Kürzlich wurde ich von einem Anspruchsteller eins Kfz-Haftpflichtschadens beauftragt, dessen betagtes Unfallfahrzeug zu begutachten. Nach der Inaugenscheinnahme stellte ich einen Reparaturaufwand in Höhe von Brutto rund EUR 5.500,- fest und konnte den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne MwSt-Ausweis bei EUR 3.850,- ermitteln – also ein deutlicher Totalschaden!
Zusätzlich zur üblichen Methode, den Restwert für dieses Fahrzeug via E-Mail auf dem örtlichen/regionalen und seriösen Fahrzeugmarkt zu ermitteln, beabsichtigte ich, dieses Unfallauto zusätzlich und versuchsweise auch einmal in eine Internetrestwertbörse einzustellen. Dabei war mir zwar bewusst, dass ich damit möglicherweise Verhandlungen über fremdes Eigentum einleite, aber welcher Unfallgeschädigte surft schon im Internet und verirrt sich dann ausgerechnet noch auf diese Restwertbörse. Etwas nervös war ich doch schon bei dem Gedanken, ohne Kenntnis und ausdrückliche Erlaubnis meines Auftraggebers (der zwar Fzg-Halter aber nicht Fzg-Eigner war) dessen Unfallwagen der Internetöffentlichkeit zum Verkauf anzubieten, zumal der geknickte Flitzer ja auch nicht in meinem bescheidenen Vermögen stand. Egal – da musste ich jetzt durch! Als ich nach eingehender Recherche eine tolle Restwertbörse gefunden und mich (auch noch mit meinem Namen etc.) dort angemeldet hatte, wurde ich von der Website aufgefordert, auch sensible Daten einzugeben. Ansonsten könnte das Fzg überhaupt nicht eingestellt werden. Nun gut – Daten hatte ich ja genügend. Trotzdem wurde ich zunehmend nervöser, denn einige der dort teilweise „zwingend“ anzugebenden Daten umfassten auch Positionen wie: Den Fzg-Standort, die kompl. Reparaturkalkulation, die Fahrgestellnummer, ob Fzg-Brief vorhanden, ob MwSt. ausweisbar, u.s.w.! Zusätzlich bot die Restwertbörse sogar noch eine so genannte „Regionaleinschränkung“, was ich wirklich gut fand. Damit konnte ich zumindest meinen regionalen Markt eingrenzen – dachte ich, denn diese Option war leider ohne jede Funktion. Möglicherweise sollte diese Option, demjenigen, der dort ein Häkchen setzte, ja auch nur das Gefühl geben, einen eingeschränkten regionalen Markt eruiert zu haben. Sodann lies ich voller Erwartung den fremden Server auf meinen Rechner zugreifen und sich ein paar Bilder uploaden – dabei wird mir deren Server bestimmt kein „Ei ins Nest“ gelegt haben.
Nach einer ziemlich unruhigen Nacht, plagten mich auch am Folgetag doch noch einige Gewissensbisse. Ich befürchte, dass ich mich (durch meine unerlaubte Veröffentlichung, Fremdverarbeitung und Fremdspeicherung einiger dort abgefragten Daten, wie beispielsweise die kompl. Reparaturkalkulation und ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt u.s.w.) ernsthaft mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen auseinander setzen müsste,
… wenn ich den hier betroffenen Fzg-Eigner nicht persönlich kennen würde! Also offenbarte ich dem Fzg-Besitzer meinen gewagten Ausflug in einem aufklärenden Telefonat. Dieser entschuldigte mein eigenmächtiges Handeln unter der Bedingung, dass ich seine Daten wie auch sein Unfallfahrzeug umgehend aus der Internetrestwertbörse zu löschen hätte. Die möglicherweise erzielbaren Internetrestwerte dürfe ich ebenso zu meiner Information und nicht etwa für das Gutachten nutzen. Dieser Firlefanz mit den Internetrestwertbörsen ist mir dann doch zu riskant, sodass ich zukünftig meine Gutachten wie ansonsten üblich mit einem örtlich/regional via E-Mail ermittelten Restwert erstellte.
Wehrte Leser, mir ist bekannt, dass dieses hier beschriebene Procedere (natürlich bis auf das Telefonat mit dem Fzg-Eigner) bei vielen „anderen Sachverständigen“ durchaus gängige Praxis ist. Täglich werden hunderte Unfallfahrzeuge von „anderen Sachverständigen“ in Restwertbörsen feil geboten, wozu sicher keines Fahrzeugbesitzers Einverständniserklärung vorliegt.
Welche Meinung haben ordentliche SV-Kollegen hierzu? Wie sehen das die Juristen? Wie würden Sie beispielsweise als RA, den über mich und meine Eigeninitiative gewaltig erbosten Fzg-Besitzer vertreten? Womit würden Sie mich (abgesehen von der bekannten BGH-Rechtssprechung) als RA des Fzg-Besitzers konfrontieren?
Um rege Diskussion wird gebeten. Nebenbei gestattet dieser Beitrag den „anderen Sachverständigen“, die wie hier beschrieben mit Restwertbörsen arbeitenden, sorgfältige Denkarbeit.
PS: Randinformation für Nichtsachverständige und Nichtjuristen …
„Der Restwert eines Unfallfahrzeugs ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr § 249 Abs.2 Satz 1 BGB) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei dem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens bei Inzahlunggabe des beschädigten Fahrzeugs, also auf dem sog. „allgemeinen“ Markt noch erzielen könnte (vgl. die Entscheidungen des BGH v. 21.1.1992 – VI ZR 142/91 = NJW 1992.903 = DAR 92,172; vom 6.4.1993 – VI ZR 219/98 = NJW 93,1849 = DAR 93,251 = NZV 93,1849 und vom 30.11.1999 – VI ZR 219/98 = NJW 2000, 800 = DAR 2000,159 vgl. ferner die Zusammenfassung der Rechtsprechung des BGH durch den 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar, NZV 2002, 77; Geiger/Rixacker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., S.88, Rdn.44).“
@Planner,
ist ne tolle Schleichwerbung mit dem VIAGRA. Is auch bei mir.
Hätte die HUK nötig um das „Gehirn“ auf Vordermann zu bringen (Rechtlich).
Hallo
Hab die doppelten Posts raus.
Die Viagra und so Meldung, kommt vermutlich durch die drei im Spamfilter hängende Posts. Da scheint´s eine Fehlfunktion zu geben, wenn etwas im Spamkiller hängt. Für das Posten von Beiträgen: Trotz der Fehlermeldung „Viagra….“ sind eure Beiträge beim ersten mal Kommentar veröffentlichen sichtbar. Also bitte nur 1x drücken.
Herr Hiltscher jun. müßte sich um das weitere kümmern.
Mfg
H. M.
@planner
…da hab ich wohl das Rad neu erfunden.
Danke für den Tip, die Methode war selbst meinem „Lehrherren“ (seit 30(!) Jahren im Geschäft) noch nicht bekannt.
Bin gerade auf der Suche nach einem Thema für eine noch ausstehende Studienarbeit…
Mfg Fabian
@Frank
…hab mit dieser Berechnungsmethode eine Exceltabelle programmiert, benötigter Zeitaufwand für die Ermittlung:
@ sv fabel
…könnte ich die Exceltabelle haben?
Danke!
lancers (at) web (dot) de
@irokez,
auf der Tabelle ist das Copyright
Frag doch mal beim Autor an SV Planner siehe oben
MfG
E. Fuchs vom BVSK ist am 06.03.07 in Hannover auf car.tv on Tour in ausgesuchter Gesellschaft von SSH, carexpert und einigen ausgesuchten Schadenminderungsexperten aus der Versicherungswirtschaft, anzutreffen.
Diese Mäntelchen in den Wind hängenden Zeitgenossen sind eigentlich unwichtig, wenn da nicht diese unglaubliche und unverfrorene Dreistigkeit wäre!
Schlau, Listig, Hinterhältig und Verschlagen!
Mit anderen Worten beste Eigenschaften für die ausgefuchsten Maßnahmen eines Gänsediebes.
Obwohl die Einschätzung des besagten Herren, was die Beurteilung und Wertschätzung der SV angeht, dürfte leider zutreffend sein. Weniger als nichts!
Also, der Vertrag mit car-tv dürfte auch schon (oder soll ich noch sagen) eingefädelt sein.
Seit Dezember 2006 ist es rechtskräftig. Durch die exklusive Kooperation von AUTOonline und des Sachverständigenverbandes BVSK (Berlin) kommen den mehr als 800 Sachverständigenbüros vor allem die AUTOonline-Leistungen zur Restwertermittlung zugute – und das auf Basis eines umfassenden Rahmenvertrages, der auch eine enge Zusammenarbeit bei der Produktentwicklung umfasst.
Durch die Vereinbarung mit dem BVSK wird einmal mehr deutlich, dass sich AUTOonline heute als unabhängiger Dienstleister im Bereich der Restwertermittlung sowie in neuen Geschäftsfeldern, beispielsweise der Vermarktung von Flottenfahrzeugen, am Markt etabliert hat. Gerade der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen, der für seine kritische Haltung zu Restwertbörsen bekannt ist, hat mit der Entscheidung für eine Zusammenarbeit mit AUTOonline bewiesen, dass die Nutzung einer qualitativ hochwertigen Restwertbörse für die tägliche Arbeit eines freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen unentbehrlich ist.
BVSK-Präsident Harald Brockmann und BVSK-Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Fuchs sind sich sicher, dass für die Mitglieder des BVSK – unabhängig vom ausgehandelten Preisvorteil – durch die Vereinbarung erhebliche Vorteile realisiert werden können. Denn dem Abschluss des Vertrages ist durch den BVSK eine intensive Prüfung der Anbieter im Restwertbörsengeschäft vorausgegangen, die ein eindeutiges Ergebnis gezeigt hat, so BVSK-Präsident Brockmann.
Sowohl im Bereich der Anwenderfreundlichkeit wie im Bereich der erzielten Restwerte zeigt sich die Restwertbörse AUTOonline als führend. Darüber hinaus wird von den BVSK-Mitgliedern insbesondere der Service hervorgehoben. Ein entscheidender Faktor ist auch die Akzeptanz des Hauses AUTOonline bei den verschiedensten Auftraggebern, für die BVSK-Sachverständige tätig sind.
Für BVSK-Geschäftsführer Fuchs ist es darüber hinaus wichtig, dass auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der BVSK künftig auch in die Entwicklung neuer AUTOonline-Produkte einbezogen wird. Denn die Nutzung der Restwertbörsen gehört heute zum täglichen Handwerkzeug aller Kfz-Sachverständigen. Da ist es für den BVSK, als größter Verband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, enorm wichtig, mit dem Marktführer im Bereich der Restwertbörsen zusammen zu arbeiten.
Früher hatte der Verband eine Führung, —- heute hat diese „Führung“ einen Verband.
Der BVSK, – die Beute aus dem Hühnerstall.
Also — hört auf zu gackern, wehrt euch.
wausb
Nur mal so nebenher:
Das einzige was dem BVSK wichtig war, dass dann, wenn schon RW-Börsen eingesetzt werden müssen (Kasko) der SV einen günstigeren Preis berechnet bekommt, also Mengenrabatt.
Ich verweise hierzu auf die BVSK-Landesgruppenversammlung BW Ende letzten Jahres.
