Nachdem der „Coup“ der Kapital-Lebensversicherer zur Einbehaltung der Bewertungsreserven der Versicherten letztendlich beim Bundesrat gescheitert ist, werden nun die Kunden mit hochverzinslichen Verträgen durch Leistungskürzungen bei Vertragsbeendigung „abgestraft“ und damit um Teile Ihrer Altersversorgung gebracht. Anstatt der geplanten (verfassungswidrigen) Einbehaltung der Bewertungsreserven wird nun z.B. der Schlussüberschuss einfach nicht mehr ausbezahlt. Die perfide Gier der Kapital-Lebensversicherer auf das Vermögen der Versicherten scheint grenzenlos? Wohl dem, der sich aus dem „Produkt“ Kapitallebensversicherung verabschiedet hat.
Quelle: Handelsblatt – Thomas Schmitt – vom 22.05.2013
…Dieter Heinze (Name geändert) ist empört. Seine Lebensversicherung ist bald fällig, dann soll er sein Geld samt Zinsen zurückerhalten. Noch im April 2012 hatte ihm sein Versicherer ein sattes Zubrot angekündigt – für den Fall, dass er bis zum Ende durchhält. Stolze 8.430 Euro sollte sein Schlussüberschuss betragen.
Doch als er im März die Abrechnung erhielt, wollte er seinen Augen kaum trauen: Kein Schlussüberschuss! Aufgebracht rief er bei seiner Versicherung an und fragte nach, wo denn die versprochene Belohnung hin sei. Die Antwort: Das habe der Vorstand gestrichen. Betroffen sei aber nicht jeder Vertrag, sondern nur solche mit besonders hohen Zinsen….
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Siehe auch: Captain HUK Beiträge zu den Bewertungsreserven