So liest man im Broadcast zur ARD Sendung „ARD Buffet“ vom Dienstag den 14.08.2007 im Internet:
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:
…
Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung.
Deutliche Worte!
(Quelle: Autounfall: Was tun wenn’s kracht?, ARD Buffet vom 14.08.2007)
Fragwürdig ist, warum unsere Polizei weiterhin Persionalienaustauchkarten
mit aufgedruckter Zentralrufnummer an die Unfallbeteiligten übergibt, obwohl das Justizministerium und die Presse ja davor warnen, dass dann die zahlungspflichtige Versicherung einen Sachverständigen ihrer Wahl einschalten will und somit die Rechte des rechtlich uninformierten Geschädigten – insbesondere die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen gefährdet werden.
Mitgeteilt vom Sachverständigenbüro Sander
Was nützen die sich vermehrt ausgesprochenen deutlichen Worte der Presse, wenn aus dem Munde der Polizei am Unfallort, schon eine falsche Rechtsberatung erfolgt und das Unfallopfer zudem zum Zentralruf der Versicherer geleitet wird.Die Behörden und der Gesetzgeber haben alles für die Versicherungswirtschaft getan damit der deutsche Michel seiner Zipfelmütze gerecht wird.
Unsere Behörden und die Versicherungswirtschaft unterhalten meines Erachtens eine sogenannte Symbiose.
Wo anders nennt man das Bananenwirtschaft.
MfG
C-H
Hallo C-H,
hier möchte ich doch widersprechen. Wenn der Geschädigte auch von neutraler Seite erfährt, dass der Zentralruf in Zusammenarbeit mit den Versicherern für ihn nachteilige Schadenlenkungswege beschreitet – wie hier ja nun schon mehrmals berichtet – informiert wird, erweitert dies doch sehr den Horizont der Autofahrer und die Akzeptanz zum unabhängigen Gutachter steigt deutlich. Mit der Folge, dass die „Rechtsberatung“ eines Unfall aufnehmenden Beamten einmal mehr ins Leere laufen wird.
Jeder aufklärende Bericht ist mir daher höchst willkommen.
Virus
@virus Dienstag, 14.08.2007 um 14:20
Sie haben ja recht,aber dazu muß das Unfallopfer kurz vor dem Unfall die Pressenachricht gehört, gesehen haben.
Wenn am Unfallort (vertrauenswürdige Polizei) oder als 1 Ansprechpartner bei der Versicherung (der „ehrliche Beamte von der XY Versicherung“)den Geschädigten mit gezielten Falschinformationen in die Irre führt, wo ist dann der Wahrheitsgehalt eines Presseberichtes anzusiedeln welcher alle heiligen Zeiten mal gesendet wird.
Selbstverständlich muß gegen die Falschinformationen gekämpft werden mit jedem zur Verfügung stehenden Mitteln. Also Bitte nichts falsch verstehen!
MfG
C-H
Am 30.8.07 selbst bei einem VU einen solchen Zettel mit Zentralrufnummer aufgedruckt erhalten. Den überreichenden Polizisten darauf angesprochen. Erfolgte die lapidare Antwort: Das bekommen wir von der Dienststelle, das bekommen alle, keine anderen Personalaustauschkarten gibt es nicht.
DAs ist doch ganz geschickt eingefädellt von der Versicherung. Die Unfallakte bekommt nur ein Rechtsanwalt. Die Versicherung weis das und beantragt die Unfallakte über den Rechtsanwalt. Der Geschädigte der keinen Rechtsanwalt nimmt, bekommt keine Unfallakte und muss sich vorerst gegenüber der Schadenersatzabwehr geschlagen ergeben.
Das Opfer hat nichts und die Verursacher Versicherung treitbt ihr Spiel. Ob HUK, Allianz, DEVK oder die Anderen, es kommen immer dieselben Ausreden:
Unser Versicherungsnehmer hat den Schaden noch nicht gemeldet. (Das ist doch der Haftpflichtversicherung ganz recht. Denn dann kann sie von ihren Versicherungsnehmer eventuel noch eine Obliegenheitsverletzung durchsetzen und ihn mit 5000€ zur Kasse bitten.)
Wir haben noch kein Gutachten erhalten.
Wir müssen das Gutachten prüfen hierzu besichtigt unser Sachverständiger ihr Auto.
