Mir liegt ein Schriftsatz der Anwaltskanzlei Härlein und Kollegen an das AG Schwabach vor vom 16.02.2007 mit folgenden auszugsweisem Inhalt:
„Der BGH hat auch den Hinweis auf die Honorartabellen des Bundesverbandes der freien und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) berücksichtigt.
Der Kläger beruft sich auf die Sätze des BVSK und berücksichtigt nicht, dass die Honorarbefragung 2005/2006 in keiner Weise weiterhelfen kann. Tatsächlich stellt die zitierte Honorarbefragung keine repräsentative Markterhebung dar. Der Marktanteil des gesamten Verbandes (BVSK) liegt nach unserer Kenntnis unter 10%. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich insoweit lediglich um eine Befragung zur Honorarhöhe handelt, die nichts darüber aussagt, ob diese Beträge auch tatsächlich realisiert werden können.“
So werte User,
diese Aussage eines HUK-Anwaltes unterschreibe ich, weil man tatsächlich nur anhand geleisteter Arbeit und berechneter Honorare eine aussagefähige Auswertung machen kann. Das habe ich mit meiner Honorarauswertung 1994 so gehandhabt und bin bis heute noch dieser Meinung, auch wenn das jetzt von der Versicherungsseite kommt. In meinen Honorargutachten wurde die „BVSK Erhebung“ (Absprache) immer moniert und in Frage gestellt.
Aber,
jetzt kommt mein Einwand was die ganze Sache in das zwielichtige Licht rückt. Die HUK-Coburg hat sich aber gerade in den letzten 13 Jahren bei den Schriftsätzen und Klageerwiderungen an die Gerichte auf diese BVSK-Zahlen berufen und damals das Gegenteil des oben Geschriebenen vorgebracht, weil damit Prozesse anderers verlaufen sind. Auch die Hoffnung, dass ein großer Verband neben der DEKRA die Zeitabrechnung einführt ist dahingeschwunden. Der BVSK ist jetzt nach dem BGH Urteil für die HUK-Coburg wertlos geworden und wird meiner Meinung nach mit seinen veröffentlichten, jetzt tatsächlich überzogenen und meines Erachtens festgelegten Grundhonoraren kein gutes Beispiel mehr sein.
Im Vordergrund sollte aber die bekannte, unseröse Handlungsweise der HUK-Coburg stehen, welche mit der neuerlichen Argumentation über eine RA-Kanzlei, offen zu erkennen gibt, dass sie die Justitz, den BVSK, die Geschädigten und viele Sachverständige in den letzten Jahren beliebig an der Nase herumführen konnte.
Den zahlreichen Kollegen, die bedingungslos diese BVSK Zahlen übernommen haben, würde ich als Honorarsachverständiger empfehlen, sich auf die eigenen betriebswirtschaftlichen Erfordernise zu besinnen und nicht irgendwelche hohen Zahlen zu übernehmen, welche letztendlich eine Gutachtenerstellung insbesondere deren Erforderlichkeit gefährden. Irgendwann wird alles nicht mehr bezahlbar.
MfG
Franz Hiltscher
Ein Anruf von der HUK-Coburg teilt uns mit, es gibt wieder eine Liste bei der HUK-Coburg nach der von der HUK-coburg abgerechnet werden soll. Hat jemand diese Liste ?
Bei der gegenständlichen Rechnung über 412,- von uns, lag das Angebot der HUK-Coburg bei 366,-
@ WESOR
die besagte Liste ist die „neue“ Vereinbarung zwischen HUK, DEVK, Bruderhilfe und BVSK.
Im wesentlichen:
– die in der Liste enthaltenen Brutto-Endwerte entsprechen den Netto-Werten der BVSK-Befragung 2005/2006
– Fotokosten, Fahrtkosten, Schreibkosten, Portokosten, usw. sind alle schon in dem Listenwert enthalten
– für Fahrtkosten über 30 km gibt es 10 EUR mehr
..ohne Kommentar !
Guten Morgen,
der Bericht auf der Seite des BVSK hat meinen Blutdruck ziemlich steigen lassen. Ist schon komisch, dass dann diese Honorarerhebung 05/06 auch noch auf dieser Seite zu finden ist. Mich hat eh schon gewundert, dass der RA E.Fuchs in der Schadenpraxis als mitverantwortlicher Schriftleiter AG-Urteile veröffentlicht, die an Honorarkürzungen festhalten, trotz BGH-Urteil. Nun also dieses Gespräch mit der HUK, für mich klingt das eher an Verrat an den freien Sachverständigen in diesem Verband.
Schade nur, dass es keinen wirklich unabhängigen Verband gibt, denn ich werde mich hüten, Mitgliedsbeiträge nur deshalb zu überweisen, damit sich bestimmte Leute gute Gehälter sichern können ohne wirklich meine Interessen zu vertreten.
