Im Auftrage eines Kunden erfolgte heute ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Nach Bekanntgabe des Kennzeichens und des Unfalltages sollte sofort eine Verbindung zum Haftpflichtversicherer hergestellt werden. Seitens des Anrufers wurde jedoch darauf bestanden, dass man nur die Versicherung wissen will. Hierauf sollte dann „auf Wunsch der Versicherung“ ein Protokoll ausgefüllt werden. Auch dieses wurde vom Anfragenden abgelehnt, da er zu Weitergabe der persönlichen Daten seines Kunden nicht autorisiert war.
Eine Mitteilung der Versicherung des Schadenverursachers durch den Zentralruf erfolgte daher nicht.Â
Der Gesetzgeber sagt jedoch:
Nach §§ 8, 8a PflVG haben die Versicherungs-unternehmen Auskünfte an Geschädigte weiter-zugeben.
Ein  M U S S  der umfassenden Datenoffenlegung des Geschädigten vor Bekanntgabe der Haftpflichtversicherung kann hier nicht entnommen werden.
SV-Büro Zimper
An diese Adresse können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Zentralruf der Autoversicherer senden. Die Mail sollte enthalten: Anruftag, Gesprächspartner, Verlauf und Inhalt des Gespräches
redaktion[at]captain-huk.de [at] = @
Wie Gladel Sonntag, 29.07.2007 um 10:44 schon klar stellte:
Die Versicherer erwarten eine vollständig und vorallem RICHTIG ausgefüllte Schadenmitteilung. Wehe wenn ich den Kratze an der Tür, den das Nachbarkind vor 5 Jahren angerichtet hat, vergesse zu erwähnen. Dann habe ich sofort meine Ersatzansprüche verspielt und stehe als Betrüger da. Selbst wenn der neue Schaden nicht an dieser Tür ist, es bleibt für die von der Versicherung eben ein Betrug.
Andersrum, wenn mir die Versicherer berechtigte Leistungen wegen meiner Unkenntnis was mir zusteht vorenthalten, ist es legetim, oder wie ist das zu verstehen?
@Gladel:
Zitat“Man erwartete eine Aufklärung über das Procedere, nicht das man um seine Rechte geprellt wird.
Hier machen es sich die Versicherungen extrem leicht, alle Verwantwortung auf die “dummenâ€? Verbraucher abzuwälzen“ usw. usw.
Gladel, bitte hören Sie doch mal mit diesen pauschalen, undifferenzierten Vorwürfen auf, für die Sie keinerlei Beleg haben, nach dem Motto: „Immer sind alle Versicherungen böse zu den armen Verbrauchern“.
Mit Verlaub, das ist doch Quatsch.
Ich habe nichts dagegen, über konkrete Sachverhalte, die schief laufen oder über streitige Rechtsfragen zu diskutieren. Und im Gegensatz zu Wesors Behauptung habe ich hier schon öfters Fehler der Versicherer eingeräumt, wenn ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, dass sie in der Form passieren. Ich habe damit kein Problem, denn ich bin kein Verbandssprecher, sondern Schadensachbearbeiter, der weiß, dass bei hunderttausenden von Schäden, die jedes Jahr reguliert werden, auch Dinge schief laufen.
Es passiert genauso, wie ich regelmäßig fehlerhafte Werkstattrechnungen (und manchmal auch Gutachten) vorliegen habe.
Da werden versehentlich Arbeitsgänge doppelt berechnet, falsche AW Werte eingetragen, Ersatzteile berechnet, die nicht benötigt werden usw. Wenn man anruft, bekommt man eine Entschuldigung und eine neue Ausfertigung.
Deswegen sind das doch keine Betrüger. Aber ich könnte das natürlich genau so schildern. Tatbestandsmäßig ist es jedenfalls.
Was mich ärgert, ist, wenn alles so dargestellt wird, als würden die Sachbearbeiter bewusst andere schädigen wollen und seien quasi alle Verbrecher, Lügner und Betrüger.
Wenn Sie das so wollen, bitte schön: ich kann ihnen jeden Monat eine Handvoll Fälle schildern, in denen sich Geschädigte / Kunden über ihre Werkstatt beschweren oder ich Abrechnungsfehler in Werkstattrechnungen finde.
Sind dann wohl auch alles Lügner und Betrüger und Sie damit wohl auch, denn Sie gehören ja auch zu dem Lager…
Gefällt Ihnen das?
Nein, denn das ist ja wieder was gaaaanz anderes.
@Mitzweierleimaß:
Ja, das zeigt die Denkweise:
Sie „vergessen“ den Kratzer an der Tür anzugeben und sind dann selbst „betrogen worden“, wenn der böse Versicherer Ihnen die Lackierkosten streicht, weil der Lack eben vorher schon schadhaft war.
Und wer hat da jetzt eher versucht zu betrügen?
Der Versicherer! Nee, ist klar…
Wenn ein späterer Schaden an einer anderen Stelle des Wagens auftritt, spielt der Vorschaden für die Regulierung keine Rolle mehr.
@Vollstrecker:
Zitat „Dieses Blog wird ohne Kommentare von Störern abgeben zu können ständig von den Betrügereien der Versicherungen berichten“
Wer keine Kritik zulässt, hat immer Recht. Sehr überzeugend…
http://www.Piratenmythen.fehlinfo, oder?
Wenn Sie nicht einmal mit meinen kleinen Anmerkungen fertig werden, ohne sie andauernd als störend, verlogen usw. zu bezeichnen, geb ich wenig auf Ihre Vorträge…
Heiße Luft…
@Fuzzi: Was heißt hier Pauschalisierung? Aufbauschen von Fehlern einzelner Sachbearbeiter?
Was ich täglich erlebe ist entweder System bei den meisten Versicherungen oder neuerdings ist die Einstellungsvoraussetzung für Versicherungssachbearbeiter das der IQ unter 80 liegt.
Nur zur Information, wenn ich mich mit Sachbearbeitern am Telefon unterhalte, klagen diese nur zu häufig, dass sie „von oben“ gezwungen werden den Blödsinn zu machen. Schriftlich heißt es dann aber „Sehen wir keinen Grund an der Regulierungspraxis etwas zu ändern“
Fassen wir doch einfach zusammen, wenn die Versicherungen die Geschädigten nicht um Ihre Rechte bringen wollen, dann müßten die Versicherungen doch diesen Blog begrüßen, weil er Verbraucheraufklärung betreibt. Hier werden doch die so gefragten mündigen Verbraucher geschult, die nicht gleich nach jedem Schnäppchen schnappen und auf Geiz ist geil herein fallen.
@ Versicherungsfuzzi Sonntag, 29.07.2007 um 17:55
„@Mitzweierleimaß:
Ja, das zeigt die Denkweise:
Sie “vergessen� den Kratzer an der Tür anzugeben und sind dann selbst “betrogen worden�, wenn der böse Versicherer Ihnen die Lackierkosten streicht, weil der Lack eben vorher schon schadhaft war.
Und wer hat da jetzt eher versucht zu betrügen?
Der Versicherer! Nee, ist klar…
Wenn ein späterer Schaden an einer anderen Stelle des Wagens auftritt, spielt der Vorschaden für die Regulierung keine Rolle mehr.“
DAS allein zeigt doch schon Ihre verdrehte Ansichten. Einem das Wort im Mund umdrehen können Sie hervorragend, Objektivität ist allerdings nicht Ihr wahres Ding und das wo Sie uns dieses absprechen.
Wo ist ein minimaler Vorschaden eines Kratzers an einem anderem Bauteil wichtig für die jetzt anstehende Regulierung? Selbst wenn dieser Kratzer an dem Bauteil wäre und dieser instandgesetzt wurde, was spielt das für eine Rolle?
Wieviele meiner Kunden soll ich benennen die genau wegen eines Minimalschaden als Betrüger hingestellt wurden! Selbst wegen eines Reifenschaden im Haftpflichfall, umgestürzter LKW mit Nägel und ca. insgesamt 20 geschädigte PKW, wurde dieser Vorfall als versuchter Betrug gewertet, weil dieser HF- Fall nicht angegeben war.
Die Assekuranzen können es sich immer so drehen, wie sie es gerade brauchen. Man sieht es an den immer mehr angepassten Vertragsbedingungen. Immer weniger Leistung für immer mehr Beiträge…
Im Autohaus 12/2007 Seite 16 gibt die HUK-Coburg ein Interview:
HUK-Coburg berichtet stolz von 1200 Partnerbetrieben.
Mit diesem Kümmern, wollen wir neben beseren Service natürlich auch andere Preise erreichen.
T. Geck Leiter Schaden Dezentral:
Das gerade in vielen Betrieben die Prozesse optimiert werden können. (z.B 2-3 Schichtbtrieb) Wir sind oftmals der größte Kunde einer Werkstatt, darum wollen wir andere niedrigere Preise das ist normal.
K.-J-Heitmann, Rechtsdienstleistungsgesetz:
Bei den Sachverständigen begrüßen wir die Rechtsprechung des BGH, die vorgibt, dass die in Rechnung gestellte Gebühr ortsüblich zu sein hat. Je mehr in diesem Bereich an alten, überhöhten Besitzständen geklammert wird, desto lohnenswerter ist es für die, die dies alles bezahlen müssen über neue Konzepte nachzudenken. Und da gibt es mittlerweile auch neue Ideen zu elektronischen Abwicklungsplattformen.
Meine Meinung:
Also die HUK-Coburg versucht mit Schadensteuerung den Gewinn von den Dienstleistern zu minimieren um selber einen höheren Profit zu generieren. Das ist in der Marktwirtschaft nichts neues, wenn es sich um Geschäftspartner handelt die von sich aus einen Vertrag eingehen wollen und dies tun. .
Aber der Haftpflichtschadensfall ist eben kein gewollter Vertrag zwischen den Unfallbeteiligten. Hier muss endlich und mit allen Mitteln der Geschädigte vor der Schadensteuerung durch die HUK-Coburg und auch der anderen Versicherer geschützt werden.
Es beginnt am Unfallort mit der Übergabe der Zentralrufnummer durch die Polizei. Die Polizeihoheit dazu zu nutzen die Telefonnummer eines Versicherungsunternehmens (Zentralrufnummer) zu verteilen. Diese Art der Polizeiwerbung gehört als erstes unterbunden. Wir bezahlen die Polizei aus Steuergeldern und die verteilt die Telefonnummer der Versicherungen GDV. Fordert die Innenminister der Länder auf diesen Missstand zu beseitigen. Dann kommt es für die Unfallgeschädigten nicht gleich so knüppeldick aus der Abwehrkiste der Versicherungen. Es gilt als weiteres den Umstand zu beseitigen, das die Versicherungen von der Polizei die Unfallunterlagen bekommt ( selbstverständlich auch über Rechtsanwalt) und der Geschädigte erhält sie auch nur über den Rechtsanwalt. Der Unterschied dabei, für die rechtskundige Versicherung ist das bezahlen und anfordern über einen Massenanwalt ein klarer Schadenersatzabwehrvorgang. Der Geschädigte hat aber erst einmal Angst einen Anwalt aufzusuchen. Hier ist der Staat gefordert, den Geschädigten leichter an die Unfallaufnahme herankommen zu lassen und nicht die Versicherungen leicht schnell einfach zur Schadenersatzabwehr an den Geschädigten heranlassen.. Hier lesen die meisten mit, die, die Vorgänge beherrschen. Aber die Wirklichkeit sieht doch anders aus. Weil Du arm bist wirst Du noch ärmer gemacht. Zuerst beantragen wir Prozesskostenhilfe, dann fordern wir die Unfalldaten von der Polizei. So werden einige schon mal bei den angebotenen 50 % Quote abgehalten ihren berechtigten Schadenersatz zu bekommen. ES ist nicht richtig was hier abläuft. Ausgekochte geschulte Versicherungsabwehrprofis gegen gutgläubige Verkehrsunfallopfer die mit Vollkaskowerbung eingelullt werden über den Zentralruf zu konfrontieren lassen.
Wir SV, RA sollten das über unsere Volksvertreter anschieben. Sowie auf dem Verkehrsgerichtstag auch die Versicherungen anschieben ihre Vorstellungen durchzusetzen. Was helfen dem Geschädigten, Gesetze die er nicht kennt und von denen er mit allen Mitteln abgehalten wird.