Der Sachverständige von der beanspruchten Versicherung ist der größte Gegner des Geschädigten.
Dieser Mensch wird dafür sehr gut geschult und bezahlt; dass er beim Geschädigten keine oder die niedrigste Entschädigung durchsetzt.
Wenn er das nicht kann, wird er selbst ersetzt und davor hat er fürchterliche Angst.(Angst fressen Geschädigten auf)
Also Geschädigte merken Sie sich für alle Zukunft.
Denn Sachverständigen der beanspruchten Haftpflicht-Versicherung des Verursachers niemals an ihr Fahrzeug lassen.
Wenn die geschädigten Opfer ihre Rechte kennen würden, dann könnten sich die Versicherungen keine Gewinne mehr mit deren Unwissenheit in den Sack stecken.
Darum wehrte Verkehrsteilnehmer merken Sie sich folgende Vorgehensweise nach einem Unfall:
Niemals die Versicherung anrufen!
Wenn die Versicherung sie anruft: „Keine Auskunft geben, nicht sagen wo ihr Auto steht, nicht einschüchtern lassen.“ Kontra geben:
„DAnke für Ihren Anruf, geben sie mir die Schadennummer, alles andere macht mein Rechtsanwalt“. Mehr Schaden brauche ich nicht durch ihren Service., …kein Kostenvoranschlag von der Ppartnerwerkstatt, kein kostenloser Sachverständiger von der Versicherung.
Erst zum Gutachter und zum Anwalt!
Der Gutachter beweist den Schaden mit Zahlen und bespricht mit Ihnen welche Interessen vorliegen den Schaden zu beseitigen.
Vorsicht vor Werkstätten die sich um alles kümmern!
Die kümmern sich in erster Linie um einen Auftrag von Ihnen. Das ist OK. Aber in Wirklichkeit küngeln sie mit der beanspruchten Versicherung. Die Tatsache, sie sollen eine RKÜ Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung unterschreiben soll sie als Geschädigter wach werden lassen. Die Werkstatt fragt die Versicherung ob sie ihr Auto reparieren soll. Darum müssen sie links unterschreiben. Dann faxt die Werkstatt ein Foto mit Kostenvoranschlag an die beanspruchte Versicherung. Was ist in Wirklichkeit geschehen, die Werkstatt hat eine Datenübermittlung vorgenommen und die Versicherung kann die Schadenersatzabwehr gegen sie beginnen. Wenn der Stempel auf der RKÜ nicht kommt gibt es keine Instandsetzung. #Also was tut die Werkstatt nichts, weil sie ausser Datenübermittlung nichts tun kann. Die Werkstätten wissen das. Sie können keine Unfallakte heranholen, keine Quotenentschädigung durchsetzen. Es sind einfach nur eine Werkstatt, die Auto instandsetzen und verkaufen kann . Basta. Werktätten die hier mitlesen brauchen über diese Tatsache nicht beleidigt sein. Ihr Nichtwissen klaut ihnen nämlich die Auftrage. Weil ein KV kein Beweismittel ist schickt die Versicherung ihren SV, dieser kalkuliert Neu mit Partnerkstattstundensatz oder bietet gleich Totalschadenabrechnung an. Und wer war der Schlaue, ihr selbst mit eurer RKÜ räumt euch die Bude aus. Schon mal nachgedacht?
Der Anwalt holt die Unfallakte von der Polizei und wägt die Quote des Schadenersatzes ab. Leider glauben sich viele im 100 % Recht, aber nach Rechtslage haben sie es nicht!
Haben Sie als Geschädigter selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, brauchen sie den Sachverständigen der Versicherung nicht an ihr Fahrzeug lassen. Dieser hat nur eine einzige Aufgabe, gegen sie vorzugehen und sonst nichts. Alles was erzählt wird ist nur eine Drohkulisse um Ihnen Angst einzuflössen. (Dann zahlen wir eben nicht! Aha, drohen sie lieber nicht, das wird Folgen haben!)
Nur der Richter kann einen Sachverständigen bestellen und dieser muss nach einem halben Jahr oder noch später die Beweise würdigen die ihm vorgelegt werden.
Das was sich Verursacher- Versicherungen im Haftpflichtschadensfall erlauben ist blanke Willkür gegen den Geschädigten.
