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- Moli bei AG Aachen verurteilt AchenMünchener Versicherungs AG zum Ausgleich der restlichen Sachverständigenkosten, die außergerichtlich durch die AM Versicherung rechtswidrig gekürzt wurden (120 C 168/14 vom 31.07.2014)
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- Bernd Schumann bei BGH Urteil zur Neuwagenregelung sowie Wertminderung bei geschäftlicher Fahrzeugnutzung, Az: VI ZR 110/08 vom 09.06.2009
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Hallo Herr Hiltscher,
nach den Grabenkämpfen mit Beleidigungsauswüchsen begrüßenswert. Beschneiden Sie aber nicht zu stark, denn die Kommentare einiger Versicherungsgetreuen, die knapp an der Beleidigung und Diffamierung heruntergehen sollen ruhig auch Normalbürger lesen können.
Mfg. K.Stoll
Hallo Herr Hiltscher,
finde ich im Prinzip völlig richtig, aber bitte Vorsicht, keine inhaltliche Meinungswiedergabe beschneiden, denn davon „lebt“ dieser Blog.
Grüße
H. Unfug
@Hieltscher Zitat: Hallo huk-freund, Sie haben 24 Stunden Zeit entweder zu beweisen dass unsere Honorare überzogen sind, sowie dass hier dem Tüv Betrug am Autofahrer unterstellt wurde, oder Sie entschuldigen sich hier öffentlich. Als Kenner der Szene wissen Sie ja was bei Nichterfüllung der oben genannten Bedingungen geschieht. Meinen Sie im Ernst wir würden öffentlich was posten was nicht der Wahrheit entspricht und beweisbar wäre? Das würde sehr teuer für uns werden wenn wir hier öffentlich unwahres, wie Sie es getan haben posten würden. Ich habe nicht behauptet, das ihre Honorare überzogen sind, sondern lediglich gepostet, das es um die Sicherstellung überzogener Gutachterhonorare geht. Als Autor und Herrscher über den Blog dürfte Ihnen mein Beitrag vom 28.08.06 sicher nicht entgangen sein. Zur Erinnerung: Zitat von huk-freund: @Beckmann Alle Sachverständigen in diesem Blog sind unfehlbar und Helden Ihres Faches – das Gegenteil habe ich nicht behauptet. Aber wieviele „Gutachten“ lagen schon auf ihrem Tisch, wo sie sich die Frage selbst einmal gestellt haben, ob es tatsächlich die Tinte auf dem Papier wert ist, auf dem es erstellt wurde. Einem Herrn Planner würde es die Zornesröte ins Gesicht treiben, wenn er einen bebilderten Kostenvoranschlag über das Instandsetzen zweier Fahrzeugtüren eines VW-Golf III und die Honorarrechnung des diplomierten Beulenzählers über EUR 550,- zu prüfen hätte. Aber wenn ich Herrn Hieltscher und die übrigen Mitstreiter hier recht verstehe, sollen sich geldgierige Versicherungen nicht so anstellen und diesem ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen unter Hinweis auf BGH-Entscheidungen sein Honorar bezahlen. Ich halte es für bezeichnend, dass niemand der hier ansonsten so aktiven Kfz-Sachverständigen auch nur einen einzigen Kommentar hierzu abgegeben hat – weder im positiven noch im negativen – oder wird ein Honorar von EUR 550,- bei einem Fahrzeugschaden von EUR 951,- tatsächlich als gerechtfertigt angesehen und es traut sich keine, das hier öffentlich zuzugeben? Zu meinem Posting, das Berufskollegen hart angegriffen werden und selbst großen Sachverständigenorganisationen wie der DEKRA, dem TÜV oder der SSH Betrug am Autofahrer unterstellt wird: Bei dem Herrn Lücke dürfte es sich nach meiner Auffassung um einen Berufskollegen handeln – wie mit ihm umgegangen wurde, ist bezeichnend – mehr bleibt dazu