Gründe weshalb Kfz-SV immer mehr an Ansehen verlieren und Gründe warum viele Kfz.-SV doch unentbehrlich sind.

Hochqualifiziert und zertifiziert, das wird von den Berufsverbänden der KFZ-Sachverständigen verlangt und den Verbrauchern auch so mitgeteilt.

Was wird dem Verbraucher aber von den selben Verbänden verschwiegen? Dass vielen dieser Sachverständigen, wenn sie für die Versicherungswirtschaft tätig werden, eines der wichtigsten Merkmale des KFZ-Sachverständigen, nämlich die Charakterstärke, verlorengeht oder gänzlich fehlt.
Diese Eigenschaft kann man nicht lernen und auch nicht prüfen, entweder man hat Charakter oder keinen!
Aus diesen Gründen möchte ich hier dem Verbraucher mit einem unschönen für tatsächlich unabhängige Sachverständige, auch blamablen Beispiel erklären worauf er achten muss, wenn die Versicherungen den Sachverständigen schicken bzw. empfehlen.
Da hat ein Kunde XY ein gebrauchtes Automatik-Fahrzeug bei einem Händler mit einer sog. Gebrauchtwagengarantie erworben…

fährt eine Weile und peng-krach-bumm, das Fahrzeug steht. Diagnose katastrophaler Motorschaden, offensichtlich hat ein Pleuel den Motorblock durchschlagen.
Fachleute wissen, dass die Folgen nur mit einem Austauschmotor zu beheben sind und die Schadenursache viele Möglichkeiten haben kann.

Aber kein Problem, man hat ja eine Garantieversicherung bei der GPG, obwohl nach meiner Kenntnis der Händler der erste Ansprechpartner zwecks Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen ist und haften müsste. 
Von dieser GPG Versicherung geht nun ein Fax an ein Sachverständigenbüro, dessen Inhaber ausgewiesenermaßen auf der ersten 1/2 Seite des Deckblattes qualifiziert, ZAK zertifiziert, diplomiert, BVSK und VDI Mitglied usw. ist (ob auch eine Mitgliedschaft im Kegelverein besteht, ist zum Glück nicht auch noch aufgeführt). Das ist schon beeindruckend, geballtes Wissen auf einer halben Seite angepriesen.
Das Büro lässt diesen Auftrag nun aber von einem anderen Sachverständigen ausführen, der einige hundert Kilometer näher am Besichtigungsobjekt wohnt, verschweigt jedoch (aus welchen Gründen auch immer) dessen Arbeit und bestätigt fälschlich die "eigene persönliche" Inaugenscheinnahme. Damit noch nicht genug; das Verwirrspiel geht nun noch weiter, weil dieses Schriftstück einmal als "Gutachten" und zum anderen auch als "Besichtigungsbericht" bezeichnet wird.
Inhaltlich erfüllt dieses Schandpapier, wie ich es bezeichne, meiner Meinung nach den Tatbestand der "Beihilfe einer arglistigen Täuschung". Darüber hinaus entspricht dieses Papier keineswegs den geforderten Mindestanforderungen eines qualifizierten, nachvollziehbaren Gutachtens oder Berichtes.

Nun liegt mir das Schriftstück dieses hochqualifizierten Sachverständigen vor, welches den Motorschaden für die GPG GmbH zur Grundlage der Schadenregulierung bewerten soll.

Man staune über die fehlenden technischen Daten bei der "persönlichen Inaugenscheinnahme".

zugelassen auf      :                                                                                                                                              
nächste HU/Au      : n.p.     n.p.
Haupttyp/KBA Nr.  : HA/ n.b.
KM Stand (Tacho) : siehe text(km) abgelesen (3)
Betriebsleistung.   : wie vor, lt. Angabe
Lackierung           : blau
Erstzulassung       : n. bek.
Bereifung vorne    : n.p.  usw. usw. n.p.

Insbesondere spätestens bei der evtl. auftauchenden Frage ob eine Reparaturwürdigkeit beim Motoraustausch noch vorliegt, welche Werverbesserungen man beachten muss usw., finde ich es schon beachtlich, wie schluderig das alles gehandhabt wird.
Oder war das Ergebnis schon so festgelegt, dass die GPG GmbH egal wie leistungsfrei bleibt? Scheinbar war es so, wenn man diese wichtigen Daten nicht aufnimmt. Wozu sollte man noch die Laufleistung und andere wichtige Werte wissen, wenn nicht schon vorher klar ist, dass eine Entschädigunsleistung nicht in Frage kommt. 