Vielleicht hat ein Anwalt im Sinne des Geschädigten, hier ein paar aufklärende Sätze zu berichten.
Die Versicherungen werben mit dem Schadensmanagement,
wir freien Gutachter werben mit den Tatsachen. Wer hat schon jeden Tag mit mehreren Verkehrsunfällen zu tun.
Wer hat schon eine übergreifende Ausbildung in Technik, Versicherungs-, und Schadenersatzrecht nur der Gutachter.
Also nutzen Sie als Geschädigter dieses Wissen zu Lasten des Verursachers. Genau aus diesem Grunde wollen Versicherungen nicht, das der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragt. Die wissen es schon lange, der Gutachter des Geschädigten kennt sich aus mit Technik, Bewerten und Recht und gibt den Geschädigten die Beweismittel an die Hand mit dennen sein Anwalt bei der ‚Versicherung den umfassenden besten Schadenersatz durchsetzen kann.
Die Allianz schreibt in einer internen Mitarbeiteranweisung: ….Diese Wegelagerer müssen wir in der Schadenregulierung ausschalten…Gemeint sind Gutachter und Rechtsnwälte der Geschädigten. Da kochen die Versicherungen über vor Wut. Stellt doch das Recht diese Wegelagerer des Profits noch als ersetzbare Schadenersatzposition dar.
Zum Thema Zentralrufnummer auf polizeilichem Adressbogen: Ist abmahnfähig und bei einigen Dienststellen schon passiert.
Am besten die Kollegen mal darauf hinweisen.
Grüße
Andreas
@Andreas 14.08.07 um 20,38
gibt es hierzu mehr info?
Danke Frontal21 – mutiger Bericht!
Wer gestern den Bericht über das Monopol der Energieversorger
– zu deren Stärkung am internationalen Markt –
gewollt und daher gestärkt durch unsere Politiker
– wegen des persönlichen Vorteils –
gesehen hat,
kann sich jetzt sicher lebhaft vorstellen, wohin uns auch die angestrebte Macht der Versicherungskonzerne führen wird
und
wer der Finanzierer diese Stärkung weiterhin sein wird.
Fleißiges Zahlen bzw. demütiges Verzichten weiterhin wünscht
Virus
Würgegriff der Konzerne
Stromkonzerne und die Politik
Video Die komplette Doku als Video
@Werner,
ist mir zum Einen durch einen hiesigen Polizisten zugetragen worden, dessen Kollege „es in seinem Revier erwischt hat“. Zum anderen ist diesbezüglich durch einen SV-Verband auf mehreren Veranstaltungen referiert worden.
Am besten mal die Verbände anrufen und fragen, oder tatsächlich die Kollegen vor Ort aufmerksam machen.
@Andreas 15.08.07 um 14,54
Bitte schreib doch den SV-Verband das interesiert bestimmt mehrere. Auf welcher Grundlage soll den ein Polizist abgemahnt werden? Oder berichte im Forum darüber.
Wenn wir es schaffen diese Telefonnummer von der Personalaustauschkarte runter zu bringen ist doch schon einiges erreicht. Die Geschädigten haben doch dann das Glück nicht sofort mit der Schaden-Manipulations-Abteilung der beanspruchten Haftpflichtversicherung verbunden zu werden.
Damit wirbt der Zentralruf sogar
Ich fürchte da gibt es kaum eine Abmahnmöglichkeit. Der Zentralruf stiftet diese Personanlienaustauschkarten und deshalb steht die Nummer drauf. „Nur zur Information“. Ähnoich ist es mit den grünen Versicherungskarten, die werden von CarGlass gedruckt natürlich steht deshalb drauf, das Carglas Partnerbetrieb ist und der ganze Müll.
@Gladel … „Der Zentralruf stiftet diese Personalienaustauschkarten und deshalb steht die Nummer drauf..
