Bei gesteuerten Schäden offensichtlich nicht.?!
Hier zwei Links von einem Kollegen aus dem Forum zu Autohaus Online betreffend Schadensmanagment, Schadenssteuerung, Vertrauenswerkstätten usw.
Goldene Zeiten für alle Werkstätten ?
Wer nicht mitzieht gehört recht schnell zur Trash-Kategorie „Netzaufgabe“.
Schadenssteuerung, Fairplay, Netzaufgabe. Alles schöne Worte für das brutale Ziel der Versicherer mit dem Oberbegriff MARKTBEHERRSCHUNG !!!
Dazu passt auch diese Info:
http://www.presseportal.de/pm/50272/1296207/steria_mummert_consulting
Gruss Buschtrommler
Service mehr als korrekte Abwicklung
Starke Veränderungen sind hinsichtlich der Kundenerwartungen an einen guten Schadenservice festzustellen. Während bisher die Zahlungshöhe des Schadenfalls eine sehr große Rolle für Zufriedenheit mit der Regulierung gespielt hat, lässt sich hiermit heute kaum noch eine Differenzierung zum Wettbewerb herstellen. Mit Hilfsangeboten macht man als Versicherer heutzutage den Schadenkunden auf eine besondere Servicequalität aufmerksam.
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/yougovpsychonomics-ag/boxid-103564.html
Entscheidend ist nicht das Hilfsangebot, sondern die rechtskonforme Schadensersatzleistung. Nur so kann eine korrekte Versicherung sich von Mitkonkurrenten absetzen und ihre Aufmerksamkeit auf sich leiten.
MfG
Willi Wacker
Und weil gerade das die Versicherer nicht wollen, Schadensersatz auf Heller und Pfennig zahlen, schicken die Versicherer diese und noch viele Pressemitteilungen in die europäische Welt. Frei nach dem Motto – ich will auch die Abwrackprämie, scheiß auf mein Auto, für das ich am Markt locker 3- oder 4 tausend Euro bekommen würde. Bin ich denn blöd und lass mir 2500 geschenkte Euro durch die Lappen gehen, wo alle um mich rum fleißig Kasse machen?
Bleibt zu hoffen, dass es sich schnell rumspricht, wie teuer „der mehr als flüssige Service“ der Versicherer dem Einzelnen mitunter gekommen ist.
Hallo SV,
schon der Ansatzpunkt der Pressemitteilung ist falsch. Der Unfallgeschädigte ist kraft des gesetzlichen Schuldverhältnisses gem. §§ 823 ff. BGB Gläubiger eines Schadensersatzanspruches gegen den Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicher. Der Geschädigte kann daher auf Grund dieses gesetzlichen Schuldverhältnisses fordern, nämlich Schadensersatz gem. § 249 BGB. Der Geschädigte ist daher nach dem Willen des Gesetzgebers Gläubiger. Der Schädiger hat demgegenüber zu leisten, nämlich den sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung ergebenden Schadensersatz. Damit ist der Schädiger (und sein Haftpflichtversicherer) Schuldner. Der Schuldner kann aber nichts fordern, sondern muss leisten. Nur der Gläubiger (also der Geschädigte) kann fordern. Schon von daher kann also bei einem gesetzlichen Schuldverhältnis gar keine Partnerschaft entstehen. Partnerschaften sind nur auf Grund vertraglicher Beziehungen möglich, z.B. Lebenspartner, Ehepartner etc. Mit dem Unfallereignis entsteht aber weder ein Vertrag noch eine Partnerschaft.
Mit der von verschiedenen Versicherungen gewünschten Partnerschaft soll ein Gefühl dem Geschädigten suggeriert werden, er sei bei seinem „Unfallpartner“ gut aufgehoben. In Wirklichkeit werden Schadenskürzungen vertuscht. Der Geschädigte muss sich immer vor Augen halten, dass der Schädiger sein Unfallgegner ist. Eine Unfallpartnerschaft ist schon rein gedanklich ausgeschlossen. Würde nämlich der VN der eintrittspflichtigen Versicherung ein „Unfallpartner“ sein, hätte dieser ihn vor dem Unfall gewarnt, denn Partner warnen sich gegenseitig vor bestehender Gefahr. Nichts dergleichen ist jedoch passiert. Der Schädiger hat ohne Vorwarnung den Unfall und damit den Schaden herbeigeführt. Von irgendeiner Partnerschaft kann daher gar nicht gesprochen werden.
Auch der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer kann kein Unfallpartner oder gar Schadenspartner sein. Vertragliche Beziehungen zum Versicherer können auf Grund der Gesetzeslage, Schaden auf Grund unerlaubter Handlung gem. § 823 BGB in Verb. mit StVG, PflVersG a.F., VVG n.F., nicht entstehen. Mithin ist auch die Versicherung kein Partner des Geschädigten.
Es bleibt daher bei dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, wonach der Schädiger zu leisten hat, und zwar ungekürzten, vollständigen Schadensersatz.
Geschädigte, lasst Euch keine nicht existierende Partnerschaft aufschwatzen. Diese gibt es nicht. Derartiges Reden und Publizieren soll nur davon ablenken, dass in Zukunft noch mehr und häufiger Schadensersatz gekürzt werden. Geschädigte, seid aufmerksam. Ohne Hintergedanken tritt die Versicherung nicht an denjenigen heran, an den sie zu leisten hat. Das einzige Ziel ist, den Geschädigten um seine berechtigten Ansprüche auf vollen Schadensersatz zu prellen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Tag der Arbeit.
Willi Wacker
Hallo Willi Wacker,
danke für deine sehr verständlichen und jedem Normalbürger einleuchtenden Ausführungen.
Passend zum Thema hier noch ein Beitrag zum jüngsten „FairPlay“-Partner (FairPlay = wegnehmen und teilen) der Allianz.
Quelle: VersicherungsJournal Deutschland
„So wollen die Kfz-Versicherer neue Kunden gewinnen
Daimler ist dem Fairplay-Programm der Allianz zur Optimierung des Schadenmanagements beigetreten.
Die Allianz und Daimler haben ein neues Schadenmanagement nach dem sogenannten Fairplay-Konzept vereinbart. Gemeinsam vereinbarte Standards mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung sorgen den Angaben zufolge für Planungssicherheit bei Unfallschäden für Autobesitzer und Werkstatt.
Fairplay steht laut Michael Wagner, Leiter Kfz-Schaden der Allianz Versicherungs-AG, „für eine hochwertige Reparatur nach Herstellervorgabe unter Einsatz moderner Reparaturtechnik und unter Verwendung von Originalteilen“ und kann sowohl bei der Abrechnung von Krafthaftpflicht- als auch Kaskoschäden eingesetzt werden.
„Eine Reduzierung der Stundenverrechnungssätze der Mercedes-Benz-Vertragshändler ist ausdrücklich nicht Ziel der Vereinbarung“, erklärte Wagner und hob faire Preise für deren geleistete Arbeit hervor. Der Kunde soll durch eine schnelle, fachlich korrekte und ohne lästige Nachfragen und Diskussionen mit dem Versicherer oder der Werkstatt abgerechnete Schadenregulierung zufrieden gestellt werden – und die Allianz kann ihre Schadenkosten reduzieren.
Als kurzfristiges Ziel gibt Wagner 3.000 in der Kooperation angemeldete Werkstätten oder Autohäuser an. Der Fairplay-Kooperation sind bereits Opel, Ford, der Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugbauer, die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer und Eurogarant beigetreten.“
SV Samstag, 02.05.2009 um 11:10
Hallo Willi Wacker,
……Passend zum Thema hier noch ein Beitrag zum jüngsten “FairPlay”-Partner (FairPlay = wegnehmen und teilen) der Allianz.
Quelle: VersicherungsJournal Deutschland
“So wollen die Kfz-Versicherer neue Kunden gewinnen Daimler ist dem Fairplay-Programm der Allianz zur Optimierung des Schadenmanagements beigetreten. Die Allianz und Daimler haben ein neues Schadenmanagement nach dem sogenannten Fairplay-Konzept vereinbart.
Gemeinsam vereinbarte Standards mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung sorgen den Angaben zufolge für Planungssicherheit bei Unfallschäden für Autobesitzer und Werkstatt.
Fairplay steht laut Michael Wagner, Leiter Kfz-Schaden der Allianz Versicherungs-AG, „für eine hochwertige Reparatur nach Herstellervorgabe unter Einsatz moderner Reparaturtechnik und unter Verwendung von Originalteilen“ und kann sowohl bei der Abrechnung von Krafthaftpflicht- als auch Kaskoschäden eingesetzt werden.“
Hi, SV,
was bedeutet eigentlich „Planungssicherheit“ bei Unfallschäden ?
Was sicher geplant werden soll, ist eine Reduzierung der Schadenersatzansprüche von unfallgeschädigten Mercedes-Benz Kunden. Daran soll nun der Fahrzeughersteller aktiv mitwirken. Keinen Rechtsanwalt für den Kunden zur Durchsetzung der berechtigten Schadenersatzansprüche. Keinen freien und qualifizierten Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung, Minderwert allenfalls nach Allianzvorstellungen, Schmerzensgeld, allgemeine Unkostenpauschale und andere Schadenersatzpositionen könnten unter den Tisch fallen und was ein Auto wert ist, bestimmt die Allianz-Versicherung.
Bei schneller und korrekter Schadenregulierung nach dem Auftrag des Gesetzgebers beötigt der Geschädigte als Daimler-Fahrer kein „Fairplay-Konzept“. Mit Schlagwörten wird hier ein achtbarer Automobilhersteller gegen die Kundeninteressen auf die Seite des Unfallgegners gezogen und soll diesen aktiv unterstützen, Schadenmanagementshadenersatzansprüche der eigenen Kunden zum Vorteil der Allianz-Versicherung zu reduzieren.
Hier werden unter einem Sclagwort Selbstverständlichkeiten als angeblicher Kundenmvorteil präsentiert mit der Absicht, dem Geschädigten Schadenersatzansprüche vorzuenthalten.
Liebe Chefstrategen und „Vordenker“ im Hause des Automobilherstellers: Bei einem solchen Maß an Kundenverständnis müsst Ihr euch überhaupt nicht mehr darüber wundern, wenn Euch zukünftig noch mehr Kunden weglaufen und ihre Unfallfahrzeuge in versicherungsunabhängigen seriösen Kfz-Betrieben reparieren lassen und ob solche Defizite die Allianz-Versicherung auszugleichen vermag, wird man ernsthaft bezweifeln müssen.
Aber eins ist auch jetzt schon gewiß: Das sog. Fairplay-Konzept ist längerfristig mit ganz anderen Zielsetzungen angelegt, als die, welche vermeintlich jetzt im Vordergrund stehen. Letztlich muß man aber erst einmal schmerzhaft erfahren, was man da angerichtet hat, um – vielleicht – daraus eine Lehre ziehen zu können.
Schadenssteuerung, Fairplay, Netzaufgabe. Alles schöne Worte für das brutale Ziel der Versicherer mit dem Oberbegriff MARKTBEHERRSCHUNG !!!
Das Ziel ist die Verwirklichung einer sanften Verblödung zum Vorteil der Autoversicherer und die Automobilbranche ist in Teilen wie hypnotisiert und offensichtlich nicht mehr fähig, einen klaren Gedanken zu fassen. Die Versicherungen hingegen können das ohne jeden Zweifel. Schon im Vorfeld möglichst schnell auf den Kunden/Geschädigten Einfluß nehmen. Gelingt dies jedoch noch nicht, ist der nächste Ort der Fallenstellung dann die Werkstatt des Kunden. Hier soll dann beispielsweise mit dem Fairplay-Konzept die Falle zuschnappen.
Ich habe hautnah erleben können, was einem Kunden geantwortet wurde, als er danach fragte, wer denn bei einer Abwickelung nach dem Fairplay-Konzept den Minderwert seines Unfallfahrzeuges bestimmen würde. Zuerst war der Service-Berater verblüfft und ratlos, aber dann meinte er beruhigend, dass dies schon die Versicherung machen würde. Er meinte damit die gegnerische Versicherung, vermied es allerdings wohlweislich, dies so deutlich darzustellen.