Dass Autoonline das ganze nunmehr so ausschlachtet, steht auf einem anderen Blatt.
Und der Einsatz der RW-Börsen hängt letztlich vom SV ab.
Ich kann meine RW-Börsen-Einstellungen im letzten Jahr tatsächlich an genau einer Hand abzählen (inkl. Kasko-Schäden). Ein Kollege ein paar Meter weiter (hat mit BVSK nochts zu tun) stellt jedes (wirklich jedes) Fahrzeug, egal ob Haftpflicht oder Kasko, in RW-Börsen ein.
Grüße
Andreas
„Gesprächsergebnis“
kriminelle Absprache einer Minderheit trifft´s besser
ich glaube nicht daß hier noch die Interessen der SV eine große Rolle spielen. Gelegentlich gibt es zwar noch Berührungspunkte, — aber eben nur gelegentlich.
Es läßt sich demnächst ohne weiteres feststellen daß hier ganz andere Ziele verfolgt werden. Das läßt sich aus der bisherigen Entwicklung (in 2006) eindeutig folgern.
Andreas Dienstag, 06.02.2007 um 11:49 Nur mal so nebenher:
„Das einzige was dem BVSK wichtig war, dass dann, wenn schon RW-Börsen eingesetzt werden müssen (Kasko) der SV einen günstigeren Preis berechnet bekommt, also Mengenrabatt.“
Ich glaub es nicht!
Fahrzeuge „müssen“ eingestellt werden, dann gibt es Mengenrabatt.
Wer will denn die Fahrzeuge einstellen? Doch nur die Versicherungen, dann sollen sie den Kram auch bezahlen.
Die unabhängigen Sachverständigen brauchen keine Restwertbörsen wenn sie rechtskonform arbeiten.
Wie gut dass es so viele Sachverständige gibt, die das glauben was man ihnen vorlügt.
Nun ist es doch Klasklar oder. Der Fuchs wird möglicherweise von der Versicherung bezahlt um den angeblichen Verband "FREIER" unabh. SV als Versicherungswerkszeug zu benutzen. Oder gehe ich da falsch?
@belmann Dienstag, 06.02.2007 um 13:16
vollkommen richtig,
man sieht auch wie erfolgreich das sog. gesprächsergebnis oder besser gesagt dieser honorarunsinn bereits in die köpfe einmassiert wurde. natürlich immer mit der argumentation eines ach so tragenden berufsverbandes, lächerlich, mir ist es auch vollkommen egal was irgendein profilneurotischer rechtsanwalt mit irgendeiner firma ausgekunkelt hat, fakt ist nur das wir jetzt alle die suppe auslöffeln müssen.
@belman
Schlaues Kerlchen!
Verschiedene Verkehrsrechtsanwälte sahen das auch schon so.
Zumindest steht für mich fest dass wir wieder gegen eine neue groß angelegte Schweinerei ankämpfen müssen, weil es der „BVSK der mit Abstand größte, klügste…“ in seiner unermesslichen Weitsicht, so beschlossen hat.
Dieser Verband schafft es noch, dass man den SV nicht mehr braucht.
In naher Zukunft wird es nur noch IFS zertifizierte Restwert-u. schadenhöhenbefrager geben.
Es ist echt nicht zu fassen was dieser *Verband* den freien und unabhängigen SV´s zumutet. Hinter unserem Rücken werden mit der Fa. HUK merkwürdige Vereinbarungen getroffen, die bereits einen Eingriff in die wirtschaftlichen Berechnungen der Betriebe darstellt. Ich kann mich nicht daran erinnern in irgendeiner Weiße irgendwelchen obskuren Agreements zugestimmt zu haben. Letzte Woche konnte ich es kaum glauben, dass die Fa. HUK innerhalb weniger Tage meine Kosten ohne Abzug ausgeglichen hat und heute bekomme ich mal wieder ein *nettes* Schreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Gebühren aus vorgenannter Rechnung haben wir an den Rechtsanwalt von Herrn Axxx überwiesen. Die Zahlung erfolgte gem. Vereinbarung (BVSK) in Höhe von 312,65 Euro (Brutto).
Mit freundlichen Grüßen“
Wie gesagt, ich kann mich nicht erinnern eine Vereinbarung unterschrieben oder zugestimmt zu haben und es auch nicht hinnehmen werden, das man mir meine Rechnung um über 70 Euro kürzt.
Bei einem Telefonat heute, legt man mir von dieser Fa. Nahe, ein Fahrzeug meinerseits bei AUTOonline oder car tv (an besten in Beide) einzustellen um einen *korrekten* Restwert zu ermitteln. Anscheinend haben einige Textbausteine bzgl. des Urheberrechts an den Lichtbildern und Schreiben durch zwei Rechtsanwälte zumindest bewirkt, dass man mich fragt. Nur können sich die Damen und Herren genau dieses von ihren Wangen schmieren. Ich mache mich nicht zum Handlanger einiger Versicherer und wenn man sich dann die Firmengeschichte von AUTOonline ansieht…
http://www.autoonline.de/cps/rde/xchg/autoonline-de/hs.xsl/826.htm
vor allem die Jahre: 1998, 2003 und 2005
Ich fühle mich in unserem Staat langsam wie eine rund um die Uhr bewachte "Melkkuh" (aufweichen des Bankgeheimnis, Telefon- und Internetbespitzelung, Big Brother is watching you, Uniwagnis…..), die nur am leben ist um der Molkerei (Großkapital) und dem Bauern (unserer Regierung) satte Gewinne zu erwirtschaften.
MUHHHHHHHHHH!!!!!!!!
AUTOonline schafft noch mehr Sicherheit durch eine Abholgarantie bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug.
Die Tochtergesellschaft in Polen beginnt sich zu etablieren
???????????????????????????????????
wie soll ich das schon wieder verstehen?
werden jetzt erst fahrzeuge durch tochtergesellschaften ab 10.000 euro wert auf bestellung gestohlen äh (weiterverwertet)?
ich verstehe aufwandsverhältnis usw.
Gegenfrage an Diejenigen, die den BVSK über alles verteufeln:
Welcher Berufsverband macht es denn besser?
Ich kenne interne Anweisungen eines Kfz-SV-Verbandes, der sogar dazu rät (!!) jedes Fahrzeug in die RW-Börse einzustellen (aus Sicherheitsgründen…). Darüber spricht niemand. Und wieso? Weil der Verband zu klein ist, um großes Aufsehen zu erregen.
Und nochmals: Es gibt im BVSK keine Anweisung, Fahrzeug in die RW-Börsen (welche auch immer) einzustellen. Auch die oftmals zitierte Restwertrichtlinie besagt dies nicht!
Aber es ist doch nicht schlecht, wenn ich noch 1,20 Euro für mich spare. Gleiches gilt ja auch für das Rahmenabkommen Audatex-BVSK, das günstigere Abrufkonditionen einräumt. Dass das bei fünf Abrufen im Jahr nicht ins Gewicht fällt, ist nebensächlich.
Mir hat die RW-Börse auch schon einmal geholfen:
Ich habe für ein Fahrzeug in der RW-Börse 4000,- Höchstgebot erhalten. RW im Gutachten: 2100,- Euro
Die Versicherung stellt das Fahrzeug ein und erhält 6800,- Euro. Das ist doch der beste Beweis, dass die RW-Börsen keinen tatsächlichen Markt darstellen. Ich hätte aber ein längeres Problem gehabt, wenn ich meine RW-Börsen-Angebote nicht gehabt hätte.
Und für den Nachweis meines Rechts habe ich 2,- Euro gespart und gehe dafür mit meiner Tochter im nächsten Sommer ein halbes Eis essen.
Grüße
Andreas
Aber ich glaube, dass
@Andreas
„Gegenfrage an Diejenigen, die den BVSK über alles verteufeln:
Welcher Berufsverband macht es denn besser?“
Jeder Verband der sich nicht von der Versicherungswirtschaft in ein bestimmtes Schema pressen lässt und sich zudem nicht berufen fühlt Absprachen über den Köpfen aller SV zu treffen.
Und jeder Verband der nicht auf SSH Rücksicht nehmen muss.
Hallo Andreas,
sicher, – es ist nichts gegen diese Börsen einzuwenden wenn denn die Nutzung freiwillig wäre und bliebe.
Dem ist nicht so !
Der Druck auf die SV wächst ständig diese „Institutionen“ auch im KH zu nutzen. Und genau hier fängt die Werferlichkeit derer an die unsere Verbände führen, uns vor dererlei Machenschaften schützen und unsere Interessen wahren sollten. Die beteiligen sich jetzt auch noch daran, – an diesen sogenannten „Unabwendbarkeiten“. „Man kommt halt nicht mehr dran vorbei“! Hier findet kollusives Zusammenwirken der Interessierten statt. Klar, – Interessen werden hier schon vertreten, aber wohl nicht unsere.
@augenwischer
Richti!! Schließlich gibt es ja Einige, – auch LG Vorsitzende im BVSK., – die sich ihre Brötchen mit SSH verdienen (müssen?)
SSH = Schnelle Schaden Halbierung oder wie ???????
gruß borsti
@borsti,
unseren Glückwunsch zu SSH = Schnelle Schaden Halbierung
Eine ‚Frage an alle Verbandslastigen.
Wozu braucht ein öbuv SV überhaupt einen Verband?
Für was bezahlt Ihr einen Mitgliedsbeitrag?
Für was bezahlt Ihr Tagungsgeld?
Für mich gibt es seit 32 Jahren keinen Verband.
Das Schlaueste was Ihr machen könnt, ist aus diesem Verband auszutreten. Denn die Oberen stopfen sich die Taschen voll und küngeln mit den Versicherungen und Börsen. Ihr bekommt 1,2O€ wie man liest und den anderen nichtgenannten Teil bekommt der Verband.
Kann einer hier sagen was der Verband für einen Vorteil hat?
In der langen Zeit, habe ich noch keinen kennengelernt, dem sein Verband tatsächlich geholfen hat. Weder im Honorar- noch im Restwertstreit. Jeder hat das selbst ausgefochten.
Eure Empörung über das handeln von Siersleben und Fuchs könnt Ihr doch ganz einfach abstellen, indem Ihr alle austretet.
Die Versicherungen können doch einstellen solange sie wollen. Die machen doch sowieso was sie wollen.
Das Recht ist doch auf unserer Seite. Wir müssen nur dafür kämpfen und an die Öffentlichkeit gehen. Ich bin immer wieder überrascht einem Versicherungsangestellten ein Gutachten machen zu dürfen. Auf die Frage warum gehst denn nicht zur DEKRA? kommt die Antwort: Ich bin doch nicht blöd. Da weis ich dann wieder, das wir es richtig machen.
@wausb
Bringt es auf den Punkt: Früher hatte ein Verband eine Führung – Heute hat die Führung einen Verband.
Ohne Mitglieder keine Führung und jeder ist unabhängig, frei und hat sein Geld selbst in der Tasche.
Schlagt doch Euren Verbandsführungen vor etwas für Euch zu tun. Z.B eine Werbung:
Der Unterschied nach dem Unfall!
Der Sachverständige ist für Ihre Ansprüche
und der Schaden-Service der Versicherung gegen Ihre Ansprüche.
