…. wenn man denn gewollt hätte!
Das nachfolgende Zitat stammt aus einem sehr ausführlichen und aufschlussreichen – nach wie vor hoch aktuellen – Focusbericht aus dem Jahre 2007.
Die großen Ver(un)sicherer
Sie versprechen viel und kassieren schnell – verweigern bei Schäden aber oft die Zahlung.
Trotz Rekorden an Beschwerden und Klagen: So kommen Kunden doch noch zu ihrem Recht
Und die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg verhängten „wegen übertriebenen Feilschens und grundlosen Herauszögerns der Zahlung“ gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer ein Strafgeld von gut 5000 Euro (Az. 11 U 267/95). Der betrunkene Kunde des Unternehmens hatte einen Fahrradfahrer so gerammt, dass er 35 Meter durch die Luft flog. Die Versicherung wollte aber nicht einmal für die Kleidung des Opfers aufkommen, denn „bei einem Sturz müsse diese nicht unbedingt beschädigt sein“.
Die Richter urteilten kreativ, denn das deutsche Recht sieht solche Geldstrafen im Normalfall gar nicht vor.
Während in den USA horrende Strafsummen für verschleppte Zahlungen üblich sind, überlässt die deutsche Politik den Versicherungen das Feld. Juraprofessor Schwintowski kritisiert: „Unser Rechtssystem ließe sich mit simplen Eingriffen ändern.“ Doch die Betroffenen fänden politisch kaum Gehör. Sie seien zu schwach, die Lobby der Finanzkonzerne zu stark.
Die Versicherungsbranche ist mächtig und weiß ihre Macht einzusetzen. Geschickt zieht vor allem der Verband GDV seine Strippen. Er vertritt 454 Versicherungen, die zusammen 1130 Milliarden Euro verwalten – mehr als Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland zusammen. Eine Branche mit Gewicht, ……
Quelle: focus.de, alles lesen >>>>>>>>>>>
Der Aufsatz: „Der Anspruch auf angemessene Schadenregulierung“ von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und weitere Veröffentlichungen können hier nachgelesen werden.