Falls jemand mit dieser Logik Schwierigkeiten hat, steht er wohl nicht alleine da.
Hintergrund, eine Rechnung für eine Scheibenreparatur (kein Austausch) wurde von der Kaskoversicherung des Kunden an Control Expert gesandt. Diese hatten einen echt guten Tag und kürzten die Rechnung gleich auf 110 €, während sie sonst nur auf 120 € kürzen. Begründung mal wieder der berühmte marktübliche Preis.
Meine Beschwerde mit dem Hinweis, dass ich mir den Differenzbetrag beim Kunden hole, wurde heute telefonisch bearbeitet.
Der Sachbearbeiter, nett freundlich und nicht ganz kompetent, erklärt mir folgendes, wobei sich die Äußerungen teilweise gegenseitig ausschlossen.
1. Stimmt, wir können nicht Ihre Rechnung kürzen, wir kürzen die Leistung die der Kunde erhält (welche Einsicht)
2. Aber wir könnten uns auch darauf berufen, dass der Kunde vermutlich (?) 150 € Selbstbeteiligung hat, dann steht ihm nichts zu.
3. Für sie wirkt das dann, wie eine Rechnungskürzung.
Mein Einwand, wenn in Ihren Geschäftsbedingungen aber steht, dass sie die Kosten für eine Reparatur übernehmen, dann steht dem Kunden das aber zu.
4. Ja dann steht das dem Kunden zu, aber nur zu dem marktüblichen Preis.
5. Wir haben da einen Höchstbetrag vereinbart.
Mein Einwand, dann macht es aber keinen Sinn die Rechnung überprüfen zu lassen, dem Kunden steht ja dann nur der Höchstbetrag zu.
7. Das macht immer Sinn eine Rechnung durch Control Expert prüfen zulassen, denn die ermitteln den korrekten Marktpreis.
8. Der Fehler unseres Sachbearbeiters bestand darin den Prüfbericht außer Haus zu geben.
Weiter führte ich an, dass Durchschnittspreise immer irgendwo in der Mitte aller Marktpreise liegen, es also keinen marktüblichen Preis geben könne.
9. Ich stimme Ihnen zu, das ein Durchschnittspreis immer von bis geht.
Auf meine Frage, warum sich die Sparkassenversicherung am absoluten Minimum orientiert
10. Das können Sie sich sicher denken.
Ich meinte dann nur noch, dass wenige Versicherungen Ihre Kundenfeindlichkeit so offen zu geben würden.
Einig waren wir uns in einem, wenn im Vertrag steht, dass die Sparkassenversicherung die Kosten übernimmt, dann sind diese Kosten zu übernehmen, wenn im Vertrag etwas von Höchstentschädigung steht, wird nur diese geschuldet.
Aber ich bin anscheinend nicht klug genug zu erkennen, wieso die Dienste von Control Expert trotzdem immer einen Sinn machen, denn die saugen sich das ja nicht aus den Fingern.
Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass mein Gesprächspartner, von nichts eine Ahnung hatte, dies aber mit vorgetäuschter Kompetenz überspielte. Was denn nun Höstentschädigung oder Marktpreis?
Ich danke für dieses erhellende Gespräch.
Hallo Frau Gladel,
mit Logik hat das nichts zu tun. Das ist schlicht und ergreifend Schadensmanagement, oder wie kann ich den Geschädigten am besten um seine berechtigten Ersatzansprüche bringen. Logik, Gesetz und Rechtsprechung spielen dabei keine Rolle mehr.
In diesem Sinne
Gute Nacht Deutschland
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker