Urlaubszeit ist Reisezeit, bevor es los geht, schnell noch den Urlauber auf Spur bringen, denkt sich wohl die HUK Coburg Versicherung und informiert:
So weit so gut. Was dann aber die Empfehlung betrifft, diese kann nur in die Kategorie „Dummfang“ eingeordnet werden:
„Man sollte zuerst einmal den deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen KfZ Haftpflichtversicherung ausfindig machen. Die Autoversicherer haben dazu einen Zentralruf eingerichtet, den kann man unter der Nummer 0180 – 25 0 26 erreichen. Hier kann man dann jederzeit nach seinem Ansprechpartner erfragen. Am besten ist es die Nummer schon vor Reiseantritt ins Handy einzuspeichern. Der Beauftragte muss dann die Klärung des Falls für die gegnerische Versicherung übernehmen.“
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Wer kennt das nicht, jeder will auch immer das Beste für seine Kinder. Nur die wollen das Beste, wenn`s nicht gerade ein paar Euro sind, von Mama und Papa immer nicht. Mit den Versicherern ist das ähnlich, nur deren Bevormundung braucht man tatsächlich nicht. Daher, was ist wirklich zu tun?
Nach der Absicherung der Unfallstelle erfolgt die Erstversorgung von Verletzten, gleichzeitig sollte die Polizei gerufen werden. Sodass der Unfallhergang möglichst umfassend dokumentiert wird und eventuelle Unfallzeugen namentlich erfasst werden können. Dann unbedingt selber Fotos von der Unfallstelle anfertigen. Eventuelle Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Unfallspuren mit fotografieren. Die Endstände der Fahrzeuge, die Beschädigungen an den Fahrzeugen ebenfalls festhalten und am besten die/das Fahrzeugkennzeichen der Beteiligten mit auf die Linse brennen. Name und Anschrift der beteiligten Personen notieren und natürlich nicht vergessen, soweit möglich gleich die Kfz.-Versicherung erfragen.
Ist „man“ dann zu hause, führt der 1. Weg incl. der eigens gesicherten Daten entweder zum vertrauten Sachverständigen und dann zum Anwalt oder eben halt umgekehrt. Der Anwalt macht dann von zu hause aus alle zustehenden Ansprüche geltend. Wer sich jedoch auf den „Beauftragten“, wie oben suggeriert, verlässt, bekommt im Regelfall nur das, was der Versicherer notfalls bereit ist zu zahlen. Anstelle der Telefon-Nummer des Zentralrufes würde ich daher im mein Handy eintippen:
“Wer unwissend ist, darf betrogen werden“und wer selber Kontakt zum Unfallgegner aufnimmt, hat meist schon Geld verloren.