HUK-Coburg streicht das Wort “Sachverständiger” aus ihrem Wortschatz?

Urlaubszeit ist Reisezeit, bevor es los geht, schnell noch den Urlauber auf Spur bringen, denkt sich wohl die HUK Coburg Versicherung und informiert:

Trotz Billigflieger oder Bahn-Spezial-Angeboten: Auch in diesem Jahr wird wieder ein Großteil der Deutschen das Auto nutzen, um an den Urlaubsort zu gelangen. Man kann flexibler anreisen, mehr Gepäck mitnehmen und ist auch am Ferienort mobil. Kommt es allerdings im Urlaub zum Unfall, dann ist der Urlaubsspaß schnell verflogen. Vor allem, wenn der Crash sich im Ausland ereignet. Wer jetzt weiß, wie er bei der Schadensregulierung vorzugehen hat, der kann sich einiges an Ärger ersparen. Julian Regenthal-Patzak:

So weit so gut. Was dann aber die Empfehlung betrifft, diese kann nur in die Kategorie „Dummfang“ eingeordnet werden:

„Man sollte zuerst einmal den deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen KfZ Haftpflichtversicherung ausfindig machen. Die Autoversicherer haben dazu einen Zentralruf eingerichtet, den kann man unter der Nummer 0180 – 25 0 26 erreichen. Hier kann man dann jederzeit nach seinem Ansprechpartner erfragen. Am besten ist es die Nummer schon vor Reiseantritt ins Handy einzuspeichern. Der Beauftragte muss dann die Klärung des Falls für die gegnerische Versicherung übernehmen.“

Quelle: www.getaudio.de  alles lesen >>>>>>>>>>>

Wer kennt das nicht, jeder will auch immer das Beste für seine Kinder. Nur die wollen das Beste, wenn`s nicht gerade ein paar Euro sind, von Mama und Papa immer nicht. Mit den Versicherern ist das ähnlich, nur deren Bevormundung braucht man tatsächlich nicht. Daher, was ist wirklich zu tun?

Nach der Absicherung der Unfallstelle erfolgt die Erstversorgung von Verletzten, gleichzeitig sollte  die Polizei gerufen werden. Sodass der Unfallhergang möglichst umfassend dokumentiert  wird und eventuelle Unfallzeugen namentlich erfasst werden können. Dann unbedingt selber Fotos von der Unfallstelle anfertigen. Eventuelle Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Unfallspuren mit fotografieren. Die Endstände der Fahrzeuge, die Beschädigungen an den Fahrzeugen ebenfalls festhalten und am besten die/das Fahrzeugkennzeichen der Beteiligten mit auf die Linse brennen.  Name und Anschrift der beteiligten Personen notieren und natürlich nicht vergessen, soweit möglich gleich die Kfz.-Versicherung erfragen.

Ist „man“ dann zu hause, führt der 1. Weg incl. der eigens gesicherten Daten entweder zum vertrauten Sachverständigen und dann zum Anwalt oder eben halt umgekehrt. Der Anwalt macht dann von zu hause aus alle zustehenden Ansprüche geltend. Wer sich jedoch auf den „Beauftragten“, wie oben suggeriert, verlässt, bekommt im Regelfall nur das, was der Versicherer notfalls bereit ist zu zahlen.  Anstelle der Telefon-Nummer des Zentralrufes würde ich daher im mein Handy eintippen:

“Wer unwissend ist, darf betrogen werden“und wer selber Kontakt zum Unfallgegner aufnimmt, hat meist schon Geld verloren.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, HUK-Coburg Versicherung, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Zentralruf der Autoversicherer abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert