Gewinneinbruch bei der HUK Coburg im Geschäftsjahr 2008

Quelle: Finanzial Times

HUK-Coburg mit Gewinneinbruch im Jahr 2008

Die Versicherungsgruppe HUK-Coburg hat das abgelaufene Geschäftsjahr wegen der Talfahrt an den Börsen mit einem Gewinneinbruch abgeschlossen. Der Jahresüberschuss sei um 25,7 Prozent auf 247,8 Millionen Euro gesunken, berichtete das Unternehmen am Dienstag in München….

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Nachrichtenagentur Reuters – Ausführlicher Bericht

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20 Antworten zu Gewinneinbruch bei der HUK Coburg im Geschäftsjahr 2008

  1. Friedhelm S sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich hoffe nicht, dass die Steuerzahler auch noch für Verluste großer Versicherer, auch der HUK-Coburg, einstehen müssen oder der Staat finanzielle Hilfe leistet.

  2. Babelfisch sagt:

    Auch wenn es (fast) allen anderen schlechter in der Krise geht: vor dem Einbruch steht das Wort „Gewinn“. Da wird ja wohl noch keine Hilfe nötig sein!

  3. SV sagt:

    Für den größten europäischen Versicherer? ein mageres Ergebnis nach Steuern, wenn man bedenkt, dass hier die Summe X für unberechtigt einbehaltene Schadensersatzleistungen im KFZ-, Arbeitsunfähigkeits-, Kranken- und Schmerzensgeldbereich abzuziehen ist. Und dann all die „Verträge“ zu Lasten Dritter, wie SV, Werkstätten, Teilehersteller, Abschleppunternehmen usw.

  4. Buschtrommler sagt:

    „Gewinne erwirtschaften“ und „Gewinnmaximierung“ sind zweierlei Begriffe, aber mancher Manager bekommt Störungen der Herzfrequenz, wenn sich das eine zum anderen „degradiert“.
    Ohne verlustreiches, bzw. risikobehaftetes Zocken an Börsen und Kapitalmärkten wären etliche Unternehmen verschiedenster Branchen finanziell gesund oder längst verschwunden.
    (Mir stellt sich die Frage, wer bei den „Bad Banks“ die Aufsicht führt..Bafin..?
    Bad And Finally Investet Notes…?..)

  5. Joachim Otting sagt:

    …so isses. Oder anders gesagt: Viele Versicherungen können sich wegen ihrer Beitragspolitik keine korrekte Schadenregulierung mehr leisten.

    Bedenkt man, dass die obige Versicherung etwa 50 Prozent des Geschäftes außerhalb von Kraftfahrt macht und Kraftfahrt im Moment die ertragsärmste Sparte ist, darf man vermuten, dass die Gewinndecke rund um die Autoversicherung noch viel dünner ist.

    In guten Zeiten konnten die operativen Probleme mit Kapitalmarkterträgen kaschiert werden. Daraus kann man den lockeren Schluss ziehen, dass sich die Sitten an der Schadenfront durch die Finanzkrise weiter verschärfen werden.

    Wenn aber nur etwa 7 Prozent der Autofahrer per anno einen Schaden haben, sind 93 Prozent von der Politik „niedrige Prämie, egal wie“ begeistert.

    Dennoch: Wenn die Hardliner-Gesellschaften so weiter machen, geht der Trend zurück zu den neutralen Dienstleistern.

    Ein schöner Grund, Einigkeit zu demonstrieren. Mancher Leser hier mag den Eindruck haben: Die streiten doch ständig untereinander, wer der schönste, klügste, moralischste, mit einem Wort: gottähnlichste Sachverständige und wer der einzige Anwalt ist, der es verstanden hat. Die sind so sehr mit sich selbst beschäftigt, haben die für mich überhaupt Zeit?

    Und das Beste daran: Die, die in der ersten Reihe sitzen wollen, können vom Publikum gar nicht identifiziert werden. Maskenball… Ob das alles so schlau ist?

  6. Harald Rasche sagt:

    Joachim Otting Montag, 18.05.2009 um 17:15

    Dennoch: Wenn die Hardliner-Gesellschaften so weiter machen, geht der Trend zurück zu den neutralen Dienstleistern.

    Ein schöner Grund, Einigkeit zu demonstrieren.

    Bravo, Herr Otting,

    Sie sprechen mir aus dem Herzen, denn Ihre Einschätzung kann ich nachvollziehen und stützen. Aber eine qualifizierte Streitkultur steht deshalb nicht im Abseits, wenn hier auch die Emotionen manchmal hoch schlagen.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum + Tangendorf

    Harald Rasche

  7. Joachim Otting sagt:

    Aber ja, alter Krieger Rasche,

    qualifizierte Streitkultur!

    Interessiert es den Leser, ob Andreas nun besser austritt? Glaubt wirklich jemand, dass ohne die BVSK -Liste „Ruhe wäre“? Oder hätten interessierte Kreise sich dann ein anderes Vehikel gesucht, gar die Listen von SV – Organisationen?

    Das ist Nabelschau am Geschädigten vorbei.

    By the way: Wenn alle Versicherer freiwillig täten, was sie müssten, gäbe es dann noch einen virulenten Bedarf für neutrale Dritte? Zugegeben, das ist auch Nabelschau.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Otting,
    „Honorarbefragungen“ oder „Honorartabellen“ einzelner Sachverständigenverbände, z.B. des BVSK, ersetzen nicht eine nicht existierende „Honorarordnung“ der Sachverständigen (vgl. hierzu: Otting VersR. 1997, 1328). Ebensowenig helfen von Versicherern erstellte Tabellen. Auch eine zwischen einer Sachverständigenorganisation und einem Versicherer getroffene Übereinkunft ( BVSK-HUK-Coburg-Honorarabkommen ) kann als Honorarbasis nicht zugrunde gelegt werden (Wortmann VersR. 1998, 1204, 1214 ).

    Wahrt der Geschädigte und damit der Auftraggeber des Sachverständigen den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. BGH NJW 2004, 3326 = VersR. 2004, 1189, 1190 f.; BGH DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann ). Das gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars ( AG Essen VersR. 2000, 68, 69; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; BGH DS 2007, 144; Roß NZV 2001, 321, 323 ).

    Dem Schädiger und dem Gericht ist eine Preiskontrolle auch dann untersagt, wenn der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche auf Erstattung des Sachverständigenhonorars an den Sachverständigen gem. § 398 BGB abtritt, denn der abgetretene Schadensersatzanspruch bleibt der gleiche, nur der Gläubiger wechselt.

    Wenn die eintrittspflichtigen Versicherer daher täten, was sie von Rechts wegen zu tun hätten, wäre schon vieles gewonnen. Unabhängige Sachverständige wären auch dann noch gefragt. Diese sind notwendig, um den erforderlichen Wiederherstellungsbetrag beweiskräftig festzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  9. WESOR sagt:

    Ja Herr Otting, wir wollen hier nicht streiten wer am Gottähnlichsten ist, sondern die mitlesenden Geschädigten ermuntern sich zu informieren wer über Schuld und Schadenhöhe seines Unfallschadens wertet.

    Der Geschädigte soll erkennen wer das Gutachten für ihn erstellt. Der freie Gutachter für die Ansprüche des Geschädigtden oder der von der Versicherung benannte Sachverständige für die Schadenersatzabwehr gegen den Geschädigten.

    Die Geschädigten werden doch schon beim Anruf zur Schadenmeldung gezielt mit falschen Weisungen eingeschüchtert. Lesen wir doch täglich die Anschreiben der Versicherer an die Geschädigten…Bitte senden sie uns einen Kostenvoranschlag mit Foto… ein Gutachten ist nicht erforderlich…oder erst ab 1400 €…gehen sie zur DEKRA, SSH Station..fahren sie in unseren Schadenschnelldienst.

    Spricht man dann so ein Schadenteam mal direkt an, dann wird nur noch gestammelt: Ja wir wollten den Geschädigten nur helfen!!!

    Kein Wort davon, dass hier die Schadenersatzabwehr gegen den Geschädigten erstellt wird und Ihm als seinen Anspruch dargestellt wird… alles kostenlos natürlich…

    Was in Unfallregulierung effektiv; Sachverständige noch zeitgemäß? beschrieben wird lesen doch die Geschädigten nicht. Gut wenn wenigstens die Werkstätten aufgeklärt werden..aber geben die ihr Wissen uneigennützig an den Geschädigten weiter?

    Hier in C-H gibt es doch eine Möglichkeit den Geschädigten den Unterschied zwischen pro und kontra darzustellen. Es ist für uns interresant Urteile mit allen Feinheiten zu lesen, die wenigsten Geschädigten werden seitenlange Urteile aufnehmen und beim Unfall dieses Wissen umsetzen.

  10. borsti sagt:

    Hallo Herr Otting,

    „Bedenkt man, dass die obige Versicherung etwa 50 Prozent des Geschäftes außerhalb von Kraftfahrt macht und Kraftfahrt im Moment die ertragsärmste Sparte ist, darf man vermuten, dass die Gewinndecke rund um die Autoversicherung noch viel dünner ist.“

    Entschuldigung, das hab ich nicht so recht verstanden.

    Bei 50 Prozent außerhalb von Kraftfahrt ist die Gewinndecke noch viel dünner als bei der ertragsärmsten Sparte Kraftfahrt? Aha!

  11. SV sagt:

    @Buschtrommler Montag, 18.05.2009 um 13:23
    (Mir stellt sich die Frage, wer bei den “Bad Banks” die Aufsicht führt..Bafin..?

    „Die BaFin müsse die Aufsicht der Banken zurückfahren.“ Zitat aus dem Frühstücksfernsehen-Beitrag von eben, weil ohne Moos nichts los! Am Besten, wir schicken den Rest der Angestellten bei der BaFin zur Arbeitsagentur.

  12. Hunter sagt:

    @Joachim Otting

    „Und das Beste daran: Die, die in der ersten Reihe sitzen wollen, können vom Publikum gar nicht identifiziert werden. Maskenball… Ob das alles so schlau ist?“

    Wenn Mammon die Triebfeder ist – natürlich nicht, wenn es ausschließlich um die Sache geht – schon.

    „Glaubt wirklich jemand, dass ohne die BVSK -Liste “Ruhe wäre”?“ Oder hätten interessierte Kreise sich dann ein anderes Vehikel gesucht, gar die Listen von SV – Organisationen?“

    Natürlich gibt es keine Ruhe, wenn die BVSK-Liste vom Markt verschwindet, so lange es Richter gibt, die im Schadensersatzprozess hilflos nach einem unnötigen Listen-Strohhalm greifen und versicherungsnahe Organisationen bereit sind, entsprechendes Material wunschgerecht zu liefern.
    Ziel ist es, allen beteiligten Juristen aufzuzeigen, dass es im Schadensersatzprozess ohne jedwede Listen geht (simple Erforderlichkeitsprüfung und ggf. „ex ante“ Schätzung nach ZPO), unabhängig von Bezeichnung oder Ersteller irgendwelcher Pamphlete.
    Das Engagement zur Entfernung solcher Listen – dazu gehört auch die Fraunhofer-Liste, erstellt im Auftrag der Versicherungswirtschaft – ist ein Baustein auf dem richtigen Weg.

  13. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Hunter,
    für irgendwelche Listen, erstellt im Auftrag der Versicherungswirtschaft, seien es Honorartabellen oder sei es die Fraunhofer-Liste, für derartige Listen gibt es keine Existenzberechtigung. Derartige Listen helfen auch nicht weiter. Die Schadensregulierung ist auf den Tatbestand und die Voraussetzungen des § 249 BGB ( ERFORDERLICHKEIT ) zurückzuführen. Dann wäre schon viel geholfen. Maßgeblich ist auch der subjektbezogene Schadensbegriff, so wie der Geschädigte die Schadensbeseitigung für erforderlich hält und nicht, wie irgendwelche Tabellen besagen. Daher weg mit den Tabellen.
    MfG
    Werkstatt-Freund

  14. Joachim Otting sagt:

    @ borsti

    Dann wollen wir mal Licht in’s Unterholz bringen: Etwa die Hälfte des Konzernumsatzes ist Kraftfahrt. Es ist so, dass die Gewinne überwiegend außerhalb von Kraftfahrt gemacht werden, denn Kraftfahrt ist mau.

    Die Kraftfahrtsparte macht also mikroskopischen bis gar keinen Gewinn.

    Lesen Sie den zitierten Satz nun noch mal.

    @ Hunter

    Was die Listen angeht, bin ich ganz bei Ihnen. In einem anderen Strang wurde jedoch die Behauptung aufgestellt, ohne die B-Liste sei Ruhe.

    Bitte nicht übersehen: Als Schätzgrundlage im Rahmen des § 287 ZPO greift auch der BGH zu Listen.

  15. Hunter sagt:

    @ Joachim Otting

    „Bitte nicht übersehen: Als Schätzgrundlage im Rahmen des § 287 ZPO greift auch der BGH zu Listen.“

    In der Tat. Auch der BGH geht in diversen Entscheidungen „ex post“ vor => m.E. falsch!