Das eigentliche Gutachten/Bericht oder wie man es sonst nennt ist an Falschheit, Wortkargheit und fehlender Nachvollziehbarkeit unübertreffbar.

Ich zitiere:(das sind tatsächlich die ganzen gutachterlichen Inhalte über den Motorschaden)

"SV-Feststellung: Der Motorblock wurde von einem Pleuel durchschlagen und die Motorkettenführung ist gerissen. Eine Motorölprobe konnte nicht entnommen werden.
Schadenursache: Überbelastung."

Schlusswort: Der vorliegende Besichtigungsbericht wurde nach besten Wissen unter Zugrundelegung der vorhandenen Unterlagen sowie unter Einbeziehung der im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung gewonnenen Erkenntnisse erstellt.

Der zertifizierte Sachverständige

(Stempel ZAK Zert. NR….)

Ing. ………(VDI/BVSK)

Kraftfahrzeug- Mechaniker- Meister
Staatl. geprüfter Techniker f. d. KFZ.-Wesen
Sachverständiger für Kraftfahrzeuge
nach DIN/EN 17024 Eurac-Cert Nr. 2..

Zitat Ende

Hallo Leser, 

Mit diesem Bericht, eines weiteren "Versicherungstanzbären" den die Fa. GPG GmbH nun gegen Ihren Versicherungsnehmer verwendet und die Versicherung auch leistungsfrei stellen soll, ist auch der Händler vermeindlich aus der Schusslinie. Der einzig Dumme wäre der Versicherungsnehmer, der gleich von 3 Seiten über den Tisch gezogen werden soll. Natürlich ist dieser "Bericht" nicht einmal das Papier wert auf dem er geschrieben steht. Das sollte auch die GPG GmbH interessieren, wenn sie in Zukunft Aufträge vergibt.

Aber wäre die Versicherungsnehmerin nicht auf die Idee gekommen, das Vorstehende überprüfen zu lassen, hätte man Sie um einige tausend Euronen geprellt.
Deshalb ist es gut, dass es auch noch echte "unabhängige Sachverständige" gibt, die vielleicht auch mit ein paar Titeln weniger ausgestattet sind, aber dafür die gebotene Charakterfestigkeit haben, welche wesensimmanent für einen gestandenen KFZ-Sachverständigen ist. Diese Leute finden sie nun vermehrt in diesem Blog.

MfG

Franz Hiltscher 

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28 Antworten zu Gründe weshalb Kfz-SV immer mehr an Ansehen verlieren und Gründe warum viele Kfz.-SV doch unentbehrlich sind.

  1. SV Scherz sagt:

    Griàs Gòd, Franz (falls Du ihn mal antriffst)!

    Aber Spaß bei Seite – Auch mir sind derartige „Berichte“ (Gutachten, möchte ich derartiges nicht nennen) bekannt. Insofern kann ich bestätigen, dass es sich bei dem von Dir hier vorgetragenen Fall sicher nicht um einen Einzelfall handelt. Interessant wäre nun zu erfahren, was tatsächlich geschieht, welche Konsequenzen der „hochqualifizierte Kollege“ zu tragen hat bzw. was im Einzelnen gegen derart offensichtliche Machenschaften unternommen wird, wenn sich die nun wohl nachweislich übervorteilte Versicherungsnehmerin bei den jeweiligen Verbänden, Zertifizierungsstellen u.s.w. beschwert. Ich könnte mir gut vorstellen, dass von diesen Seiten NIX oder nur UNWESENTLICHES passiert!
    Dann jedoch sollte sich die betrogene Versicherungsnehmerin, aller ihr zur Verfügung stehenden zivil- und strafrechtlichen Mittel bedienen, und sich keineswegs auf die Versicherung und den „Sachverständigen“ beschränken. Denn die hinter dem „Sachverständigen“ und seiner „Qualifikation“ stehenden Organisationen sollten sich ihr gegenüber gleichermaßen gerichtlich erklären müssen.

    Für unseren Berufsstand ist es eben bedauerlich, dass sich in jüngster Zeit immer mehr „willens- und charackterschwache Kollegen“ zum Schaden des Verbrauchers in derartige Abhängigkeitsverhältnisse begeben.

