Netzfundstück: financial.de
Unter dem AZ: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08 urteilte das Verwaltungsgerichts Stuttgart, Behörden dürfen Verbraucher im Internet über Rechtsverstöße von Produktanbietern informieren. In dem Fall hatte ein Landratsamt per Internetmitteilung die Öffentlichkeit über Gesetzesverstöße eines Weinbauern und eines Weinhändlers aufklären wollen. Die betroffenen Anbieter wollten dies per Eilantrag verhindern, den das Gericht aber mit Blick auf das im Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz ablehnte.
Das Gericht entschied, dass jeder nach Maßgabe des Verbraucherinformationsgesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht habe. Ein solcher Verstoß liege hier vor, da die beiden Anbieter verurteilt worden seien. Das Recht auf Informationen gelte auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahren drohten.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, es zeigt den Weg in die richtige Richtung.
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