Erscheint doch großzügig und uneigennützig. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Das könnten wir dann beispielsweise mit dem sog. Unfallbericht doch gleichermaßen praktizieren. Ist aber leider auch schon vergeben. Da ist u.a. auch der Zentralruf auf der Rückseite drauf und m.W. hat bis heute niemand etwas
dagegen ersthaft unternommen. Wenn Polizeibeamte solche Formulare benutzen, so muß man sich fragen wer das veranlaßt hat und wie das mit dem Sponsering gelaufen ist, denn dass die Versicherungswirtschaft davon profitiert und die Geschädigten
dadurch benachteiligt werden können, bedarf wohl keiner eiteren Erläuterung. Der Geschädigte wird damit direkt in Arme der gegnerischen Versicherung getrieben und dahinter steckt System, wie in einer Bananenbiegefabrik.Von Neutralität weit und breit keine Spur undunsere Politiker sind offenbar auch zu müde oder zu unorientiert, um die Augen aufzumachen. Wofür haben die eigentlich ein Mandat des Volkes bekommen. Wir sind überzeugt davon, dass selbst viele Verkehrsrechtsanwälte den zuvor angesprochenen Punkt nicht kennen, wie auch Auto-Bild und die einschlägigen Fernsehmagazine nicht. Inzwischen taucht sogar der Verdacht auf, dass die Polizeibeamten für die Unfallaufnahme auch dahingehend geschult werden, dem Geschädigten Informationen zu geben, wie er sich nach dem Unfall verhalten soll –> Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen etc. Hier sollte man die Geschädigten zukünftig dezidiert befragen. „Wie war denn das bei der Unfallaufnahme?“ Gründe dafür gibt es inzwischen leider genug
und ein solches Erfahrungsarchiv wäre nicht schlecht, denn die nächste Wahl kommt bestimmt und abgesehen von einer fast allseits schon bemerkten Klimaveränderung ist eine Bananerepublik doch nach wie vor nicht wünschenswert.
Hi, Hanno,
auch die berufsverbände der kfz.-sachverständigen dümpeln in ihrer komfortzone und ihrem angepaßten verhalten dahin und
dass DEKRA und der BVSK sich hier nicht zu wort melden und intervenieren, muss wohl niemanden verwundern. strafmaßnahmen seitens der versicherungen wären wohl unvermeidlich und allein die Angst davor, läßt jede gesunde aktivität unangebrachr erscheinen getreu dem motto „wer nicht schwindelfrei ist, sollte sich nicht aus dem Fenster lehnen“.
Bei uns in der Kreisstadt hat ein Polizist auch ein Sachverständigenbüro!(von der Behörde genemigt)
Seit der Existenz dieses „neutralen Büros“ hatte ich kein Unfallereignis aus dem Stadtbezirk mehr zu begutachten.
Hier wird wahrscheinlich eine andere Nummer als die des Zentralrufes weitergegeben.
Captain-Huk hier haben Sie den Beweis wie alles funktioniert. Man sah es doch bei den Abschleppunternehmern, da wurde solange der gleiche gerufen bis die Verteilung reihum über die IHK Verteiler erfolgte. Der Polizist am Unfallort darf den Abschlepper nicht mehr beauftragen. Und was tut die liebe GFU an die Unfallaufnehmer Auftrags-Klemmbretter verteilen. Das Verhalten von Polizisten am Unfallort ist eben menschlich. Man kennt sich und man hilft sich. Und die GFU führt natürlich auch Lehrgänge durch an der Polizisten teilnehmen können. Nein, sogar Expolizisten halten Seminarvorträge die vom Arbeitsamt gefördert werden. Das fördert das Kennenlernen. Wieder das gleiche Vorgehen wie bei GDV und Personalaustauschkarte. Man hilft sich und der Polizei, mit 20 % Beamtenrabatt auf die Versicherungsprämie. Ja das hat System meine Damen und Herren. Hier tanzt der Tango korrupti!
Unfallgeschädigte seid wachsam, vertraut keinem
der „kostenlos“ anbietet.
Der will nur an anderer Stelle an ihrem Unfall verdienen. Suchen Sie an ihrem Wohnort einen Kfz-Sachverständigen auf der nicht mit einem SSH-
Schaden-Schnell-Hilfe oder DEKRA oder GFU Schild wirbt. Diese haben alle Verträge mit Versicherungen. Lassen Sie sich von diesem Kfz-SV einen Verkehrsanwalt benennen dann können Sie sicher sein, dass diese Beiden, Gutachter und Anwalt das bestmögliche für Ihre Ansprüche tun.
„Kostenlos“ werden Sie nur Ihr Vermögen los.
