Jeder dritte Autoeigentümer denkt über Versicherungswechsel nach.

Jeder dritte Autoeigentümer denkt über den Wechsel zu einer anderen Kfz-Haftpflichtversicherung oder in einen anderen Tarif nach. Damit sei die Wechselbereitschaft unter den deutschen Fahrzeughaltern unverändert hoch, wurde unter Berufung auf eine repräsentative Online-Umfrage der VHV in Kooperation mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung mitgeteilt.  Vor allem jüngere Autofahrer seien offen für einen Anbieter- oder Tarifwechsel: Vier von zehn Versicherten zwischen 20 und 39 Jahren planten eine Kündigung oder eine Vertragsänderung.

Warum nur? Sind die Prämien im Vergleich zur Leistung zu hoch oder müssen die Versicherungsnehmer nach einem Unfallereignis feststellen, dass sie wegen der von der Versicherung gekürzten Schadenspositionen vom Geschädigten noch gerichtlich in Anspruch genommen werden?

Im Herbst beginnt die Wechselsaison bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen. Meist müssen Versicherte bis zum Stichtag 30. November bei ihrer Versicherung kündigen, wenn sie zum neuen Jahr zum neuen Versicherer wechseln wollen.

Viele Autofahrer sind mit ihrem Versicherer unzufrieden.

Rund 44 Prozent der Autofahrer denken über einen Versicherungswechsel nach, weil sie von ihrem bisherigen Anbieter enttäuscht worden seien, teilte die VHV mit. Der Anteil der Unzufriedenen habe damit um acht Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Männer seien dabei unzufriedener mit ihrem Versicherer (46 Prozent) als Frauen (40 Prozent).

Dieses Ergebnis überrascht nicht. Wenn man nämlich darüber nachdenkt, dass bestimmte Kfz-Haftpflichtversicherungen regelmäßig gewisse, dem Geschädigten zustehende Schadensposotionen nur unzureichend oder gar nicht regulieren, man denke an die Sachverständigenkosten, die Verbringungskosten, die Ersatzreilpreisaufschläge, die Stundenverrechnungssätze oder die allgemeine Unkostenpauschale, um nur einige zu nennen. Wenn dann wegen dieser gekürzten Beträge der VN der Versicherung selbst als Schädiger verklagt wird und dann auch noch zum Gericht muss, wäre ich mit meiner Kfz-Haftpflichtversicherung auch unzufrieden und würde meinem Versicherungsvertreter erzählen, dass ich für gutes (Prämien-)Geld auch gute (Versicherungs-)Leistung erwarten würde und nicht irgendwelche Kürzungen der Schadensbeträge, die dem Geschädigten zustehen. Das aktive Schadensmanagement schadet nämlich den Versicherern selbst.

Durch einen Versicherungswechsel lassen sich teils mehrere hundert Euro sparen, teilte das Internet-Tarifportal Toptarif mit. So habe es bei einem Versicherungsvergleich etwa für einen Kombi von Opel Preisunterschiede von 478 Euro zwischen den günstigsten und dem teuersten Versicherer gegeben. Bei einem ähnlichen Vergleich für einen Kleinwagen hätten sich Preisdifferenzen von bis zu 380 Euro gezeigt.

Die Preisunterschiede zwischen den Versicherern nehmen damit weiter zu. Allerdings sollten Kfz-Eigentümer auch immer genau darauf achten, welche Leistungen in ihren Versicherungspolicen enthalten seien. Häufig bieten Versicherer einen Klassik-Tarif zu höheren Preisen mit besseren Leistungen an, daneben aber auch günstigere Tarife, bei denen die Kunden mit Einschränkungen rechnen müssen. So können Leistungen ausgeschlossen oder ein Rückkauf von Erstattungen zur Rabattrettung unmöglich sein.

Also daran denken: Bis zum 30. November wechseln, wenn man mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung unzufrieden ist.

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4 Antworten zu Jeder dritte Autoeigentümer denkt über Versicherungswechsel nach.

  1. Volker Vonderort sagt:

    Hi Willi Wacker,
    der Inhalt deines Berichtes muss die Kfz-Versicherungen doch aufschrecken. 44 (!) Prozent der Versicherten denken über einen Versicherungswechsel nach, weil sie von ihrer bisherigen Kfz-Versicherung enttäuscht sind. Fast die Hälfte aller Kfz-Eigentümer ist offenbar mit seiner bisherigen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden. Das muss tiefgreifende Gründe haben. Die Anhebung der Prämien zu Beginn des Jahres nach der Kälteperiode allein kann nicht der Grund sein. Die Unzufriedenheit muss andere Gründe haben. Vielleicht ist es tatsächlich das rechtswidrige Regulierungsverhalten der Versicherungen. Die Versicherungen merken, dass man über den Kopf des Versicherten nicht ohne Weiteres entscheiden kann. Dies gilt umso mehr, wenn letzten Endes der VN alleine ohne die Versicherung auf restlichen Schadensersatz verklagt wird – und noch zur Zahlung verurteilt wird. Die Kosten des Rechtsstreites hat er dann auch noch zu zahlen. Er stellt dann fest, dass seine Versicherung eben nicht nach Recht und Gesetz reguliert und er die rechtswidrigen Schadenskürzungen aus zu baden hat. Wichtiger ist aber der Gesichtspunkt, dass ihm durch das Urteil vor Augen gehalten wird, dass die Versicherung auf seinem Rücken und auf dem Rücken des armen Geschädigten rechtswidrig Schadensersatzleistungen zurückhält. Da immer häufiger wegen der restlichen rechtswidrig gekürzten Schadenspositionen nur noch der Schädiger, also der VN der Versicherung, verklagt wird, erfährt er nun von den Machenschaften seiner Versicherung. Mit Sicherheit ist dies auch ein gewichtiger Punkt für das Wechseln. Ich würde auch nicht in einer Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben, die mich vor das Gericht treibt, indem sie – trotz meiner pünktlichen Prämienzahlungen – den von mir angerichteten Schaden nicht vollständig reguliert.
    Das Verklagen der VN war daher ein guter Schachzug, um die Kfz-Versicherungen zu disziplinieren. Leider wird viel zu wenig davon Gebrauch gemacht. Wenn die Versicherung nicht rechtzeitig und vollständig reguliert, sofort den Schädiger, sprich den VN der Versicherung, der gem § 823 I BGB i.V.m. § 249 BGB unmittelbar haftet, verklagen. Das wirkt ungemein!
    Auch das musste nur mal so gesagt werden.
    Gruß
    Volker Vonderort

  2. J.U. sagt:

    Hallo, Volker,

    danke für Deine zutreffende Einschätzung zum rechtswidrigen Regulierungsverhalten einiger Versicherungen. Dass die Versicherungsnehmer zukünftig mehr direkt in Anspruch genommen, aber bezüglich der Gründe auch umfassend aufgeklärt werden, ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Arme HUK-Coburg.- Wer wird da für die strategischen Fehler den Kopf hinhalten müssen ?
    „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“.
    Eine falsche Einschätzung, denn die übrige Versicherungsbranche marschiert keineswegs im Gleichschritt und kann von den Managementfehlern der HUK-Coburg nur profitieren. Und das tut sie inzwischen auch ausgiebig, denn das ALDI-Prinzip ist eben nicht beliebig umsetzbar. Eine Fehleinschätzung im Quadrat und inzwischen werden die Rechtsauffassungen der HUK-Coburg auch der Lächerlichkeit preisgegeben. Aktuell war zu vernehmen, dass man einem Kollegen, der Strafantrag gegen die HUK-Coburg gestellt hatte, seitens dieser Versicherung mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, worauf er aus existenziellen Erwägungen den Strafantrag zurückgezogen haben soll. Diese Vorgehensweise wird der HUK-Coburg aber nicht in allen Fällen einen „Erfolg“ bescheren und dessen bin ich mir ebenso sicher , wie dem Amen in der Kirche.

    Mit freundlichem Gruß

    J.U.

  3. FR sagt:

    hi JU,

    der Text der Anzeige würde bestimmt viele interessieren!

    ??

  4. virus sagt:

    Behauptungen wie:

    „Jeder dritte Autoeigentümer denkt über den Wechsel zu einer anderen Kfz-Haftpflichtversicherung ..“

    oder

    „Vier von zehn Versicherten zwischen 20 und 39 Jahren planten eine Kündigung oder eine Vertragsänderung.“

    sind m. E. sehr mit Vorsicht zu genießen. Eher appelliert der obige Artikel doch an den Herdentrieb des Einzelnen, wechsle den Versicherer, dein Nachbar wechselt ebenfalls. Geht`s eigentlich noch dümmer?
    Auch die Aussage, 20jährige denken über eine Kündigung oder Vergtragsänderung nach, ist für mich kaum glaubhaft. Aufgrund des finanziellen Statuses in der Altersgruppe von 20 – 30jährigen sind doch oftmals die wirklichen Prämienzahler Mama und Papa, Oma oder Opa.

    Wer dennoch beabsichtigt, eine Versicherungsleistung zum Dumpingpreis einzukaufen, sollte sich über mögliche Risiken, die durchaus auch bei den sogenannten renommierten Anbietern gegeben sein können, informieren.

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