Wir verzichten auf ein Gutachten uns reicht ein Kostenvoranschlag, wo kann unser Sachverständiger ihr Auto besichtigen das ist kostenlos für Sie!!!
Diese Art von Aussagen leiten die Schadenersatzabwehr ein. Der Geschädigte meint es geht alles so einfach und in Wirklichkeit wird nur gegen den Geschädigten vorgegangen um keine oder möglichst niedrige Entschädigung durchzusetzen.
Vergesse nie einen Seminarleiter der Allianz München ismaning, „Sie meine Herren müssen das durchsetzen können, wenn nicht, dann müssen wir sie ersetzen“, so töhnt es Heute noch in meinen Ohren. Und siehe da es werden einige Tausend an die frische Luft gesetzt und schon Spuren die anderen. Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe!
Thema Dresdner Bank und Allianz:
Da die Dresdner Bank höchstselbst die Produkte der Allianz vermittelt (übrigens auch andersherum) und die Dresdner Bank wie auch die einzelnen Gesellschaften der Allianz (Sach/Leben/Kranken/Rechtsschutz/ABV) alle an der ADAG (Allianz Deutschland AG) hängen, ist das wohl logisch – und legitim. Im übrigen unterschreibt man dies bei Antrag auf ein Konto (VOR Unterschrift lesen!)ebenso wie beim Versicherungsantrag! Man kann diese Klauseln streichen – auch nachträglich! Alo einfach Brief an Dresdner Bank – fertig.
Gruß insider
@Insider: Alles gut und schön, mag ja legal sein, ob es deshalb moralisch nicht anfechtbar ist, mag ich bezweifeln. Irgendwie hat sich in D. die Mentalität breit gemacht, dass der Verbraucher ständig auf der Hut sein muss und an alles möglich und unmögliche selber denken muss, ansonsten ist er selber Schuld, wenn man ihm das Fell über die Ohren zieht. Zum Image „Beraterbank“ gehört auch, das man die Kunden aufklärt und nicht überrumpelt. Auch die Fachverkäufer der Versicherung nennen sich gerne Berater. Aber mit Beratung hat das ganze wirklich nichts zu tun.
Wie Sie vom Insider lesen und lernen können.
Das wesentliche nach dem Unfall ist nichts unterschreiben nichts akzzeptieren was Ihnen Allianz und Co als kostenlose Schadenhilfe anbietet. Diese Versicherungen und Banken benutzen jede Möglichkeit uns Verkehrsopfer und Verbraucher abzukassieren. Die kostenlosen Beratungen haben nur einen einzigen Sinn, den Profit des Beraters an anderer Stelle zu erhöhen. Das Geschäft mit der Angst beherrschen Versicherungen und Banken. Nach einem Unfall haben diese Kapitalriesen viele Fäden in der Hand.
Sie erkundigen sich über die Liquidität des Opfers, seine Einnahmen, seine Lebensweise usw… Dieses Zusammenspiel hat nur einen einzigen Zweck das Umfeld des Opfers darzustellen.
Sie lesen ja bei Insider, Sie sind nicht verpflichtet der Datenübermittlung zuzustimmen und können diese auch kündigen. Aber mal ganz ehrlich, wer kann als Unfallopfer oder Verbraucher die Versicherung oder Bank kontrollieren ob diese nicht unberechtigt seine Daten weitergegeben hat.
Am besten wird das Klar bei Haftpflichtschadensfällen mit Sicherungsübereignung. Da holt sich die Verursacherpartei beim Versicherer des Opfers auch ohne Erlaubnis vom Anspruchsteller die Auskunft der Sicherungsübereignung.
Was vom Insider berichtet wird ist nur eine Augenauswischerei um den Datenschützern Genugtuung zu signalisieren.
Opfer traut keinem Großen, er will Euch nur klein machen, damit sein Profit stimmt..
Wann werden Unfallopfer eigentlich wach?
@Gladel
Sehe ich nicht so – eigentlich weiß jeder, dass die DreBa eine Tochter der Allianz ist – steht ja schließlich auch „Allianz Group“ drunter.