Pressemitteilung – Bundesverband für freie Kammern e. V. vom 21.04.2015
Urteil gegen IHK München rechtskräftig +++ IHK zieht Antrag auf Berufung zurück +++ bffk fordert Rückerstattungen in Millionenhöhe +++ Rechtsaufsicht muss rückwirkende Manipulation der Haushaltsplanungen verhindern
„Die Regel ist so einfach“, verdeutlicht Boeddinghaus, „Beiträge zur Finanzierung des normalen Haushaltes sind zulässig. Ungeplante Gewinne müssen unmittelbar an die Mitglieder zurück.“
Dass die IHK über 7 Jahre fast 115 Millionen nebenher abkassierte und einbehielt ist aus Sicht des bffk ein Skandal, der sich durch eine nachträgliche formalistische Absicherung nicht fortsetzen darf.
Siehe auch: bffk.de
Niederlage der IHK München jetzt amtlich – bffk fordert Erstattungen in Millionenhöhe
Wer in den letzten Jahren beobachten musste, mit welcher Zähigkeit und Unverfrorenheit die IHKn in Deutschland ihre aus Zwangsbeiträgen zusammengerafften Vermögen verteidigt haben, der kann angesichts des Rückziehers der IHK München, nicht mehr gegen das Urteil des VG München anzugehen, eine gewisse Genugtuung nicht verhehlen. Damit ist die Entscheidung des VG München nun rechtskräftig.