Focus.de berichtet heute über ein Urteil, gesprochen vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Der Kläger wollte zum Nachweis, dass seine Bank Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten tätigte, Einsicht in die BaFin-Unterlagen seiner Bank nehmen.
Die Einwände der BaFin überzeugten das Gericht jedoch nicht. Interessierte Bürger dürfen Einblick in amtliche Informationen über einzelne Banken und Dienstleister bekommen.
Der VGH entschied, die Einwände der BaFin griffen zu kurz. Die bloße Furcht vor nachlassender Kooperationsbereitschaft der Banken genüge nicht, um das Recht auf Informationszugang einzuschränken. Der Verwaltungsaufwand sei für eine Behörde im „üblichen Umfang“. Welche Informationen dem Kläger wegen des Geheimhaltungsbedarfs der Bank tatsächlich weitergegeben werden dürfen, müsse in einem weiteren Verfahren überprüft werden.
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Ja, ja, das Freiheitsinformationsgesetz. Das Gesetz, das dem Bürger weitreichende Rechte gegenüber der Behörde/ den Behörden gewährt und das die Behörden gerne als nicht anwendbar bezeichnen. Dieses Gesetz ist in der Tat ein scharfes Schwert gegenüber der Behörde, sei es auf kommunaler Ebene, sei es auf Landesebene oder sei es auf Bundesebene. Eine erfreuliche und bürgerfreundliche Entscheidung. Man sieht, dass die Gewaltenteilung funktioniert.
MfG
Jurastudentin
Hi Jurastudentin
netter,frecher und schön ironischer Kommentar!
Lies mal das Urteil,dann weisst du,wie recht du hast.
Klimbim!
Hi Jurastudentin,
„Welche Informationen dem Kläger wegen des Geheimhaltungsbedarfs der Bank tatsächlich weitergegeben werden dürfen, müsse in einem weiteren Verfahren überprüft werden“.
Bleibt abzuwarten was bei der Überprüfung in einem weiteren Verfahren herauskommt. Daher, versprich Dir nicht zu viel davon.
Dennoch, Vorfreude ist bekanntlich ja die schönste Freude.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
Hi Glöckchen,
mit Klimbim verbinde ich eine Ulksendung im Fernsehen, ich meine mit Ingrid Steeger u.a.. Ich wollte keineswegs verulken, sondern der Kommentar war ernst gemeint.
MfG
Jurastudentin