IM HAFTPFLICHTSCHADENSFALL BRAUCHEN SIE NICHT DIE BEANSPRUCHTE VERSICHERUNG FRAGEN WIE SIE DIE SCHADENSBESEITIGUNG VORNEHMEN. SIE BRAUCHEN AUCH NICHT ZU FRAGEN OB SIE SELBST DEN GUTACHTER BEAUFTRAGEN DÜRFEN:
ALLES, ausser Geld was von der Versicherung kommt dient nur der Schadenersatzabwehr und der Durchsetzung keiner oder der niedrigsten Entschädigung.
Das Problem mit dem Zentralruf ist, das er dem Anschein nach Neutral ist. Er vermittelt weder Werkstätten, noch Gutachter oder Abschleppwagen. Er bietet den anscheinend neutralen Service, das man sich darüber informieren kann wo der Gegner versichert ist.
Das ist an der Oberfläche absolut glatt, da ist kein Ansatzpunkt zu finden.
Selbst das die Versicherung des Gegeners so vorab informiert wird, sieht nach außenhin wie ein freundlicher Service aus.
Da kann man Autofahrer nur aufklären, das sie sich nicht so leicht beeinflussen lassen. Einen Ansatzpunkt für Abmahnungen sehe ich leider nirgendwo. Denn es geht offiziel nur darum über den Versicherungsschutz zu informieren.
Jedenfalls sind unsere Polizisten selbst beste Kunden in unserem Büro, die wissen also sehr gut was ihnen zusteht!
„Hüte dich vor Leuten, die dir Versprechungen machen, ohne Gegenleistungen zu fordern.“
Bernard Baruch, eigentlich Bernard Mannes Baruch
War ein US-amerikanischer Finanzier und Börsenspekulant.
geboren 19.08.1870 in Camden (South Carolina), USA
gestorben 20.06.1965 in New York City (New York), USA
Im „Stern“ 34/2007, Seite 50, ist zu lesen zum Abschluß des Artikels
„Der deutsche Sündenfall“
Die Politik verweigert Sinngebung
Mahatma Gandhi hat, 1925, „sieben soziale Sünden“ notiert: Politik ohne Prinzipien, Reichtum ohne Arbeit, Genuss ohne Gewissen, Wissen ohne Charakter, Geschäft ohne Moral, Forschung ohne Menschlichkeit, Anbetung ohne Opfer.
Eine Gesellschaft ohne Story verfällt diesen Sünden.
….es gibt Versicherungs Insider die behaupten:
Kein „Normal“-Kunde hat gegen einen gut ausgebildeten Verkäufer/ Berater eine Chance!
Und genau hier greift dieser durch die Versicherungswirtschaft enteignete Zentralruf. Sofortige Manipulation der Unfallopfer, durch die retorisch geschickt aufgenötigte Direktvermittlung zu der gegnerischen Versicherung.
Und die Bananenbieger in Berlin haben dies alles erst (für ein paar weitere Vorstandsbezüge) ermöglicht?
Zumindest muss dem Zentralruf unverzüglich die Steuerung der Unfallopfer zum direkten Nachteil der Geschädigten untersagt werden. Es kann nicht angehen, dass von Waffengleichheit geredet wird, aber mit einer abgetarnten und perfide vorgeschobenen Behördenmißbrauchsstellung des Zentralrufes die Unfallopfer weiter betrogen werden.
Das gibt es wirklich nur noch in diesem Bananenstaat.
@SV: Genau so ist es, kein normaler VN oder Geschädigter hat nur die geringste Chance gegen die Versicherung. Neben den gut ausgebideteten tranierten Sachbearbeitern komtt noch die Machtstellung des Kassenverwalters hinzu. Sicher kann ich mich gegen das Auflehnen, was man mir da anträgt, aber dann kann ich halt auch auf meine Geld warten, muß unter Umständen in Vorlage treten etc.
Unterschwelig fließt immer die Drohung mit ein, wir können auch die Leistung verweigern.
.. hat eigentlich jemand Infos darüber, wie hoch die Provisions-/ Vermittlungszahlung von den Versicherern an den Zentralruf ist, ich habe da was von 10,18 € im Hinterkopf, oder wird mitlerweile nur noch Erfolgsabhängig ausgeschüttet?.