    Oán Guádachdá brachds hoid an Schnaid – gäi!
    pfià de

    Guido (Guádachdà un a gschdandns Mansbuid)

  2. Andreas sagt:

    Morgen,

    das Problem bei diesen Berichten im Rahmen von Garantieansprüchen ist, dass der SV so in etwa 120,- Euro von der Versicherung bekommt… Dass für den Betrag kein Gutachten rauskommen kann, ist klar.

    Und wieder hier zeigt sich das „Geiz-ist-geil“-Phänomen der Versicherer:

    Eine Garantieversicherung für 350,- Euro verkaufen. Im Schadenfall wird versucht die Ansprüche zu drücken und zwar mit Ausgabe von 120,- Euro. Für den Schadenfall als solchen bleiben dann noch maximal 230,- Euro, von denen auch noch die Kosten des Sachberarbeiters abgezogen werden müssen.

    Und was wird jetzt passieren? Der Autokäufer wird einen Anwalt hinzuziehen. Dieser wird entweder Gewährleistungsansprüche geltend machen oder gegen den Garantieversicherer vorgehen.

    Der Richter, vor dem die Angelegenheit unweigerlich endet, wird ein Gutachten in Auftrag geben und zum Schluss freuen sich alle, weil nicht nur der Sachverständige doch zu seinem Gutachten gekommen ist, sondern auch die zwei Anwälte noch etwas verdient haben.

    Und an genau dem Punkt kann ich verstehen, wenn gefordert wird, dass Sachverständige persönlich für ihren Mist haften sollen, dann würde es solche Besichtigungsberichte nicht mehr so häufig geben, aber diese Diskussion hatten wir schon. 🙂

    Grüße

    Andreas

  3. F.Hiltscher sagt:

    @ Andreas

    Es gibt Aufträge bzw Angebote, zu deren Preis man nicht ordentlich arbeiten kann. Dann darf man halt als qualifizierter SV so einen Auftrag nicht annehmen.Es sei man hat das Hobby umsonst zu arbeiten.
    Hier wird aber nicht umsonst gearbeitet sondern etwas vorsätzlich falsches behauptet zum Nachteil eines VN.
    Vorsatz deshalb, weil ein so qualifizierter KFZ.-SV wie hier angegeben ist, unmöglich so blöde sein kann.
    Selbstverständlich kann so ein SV angezeigt werden, mit dementsprechenden Schadenersatzforderungen. Hier, in dieser Sache geht es noch etwas weiter.
    Wie lange lassen wir es uns noch gefallen, dass solche Individien unseren ehemals guten Ruf gänzlich zerstören?

  4. Andreas sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    das ist genau meine Meinung. Auch an uns wurde herangetragen diese Garantieversicherungsbesichtigungen zu machen. Wir haben dankend abgelehnt und unseren Stundensatz mitgeteilt.

    Grüße

    Andreas

  5. runabout sagt:

    @ SV Scherz

    an Eahnan boarisch miaß ma fei no arbadn, aba sonst san Eahnane Briafal guat. „g“

    Zum Thema:
    In einem kürzlich erlebten Fall wurde eine freie Reparaturwerkstätte durch eine besonders eindrucksvolle Gutachterleistung in Bedrängnis gebracht..

    Besagte Werkstätte hat mich vor einigen Monaten zu einer Schadensaufnahme gerufen.
    Es handelte sich um einen eindeutigen Haftpflichtfall.

    Heckauffahrunfall, Stoßfänger+Heckabschlußblech+Kofferraumboden waren zu erneurn.

    Die regulierungspflichte Versicherung veranlaßte eine Ãœberprüfung meines Gutachtens und beauftragte dafür einen freien „Sachverständigen“, der an meinem Gutachten offenbar keine Angriffspunkte fand.

    Stattdessen tauchte dieser Kollege in der Reparaturwerkstatt auf, gab sich wortkarg und warf nur einen oberflächlichen Blick auf das soeben fertiggestellte Fahrzeug.

    Wenige Tage behauptete regulierungspflichtige Versicherung, daß der Kofferraumboden nicht gemäß Gutachten und Abrechnung erneuert wurde, sondern nur instandgesetzt ist.

    Damit stand ein Betrugsvorwurf gegen die Reparaturwerkstätte im Raum und die Geschädigte war massiv verärgert.

    Letztendlich mußte erst ein dritter, an dem Vorgang unbeteiligter ö.b.u.v. Sachverständiger eine korrekt ausgeführte Erneuerung des Abschlußbleches bestätigen. Dieser Nachweis konnte relativ leicht erbracht werden, unter anderem weil der Spengler die wichtigsten Raparaturschritte fotografiert hat.

    Damit war klar, daß dieser „kollege“ zumindest seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat.

    In diesem Fall hat dies dazu geführt, daß ein seriöser, von der Versicherungswirtschaft unabhängiger Reparaturbetrieb, sich des Betrugsvorwurfes erwehren mußte und vor seinem Kunden vorübergehend diskreditiert war.

  6. SV Scherz sagt:

    @ runabout

    So lange mich die blauweisskariert-Süddeutschen verstehen – un i bin fai a Braiss -, gehts doch. Zudem bilde ich mich regelmäßig weiter: http://www.bayrisch-lernen.de/
    Ach ja – danke noch für das Kompliment. 😉

  7. Adolf sagt:

    @sv-scherz

    SoSo bayrisch war das,
    ich dachte schon, Sie haben in altlateinisch mit ein paar Tippfehlern während eines Schluckauf gepostet.

  8. runabout sagt:

    @ SV Scherz,
    @ Adolf

    Während unsere schöne bayrische Sprache bei der Schickeria in unserer Landeshauptstadt längst als uncool gilt, erfreut sie sich außerhalb unserer Landesgrenzen offensichtlich wachsender Beliebtheit. Das läßt hoffen.

    Ein schönes Wochenende

    Gruß
    runabout

  9. SV sagt:

    Diese schwarzen Schafe, die für Geld Besichtigungsbericht und Gutachten mit verlangtem Ergebnis für die Versicherungswirtschaft erstellen. ziehen unseren Berufsstand in den Dreck.

    Na dann, Grüsse ich alle charakterstarken Kollegen

  10. Sir Henry Morgan sagt:

    @ runabout
    @ SV Scherz
    @ Adolf

    Der Beitragersteller hat versucht hier die ernsthafte Gefahr für unseren Berufsstand durch „Mache-Gutachten-nach-Versicherungs-Wunsch“-„Kollegen“
    darzustellen und sie bringen hier einen Bayerischkurs. Ich finde das ist OT und soltte zumindest in aktuellen Beiträgen unterlassen werden.

    Mfg
    Sir H. M.

  11. Sir Henry Morgan sagt:

    Damit das keiner falsch versteht.

    Die Gefahr für unseren Berufsstand ist die gleiche, egal ob:

    “Mache-Gutachten-nach-Versicherungs-Wunsch�-�Kollege�

    oder

    “Mache-Gutachten-nach-Anspruchsteller-Wunsch�-�Kollege�

    Ziel müsste es sein, aus einer Utopie Wirklichkeit werden zu lassen.

    Grüße

  12. Skydiver sagt:

    @ Sir Henry Morgan

    Die Utopie könnte nur Wirklichkeit werden wenn in Deutschland gegen die abhängigen ca. 9.500 KFZ-SV ein generelles Berufsverbot ausgesprochen würde.

    Mit den dann verbliebenen 500 KFZ-SV könnten die verlogenen Subjekte jedenfalls kein Schlitten mehr fahren.

  13. F. Hiltscher sagt:

    @Skydiver

    Wir haben zwar sehr viele abhängige SV in den Reihen, jedoch glaube ich nicht, dass so eine große Anzahl abhängig ist.
    Das können in der Haupsache nur die großen Büros u. Organisationen sein, welche sich nach den Wünschen der Versicherungswirtschaft strecken müssen und dieses auch tun.
    Früher gab es mal eine deutliche Abgrenzung zwischen den SV der Versicherer und den freien SV.Da hat man sich noch an der SV-Ordnung der Kammern orientiert.
    Das wurde aber nach und nach aufgeweicht. Man hat die abhängigen Versicherungangestellten u. Regulierer, die Angestellten stark abhängiger Organisationen ebenso anerkannt, zertifiziert, ja sogar öffentlich bestellt u. vereidigt!
    Dass das die SV Verbände gefördert haben und damit ihren eigenen Mitglieder große Schäden zugefügt haben sieht man jetzt deutlich.Wer bekommt jetzt die vielen Aufträge bei Gericht?
    Ja richtig die vielen ö.b.u.v. SV der angeblich unabhängigen DEKRA.
    Man hat es nun geschafft(IFS,Verbände u.Kammern) alle KFZ.-SV in einen Topf zu werfen ohne deutlich darzulegen, wer letztendlich neutral und unabhängig ist.
    Der Verbraucher, der im Schadenfall evtl.auf einen ö.b.u.v. oder zertifizierten Kfz.-SV beharrt,dem kann nun mit einem Angestellten SV „geholfen“ werden.Das zerstört m.E. nun scheibchenweise unseren Ruf.

  14. SV Hildebrandt sagt:

    Und dann gibt es noch die völlig neutralen Sachverständige, die ehrenhaft und ohne jegliche Anbindung versuchen den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen, die gerichtliche Aufträge ernsthaft bearbeiten und die sich vor allem gegen die Machenschaften der Assekuranzen und SV- Organisationen erwehren, aber hier wieder eingegrenzt werden: „du bist weder dieses noch jenes…!“ Das aber genau diese SV´s nicht auf *kurzes Geld* aus sind, da sollten sich mal einige Gedanken drüber machen.

    Alle jammern und haben die Jammer- DVD eingelegt. Aber Leute, wo ist der Zusammenhalt unter den wenigen neutralen SV´s die den Willen haben gegen die Assekuranzen und deren Handlanger vorzugehen? Reden und Aufklärung in Ehren, letztendlich wird durch die Propaganda dieser Organisationen mit riesigen Werbeetats nur durch massives Gegensteuern etwas erreicht. Ich kann auf meiner Haben Seite zumindest sagen: „zwei DEKRA- SV´s“ schreiben keine Kostenkorrekturen mehr.

    Schönes Wochenende noch.

  15. Andreas sagt:

    Und wie haben Sie das angestellt Herr Hildebrandt?

    Wir hatten eigentlich gedacht, dass diese Prüfberichte auch bei uns weniger geworden wären, da wir in den letzten drei, vier Monaten nur noch zwei zu Gesicht bekommen haben, aber allein diese Woche waren es wieder drei.

    Grüße

    Andreas

  16. Skydiver sagt:

    Ich kann diesen ganzen Mist nicht mehr hören von wegen ZICK ZAG ZERT, Verbände, IFS usw. alle schleichen sich durch die Hintertür zur ö.b.u.v durch die Kammern. Ich persönlich habe meine Rückgabe der ö.b.u.v. der Kammer schon mehrfach auch schriftlich angeboten, aber spätestens wenn ein DEKRA Mitarbeiter in meinem Kammerbezirk vereidgt wird, ist Schluss mit lustig, dann werde ich sofort Stempel und Bestallungsurkunde abgeben.

  17. Andreas sagt:

    Mal eine Frage: Wo sind denn die ganzen öbuv DEKRA-SV?

    Bei uns im Badischen gibt es keinen einzigen. Die müssen die Vereidigung selbst bezahlen und machen es deswwgen nicht.

    Grüße

    Andreas

  18. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo Andreas,

    es ging um ein Motorradgutachten (Yamaha R1 ungedrosselt) das ich erstattet hatte und der Versicherung die Zahlen wohl nicht *schmeckten*. Darauf wurde die DEKRA eingeschaltet und der beauftragte Prüfingenieur „besichtigte“ mit seinem Dienststellenleiter, beide hatten etwas gegen mich weil ich mehr Aufträge hatte als der ganze Verein hier im Bereich zusammen. Ich hatte eine Schadenshöhe von ca. 10.000 Euro netto ermittelt, wobei sich diese noch nach oben erhöhen konnte durch einen nicht auszuschließenden Motorschaden der aber auf Grund der allgemein starken Beschädigung nicht ohne weiteres feststellbar war. WBW = 10.500 und Restwert = 800 Euro.

    Die *Kollegen* der DEKRA machten sich die Arbeit und zerlegten, bzw. ließen das Motorrad teilweise zerlegen und man gedachte mir diese Kosten der Zerlegung, 500 Euro, aufzuerlegen. Hierbei wurde der Motorschaden allerdings prägnant sichtbar und somit war von diesem Motorrad nur noch der Fahrzeugbrief etwas wert. Laut DEKRA Schadenminderer hätte dieses Motorrad aber noch einen Restwert von sagenhaften 6.800 Euro und man hätte ein vergleichbares Motorrad 200 km von hier im Internet für 9.800 Verhandlungsbasis gefunden. Das 4 Monate später und mit doppelt so hoher Laufleistung! So kam laut DEKRA Minderungsschätzung ein Bruttoschaden vom 3.000 Euro zustande. In ihrem Bericht wiesen diese Beiden auf den Motorschaden hin, *vergaßen* aber diesen zu kalkulieren. Genauso wenig wie den Krümmer, die Auspuffanlage, Ölfilterkopf, Rahmen und Gabel. Die Verkleidung, Schwinge, Motordeckel, Lenker und weitere Anbauteile wurden kalkuliert und es kam ein *tatsächlicher Schaden* durch die DEKRA in Höhe vom ca. 2.200 Euro zustande, also ein Reparaturschaden.

    Damit war mein Kunde natürlich nicht einverstanden und ging mit diesem Bericht zu diesen beiden Kostenminderen um diese zur Rede zu stellen. Klar ist wohl was dabei raus kam…

    Danach zum Anwalt der dieser ganzen Farce ein Ende bereitete in dem er ohne zu zögern Klage einreichte. Allerdings hat er der DEKRA- Hauptstelle diesen Sachverhalt auch nebenbei mitgeteilt und bevor es zu einem Gerichtstermin kam, waren beide *Lachverständige* aus der Schadenbegutachtung abgezogen worden, durch die Versicherung war der gesamte Schaden reguliert und zwar auf der Grundlage meines Gutachten. Mir wurde dann noch aus höchster Stelle der DEKRA mitgeteilt, dass Beide einen Eintrag in ihre Personalakte bekommen hätten und nicht mehr als SV arbeiten würden. So hat sich die DEKRA hier vor einem blamablen Prozess gerettet. Ich hatte mich aber schon so auf diesen Termin gefreut.

    @Skydiver

    Ich hatte mich vor Jahren auch um die öffentliche Bestallung bemüht, nur passte dieses meinen Mitbewerbern nicht und nahmen Einfluss bei den Zuständigen. So wurde ich einige Jahre Vertröstet und nur durch Zufall kam dieses Gehabe raus, worauf ich dann alle Mitgliedschaften in den Verbänden aufkündigte und so nunmehr über 3.500 Euro im Jahr spare für blödsinnige Vereinsmeierei und Broschüren, an dessen Informationsinhalt ich auch so komme.

  19. Skydiver sagt:

    @SV Hildebrandt

    vor 25 Jahren konnte man sich vielleicht noch was auf die ö.b.u.v. einbilden, auch vor gut 10 Jahren sind bei uns immerhin von 6 Bewerbern die bis zur Fachprüfung vorgedrungen waren, nur ganze 2 durch die Fachprüfung gekommen. Ich sage nur aus eigener Kenntnis, dass in letzten 4 Jahren Personen ohne jegliche Fachprüfung b.u.v. wurden. Der Insider kennt das Thema der nicht mehr existenden Bedarfsfrage und die gleichzeitige Weichenstellung der Akkred.- und Zertiffizierungsstellen. Somit freie Bahn für alle Schwachmaten, naja wenigstens gibt es einen „Wesenstest“ bei der deutschen Kampfhundverordnung.

  20. SV Hildebrandt sagt:

    Diese ganze Zertifizierung, Akkreditierung und öffentliche Vereidigung usw. sind doch nur noch Geldschneiderei. Was tun den die ganzen Verbände und Zertifizierungunternehmen für ihre Mitglieder? Schicken Hochglanzinfo- Material das ich auch so im Netz finde und da schneller und kostenlos, aber im Kampf gegen die Maßregelungen der freien SV´s durch die Assekuranzen schauen sie unbeteiligt zur Seite: „… wir können uns da nicht einschalten. Es ist ihre Sache sich mit der Versicherung zu einigen!“

  21. Skydiver sagt:

    Nicht ganz, die öffentliche Bestellung (öffentliches Interesse) und Vereidigung (mit den gesonderten Strafvorschriften) ist immer noch deutlich von den wirtschaftlichen Interessen der fragwürdigen Verbände und Institutionen abzugrenzen!

    Feste Kosten für die ö.b.u.v. fallen in der Regel (je nach Körperschaft) zumindest nicht an.

  22. hammings sagt:

    Ich habe es erlebt, dass Menschen auf Grundlage falscher (Gerichts-)Gutachten zu Haftstrafen verurteilt werden sollten.
    Es gab Kollegen, die mich, nachdem ich diesen Fall angenommen habe, gefragt haben, warum ich so etwas mache; war der in diesem Unfall Getötete doch der Sohn eines Lokalpolitikers.

    Ich habe es erlebt, dass es (Gerichts-)Sachverständige gibt, die ihr Gutachten vollständig auf das der Beklagten Versicherung abgestellt haben und dabei vergessen haben durch den Versicherer (fälschlicherweise) mitkalkulierte Altschäden herauszunehmen, obwohl diese Altschäden in meinem und dem Gutachten der Versicherung textlich ausgeführt war. Dies war natürlich nicht der einzige Anhaltspunkt, aber nur mal als Beispiel.
    Dieser Sachverständige tat sich dann gleich noch mit seiner BVSK-Ortsgruppenleiterschaft groß und behauptete in der erzwungenen Ausführung zu seinem Gutachten u.a. er habe das BVSK-Wertminderungsmodell mitentwickelt.
    Merkwürdig war nur dabei, dass der BVSK von dieser Mitarbeit nichts mitbekommen hat.

    Dann habe ich da noch den Fall des DEKRA Vertragspartners, die von einem Versicherer beauftragt wird, ein Fahrzeug zu besichtigen, zu dem ich vorab ein Gutachten erstellt habe.
    Der Angestellte dieser Niederlassung hatte gleich drei Meistertitel und war so umsichtig sein Gutachten erst nach Erhalt der von mir erstellten Lichtbilder zu fertigen. Das Fahrzeug war inzwischen teilrepariert.
    Nach fast zwei Monaten und endlosen Telefonaten kam dann das Gutachten, dass nun auf einmal der Vorgesetzte und Geschäftsführer des DEKRA-Vertragspartners erstellt hat.
    Zwei Teile, die ich zur Erneuerung vorgesehen hatte wurden hier instandgesetzt, allerdings ohne sämtliche erforderlichen De-und Montagearbeiten. (Wenn aus E mach I, dann vergiss nicht N)
    Es war also offensichtlich, und das habe ich dann auch anhand anderer Fakten nachgewiesen, dass der Mitarbeiter ursprünglich meinem Gutachten gefolgt ist, sein Vorgesetzter dies aber nicht abgenommen hat, nachdem das ja keinen „Erfolg“ für die Versicherung und damit den Auftraggeber gebracht hätte.
    Selbstverständlich ist Klage ergangen und die Unstimmigkeiten in dem Gutachten wurden angeführt. Weder die Beklagten, noch der DEKRA-Vertragspartner, noch das Gericht haben dieses Thema bisher wieder aufgegriffen.
    Das Gerichtsgutachten steht noch aus.
    Auf See und … .
    Schaun wir mal.

    Natürlich kotzt mich all dass maßlos an.

    Aber es gibt auch noch erfreuliches zu berichten:
    Noch vor kurzem habe ich ein Gutachten zu einem Fahrzeug erstellt, das vor mir schon ein vom Geschädigten beauftragter öbuv-SV besichtigt hat.
    Meine Kalkulation lag doppelt so hoch, wie die des „Kollegen“. Wir reden hier von fast 8000 EUR Differenz!

    Natürlich ließ die VS durch einen angestellten Kollegen nachbesichtigen und – siehe da – der ist meinem Gutachten gefolgt und die Zahlung des Gutachtens, dass der VS 8000 EUR erspart hätte, wurde abgelehnt.

    Es gibt also noch Aufrechte in diesem Land, nur, wie der Kollege oben schon meinte, viele sind es sicher nicht.

  23. Skydiver sagt:

    Vor allem spielt es überhaupt keine Rolle wer was mit wieviel Stempeln zuschmiert! Auf jeder Seite gibt es Lumpen und Plattnasen mehr als ausreichend. Ich muss mich z.B. auch regelmäßig von einem anerkannten Betrüger und schwerkriminellen, selbsternannten SV vor Gericht verantworten. Diese Person hat keine Berufserfahrung ist dumm wie ein Brötchen und schlecht wie die Nacht. Mit anderen Worten ein freier SV der zu 90% für die Gothaer, Garanta incl. der Nürnbergergruppe streicht, aber bei der DEVK wegen anhaltender Erfolglosigkeit und Blödheit (Prozessqoute gleich null) alles immer an die Wand gefahren hat. So und vor solchen Nullen muss ich mich auch vor Gericht immer wieder verantworten. Die VS wissen das natürlich auch, aber dennoch werden diese Brandstifter gehegt und gepflegt, warum wohl?.

    Deshalb wenn sich hier nicht eine respektable Anzahl von aufrechten Kämpfern formiert (und zwar ohne Standesdünkel und Größenwahn) können wir das Buch getrost zu machen!