@ WESOR Dienstag, 06.02.2007 um 18:42
Absolut richtig, ich habe auch noch nie einen Verband gebraucht.
Verzeihung, aber offensichtlich ist die Intelligenzleistung von den meisten SV in diesem Bereich nicht zum besten bestellt, anders lässt sich dieses Verhalten nicht mehr erklären.
Eine Schande!
So möchte ich, dass nicht stehen lassen!
Bloß weil sich der BVSK mit der Versicherung verbrüdert sind doch jetzt nicht alle Verbände über einen Kamm zu scheren.
Auch ich bin in Goslar 2003 vor versammelter Mannschaft verwundert aufgestanden und habe in einer Arbeitsgruppe VI, in der es m. E. massiv um unsere Zukunft ging, gefragt:
„Wieso sind die Verbände nicht hier, um sich an der Diskussion zu beteiligen?!“
Dennoch denke ich, dass man nicht alle SV-Verbände über eine Kamm scheren sollte.
So profitieren wir durchaus von unseren Verband, sei es durch Urteile, Herstellerrichtlinien, Leitfäden usw. an die man als Einzelkämpfer nicht herankommen würde.
Warum die Verbände jetzt nicht endlich auf den Tisch hauen und sich teilweise mit der Versicherungswirtschaft verbrüdern erschließt sich auch mir nicht.
Mfg
SV Sander
@SV Sander :Warum die Verbände jetzt nicht endlich auf den Tisch hauen und sich teilweise mit der Versicherungswirtschaft verbrüdern erschließt sich auch mir nicht.
Genau — auf den Tisch hauen, — aber wir in unseren Verbänden – und dort dafür sorgen daß es wieder ein Verein mit Führung wird und nicht umgekehrt wie @wausb richtig beschrieben hat.
Hallo, werte Leser!
Am 24. Mai letzten Jahres war mir schon klar, dass ich mit meinem Beitrag über eine „korrekte und rechtskonforme Restwertermittlung“ ein durchaus kontroverses Thema unserer täglichen Sachverständigenarbeit zur Diskussion stelle. Allerdings hätte ich mir damals sicher nicht träumen lassen, dass dieses „heiße Thema“ seitens des Sachverständigenkollegiums sowie der Anwaltschaft derart vielfältig, aufschlussreich und interessant kommentiert würde.
Insgesamt haben Sie, werte Leser, diesen Beitrag bis dato 77 mal kommentiert – und das ist gut so! Denn den Inhalten der Kommentare ist (zumindest chronologisch betrachtet) klar zu entnehmen, dass immer mehr Kollegen dazu über gehen, Restwertbörsen bei ihren entsprechenden Wertermittlungen gänzlich zu umgehen, um auch diesbezüglich sichere und rechtskonforme Gutachten zu erstellen/erstatten. Ein, wie ich finde, richtungweisender Trend! Hier hat sicherlich bei dem einen oder anderen Kollegen, der sich in seiner diesbezüglichen Ermittlungsarbeit durch versicherungsnahe Berufsorganisationen und/oder Versicherer zunehmend verunsichert sah, ein entsprechender Lernprozess stattgefunden. Und dies ist zweifelsfrei ein lobenswertes Ergebnis Ihrer aufschlussreichen und sachlichen Diskussion dieses Themas auf diesem Weblog. Dafür danke ich den Kommentatoren herzlich!
Sicher wird die „korrekte und rechtskonforme Restwertermittlung“ auch zukünftig in Fachkreisen ein stets aktuelles und kontroverses Thema bleiben – jedenfalls so lange, bis auch die „Letzten“ verstanden haben, dass ein auf Absprachen, Weisungen u.s.w. basierendes Papier irgendeines „Sachverständigen“ eben niemals ein rechtskonformes, fachlich und sachlich korrektes Gutachten eines objektiven und unabhängigen Gutachters darstellen kann.
In diesem Sinne wird um weitere rege Diskussion gebeten!
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Nur mal nebenbei
Dies ist allein bei diesem „Thema“, heute 6.2.07, der 23zigste Beitrag.
Gruß Borsti
Expansionsvorschlag für AUTOonline: Japan für hochwertige Fahrzeuge inkl. Verschiffung und dreiwöchiger Sicherheit für die Meldung bei Diebstahl (sollte reichen um japanisches Hoheitsgebiet erreicht zu haben).
@Lieber SV Sander,
das können Sie bei AUDATEX, den Herstellern, im Internet alles umsonst haben. Dafür müssen Sie keine 1000 € jährlich Beitrag ausgeben. Wann geht denn ein Licht auf, der BGH sagt ohne Börse und der Verband sagt mit Börse und für sowas zahlt Ihr noch. Von wem bekommt ihr denn die Aufträge vom Verband, von der Börse, von der Versicherung? Wir bekommen Sie von Geschädigten und werden über die Werkstätten in der Region versorgt. Ein Fuchs und Seiersleben hat uns noch keinen Auftrag gebracht. Am schlimmsten empfinde ich die neue Zertifizierungsgesellschafterei. Geht einmal zur IHK legt eine Prüfung ab und dann braucht Ihr nur mehr die Steuern zahlen bis zum 67ten Lebensjahr. Man braucht sich doch nur umzuschauen, diese Verbände machen sich nur die Taschen voll und Ihr bezahlt.
Hallo Wesor,
wann hat der BVSK gesagt, dass die SV die RW-Börsen benutzen sollen bzw. müssen? Hat er gar nicht, ich kann mich zumindest an keine gegenteilige Information erinnern. Im übrigen hat der Verband gegenüber den SV keine Weisungsbefugnis (bei den öbuv schon gar nicht auf Grund der SV-Ordnung).
Sicher ist nicht alles Gold was glänzt, weder in einem kleineren Berufsverband noch in einem größeren noch ohne. Dass bei 5 nur teilweise deckungsgleichen Interessen nicht alle zufrieden sein werden, versteht sich von selbst. Ich bin mit der SSH bzw. deren Berufsausübung und -verständnis auch nicht einverstanden.
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass man diese wie rohe Eier behandelt. Ich finde auch, dass sich SSHler entscheiden sollen, ob sie rechtskonforme Gutachten oder SSH-Schreiben verafssen.
Aber dies ist kein Grund die generelle Verbandsarbeit absolut in Frage zu stellen. Wir haben die Hilfe des BVSK bisher schon das ein oder andere Mal (positiv, kostenlos, schnell und hilfreich) in Anspruch genommen. Auch in einer Restwertangelegenheit. Und was die Informationsbewschaffung angeht, da gebe ich dem Kollegen Sander voll und ganz recht.
Sicher kann man sich auch das ein oder andere aus dem Netz ziehen. Aber eben nicht alles und nicht alles, was im Netz steht, muss richtig sein. Mein Zeitaufwand für Informationsbeschaffung beläuft sich schlechtestenfalls auf fünf Minuten Online-Suche und dann einen kurzen Brief. Im besseren Fall habe ich innerhalb von 2 Minuten das Gesuchte.
Wieso soll ich ein oder zwei Stunden im Internet suchen? Das ist Zeit (und damit Geld), die ich letztlich durch die Mitgliedschaft in einem Verband nicht aufwenden muss.
Ich denke nicht, dass hier eine Diskussion über den Sinn und Unsinn eines Verbandes entbrennen sollte. Vor allem dann, wenn man ohne hinterzufragen die Aussagen des Internetangebotes einer RW-Börse übernimmt. Dann ist man auch nicht besser als die HUK, die bestimmte Aussagen in Gerichtsurteilen völlig sinnverdreht anbringt.
Dann könnte man gleichfalls über den Sinn von sonstigen Vereinen streiten. Wieso zahle ich Jahresbeitrag im Fastnachtsverein, wenn ich dann Fastnacht, anstatt zu feiern, bei unseren Veranstaltungen arbeite und mir über das ganze Jahr die Arbeit antue einen Fastnachtumzug bei uns zu organisieren?
Da muss ich doch eigentlich blöd sein. Ich kann mich ja auch hinsetzen und die Arbeit die anderen machen lassen und dann das Ergebnis genießen…
Vereins- und auch Verbandarbeit lebt vom mitmachen. Meckern kann jeder, sowohl über den eigenen auch den Fremdverband. Aber wenn man innerhalb des Verbandes nicht dazu bereit ist, mitzumachen, muss man sich nicht wundern, wenn es vielleicht nicht so läuft wie man es gerne hätte.
Und wenn man in keinem Verband ist? Umso besser für Diejenigen. Dann kann man alles verbandfrei so machen wie man will. Und wir machen es trotz des Verbandes so wie wir es für richtig halten und geben auch im verband unsere Meinung zum Besten.
Grüße
Andreas
Verraten und Verkauft
@ Leute
@SV Sander,
stimme dem sv sander zu wenn er sagt, dass es nicht gleich wie gleich ist. sicher gibt es einen verband der nach vorne seine mitglieder schützen will und nach hinten gleichzeitig seine mitglieder verrät und verkauft. aber sollte man nicht als mitglied dazu übergehen die anderen verbändsführungen die sich für die mitglieder einsetzen unterstützen anstatt sich nur immer über die angeblichen untätigen, von deren arbeit keiner so richtig was weiß, aufzuregen.
ein verband (ich meine einen unabhängigen, nicht einen unabhängigen wie in berlin oder einen scheinverband wie, na ihr wisst schon) kann doch nur so gut sein wie man die verbandsführung unterstützt.
weisungen wie es in der vergangeheit gegeben hat zb restwertbörsenangebote ins gutachten zu übernehmen, sollte doch mit abmahmnung oder abwahl des vorstandsmitgliedes von den mitgliedern „honoriert“ werden.
was tut man stattdessen? nur eiserne (die denken) muken auf und werden dafür als „querulanten“ bezeichnet und verteufelt und zusätzlich unter druck gesetzt (nur nicht auffallen, könnte ja mir auch so gehen).
verbände sind schon wichtig, aber nur effektiv wenn die mitglieder mitarbeiten und sich nicht um jede stellungnahme und ums engagement drücken.
der bvsk ist doch das beste beispiel wie es nicht sein soll. die führung geht eigene (vielleicht fremdbezahlte) wege und die mitglieder trauen sich nicht aufzustehen um den berufsstand zu verteidigen. da werden vereinbarungen getroffen (neuerdings mit „“restwertböresn““) die doch nur ein ziel haben können. wenn der beruf des sv erst dezimiert ist, haben die falken das sagen. wo bleibt aber dann der verbraucher sprich geschädigte?
also schimpft nicht pauschal sondern gebt diesen farisäern die quittung die euch verkaufen und unterstütz die kollegen die euren berufsstand aufrecht halten wollen.
wehr euch gegen willkür, erpressungsversuche und gängelung von allen seiten.
nicht können ist der vorwand, nicht wollen ist der grund, sagte schon ein bekannter feldherr.
@ Andreas, Ihr Gedankengut bleibt Ihnen erhalten. Eine Diskussion über den BVSK ist auf diesen Blogg nicht angebracht. Weil dann würden sich einige Auftraggeber die an unabhängige Sachverständige glauben abwenden. Mir gefällt der Ausspruch Schnell-Schaden-Halbierung. Damit ist das Verbandsthema für mich erledigt. Zahlt weiter eure Beiträge, damit es den Herren gut geht, die die Leit-Fäden für euch spinnen.
Hallo Frank,
und jetzt sagen bzw. schreiben Sie mir bitte wo der BVSK, Herr Fuchs wer sonst noch, seinen Mitgliedern vorschreibt Sie sollen RW-Börsen einsetzen.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht, hätten Sie meinen obigen Beitrag richtig gelesen, hätten Sie das bereits gemerkt.
Es gibt auch für BVSK-Mitglieder keine Pflicht zur Abrechnung nach eine HUK-BVSK-Gesprächsvereinbarung.
Und die Online-Meldung von Autoonline sollten Sie mal kritisch betrachten und nicht ungefragt übernehmen. Damit sind Sie dann nämlich nicht besser als die HUK.
Stand aber alles oben, hätten Sie nur richtig lesen müssen.
Und jetzt an alle, die sich über den BVSK beschweren, Verbände aber grundsätzlich begrüßen:
Welcher Verband ist denn Eurer Meinung nach der tollste? Bei jedem Verband gibt es pro und contra. Ich habe aber bei noch keinem Verband gesehen, dass er sich öffentlich (!) für eine Schadenregulierung mit SV, Anwalt und eigener Werkstatt einsetzt.
Ich habe in der Zeitung noch nie eine Pressemitteilung eines anderen Verbandes gelesen. Ich habe auch noch nie einen freien Sachverständigen gesehen, der sich die Mühe gemacht hätte eine großangelegte Aufklärung in der Öffentlichkeit zu leisten.
So, Ende, ich schreibe zu diesem Thema nichts mehr, wenn man sich trotz eigener Begründung unbegründeten Negativanfeindungen gegenüber verteidigen muss.
Aber überlegt Euch mal ob solche Blog-Beiträge dem Sinn einer Seite entsprechen, die die Geschädigten vor den Machenschaften mancher Versicherer schützen soll.
Grüße
Andreas
@Andreas,
dann bist du aber schlecht oder nur einseitig informiert.
im übrigen, wer sagt oder wo steht denn was von „vorschriften“ oder wer meint den Fuchs als nur oder alleinigen ?
ende zu diesem thema.
soll jeder machen was er will. sich aber nicht beschweren wenn es in die hose geht.
über das für und wieder von verbänden lässt sich trefflich streiten, wie man sieht!
eines sollte jedoch jedem kollegen bewusst sein, wenn man schon wie der bvsk für sich den anspruch erhebt ein führender berufsverband zu sein, setzt man sich nicht und zwar unter gar keinen umständen mit kriminellen elementen an einen verhandlungstisch und versucht dabei auch noch kaltlächelnd seinen hintern auf kosten eines gesamten berufstandes zum eigenen vorteil zu positionieren.
– auch eine ganz persönliche meinung, ende und abgehakt, soll jeder seine eigenen erfahrungen machen –
@Andreas
Ich habe auch noch nie einen freien Sachverständigen gesehen, der sich die Mühe gemacht hätte eine großangelegte Aufklärung in der Öffentlichkeit zu leisten.
Stimmt nicht so ganz. Es gibt mindestens 2.
1.) Herr Hiltscher – Captain-HUK
2.) http://www.auto-unfall-hilfe.de und http://www.gutachter24.net
Gibt´s bereits seit 7 Jahren.
Gesamtvolumen: 130 Domains
Traffic / Tag: über 20.000 Zugriffe!
MfG
Hallo Andras,
Sie schreiben: „Es gibt auch für BVSK-Mitglieder keine Pflicht zur Abrechnung nach eine HUK-BVSK Gesprächsvereinbarung.“
Dass das so in den Gesprächsvereinbarungen BVSK – HUK formuliert ist, ist richtig.
Aber genau hier liegt auch der Hase im Pfeffer – wie kann die HUK diese „Absprache“ auf die Gutachter übertragen wollen, die damit gar nichts also wirklich rein gar nichts zu tun haben.
An Herrn Fuchs sei deshalb die Frage erlaubt, warum er nicht öffentlich und schriftlich – nach all diesen Rechtsstreitigkeiten – seine Absprache für Null und Nichtig erklärt hat.
Heißt es nicht, aus Fehlern wird man KLUG.
Mit freundlichen Grüßen
Virus
Hallo Leute,
Natürlich hat der BVSK unbestritten die höchsten Verdienste, –
zumindest sein Führungspersonal, – und das ist durchaus zweideutig gemeint.
Da läuft was schief in den letzten Jahren. Und darum geht es eigentlich. Wir sollten jeder für sich dazu beitragen eine Korrektur zu erwirken.
Es gibt im BVSK keine Oposition mehr, alles nur noch Ja-sager.
Und dann diese unerträglichen Kungeleien im Vorfeld bei denen bereits alles abgesprochen ist. Und seit vielen Jahren erlebe ich immer wieder wie bei den Abstimmumgen auf den HV’s, – das was abends vorher am Biertisch noch heftig von diesen Mannen kritisiert wurde, – durchgewunken wird !
FAZIT: Fast alles Oportunisten und Wendehälse ohne A. in der Hose.
Wir brauchen den BVSK aber wir müssen ihn wieder zu einer VERTRETUNG UNSERER INTERESSEN machen.
Es ist schon bezeichnend daß dies hier thematisiert wird, – weil, – eigentlich gehört das ins Forum beim BVSK. Aber das traut sich keiner ! Ich jedenfalls sag hier nun nichts mehr.
Borsti
Andreas sagt es bereits, wir wollen in diesem Blog über die Versicherungswirtschaft informieren.Das soll auch so bleiben. Jedoch sollten sich die Kollegen des BVSK welche ordentlich arbeiten nicht immer persönlich betroffen fühlen. Damit bitte ich die Debatte "BVSK" zu beenden.