Schönen Tag noch
!! Jahresgespräch BVSK – HUK-Coburg – Verständigung über gemeinsame Projekte 14.03.2007 !!
http://www.bvsk.de/uploadpresse/Inf-0107.pdf
Herunterladen und elektronisch einrahmen.
Hallo…
habe mir gerade die honorarbefragung angeschaut. nach welchem wert liqudiert denn die huk? hbI oder hbII.
@ sv windeck
sind sie im besitz dieser neuen liste?
m.weise
WER IST DER BVSK ? Der … soll doch mit wem oder was seine Vereinbarungen treffen wie im beliebt, es interessiert doch sowiso kaum noch jemanden was da ausgeklüngelt wird. Ja erkennt das denn keiner, dass diese zerschlagene Verbandsstruktur noch nicht einmal mehr von der HUK-Coburg für vollgenommen wird. Für "Hochverrat" gibts halt keinen Ruhm zu ernten, noch nicht einmal vom Feind. Also vergesst diesen Unsinn, wir haben eigene Aufgaben voruns die weitaus wichtiger sind, als sich mit diesen Wirbellosen Menschenkindern weiter zu beschäftigen.
@ Sv Weise:
Bitte stellen Sie Ihre Fragen an die Kollegen zukünftig im Forum unter http://www.captain-huk.de/forum . Dieses Forum wurde insbesondere für Fragestellungen und Diskussionen eingerichtet.
Der Weblog http://www.captain-huk.de dagegen, ist primär nur für KOMMENTARE vorgesehen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
und freundliche Grüße
SV Scherz (i.A.d. Captain-HUK-Autoren)
Unabhängigkeit und Qualifikationen kosten auch Geld sprich später Honorar. Versicherungsunabhängige qualifizierte Sachverständige können deshalb auch teurer sein als BVSK-Mitglieder. Diese erhalten nämlich keine Aufträge durch die Versicherungswirtschaft ,treffen keine regelmäßigen Absprachen mit der HUK u.a. und erhalten keine Verbandsrabatte bei Audatex, Schwacke usw.. Die Ausbildung zum KFZ-Meister dauert bekanntlich viele Jahre und die zum Ingenieur noch länger. (Von der Zusatzspezialisierung für die KFZ-Gutachtertätigkeit noch ganz zu schweigen.) Diese Preislisten und Absprachen eröffnen doch nur wieder ein massenhaftes Tummelfeld für selbsternannte Sachverständige, die nicht so qualifiziert und schon gar nicht so versicherungsunabhängig sind, aber dadurch genau wissen, bis zu welcher Grenze sie ungehindert, auch für weniger qualifizierte Gutachten ,schnell Geld verdienen können (zu Lasten der Qualifizierten).
R+V hat Carexpert
HUK-Coburg hat BVSK und DEKRA
Allianz hat eigene SV
und 85 andere Versicherer haben SSH=Schnell-Schaden-Halbierer und die sind im BVSK organisiert.
Klagt und gewinnt, gegen diese Abmachungen braucht man doch nichts zu unternehmen. Nur unterstützen soll man sie nicht. Und die Landschaftsgestaltung von den Verunsicherungen ist doch bekannt. Verunsicherungen bestimmen die Prämien, die Schuld, die Schadenhöhe und den eigenen Profit.
Solange es keine Aufteilung der Versicherungsprämien in Kosten für die Dienstleistung der Versicherungen und den Betrag für die Risikoabdeckung sprich Schadenaufwendungen gibt, so lange wird es keine Erstattung an die Versicherten/Prämienzahler geben. Und solange es keine Erstattung der nicht verbrauchten Gelder gibt – solange wird die Geldgier der Versicherungen in das Unermessliche steigen.
Wir bekämpfen hier die Symptome aber nicht den Auslöser der Krankheit.
virus
„Hierbei sind wir den Empfehlungen 2007 des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) gefolgt und haben das Gesprächsergebnis BVSK – Versicherungen (HUK) zu Grunde gelegt.“ Diese neue Textpassage ist seit heute zusätzlicher Bestandteil des irreführenden HUK-Formschreibens zum Zwecke des Betruges bezüglich der Nichterstattung eines Teils der SV-Kosten.
Preisabsprachen und Preisdiktate sind EU-weit verboten und damit rechtswidrig, wir brauchen dringend einen Bundesverband der versicherungsunabhängigen qualifizierten KFZ- Sachverständigen, der zuerst diesen Irrsinn stoppt!
In dem sog. „Jahresgespräch“ zwischen BVSK und der HUK werden neben der unerlaubten Preisabsprache noch weitere, höchst interessante Details aufgeführrt:
„… und beide Parteien sprechen sich gegen die Klauseln in Schadengutachten aus, die unter Berufung auf Urheberrechte eine Überprüfung des Gutachtens durch den regulierungspflichtigen Versicherer erschweren.“
Ja weiß denn ein R e c h t s anwalt Fuchs nicht, dass die Urheberrechte des Gutachtenerstellers auch ohne einen derartigen Passus im Gutachten gewahrt werden müssen?
Wieso sollte ein derartiger Zusatz im Gutachten also eine Überprüfung erschweren?
War wohl als Freibrief für die Schadensachbearbeiter gedacht.
Nach dem Motto: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“
Also Sachbearbeiter, munter weiter mit der unerlaubten Einstellung von (trotzdem) urhberrechtlich geschützten Fotos der Gutachtenersteller in die Restwertbörsen.
Das Strafmaß hierfür ist beachtlich.
@hukis liebling
Wenn ich Strafmaß lese wirds für mich interesant. Ich möchte einmal erleben das ein Versicherungsmitarbeiter für seine Taten an den Geschädigten bestraft wird.
Nein das Gegenteil,die werden für ihre Taten befördert.
@tostenoneh
mit hat die HUK kürzlich noch wie folgt geschrieben:
„Die von Ihnen zitierte Honorarbefragung des BVSK stellt keine repräsentative Markterhebung dar. Der Marktanteil des gesamten Verbandes liegt unter 10%, darüber hinaus handelt es sich lediglich um eine Befragung zur Honorarhöhe, die nichts darüber aussagt, ob diese Beträge auch tatsächlich realisiert werden können.“
Also, was nun? Ist der BVSK nun Massstab für die Abrechnung oder nicht ?? Hier dreht die HUK mal wieder ihr Fähnchen (oder besser Schild) im Wind. Unglaublich ….
HALLO H LIEBLING dezeit 60,- euro je foto, 2004 sogar noch 80,-euro je foto,bei 500 000 000,- euro gewinn wären aktuell noch bis zu 83 000 000 fotos möglich (für eine schwarze null), oder das muß dann alles der bieter noch mit seinem höchstgebot mit kompensieren
Einen Sachverständigen, der frei und unabhängig sein soll, an eine Versicherung zu verkaufen ist ganz einfach. Er erstellt ein Gutachten, schnell noch eins und noch eins… Gewöhnt er sich an die daraus steigende wirtschaftliche Situation und schafft er sich einen höheren Lebensstandard als vor seiner Mitgliedschaft, fühlt er sich prima. Merkt er dann, dass er nicht mehr unabhängig aggiert, kommt seine wirtschaftliche Sorge, seinen nun entstandenen Lebensunterhalt zu verlieren. Alternativen kennt er nicht. So „gezüchtet“ verhält er sich wie alle Menschen in Diktaturen. „Übersehen oder gehen!“ Diese Strukturen haben wir in den letzten 100 Jahren oft gesehen. Aber, dass ist für alle Widerstandskämpfer wichtig, diese Diktaturen werden alle nach und nach verschwinden.
Sachverständige haben sich nur an eines zu orientieren: Sachverstand (geschuldet der Aus.- und Weiterbildung) sowie der Rechtsprechung. Alles andere ist Kapitalismus mit allen Folgen. Ein Honorar für eine Begutachtung bei einem Schaden von 2500,00€ sollte netto mindestens 430,00€ betragen. Wer weniger abrechnet kann nicht lange auf diesem Markt existieren. Wir setzen unsere Honorare juristisch IMMER durch.
T. Benny
Die Honorarbefragung des BVSK kann nie eine verbindliche Honorarfestlegung sein. Zum einen ist der BVSK nicht der alleinige Sachverständigenverband zum andern fehlt ihm das Alleinvertretungsrecht. Er ist ein Verband unter vielen.
Mit dem BVSK hat die HUK-Coburg einen fragwürdigen Partner hinsichtlich der SV-Honorare gefunden. Nur die Gerichte erkennen die Befragung sowie die Gesprächprotokolle als verbindlich nicht mehr an.
MfG
Willi Wacker
hi t.benny
vor captain huk argumentierten die huk-anwälte in hunderten von prozessen immer gleichgelagert mit einer handvoll gewonnener urteile.
heute argumentieren WIR dagegen mit hunderten gewonnenen urteilen!!!
bis zum april 2006 waren die gegner der huk einzelkämpfer;
heute sind wir eine starke gemeinschaft.
traditionsgemäss werden in den juristischen datenbanken keine amtsgerichtsurteile und nur wenige landgerichtsurteile gespeichert.
deshalb verpufften die vielen einzelerfolge gegen die huk nahezu restlos!
heute lesen sogar immer mehr richter diesen blog,wundern oder ärgern sich über die beratungsresistenz und hochnäsigkeit der huk,lächeln innerlich oder auch mal laut über die argumentiererei mancher huk-anwälte und urteilen völlig zurecht zugunsten der unfallopfer.
jedes schadensgutachten ist eine individuelle werkleistung,die individuell und keineswegs nach chema“F“ zu vergüten ist.
der rechtssatz lautet:“der schädiger hat die schadenshöhe auf seine kosten OBJEKTIV festzustellen.“
didgeridoos,play loud