Quelle: Autohaus Online vom 17.08.2017
Das Geschäft mit Autodaten wird zum Streitfall zwischen Autoindustrie und Versicherungen. Deutschlands größter Autoversicherer HUK Coburg verlangt vom Bund, den Wettbewerb sicherzustellen und Standards für die Datenschnittstellen zu setzen. „Es darf kein Monopol der Autohersteller geben, Monopole sind immer schlecht und teuer“, sagte der neue Vorstandschef Klaus-Jürgen Heitmann der Deutschen Presse-Agentur.
„Es darf kein Monopol der Autohersteller geben, Monopole sind immer schlecht und teuer“
Hört, hört! Und so etwas aus dem Mund des HUK-Chefs? Selten so gelacht!
Monopole sind wohl immer nur dann schlecht, wenn es der HUK schadet? Wer wollte denn unbedingt „Marktführer“ in der Kfz-Versicherung werden und den Markt beherrschen? Die träumen doch selbst schon lange von einem Versicherungsmonopol.
Die HUK verhält sich doch schon heute wie ein Monopolist. Bestes Beispiel dafür sind die mehrere Tausend Prozesse um die Sachverständigenkosten, mit denen die HUK – entgegen der Rechts- und Gesetzeslage – die Sachverständigen zu HUK-genehmen Sachverständigenkosten und die Gerichte zu einer HUK-freundlichen Rechtsprechung zwingen will – was ihr sogar teilweise schon gelungen ist (z.B. Pinocchio-Urteil des BGH). Bei Art und Durchführung dieser Strategie handelt es sich um das klassische Verhalten eines Monopolisten (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung).
Auch bei der Mietwagenrechtsprechung sowie bei der Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung kann man das (monopolistische) Wirken der Versicherungskonzerne gut erkennen.
Unabhängig davon ist es eine Ungeheuerlichkeit, wie Versicherer und Autoindustrie die Daten der Autofahrer abgreifen und missbrauchen wollen. Die einen für mehr „Kundenbindung“ und die anderen für das rechtswidrige Schadensmanagement nebst lückenloser Überwachung der Versicherten.
Wo bleibt hierbei eigentlich der „Datenschutz“ des Bürgers in unserer vielgepriesenen freien und demokratischen „Wertegemeinschaft“?
Selbstredend möchte die HUK die Daten kostengünstig bis umsonst. Steht ebenfalls in dem Artikel und wenn man die Bloginhalte über die HUK mal als Entscheidungsgrundlage nimmt wäre das vergleichbar als wenn man in der Stellenausschreibung explizit einen Pädophilen für die Kinderbetreuung sucht.
Warum ruft der nette Herr Heitmann nun laut nach dem Gesetzgeber? Bei Rechtsgeschäften zum Nachteil Dritter ist er auch nicht der Erste der
a) solche unterbindet
b) sich vehement für die Einhaltung ebensolcher einsetzt