  24. Skydiver sagt:

    Sorry kleine Satzergänzung:

    „aber bei der DEVK wegen anhaltender Erfolglosigkeit und Blödheit (Prozessqoute gleich null) alles immer an die Wand gefahren“ nach zwei Jahren letztendlich abserviert.

    So und die restlichen Aufträge laufen nur mit Schmiergeldern (man spricht von 50 € an die jeweiligen KD-Berater) und selbstverständlich mit 200 % Überkalkulation.

    Schön das sich diese Subjekte in unserer Rechtslandschaft frei bewegen und entfalten können sowie von der „VS-Mafia“ ausreichend versorgt werden. Also warum soll man sich Aufregen!

  25. Andreas sagt:

    Problematisch ist bei solchen „Kollegen“, die mal eben schnell SV machen, weil man sich damit ja eine goldene Nase verdient, dass kaum jemand richtig dazu bereit ist auch einmal zu bezeugen, was da läuft…

    Ein solcher „Kollege“ bei uns im Nachbarort hat
    a) eine Werkstatt und ist
    b) Sachverständiger und betreibt
    c) eine regionale Restwertbörse.

    Muss man noch mehr ausführen? Der kauft tatsächlich seine eigenen Restwerte auf. Ich habe Kalkulationen in Kaskofällen gesehen da setellen sich mir die Nackenhaare auf.

    Da kommen Bewertungen für Ami-Fahrzeuge raus, da frage ich mich wie die Zahlen zu Stande kommen, wenn für eine völlig marode Kiste plötzlich „Marktwert: 35000,- Euro“ rauskommt.

    Wir haben schon mehrfach versucht, Zeugen zu finden, die in einem Prozess gegen den SV aussagen, aber das ist fast unmöglich.

    Und das leidige Problem mit den Gerichts-SV (bei einigen Gerichten leider 100% DEKRA) kennt wohl jeder, der schonmal ein Gericht von innen gesehen hat.

    Grüße

    Andreas

  26. Daniela sagt:

    Hallo zusammen! Ich hoffe, Sie können mir irgendwie weiterhelfen.. Hab vorgestern eine Reparatur für meinen Peugeot 206 durchführen lassen. (u.a. Zylinderkopfdichtung, Wasserpumpe). Ca. 900,-€. Da ich aber die „super“ Motor-Garantie von der GPG habe,(siehe oben-Kommentar von Franz Hiltscher), war ich vorher frohen Mutes, dass ich einen großen Teil davon wieder bekommen würde. Die zu reparierenden Dinge waren auch in den Unterlagen aufgeführt. Leider hab ich auf die Schadensanzeige ein dreistes Fax von der Versicherung bekommen. Ich hätte innerhalb eines halben Jahres eine Wartung durchführen müssen! Aber bei welcher Versicherung ist das denn bitte üblich?! Ich habe das Auto doch erst im Mai ’06 gekauft und dann schon gleich so einen Schaden (BJ: 2000). Am Telefon war die Dame ebenfalls super unfreundlich und der Laden scheint mir sehr unseriös zu sein. Ich bin dann zum Glück auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass Sie mir evtl. einen Tipp geben könnten, wie ich mich gegen Versicherung durchsetzen könnte? Hätte ich wirklich die Wartung durchführen müssen? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort! Lieben Gruß, Daniela (auch: Ela-87@web.de)

  27. F.Hiltscher sagt:

    @Daniela Donnerstag, 04.01.2007 um 20:09

    Hallo,
    zuerst müsste man die Vertragsklauseln der GPG genau kennen.
    Ist tatsächlich innerhalb von 6 Monaten eine Wartung erforderlich bzw. in den Vertragsbedingungen festgeschrieben, dürfte das nur juristisch zu klären sein.
    Wichtig ist nach m. Meinung auch wer den Garantievertrag abgeschlossen(unterschrieben) hat.
    Berichten Sie doch bitte weiter, oder wenden Sie sich an einen Juristen aus der Autorencrew der C-H Seite.
    MfG
    Franz Hiltscher

  28. Daniela sagt:

    Den Garantievertrag hat der Autohändler, bei dem wir das Auto gekauft hatten (kein original-Peugeothändler) mit uns abgeschlossen. Es heißt in dem Vertrag auch, dass eine Garantie nur eintreten kann, wenn alle Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Jedoch war bei einem Km-Stand von 105.000 eine Wartung nötig; als das Auto gekauft wurde, hatte es bereits 109.000 km auf dem Tacho. Wäre der Vertrag nicht schon aus diesem Grunde nichtig?

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