sicherlich nicht zu sagen. Hinsichtlich DEKRA, TÜV oder SSH hier auszugsweise aus ihrem Blog (abgekürzt): runabout Donnerstag, 24.08.2006 um 11:47 -Beauftragung eines (TÜV)-Gutachters “nach Bedarf” Bei einer großen Sachverständigenorganisation, die auch als Auftragnehmer für die Versicherungswirtschaft tätig ist, sind in Haftpflichtfällen Interessenskollisionen vorprogrammiert. Wann ein Gutachter eingeschaltet wird liegt hier im Ermessen des Servicebetriebes. Es ist eine stillschweigende Übereinkunft mit den regulierungspflichtigen Versicherungen denkbar nach dem Modus: Wir(der Servicebetrieb) halten die Kosten für Anwalt, Gutachter und Minderwert niedrig, dafür fällt die Reparaturkalkulation etwas großzügiger aus. Nick Montag, 14.08.2006 um 10:33 Der “saubere” Weg der DEKRA kann bedeuten, daß die Kalkulation einen Reparaturschaden, der Kommentar aber einen Totalschaden ergibt – die Geschädigten werden sich ob soviel Sachverstand sicher bedanken! Robin Huk Donnerstag, 03.08.2006 um 09:58 Interessanterweise werden die höchstrichterlich unzulässigen Kürzungen nicht nur durch Mitarbeiter der Versicherungen oder versicherungseigene “Gutachter” vorgenommen, sondern man bedient sich in der Zwischenzeit auch aus dem Topf der “befreundeten”, freien? Kfz-Sachverständigen. Nicht zuletzt aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber dem Geschädigten. Auch größere, renomierte? Büros helfen hierbei gerne aus, sofern das Auftragsvolumen stimmt und die Deckung der Personalkosten gesichert ist. Vereidigte Sachverständige mischen natürlich auch schon kräftig mit, um sich über Wasser zu halten. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen, das erspare ich mir aber, da die Beiträge ja von jedem selbst schon einmal gelesen wurden. Auch wenn ich mich wiederhole: ich habe nicht beleidigt oder bedroht, was von ihrem Mitstreiter Österle mir gegenüber nicht behauptet werden kann. Und wenn sie, Herr Hieltscher, auf Bitten des Herrn Österle dessen Posting nochmals einstellen, obwohl sie sich Beleidungen in diesem Blog verbitten, muss ich darauf schliessen, das es auch ihre Meinung ist. Bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten. Da ich beim ersten Lesen in diesem Blog nur eine Seite erkennen konnte, hatte ich mich dazu entschlossen, selbst auch mit Kommentaren beizutragen und habe dazu auch absichtlich den für sie provokativen Nick „huk-freund“ gewählt, obwohl ich mitnichten weder ein ausgesprochener Freund dieser Gesellschaft und deren Handlungsweise noch mit sämtlichen Sichtweisen der deutschen Versicherungswirtschaft einverstanden bin. Auch ich bin Autofahrer. In einem Forum können eigene Beiträge/Vorschläge eingebracht werden. In einem Blog können Kommentare zu vorgegebenen Themen abgegeben werden. Aber ein Blog mit Zensur – der ist im Internet fehl am Platze und zeigt, das man hier nur die eigene Seite der Medaille betrachtet haben will, fernab jeglicher unerwünschter Kritik – so wie es ihnen Herr Hieltscher in fremden Foren schon ergangen ist. Ich wünsche daher allen Bloggern hier noch viel Spaß und bleibt hübsch unter euch. @Hieltscher Nun ist das nicht die von ihnen „erbetene, verlangte, geforderte“ Entschuldigung und daher gehe ich davon aus, das dieser Beitrag entweder nicht erscheint oder von ihnen zumindest nicht vollständig wiedergegeben wird, was dann wiederum letztlich für sich sprechen würde.
@ huk freund
was soll das?
war die bitte um keine beleidigungen im bblog eine matjestätsbeleidigung oder können sie nicht mehr sachlich denken vor lauter huk?
schönen abend
Hallo Huk-Freund,
für so lange Kommentare ist der Blog in diesem Bereich nicht so konfortabel,dass eine ordentliche Formatierung möglich wäre.
Nun ja, lesbar ist es.
Dass Ihre zum Teil provokativen Äußerungen hier ordentlich arbeitende SV und RA einschließlich meiner Person verärgert haben braucht Sie nicht zu überraschen.
Also halten Sie sich an Blogregeln und werden Sie nicht wieder polemisch und beleidigend insbesondere bei Dingen von denen Sie zu wenig Hintergrundwissen haben.Der Blog ist auch nicht da um provokative Fragen zu beantworten, sondern um sich zu informieren und aus dieser Quelle heraus, sauber abgefasste Meinungen zu posten.
Eine Bitte hätte ich an die User, dass der Sinn und Zweck dieses Blogs erkannt wird.
Gezielte Störungen von interessierter Seite, welche dann in einer hitzigen Debatte mit immer mehr Emotionen enden, sind hier fehl am Platz. Da setze ich als Gegenwehr den Radiergummi ein.
Hallo Huk-Freund,
Ihr Beitrag bezüglich der Honorare war sehr allgemein und in einer Art abgefasst, die berechtigt zu Protest führte.
Das Sie hier auch kritisieren, ist berechtigt und auch erwünscht, aber bitte in einer differenzierteren Form. In Ihrem obigen Beitrag haben Sie dies ja auch getan. Die Geschichte mit Ihrem „Beulenzähler“ und dessen Honorar, sollte es sich um eine Tatsache handeln, ist natürlich schon herb. Ich denke aber, das so etwas nicht pauschal auf alle Sachverständigen umgelegt werden kann. Deshalb differenzierter berichten, etwa so:“ Ich hatte einen Fall, folgende Fakten:WBW xxx, Rep. Kosten xxxx etc. Rechnung Euro xxx“. Dann kann jeder etwas damit konkret anfangen.
Zu DEKRA, SSH, TÜV und allen anderen, von Versicherungsseite beauftragten SV-Organisationen und SV-Büros: Es liegt klar auf der Hand, das hier die Schadensfeststellung aus der Sphäre des Schädigers bzw. des zur Ersatzleistung verpflichteten Versicherers kommt. Es gibt Vorgabe- bzw. Maßnahmenkataloge mit den Vorgaben der Versicherer, wie Gutachten zu erstellen sind und was sie zu beinhalten haben (bsp. UPE, Stundensätze, Wertminderungsberechnung etc.). Dazu noch die Vorgabe Richten statt erneuern, auch wenn dies manchmal im Gegensatz zu den Grundlagen des Schadensersatz stehen : Der Geschädigte soll nicht besser und auch nicht schlechter gestellt sein wie vor dem Schaden bzw. der vor dem Schadenseintitt herschende Zustand soll wieder hergestellt werden. Das nach einer Reparatur natürlich nicht der absolute Ursprungszustand wieder hergestellt werden kann ist jedem Praktiker klar. Überdehnte, gespachtelte und eingezogene, jeglicher weiterer Verformbarkeit beraubter Bleche z.B. gehören aber nicht dazu. Aber wie gesagt, das ist etwas die Grauzone in jedem Gutachten, wo man göttlich streiten kann.
Fazit aber ist, die von der Versichertenseite beauftragten SV müssen sich ja auch bezahlt machen.
Es gibt solche und solche SV von seiten der Verischerung, klar aber ist, das es Grundvorgaben von der Versicherungsseite gibt. Inwiefern das legal ist, ist Sache der Gerichtsbarkeit.
Mfg. K.Stoll
Hallo H. Stoll,
vollkommen richtig.
Wenn schon Behauptungen, dann aber für jeden nachvollziehbar und nicht als unbeweisbare Aussage.
Tatsachen braucht die Diskusion und keine Mär.
Schon gar nicht dann wenn der Poster nur einen Weg kennt.
MfG