Geschädigte rat- und machtlos! Namentlich im Fokus, u. a.: HUK-Coburg, Nürnberger Versicherer.
Ehemalige Mitarbeiter von Versicherern und Unfallopfer berichten – hervorragend recherchiert – über die Regulierungs-Verschleppungen und Zahlungsverweigerungen von Versicherer innerhalb des GDV und unzumutbaren medizinischen Sachverständigen-Gutachten nach Aktenlage.
Vom Unfall- zum Versicherungsopfer?
Jetzt mal ehrlich – Reporterin Vivian Perkovic will wissen: haben die Verzögerungen bei der Regulierung von Unfallschäden Methode? Welche Rolle spielen dabei die Gutachter? Und was müsste passieren, damit die Position der Versicherten gegenüber den großen Versicherungskonzernen gestärkt wird?
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Das war ja wohl aufschlussreich !
Aber wie arm(selig) tritt der GDV denn auf ? Dass von denen nix Brauchbares für die Geschädigten zu erwarten war, dürfte klar sein. Dass es aber bei dem Pressesprecher noch nicht einmal für eine Krawatte und einen Kamm (!) gereicht hat, spricht Bände.
Antworten auf vorab eingereichte (!) Fragen:
„Das Gros der Regulierung funktioniert reibungslos und es gibt keinen Grund, sich an Anwälte zu wenden.“
Auf die Forsa-Umfrage von 2014 des DAV angesprochen (blätter blätter nach der richtigen vorbereiteten Antwort …): „Die Umfrage ist nicht geeignet, ein Qualitätsurteil über die gesamte Schadenregulierung zu treffen, weil bei den Anwälten natürlich (!) nur solche Fälle landen, wo entweder ein Streit oder ein extrem großer Schaden entstanden ist.“ Der Gesundheitszustand der Bevölkerung werde auch nicht im Wartezimmer eines Arztes erfragt.
Gegen eine zu veröffentlichende Schadenablehnungsquote: „Aussagekraft ist gering“, weil berechtigte und unberechtigte Ansprüche bei den Versicherern unterschiedlich anfallen. Welche Ansprüche berechtigt sind und welche nicht, entscheidet bitte wer ?
Zu dem Vorhalt, dass die Zahl der berechtigten regulierten und unberechtigten verweigerten Ansprüche bei allen Versicherern ungefähr gleich sein dürfte, „kann ich nichts sagen“.
Na dann …