Man konnte den Eindruck mitnehmen, dass er über eine solche Frage bisher überhaupt noch nicht nachgedacht hatte.
Bei soviel Dienst am Kunden kann man sich denn auch nur noch verwundert die Augen reiben und fragen, ob man vielleicht träumt. Nein, ein Traum war es ganz gewiß nicht, sondern brutale Realität zu dem Thema, wie mit Kundeninteressen umgegangen wird.
MfD
Klaus
Ja Wildente, in schlechten Zeiten lassen sich leicht Abhängigkeiten schaffen. Diese Abhängigkeiten führen dann dazu, dass die Abarbeitung von Vorgaben/Anweisungen keine Zeit mehr für die Betreuung bzw. Ausweitung des freien Kundenmarktes läßt. Zunächst unbemerkt werden die schlechten Zeiten noch schlechter. Kommt dann der Kooperationspartner – was für ein schönes Wort – auf die Idee, die Vertragsbedingungen in seinem Interesse ändern zu wollen, dann bleibt nur noch die Wahl zwischen „friss oder stirb“.
Diese Erfahrung durften mithin die „freien“ Partner SV der Allianz machen. Nachdem keine bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen zur Fahrzeugbesichtigung mehr erfolgt, sollen einige nun für den jeweiligen Auftrag dem Auftragsvermittler/Autohaus mit Barem danken/müssen. Vermutlich eine für beide Seite steuerneutrale Transaktion.
Hallo SV:
„Eine Reduzierung der Stundenverrechnungssätze der Mercedes-Benz-Vertragshändler ist ausdrücklich nicht Ziel der Vereinbarung“, erklärte Wagner und hob faire Preise für deren geleistete Arbeit hervor. Der Kunde soll durch eine schnelle, fachlich korrekte und ohne lästige Nachfragen und Diskussionen mit dem Versicherer oder der Werkstatt abgerechnete Schadenregulierung zufrieden gestellt werden – und die Allianz kann ihre Schadenkosten reduzieren.
Als kurzfristiges Ziel gibt Wagner 3.000 in der Kooperation angemeldete Werkstätten oder Autohäuser an. Der Fairplay-Kooperation sind bereits Opel, Ford, der Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugbauer, die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer und Eurogarant beigetreten.”
Schadenkosten verstehe ich so, daß die Geschädigten nicht alle Ansprüche erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen. Wenn Mercedes da jetzt aktiv mitwirkt, muß man sich keinen Mercedes mehr kaufen – wer will schon von dem Händler seines Vertrauens fairarscht werden? Es gibt zum Glück ja auch noch andere Fahrzeughersteller – think local, act global!
Hallo
„Die sanfte Verblödung“ von Hans A.Pestalozzi,Hermes-Verlag Düsseldorf,1985, ISBN 3-88958-011-4
—bitte lesen!!—
Rasputin Sonntag, 03.05.2009 um 22:29
Hallo SV:…..
Schadenkosten verstehe ich so, daß die Geschädigten nicht alle Ansprüche erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen. Wenn Mercedes da jetzt aktiv mitwirkt, muß man sich keinen Mercedes mehr kaufen – wer will schon von dem Händler seines Vertrauens fairarscht werden?
Hallo, Rasputin,
die einfache und deutliche Formel als Konsequenz auf eine solche Seilschaft ist verständlich. Und die Empfehlung für Unfallreparaturen durch die regional ansässigen Kfz-Sachverständigen fällt dann auch weg. Abgesehen von der negativen Mund-zu-Mund Propaganda ein mehr als schlechter Tausch. Ist das nun kreatives Management, verbunden mit einem neuen Selbstverständnis oder einfach nur die augenblickliche Situation, die Manager bewegt, sich auf´s Glatteis zu begeben ?
Mit freundlichen Grüßen
aus Essen
Natascha
Hat jemand eine Ahnung davon wieviel Stimmrechtsanteile von Daimler durch die Allianz direkt/indirekt kontrolliert werden?