ERGO „Vertreter sollen sich überhöhte Provisionen gesichert haben“

ERGO scheint die Negativ-Berichterstattung beim Handelsblatt für sich gepachtet zu haben. So titelt das Blatt online am 04.01.2013  wie folgt:

Ergo-Prüfer entdecken weitere Verfehlungen

Für die Ergo beginnt das neue Jahr, wie das alte endete: Erneut wird ein Revisionsbericht öffentlich, der grobes Fehlverhalten in der Versicherung beschreibt. Vertreter sollen sich überhöhte Provisionen gesichert haben.

(……)

Die Ergo-Revisoren folgern: „Es liegt ein kollusives Handeln zwischen den handelnden Personen in Vertrieb und Verwaltung nahe.“ Eine scharfe Formulierung. Der Duden definiert kollusiv als: „unerlaubt zum Nachteil eines Dritten zusammenwirkend.“

Quelle: Handelsblatt, der ganze Skandal >>>>>>>

Wer so im Fokus der Öffentlichkeit steht, sollte es mit den Rechten von Unfallgeschädigten doch besser ganz genau nehmen!
Unserem Kunden verweigert man gerade die Erstattung des Schadensersatzes aufgrund eines schweren, eindeutig unverschuldeten Verkehrsunfalles, weil man – doch das Recht hätte – den Restwert mit Hilfe einer Restwertbörse zu überprüfen. Dies ginge aber nicht, wenn der Sachverständige weiterhin auf sein Urheberrecht besteht. Eine Regulierung nach dem Gutachten wäre somit nicht möglich. Dieses werde man daher zurücksenden.

Liebe ERGO, dann sendet mal ….

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3 Antworten zu ERGO „Vertreter sollen sich überhöhte Provisionen gesichert haben“

  1. Willi Wacker sagt:

    Da gibt es doch nur eins, den Kunden zu einem erfahrenen Rechtsanwalt schicken, der auf BGH, OLG Celle und LG Düsseldorf verweisen wird und der weiß, wie auf derart unsinniges Ansinnen der ERGO erwidert werden muss.

  2. Peter Pan sagt:

    Bei meinem Kunden hat die ERGO ebenfalls via Car-Expert die Lichtbilderrechte verletzt.
    Man behauptet völlig Rechts-und Beratungsresistent,nichts falsch gemacht zu haben und gibt freimütig zu,alle 14 Lichtbilder in allen drei Restwertbörsen-WOM,Car-TV,autoonline-eingestellt zu haben.Handlanger der ERGO ist auch hier wiedereinmal Car-Expert gewesen.
    Nach dem ergebnislosen Ablauf einer allerletzten Frist werden alle zu Gebote stehenden Massnahmen ergriffen werden und der Restwerthöchstbieter aus Kornwestheim wird eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Briefehandels erhalten.

  3. Willi Wacker sagt:

    Lieber Peter Pan,
    ich gehe davon aus, dass Sie über die ergriffenen Maßnahmen bei Gelegenheit berichten werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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