Wiederholreparaturen sowie die Pflicht zur Direktannahme am Fahrzeug (Ausnahme: Holservice).

    Explizit als Kernprozesse definiert werden auch die Bereiche Auftragsprotokoll (und deren Inhalte) inklusive Fotodokumentation und Abwicklung via GDV-Schadennetz. Ferner geht es um die Kalkulation und den Reparaturumfang: Bis 500 Euro genügt eine Rechnung mit Fotos, Rechnungen ohne Bilder werden indes nicht akzeptiert. Die Instandsetzung als solche sei „schnellstmöglich“ abzuwickeln, überdies „sollten Aufträge der HUK-Coburg mit Priorität abgearbeitet werden“. Bei relevanten Schäden ist eine Probefahrt durchzuführen und entsprechend mit Benennung von Fahrer und Kilometerstand zu dokumentieren. Reparatur, Rechnung und HUK-Garantie müssen spätestens bei Fahrzeugübergabe dem Kunden erläutert werden.

    Weitere Standards beziehen sich auf Fälle der fiktiven Abrechnung, in denen sich die HUK vorbehält, auch einen spezifischen Stundensatz zugrunde zu legen. Der seitens des Betriebes gestellte Ersatzwagen wird ebenfalls definiert: Er darf höchstens drei Jahre alt sein und muss im Winter mit Winterreifen bestückt sein. Sofern der Select-Partner einen Sachverständigen einschalten möchte, hat er zuvor mit der zuständigen Schadenaußenstelle (SAS) der HUK-Coburg Rücksprache zu halten. Eine Auslastung der Reparaturwerkstatt ist dem regionalen SAS „sofort mitzuteilen“, was auch für die Verfügbarkeit wieder freier Kapazitäten gilt.

    Service rund um die Uhr

    Geregelt werden außerdem die Öffnungszeiten (auch samstags von 9 bis 12 Uhr) sowie das jeweils vorzuhaltende Personal, die Notdienstbereitschaft und das unverzügliche Erscheinen am Unfallort im Rahmen eines 365-Tage-Notdienstes an 24 Stunden pro Tag. Unter Reparaturmethoden finden sich u.a. de Forderungen „Instandsetzen vor Erneuern“ sowie die jeweils kostengünstigen Methoden auch des Smart- bzw. Spot- oder Clever-Repair und die Ausstattung mit erforderlichen Werkzeugen. Bei Lackangleichungen besteht ebenfalls Informationspflicht des Betriebes gegenüber dem Kunden.

    Ein zusätzliches Protokoll, das zwischen der SAS der HUK und dem Betrieb bei Zustandekommen eines Vertrages mit erstellt wird, weist neben den Stundenverrechnungssätzen außerdem konkret die Beträge aus, die für Kleinteile/Kleinmaterialien, Lötzinn/Schwemmmaterial, Hohlraumkonservierung/Unterbodenschutz, Richtwinkel-Leihgebühr, Holen/Bringen und Schleppen/Bergen („maximal 50 Euro pro Fall“, „falls notwendig“), Lackangleichung, Ersatzwagen usw. bezahlt werden.

    In Fällen, wo die HUK aufgrund besonders günstigen Stundenverrechnungssatzes einen Kasko-Ersatzwagen übernimmt, darf dieser an maximal fünf Kalendertagen jeweils 25 Euro kosten. Kosten für Fahrzeugreinigung oder Schadenkalkulationen werden in Kasko nicht übernommen. Bleibt abzuwarten, wie auf die neuen Vorgaben die großen Verbände ZDK und ZKF reagieren, von denen bislang noch keine Reaktionen vorliegen. (wkp)

    Quelle: autohaus@springer.com, Autohaus Schadensmanager vom 28.04.2006

  13. LawShock sagt:

    Unabhängige Werkstätten: worauf wartet ihr eigentlich NOCH???

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