MfG Franz Hiltscher
@virus
Wir rechnen auch nicht nach Gesprächsergebnis ab und wehren uns mit Händen und Füßen gegen Kürzungen durch die HUK, dabei ist in der mittlerweile zigfachen gerichtlichen Auseinandersetzung eins deutlich geworden: Das HUK-BVSK-Gesprächsergebnis hat einen Sinn. Hiermit hat die HUK nämlich selbst dokumentiert, dass sie eine an die Schadenhöhe angelehnte Abrechnung akzeptiert. Und es ist noch gar nicht so lange her (vor den BGH-Urteilen im letzten Jahr), da stand die Abrechnung nach Schadenhöhe mehr als nur auf der Kippe.
Und da es ja keine Vereinbarung ist, muss sich natürlich kein freier Sachverständiger daran halten.
Meiner Meinung nach hat das Gesprächsergebnis bislang mehr genützt als geschadet.
Hallo SV-Kollegen!
Als Autor dieses Beitrages bin ich so wie Herr Hiltscher ebenfalls der Meinung, dass wir an dieser Stelle wieder zum eigentlichen Thema, nämlich die „korrekte u. rechtskonforme Restwertermittlung“ zurückfinden sollten.
Sicher gibt es zu diesem Thema auch erwähnenswerte und übergreifende Probleme oder Ungereimtheiten mit diversen Sachverständigenverbänden und/oder Organisationen! Insofern ist die aus den diesbezüglichen Kommentaren zu lesende Empörung verständlich und möglicherweise ja auch berechtigt. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass derart fragwürdige Verbandsarbeiten, egal welches Verbandes auch immer, besser in einem Forum und nicht unbedingt in einem Weblogg mit beträchtlichem Veröffentlichungsgrad diskutiert werden sollten. Für ihre (positive/negative) Werbung sollten Verbände und Organisationen schon selbst sorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
und freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Grunnnzzzz !!
Borsti
Bitte beachten und gegebenenfalls ändern. Insbesondere unsere Juristen.
Weitergabe und Wiederveröffentlichung
ENDE
Hallo Kollegen, Rechtsanwälte und Leser,
wieder mal das leidige Thema Restwertbörse. Folgender Sachverhalt:
Auftrag durch Kunden zur Besichtigung seines stark beschädigten Fzg und Feststellung wirtschaftlicher Totalschaden. Ermittlung des WBW und Restwertes hier am örtlichen Mark bei seriösen Händlern und Aufkäufern, Ermittlung der notwendigen Ausbaukosten für eine hochwertige DVD- Anlage und sonstige Nebenkosten.
Am 10.01.2007 bekam ich dann einen Anruf eines Sachverständigenbüros aus Duisburg. Man benötige zum Prüfen der kausalen Zusammenhänge die Lichtbilder per Mail. Dem ist in der Regel ja nichts entgegenzusetzen, sofern es sich tatsächlich um Ermittlungen in einer Betrugsahngelegenheit handelt. Zugesichert wurde mir, dass mein Gutachten völlig in Ordnung wäre.
Heute erhalte ich per Post ein Schreiben des Kundenanwalts mit der Bitte das *Gutachten* des *Kollegen* mir mal genauer anzusehen. Es wurde der WBW um 1.000 Euro gekürzt und das Fahrzeug in zwei Restwertbörsen eingestellt. Das bei der Besichtigung dieses *Kollegen* das Fzg bereits bis auf die Lackierung instand gesetzt war, benötigte er also die von mir gefertigten Lichtbilder um das Fzg so in die Börsen einzustellen. Da er anscheint meine Textbausteine entweder richtig gelesen hat, oder zu faul war die gedruckten Bilder einzuscannen bleibt fraglich. Wenn ich gewusst hätte, dass er die Bilder dazu braucht um das Fzg in die Börsen einzustellen, hätte er sie nie bekommen.
Weiter konnte er keine DVD- Anlage im Fzg vorfinden, dokumentiert aber an Hand von Lichtbildern den Einbauzustand. In der Schadenaufstellung wurde diese DVD- Anlage als unfallbedingt defekt angegeben und zur Überprüfung durch einen Fachhändler ausgebaut. Schreiben liegen der Versicherung auch vor.
Hier wird wieder mal prägnant deutlich, wie sich einige *Kollegen* kreditieren um bei den Versicherungen gut dazustehen. Ermittlung des WBW nur an Hand des Internets, ungefragtes und vor allem trügerisches einstellen in Restwertbörsen und selbst bei eigener Feststellung das eine DVD- Anlage vorhanden war, dieses als nicht vorhanden abzutun.
Ich bin jetzt am überlegen eine Abmahnung an diesen *Kollegen* zu schreiben, ein Strafantrag wegen unerlaubter weitergabe meines Gutachten an Dritte durch die SB zu stellen und den Verstoß gegen meiner Urheberrechte an meinem Gutachten und den Lichtbilder geltend zu machen.
Was denken die Kollegen und Rechtsanwälte hier?
Was sagt denn Ihr Kunde dazu, dass Sie seine Daten zu seinem Nachteil an Unbefugte weitergegeben haben?
Aus unserem Büro gehen keine Daten an Dritte ohne ein schriftliches Einverständnis des Auftraggebers.
Warum? Weil diese Daten nur den Besteller des Gutachtens etwas angehen! Mit Zuwiderhandlungen macht man sich strafbar.
Ich hatte dem Kunden das Erklärt, dass da wohl gegen ihn ermittelt wird. Da er nichts zu verbergen hat, konnte ich die Bilder weiter geben. Allerdings unter der Prämisse einer Kausalitätsprüfung und nicht für das Einstellen in die Restwertbörsen.
Die Daten habe ich NICHT weitergegeben, nur die Lichtbilder und die waren ohne amtl. Kennzeichen.