    Wenn ein Gericht, der BGH eingeschlossen, im Schadensersatzprozess irgendwelche Hilfsmittel (Listen) benötigt, um einen Sachverhalt einschätzen zu können, dann hat das Gericht hierdurch bereits dokumentiert, dass der Geschädigte (als juristischer Laie) zum Zeitpunkt seiner Entscheidung erst recht nicht einschätzen konnte, was Sache ist. Denn dem Geschädigten lagen zum Zeitpunkt der Beauftragung, Anmietung etc. keine Listen sowie sonstige prüffähige Unterlagen, Gutachten oder was auch immer vor.

  16. borsti sagt:

    Hallo Herr Otting,

    „…darf man vermuten, dass die Gewinndecke rund um die Autoversicherung noch viel dünner ist.”

    Danke für den Beleuchtungsversuch im Unterholz. Ich versteh es aber trotzdem nicht so recht.

    Also Kraftfahrt gleich dünn bis gar nichts und rundherum noch viel dünner! Aber die haben doch noch Gewinn gemacht, oder irre ich mich da?

  17. Babelfisch sagt:

    Hallo Herr Otting,
    immer wieder klingt durch, dass Sie den pseudonymisierten Teilnehmern genau das absprechen, nämlich ihre Wahl, NICHT mit ihrem richtigen Namen aufzutreten und statt dessen ein Pseudonym zu wählen. Anders vermag ich Ihre Kritik hieran nicht zu verstehen. Abgesehen davon, dass es zahlreiche Beispiele von Pseudonymen in allen möglichen Bereichen gibt, steht Ihre Kritik hieran aus meiner Sicht für einen Mangel an Akzeptanz dafür, dass möglicherweise jeder für diese Wahl einen guten Grund hat.
    Ihre Sichtweise teile ich nicht, das, was Sie mit „Maskenball“ oder „verdecktem Visier“ beschreiben, überlasse man vielleicht demjenigen, der die Wahl trifft.
    Ich traue Ihnen zu, den Kontakt zu mir zu finden, wenn Sie es denn wirklich möchten. Dies kann nicht das Problem sein.
    Es ist bereits von anderer Seite gesagt worden: mit der Wahl eines Pseudonyms möchte ich AUCH dem falschen Eindruck vorbeugen, dieses Forum auch nur ansatzweise als Marktplatz für meine anwaltliche Tätigkeit zu ge-/mißbrauchen. Damit unterstelle ich selbstverständlich nicht jedem genau das, wenn er ohne Nick hier auftritt. Es bleibt eben die Entscheidung eines jeden einzelnen.
    Dies soll aber der einzige Kritikpunkt insoweit bleiben, ich schätze Ihre treffsicheren und immer wieder zur Nabelschau anhaltenden Kommentar ausserordentlich.
    Bleiben Sie uns gewogen.
    Mit den Ihnen so sehr gebührenden sachlichen Grüßen
    Babelfisch

  18. SV sagt:

    Quelle: http://www.autohaus.de

    „In den vergangenen drei Jahren habe es „noch nie einen Garantiefall gegeben, der mit Ärger für einen Kunden verbunden war“.

  19. Joachim Otting sagt:

    @ Babelfisch

    Danke für die Blumen.

    Ich habe wiederholt präzisiert, dass mich nicht die Anonymität als solche stört, sondern die schlechte Kinderstube mancher, die sich aus dem Schutz der Anonymität heraus Flegeleien und Ehrabschneidungen leisten, die nur funktionieren, weil die Attackierten namentlich bekannt sind.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin, dem das übel aufstößt.

    Ansonsten mag herzhaft um Sachfragen gestritten werden.

    Mit sachlichen Grüßen,

    J.O.

  20. Nachgelesen sagt:

    Das Recht auf Anonymität wurde in Deutschland aus dem Grundgesetz abgeleitet und vom Bundesverfassungsgericht zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten hinzugefügt. Es stellt somit ein Grund- und Persönlichkeitsrecht dar, welches prinzipiell jedem Menschen zugestanden wird. Die Anonymität steht somit nicht im Widerspruch zu unseren allgemein anerkannten Grundwerten, sondern sie ist Bestandteil derselben. Und das aus gutem Grund: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erlaubt es dem Bürger, seine personenbezogene Daten vor dem Mißbrauch durch den Staat und der Gesellschaft zu schützen.

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